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Für alle 26 Kantone · Beitragssätze 2026

Nanny anmelden in der Schweiz. Legal und versichert.

Ihre Nanny haben Sie schon gefunden. Den Papierkram bereitet Clino vor.

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Echte Kundschaft

60 Haushalte in 12 Kantonen stellen mit Clino an.

Zahlen direkt aus unserer Datenbank. Nichts erfunden, nichts gerundet.

60
Haushalte
68
Angestellte
12
Kantone
  • R. G.ZH
  • J. B.AG
  • S. D.ZH
  • L. P.ZH
  • B. B.AG
  • M. D.ZH
  • K. K.ZH
  • D. R.SZ
  • L. L.BS
  • B. G.ZH
Aktive Kunden nach Kanton

Schweizweit

Drei Dinge, die viele nicht wissen.

  • 25–40CHF pro Stunde, Marktlohn laut SNA
    Swiss Nanny Association

    Für Nannys gilt kein Bundes-Mindestlohn.

    Der NAV Hauswirtschaft nimmt Nannys aus, die vor allem Kinder betreuen. Den Marktlohn nennt die Swiss Nanny Association.

    Für Sie heisst das

    Hilft Ihre Nanny auch im Haushalt, zahlen Sie mindestens CHF 20.35 pro Stunde.

    Ihren Lohn prüfen
  • 22'680CHF Jahreslohn, darüber Pflicht
    Pensionskasse (BVG)

    Vollzeit heisst Pensionskasse.

    Verdient Ihre Nanny bei Ihnen mehr als CHF 22'680 im Jahr, muss sie in die berufliche Vorsorge. Bei Vollzeit ist das schnell erreicht.

    Für Sie heisst das

    Dann gilt das ordentliche Verfahren, und Sie brauchen eine Pensionskasse.

    Die vier Schritte
  • 1Stunde pro Woche genügt
    Unfallversicherung (UVG)

    Die Unfallversicherung ist Pflicht.

    Schon ab der ersten Stunde. Die AHV-Anmeldung allein versichert keine Unfälle.

    Für Sie heisst das

    Ab 8 Stunden pro Woche gehören auch Unfälle in der Freizeit dazu.

    Die vier Schritte
Alle 26 Kantone

Jeder Kanton rechnet anders. Clino kennt alle 26.

Klicken Sie Ihren Kanton: Ausgleichskasse, kantonale Regeln und die Nanny-Anleitung für genau dort.

Anleitung pro Kanton

Zürich
Ausgleichskasse: SVA Zürich

Lohn in der Schweiz

Was eine Nanny in der Schweiz verdient.

Marktüblich sind laut Swiss Nanny Association CHF 25 bis 40 pro Stunde.

Marktlohn laut SNA
NAV, wenn auch Hausarbeit20.35
Ihr Stundenlohn
CHF 30.00
Im Marktbereich laut Swiss Nanny Association.

Laut SECO gilt der NAV des Bundes nicht für Nannys, die vor allem Kinder betreuen. Ein Mindestlohn ist eine Untergrenze, keine Empfehlung.

Was kostet eine Nanny in der Schweiz?

Drei typische Modelle, Bruttolohn pro Monat, Stand 2026.

Teilzeit

10–25 h / Woche

CHF 1'100 – 4'300

/ Monat

Nachmittage nach der Kita oder zwei feste Tage pro Woche.

Häufigster Fall

Vollzeit

40–50 h / Woche

CHF 5'000 – 6'500

/ Monat

Voller Kita-Ersatz, oft 0–4-Jährige. Oft mit 13. Monatslohn.

Live-in

Wohnt mit Familie

CHF 6'000 – 7'500

/ Monat

Inkl. Kost und Logis, die die AHV mit CHF 990 pro Monat bewertet.

Teilen Sie die Nanny mit einer zweiten Familie, zahlt jede Familie nur ihren Teil und rechnet ihn selbst ab: der Nanny-Sharing-Rechner.

Steuerabzug

Angemeldet? Dann gibt es Geld zurück.

Wer die Nanny korrekt anmeldet, kann ihre Kosten von den Steuern abziehen. Rechnen Sie aus, wie viel:

CHF 3'000 pro Monat

Kinder unter 14

Was macht sie?

