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Ratgeber Hauspersonal

Wer einen Butler anstellt, wird Arbeitgeber

Lohn, Arbeitszeit und Pflichten, wenn ein Haushalt eigenes Personal beschäftigt.

Helles Wohnzimmer mit langem Sofa, gelben Kissen, dunklem Couchtisch und bodentiefen Fenstern
Ein Haushalt mit eigenem Personal ist auch ein Arbeitsplatz, mit Lohn, Arbeitszeit und Pflichten.

Eine Agentur findet die Person. Arbeitgeber bleibt Ihr Haushalt, mit AHV, Pensionskasse, Arbeitszeit und Haftung. Hier steht, was das bei Butler, Hausdame, Privatkoch oder Chauffeur heisst, gestützt auf die Regeln der Kantone und auf veröffentlichte Schweizer Urteile.

Antwort in 30 Sekunden

Bei Vollzeitstellen im Haushalt gilt immer das ordentliche Verfahren mit Pensionskasse. Das grösste Risiko ist aber die Arbeitszeit: Das Arbeitsgesetz gilt in Privathaushalten nicht, der kantonale Normalarbeitsvertrag und das OR schon. Der höchste Betrag in unserer Urteilssammlung, CHF 551'943 für einen Koch und Butler, bestand vor allem aus Überstunden.

  • Kosten: CHF 8'000 brutto im Monat kosten den Haushalt in Zürich rund CHF 9'158, ohne Krankentaggeld.
  • Arbeitszeit: Je nach Kanton umfasst die Normalwoche 42 bis 50 Stunden. Was darüber liegt, muss geregelt, erfasst und bezahlt sein.
  • Agentur: Sie vermittelt. Die Pflichten als Arbeitgeber bleiben auch danach beim Haushalt.

Das gilt, wenn

Ihr Haushalt stellt Personal direkt an, meist in Voll- oder hoher Teilzeit.

Was Butler und Hauspersonal in der Schweiz verdienen

Eine amtliche Lohnstatistik für diese Stellen haben wir nicht gefunden. Die veröffentlichten Zahlen stammen von Lohnportalen und Agenturen und liegen weit auseinander. Deshalb stehen sie hier mit Quelle.

Butler, House Manager

Führt den Haushalt und oft das übrige Personal.

CHF 71'750 im Jahr im Schnitt, mit Bonus und 13. Monatslohn (jobs.ch). CHF 51'000 im Jahr (PayScale). CHF 6'000 bis 10'000 im Monat (Agentur-Leitfaden, 2024).

Hausdame, Housekeeper

Hält das Haus, die Wäsche und die Garderobe in Ordnung.

CHF 50'000 im Jahr im Median, aus nur 21 Einträgen (lohnanalyse.ch). CHF 6'000 bis 8'000 im Monat (Agentur-Leitfaden, 2024).

Privatkoch

Kocht für die Familie und für Gäste, kauft ein.

CHF 7'000 bis 10'000 im Monat (Agentur-Leitfaden, 2024).

Chauffeur

Fährt die Familie, pflegt die Fahrzeuge.

CHF 5'500 bis 7'000 im Monat (Agentur-Leitfaden, 2024).

Legen Sie den Lohn deshalb nach Aufgaben, Präsenz und Sprachen fest und danach, ob Kost und Logis dazukommen. Eigene Seiten gibt es für den Privatkoch und den Gärtner.

Welcher Mindestlohn gilt

Der Bundes-NAV erfasst hauswirtschaftliche Tätigkeiten: Reinigen, Wäsche, Einkaufen, Kochen und Mithilfe bei der Betreuung (Art. 3). Chauffeure und Gärtner stehen nicht auf dieser Liste. Genf hat einen eigenen Normalarbeitsvertrag und nennt darin Majordomus, Gouvernante, Koch, Valet, Chauffeur und Gärtner ausdrücklich. Im Zweifel fragen Sie das kantonale Arbeitsamt. Die Beträge stehen im Überblick zum NAV Hauswirtschaft.

Was die Stelle den Haushalt kostet

Gerechnet mit der Lohnberechnung, die auch die Clino-Lohnabrechnungen erstellt: Kanton Zürich, 45 Jahre alt, C-Bewilligung, 12 Monatslöhne, Stand 2026.

Bruttolohn pro MonatBeiträge ArbeitgeberKosten pro MonatKosten pro Jahr
6'0008516'85182'211
8'0001'1589'158109'893
10'0001'31611'316135'796
12'0001'47513'475161'699

Krankentaggeld ist nicht eingerechnet, die Prämie hängt vom Angebot ab. In Genf kostet die Stelle mit CHF 8'000 rund CHF 9'268 im Monat, vor allem wegen der höheren Familienzulagen.

Die obligatorische Pensionskasse wächst über einem Jahreslohn von CHF 90'720 nicht mehr mit, deshalb fällt der Aufschlag bei hohen Löhnen. Wohnt die Person bei Ihnen, zählen Kost und Logis mit CHF 990 im Monat zum AHV-pflichtigen Lohn. Wohnung, Auto, Kleidung und Spesen kommen je nach Haushalt dazu.

Arbeitszeit: Hier entstehen die hohen Rechnungen

Ein Berufsbild aus der Branche nennt 12-14 Stunden an sieben Tagen die Woche «nicht unüblich». Das Arbeitsgesetz steht dem nicht im Weg, denn es gilt in Privathaushalten nicht (Art. 2 Abs. 1 lit. g ArG). Der Lohn deckt solche Wochen trotzdem nicht von selbst: Der kantonale Normalarbeitsvertrag setzt eine Normalwoche, und das OR verlangt, dass Überstunden abgegolten werden (Art. 321c OR).

Normalwoche im kantonalen Normalarbeitsvertrag, in Stunden
Basel-Stadt42
Zürich43
Genf45
Bern45
Waadt48
Zug50
Tessin50
12-Stunden-Tage, jeden Tag84

Rechenbeispiel

CHF 8'000 im Monat für 45 Stunden in der Woche ergeben rund CHF 41 pro Stunde. Wer stattdessen 12 Stunden an 7 Tagen arbeitet, leistet 39 Stunden mehr pro Woche. Das sind ohne Zuschlag rund CHF 83'200 im Jahr, und offene Lohnforderungen reichen 5 Jahre zurück (Art. 128 OR). Das ist eine Grössenordnung, kein Urteil: Gerichte ziehen Pausen ab und prüfen, was wirklich Arbeit war.

Am genauesten regelt es Genf: 45 Stunden in der Woche, ein Ruhetag, davon mindestens zweimal im Monat ein Sonntag, dazu ein freier halber Arbeitstag pro Woche. Sonntagsarbeit gibt 50 % Zuschlag oder 50 % mehr Freizeit. Bereitschaft zwischen 20 und 7 Uhr zählt je nach Einsätzen zu 60 %, 80 % oder 125 % des Mindestlohns.

Was Sie konkret regeln sollten

  1. Schreiben Sie Stunden, Präsenz und freie Tage in den Vertrag. In einem Waadtländer Fall schwieg der Vertrag dazu, und das Gericht legte die Zeiten anhand von Zeugen fest.
  2. Erfassen Sie die Arbeitszeit. In den Urteilen, die etwas dazu sagen, hatte der Haushalt sie in 1 von 47 Fällen festgehalten.
  3. Regeln Sie Überstunden schriftlich. Eine Abgeltung mit dem Lohn ist nur schriftlich möglich (Art. 321c Abs. 3 OR) und fair, wenn der Lohn die Stunden sichtbar deckt.
  4. Gewähren Sie die Ruhetage wirklich. Wer sie erst auf Nachfrage gibt und dann kündigt, riskiert eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung.

Was Gerichte Hauspersonal zugesprochen haben

Clino hat 382 veröffentlichte Urteile aus der Schweiz gelesen. In 126 von 141 Streitfällen musste der Haushalt zahlen, im Median CHF 38'467 brutto. Das sind die Fälle mit Butlern, Köchen, Chauffeuren und Hauswarten, die ganze Auswertung steht in der Studie zu Hausangestellten vor Gericht.

  • Koch und Butler in der Residenz eines Botschafters; rechtlicher Arbeitgeber war der Staat

    CHF 551'943

    Bundesgericht (Fall aus Genf), 2025

    Entlassen, nachdem er den empfohlenen Genfer Lohn verlangt hatte. Jahrelange Überstunden und Sonntagsarbeit wurden nachbezahlt.

  • Hausdiener und Haushälterin (Ehepaar)

    CHF 345'821

    Bundesgericht (Fall aus Genf), 2000

    Lohn weit unter dem Genfer Normalarbeitsvertrag, Kost und Logis nicht in die Überstunden eingerechnet, am Ende direkt zum Flughafen gebracht.

  • Koch und Diener, wohnte im Haus eines betagten Ehepaars

    CHF 89'188

    Waadt, Kantonsgericht, 2012

    Der Vertrag sagte nichts zu den Arbeitszeiten, der Haushalt erfasste keine. Das Gericht rechnete rund CHF 41 pro Überstunde.