Steuerbares Einkommen der Familie

Steuererklärung 2026

Muster

Abzüge

  • Berufskosten
  • Versicherungsprämien
  • Kosten für die Drittbetreuung der Kinder
CHF 11'609weniger Steuern pro Jahr, geschätzt
Abzug Bundessteuer
CHF 32'537
Abzug Kantons- und Gemeindesteuer
CHF 32'537
Geschätzte Steuerersparnis pro Jahr
CHF 11'609

Wann der Abzug gilt

  • Das Kind ist unter 14 und lebt bei Ihnen.
  • Sie brauchen die Betreuung, weil Sie arbeiten oder in Ausbildung sind. Bei Paaren gilt das für beide.
  • Abziehbar ist nur die Kinderbetreuung, nicht Putzen, Kochen oder Waschen.
  • Sie können die Kosten belegen. Das geht nur, wenn die Nanny angemeldet ist und Sie den Lohn überweisen.
  • Pro Kind höchstens CHF 25'800 bei der Bundessteuer, beim Kanton je nach Kanton CHF 8'000 bis 27'300.

Diese Belege legen Sie bei

  1. Abrechnungen der Ausgleichskasse, im ordentlichen Verfahren auch der Lohnausweis der Nanny
  2. Arbeitsvertrag mit Aufgabenliste, am besten mit dem Betreuungsanteil in Prozent
  3. Zahlungsbelege: die Überweisungen des Lohns (das Steueramt kann sie verlangen)
  4. Nachweis, dass Sie arbeiten: Ihre eigenen Lohnausweise

Zürich: Im vereinfachten Verfahren gibt es keinen Lohnausweis. Legen Sie dann eine Kopie des Arbeitsvertrags bei, am besten mit dem Betreuungsanteil in Prozent, und die Abrechnungen der SVA Zürich; Bankbelege der Lohnzahlungen können nachgefordert werden. Welcher Teil als Kinderbetreuung zählt, entscheidet das Steueramt.

Clino erstellt Vertrag, Lohnabrechnungen und eine Aufstellung der Betreuungskosten fürs Steueramt, im ordentlichen Verfahren auch den Lohnausweis.

Bar und ohne Anmeldung fehlen die Belege und damit der Abzug.

Manche Arbeitgeber zahlen mit

Die Bundesverwaltung zahlt ihrem Personal bis zur Einschulung bis CHF 750 pro Kind und Monat, die Post je nach Einkommen bis CHF 12'000 im Jahr, der Kanton Solothurn bis CHF 300 pro Kind und Monat. Alle drei zahlen auch an eine angestellte Nanny. Verlangt werden meist der Arbeitsvertrag, der Nachweis der Kosten und eine Bestätigung der Ausgleichskasse. Vertrag und Kosten kommen aus Clino, die Bestätigung von Ihrer Kasse.

BundespersonalverordnungDie Post: Merkblatt bei HR oder der SozialberatungKanton Solothurn

› So rechnen wir

Vorsichtig gerechnet: mit dem Nettolohn vor Quellensteuer (wie im Lohnausweis, Ziffer 11), dem Steuertarif des Kantonshauptorts, verheiratet, ohne Kirchensteuer. Ein Abzug senkt das steuerbare Einkommen, nicht die Steuer selbst. Die Veranlagung macht das Steueramt.

Gratis, ohne Konto

Das Gratis-Kit.

Vertrag und Lohnabrechnung sofort als PDF, die Checkliste per E-Mail.

  • Clino · Schweiz

    Nanny-Arbeitsvertrag

    Mit Überstunden-Regel und ohne Stundenbank.

  • Clino · Schweiz

    Lohnabrechnung

    Mit den Beitragssätzen 2026 für alle 26 Kantone.

  • Clino · Schweiz

    Checkliste Anmeldung

    Die 6-Punkte-Checkliste per E-Mail

    Vertrag, AHV, Unfallversicherung, Lohn: was Sie wann erledigen müssen.

    An

    Kein Newsletter. Abmelden mit einem Klick.

Jeden Monat eine neue Abrechnung? Die erstellt Clino für Sie, die ersten 30 Tage gratis.

Anmelden in der Schweiz

Vier Schritte zur AHV.

318.147

Anmeldung als Arbeitgeber/in

EmpfängerAusgleichskasse Ihres Wohnkantons
Arbeitgeber/inFamilie Keller
Beschäftigung fürHausdienst
AbrechnungVereinfachtes Verfahren
Angestellte PersonNameMaria SilvaAHV-Nummer756.••••.••••.••Beginn01.11.2026
  1. 1

    Kasse finden

    Die Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons. Die Postleitzahl genügt.

  2. 2

    Formular ausfüllen

    Meist das Bundesformular 318.147. Bei «Beschäftigung für» «Hausdienst» wählen.

  3. 3

    Verfahren wählen

    Bis CHF 22'680 pro Person und 60'480 insgesamt im Jahr geht es vereinfacht.

  4. 4

    Nanny erfassen

    Mit AHV-Nummer (756.…) und erstem Arbeitstag, innert eines Monats.

Über CHF 22'680 Jahreslohn, bei Vollzeit schnell erreicht, gilt das ordentliche Verfahren, mit Pensionskasse (BVG).

Frist: innert 30 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Danach kommt die Bestätigung per Post.

Clino führt Sie durch jeden Schritt und füllt die Lohnfelder aus Ihrer Abrechnung.

OHNE ANMELDUNGDunkle Realität.

Ausgleichskasse

Arbeitgeberkontrolle

REingeschrieben

Familie Keller

Arbeitgeberkontrolle in Ihrem Haushalt

  • ✕Kein Vertrag: bei Streit gilt nur, was beide noch wissen
  • ✕Unfall: die Ersatzkasse zahlt, Sie zahlen 5 Jahre Prämien nach
  • ✕AHV: bis 5 Jahre Nachzahlung (nach Straftat 7), dazu droht eine Geldstrafe (Art. 87 AHVG)
ANGEMELDETHelle Realität.

Arbeitsvertrag

PDF

zwischen Familie Keller · Maria Silva

  • ✓Arbeitsvertrag nach NAV: Ferien, Kündigung, Lohnfortzahlung
  • ✓Unfallversichert ab der ersten Stunde
  • ✓AHV-Jahre für sie, Lohnabrechnung für Sie
Unterschrift ArbeitgeberUnterschrift Arbeitnehmerin
⇄
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Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch für eine Nanny?

Der Mindestlohn im NAV Hauswirtschaft des Bundes gilt nicht für Nannys, die vor allem Kinder betreuen. Arbeitet Ihre Nanny auch im Haushalt, gilt er doch: mindestens CHF 20.35 pro Stunde. In einigen Kantonen gilt zudem ein kantonaler Mindestlohn. Marktüblich sind laut Swiss Nanny Association CHF 25 bis 40 pro Stunde.

Wann zahle ich den Lohn?

Üblich ist das Monatsende, spätestens der letzte Arbeitstag des Monats. Einen Vorschuss verlangt das Gesetz nur, wenn Ihre Nanny in eine Notlage gerät (Art. 323 OR). Sie können überweisen oder bar zahlen. Die Überweisung ist der klarere Zahlungsnachweis. Bei Barzahlung lassen Sie eine Lohnquittung unterschreiben und bewahren sie mit der Lohnabrechnung auf. Anmelden müssen Sie die Anstellung so oder so.

Brauche ich eine Unfallversicherung für eine Teilzeit-Nanny?

Ja. Die Berufsunfallversicherung (UVG) ist ab der ersten Stunde Pflicht, egal wie wenige Stunden es sind. Ab 8 Stunden pro Woche kommt die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) dazu. Clino vergleicht die Angebote und bereitet den Antrag vor. Die Police schliessen Sie selbst beim Versicherer ab. Die Privathaftpflicht der Familie deckt die Nanny nicht.

So funktioniert die Unfallversicherung (UVG) →

Was gilt, wenn meine Nanny krank wird?

Sie zahlen den Lohn eine begrenzte Zeit weiter. Ab wann, regelt der kantonale NAV: in 10 Kantonen ab dem ersten Arbeitstag, in 4 nach der Probezeit, in den übrigen sobald die Anstellung mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist (Art. 324a OR). Wie lange, steht in der Skala des NAV: im ersten Dienstjahr drei Wochen oder einen Monat, danach länger. In 15 Kantonen schreibt das kantonale Recht für Hausangestellte eine Krankentaggeldversicherung (KTG) vor, etwa in Zürich, Bern und Luzern. Anderswo ist sie freiwillig und trotzdem sinnvoll, weil sie bei längerer Krankheit den Lohnausfall deckt.