  • Chauffeur eines vermögenden Arbeitgebers

    CHF 57'033

    Waadt, Kantonsgericht, 2014

    Nach einem heftigen Streit gab er die Autoschlüssel zurück. Das war laut Gericht keine Kündigung, denn am nächsten Tag brachte er ein Arztzeugnis.

  • Hauswart und Gärtner, wohnte auf dem Anwesen

    CHF 36'250

    Bundesgericht, 2018 (Fall aus Genf)

    Entlassen, nachdem seine Frau um einen freien Sonntag im Monat gebeten hatte. Die Überstunden wies das Gericht ab, die Entschädigung für die Kündigung blieb.

  • Gärtner und Hauswart, wohnte auf dem Anwesen

    CHF 16'210

    Tessin, Appellationsgericht, 2011

    Entlassen, nachdem er nicht abgegoltene Ruhetage und Bereitschaft geltend gemacht hatte. Das Gericht wertete die Kündigung als Vergeltung.

Nicht jede Klage gewinnt

2017 wies das Genfer Kantonsgericht die Überstundenklage eines Kochs, Butlers und Fahrers ab, der rund 13,5 Stunden am Tag geltend machte und im selben Haus wohnte. Überstunden muss grundsätzlich beweisen, wer sie einklagt. Saubere Aufzeichnungen schützen deshalb beide Seiten.

Wer ist Arbeitgeber: Haushalt, Firma oder Agentur?

Der Haushalt

Der Normalfall. Sie schliessen den Vertrag, melden sich bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons und zahlen den Lohn. Das gilt auch, wenn eine Agentur die Person gefunden hat.

Eine Firma oder ein Family Office

Läuft der Vertrag über eine AG oder GmbH, ist die Firma Arbeitgeberin, und das vereinfachte Verfahren steht ihr nicht offen. Privates Personal auf Firmenkosten ist zudem eine Steuerfrage. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater, bevor der Vertrag steht.

Eine Verleihfirma

Bleibt die Agentur Arbeitgeberin und stellt die Person nur zur Verfügung, ist das Personalverleih. Für Betreuerinnen, die ein Verleihbetrieb an Privathaushalte ausleiht, gilt laut Bundesrat zudem das Arbeitsgesetz.

Wer regelmässig gegen Entgelt vermittelt oder verleiht, braucht eine Bewilligung. Prüfen Sie das im Verzeichnis des SECO (VZAVG). Die Gebühr trägt in der Regel der Haushalt. Veröffentlicht ist zum Beispiel ein Festpreis von CHF 12'000 plus MWST für eine Vollzeitstelle.

Die Pflichten, der Reihe nach

  1. Ausgleichskasse. Anmeldung als Arbeitgeber im Wohnkanton. Über CHF 22'680 Jahreslohn pro Person gilt das ordentliche Verfahren, der Vergleich der Verfahren.

  2. Unfallversicherung. Berufs- und Nichtberufsunfall, vor dem ersten Arbeitstag. So schliessen Sie die UVG ab.

  3. Pensionskasse. Über CHF 22'680 Jahreslohn ist der Anschluss Pflicht. Ein Haushalt kann sich einer Sammelstiftung anschliessen: die Kassen im Vergleich.

  4. Bewilligung. Aus Drittstaaten ist eine Anstellung im Haushalt kaum möglich. Eine der wenigen Ausnahmen ist langjähriges Personal, das mit der Familie in die Schweiz zieht. Bewilligungen im Überblick.

  5. Quellensteuer. Bei ausländischem Personal ohne C-Bewilligung ziehen Sie sie vom Lohn ab und liefern sie dem Kanton ab: so funktioniert die Quellensteuer.

  6. Krankheit. Genf verlangt seit 2022 eine Krankentaggeldversicherung, andere Kantone regeln die Lohnfortzahlung im NAV: was bei Krankheit gilt.

  7. Lohnausweis und Jahresmeldung. Jeden Monat eine Lohnabrechnung, am Jahresende Lohnausweis und Lohnmeldung an die Ausgleichskasse.

Drei Sonderfälle

Diskretion, Schlüssel, Hintergrund

Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt schon von Gesetzes wegen, nach dem Austritt soweit es Ihre berechtigten Interessen schützt (Art. 321a Abs. 4 OR). Eine eigene Vereinbarung macht konkret, was gemeint ist: Gäste, Vermögen, Kinder, Fotos, soziale Medien.