Kind krank, Nanny krank: wer zahlt den Lohn? →

Wie kündige ich richtig?

Nach OR gelten in der Probezeit (höchstens drei Monate) 7 Tage. Danach im ersten Dienstjahr ein Monat auf Monatsende, vom zweiten bis neunten zwei Monate, ab dem zehnten drei Monate (Art. 335c OR). Die kantonalen NAV weichen teils ab, bei der Probezeit wie bei den Fristen: Bern etwa verlangt ab dem vierten Dienstjahr drei Monate. Kündigen Sie schriftlich, am besten eingeschrieben. Einen Grund müssen Sie nur auf Verlangen schriftlich nennen, und die Kündigung darf nicht missbräuchlich sein.

Probezeit und Kündigungsfrist in Ihrem Kanton →

Ist die Nanny angestellt oder selbständig?

Arbeitet die Nanny bei Ihnen zu Hause, nach Ihren Anweisungen und zu Zeiten, die Sie festlegen, ist sie Ihre Angestellte (Art. 319 OR). Selbständig wäre sie nur mit mehreren Familien gleichzeitig, eigenen Räumen und eigenem Unternehmerrisiko. Das trifft auf kaum eine Nanny zu. Wer den Status falsch einschätzt, riskiert Schwarzarbeit.

Was gilt, wenn meine Nanny aus dem Ausland kommt?

Bürgerinnen der EU und EFTA mit B- oder C-Bewilligung dürfen ohne Zusatzbewilligung als Nanny arbeiten. Wer neu zuzieht, meldet sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde an und erhält mit dem Arbeitsvertrag Ausweis L (bis 12 Monate) oder B; für Einsätze bis 3 Monate genügt die Online-Meldung. Eine Nanny direkt aus einem Drittstaat (etwa USA, Grossbritannien, Brasilien) anzustellen, ist praktisch ausgeschlossen: Bewilligungen gibt es nur für qualifizierte Fachkräfte. Lebt sie schon mit einer Bewilligung in der Schweiz, etwa über den Familiennachzug, darf sie je nach Ausweis arbeiten. Bei Ausweis L oder B ist Quellensteuer Pflicht. Clino rechnet sie ab.

Was kostet Clino?

CHF 19.90 im Monat, egal ob für eine Nanny, eine Putzfrau oder mehrere Angestellte. Inbegriffen: AHV/IV/EO/ALV-Abrechnung, Lohnabrechnungen, Lohnausweis, Quellensteuer-Abrechnung und für die Unfallversicherung ein Vergleich mit vorbereitetem Antrag. Keine Provision auf den Lohn, keine Vollmacht, monatlich kündbar.

Wie unterscheidet sich eine Nanny von einer Tagesmutter?

Eine Nanny ist Ihre Angestellte und betreut Ihre Kinder bei Ihnen zu Hause. Eine Tagesmutter betreut Kinder bei sich zu Hause, oft aus mehreren Familien, und ist meist über eine Tagesfamilien-Organisation angestellt, selten bei Ihnen. Für Nannys nennt die Swiss Nanny Association einen Marktlohn von CHF 25 bis 40 pro Stunde. Tagesfamilien verrechnen eigene Tarife.

Nanny, Kita und Tagesmutter im Vergleich →

Darf ich von der Nanny einen Strafregisterauszug verlangen?

Ja, den Sonderprivatauszug: Er zeigt, ob der Person die Arbeit mit Kindern gerichtlich verboten ist, und kostet CHF 17. Für Privathaushalte hat das Bundesamt für Justiz noch nicht bestätigt, dass es geht: Fragen Sie zuerst beim Strafregister nach. Danach stellen Sie die Bestätigung aus, und die Nanny bestellt ihn am Postschalter oder online.

Anleitung, Checkliste und Vorlage →

In Zürich gegründet, für die ganze Schweiz

Adieu, Papierkrieg.

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Beitragssätze 2026 aller 26 Kantone an den amtlichen Quellen geprüft, Stand · Quellen und Methodik