Fragen dürfen Sie nur, was für die Stelle nötig ist (Art. 328b OR). Wo Schlüssel, Bargeld oder Kinder dazugehören, ist ein Privatauszug aus dem Strafregister naheliegend. Ob ein Haushalt auch den Sonderprivatauszug verlangen kann, ist nicht bestätigt, das Bundesamt für Justiz klärt es noch. Schlüssel und Alarmcodes lassen Sie quittieren.

Aufwandbesteuerung: Das Personal zählt mit

Wer nach dem Aufwand besteuert wird, rechnet die Kosten des Personals in die Bemessung ein. Das Merkblatt des Kantons Schwyz führt die Aufwendungen für das Dienstpersonal, inklusive Kost und Logis, als eigene Position auf. Der Bundesrat schätzte 2011, dass diese Haushalte für Haus und Garten bis zu etwa 6000 Vollzeitstellen direkt besetzen. Klären Sie die Position mit Ihrem Steuerberater.

Treuhänder oder Clino?

Viele Haushalte mit Personal haben einen Treuhänder, und das ist oft richtig: bei einer Firma als Arbeitgeberin, bei internationalen Steuerfragen oder bei Bonusmodellen.

Wer eine oder einige Personen direkt anstellt, kann es mit Clino selbst erledigen: Vertrag, AHV-Anmeldung, Lohnabrechnung mit Pensionskasse, Quellensteuer und Kost und Logis, Lohnausweis. Den Anschluss an die Pensionskasse machen Sie einmal selbst, wir führen Sie durch. Clino vermittelt kein Personal.

Personal direkt angestellt?

CHF 19.90 pro Monat, mehrere Angestellte im selben Haushalt inklusive. Die ersten 30 Tage sind kostenlos.

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Häufige Fragen

Wie viel verdient ein Butler in der Schweiz?
Verlässliche Statistiken fehlen. jobs.ch nennt CHF 71'750 im Jahr für Vollzeit, PayScale CHF 51'000, Agenturen sprechen von CHF 6'000 bis 10'000 im Monat. Wohnt die Person beim Arbeitgeber, kommen Kost und Logis dazu.
Was kostet ein Butler den Haushalt?
Bei CHF 8'000 brutto im Monat in Zürich rund CHF 9'158 im Monat, also CHF 109'893 im Jahr. Krankentaggeld, Wohnung und Spesen kommen je nach Haushalt dazu.
Gilt das Arbeitsgesetz für Hauspersonal?
Nein, private Haushalte sind ausgenommen (Art. 2 Abs. 1 lit. g ArG). Es gelten das OR und der kantonale Normalarbeitsvertrag, der eine Normalwoche und oft Ruhetage festlegt.
Muss ich einen Butler bei der AHV anmelden?
Ja, wie alle Angestellten. Über CHF 22'680 Jahreslohn gilt das ordentliche Verfahren, und der Anschluss an eine Pensionskasse ist Pflicht.
Darf ich Kost und Logis vom Lohn abziehen?
Nur wenn es vereinbart ist. Für die AHV zählen sie mit CHF 990 im Monat als Lohn. In Genf ist der Wert in den Mindestlöhnen enthalten: Stellt der Haushalt Kost und Logis, wird die Differenz bar bezahlt, und das Zimmer muss abschliessbar sein.

Quellen

  • NAV Hauswirtschaft, SR 221.215.329.4, Art. 2 und 3 (Fedlex, gelesen am 4.11.2026)
  • Genfer Contrat-type de l'économie domestique, J 1 50.03, Art. 1, 5, 7, 10 und 18, Fassung vom 10.12.2025 (silgeneve.ch)
  • Arbeitsgesetz Art. 2 Abs. 1 lit. g; OR Art. 128, 321a, 321c und 328b
  • Clino: Studie zu Hausangestellten vor Gericht, Oktober 2026 (Urteile bei entscheidsuche.ch, u. a. BGer 4A_255/2025 und 4A_484/2017; VD CT09.031802 und PT12.004279; TI 12.2011.75; GE C/5350/2012)
  • Bundesrat: Mitteilungen zum NAV Hauswirtschaft und zu Betreuerinnen im Verleih, Dezember 2025
  • Kanton Schwyz: Merkblatt Besteuerung nach dem Aufwand, Anhang; Botschaft des Bundesrats vom 29.6.2011, BBl 2011 6021
  • Löhne, abgerufen am 4.11.2026: jobs.ch, PayScale, lohnanalyse.ch (21 Einträge), personneldemaison.agency (Stand Oktober 2024, ohne Quellenangabe). Berufsbild: butlerbureau.eu. Festpreis: simonsonheadhunting.ch
Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino