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Nanny · Reisen

Mit der Nanny in die Ferien: Stunden, Spesen und Papiere richtig regeln

Was kostet die Nanny auf der Reise zusätzlich?

Tage weg
7
Stunden mit den Kindern pro Tag
10 h

CHF 262.50für 7 h Überstunden (+25 %): 50 h in 7 Tagen mit 2 freien Tagen, statt 43 h. Vollzeit in Zürich (43 h pro Woche), CHF 30 pro Stunde.

Dazu Flug, Zimmer und Essen: Die zahlt die Familie, nichts geht vom Lohn ab.

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30 Tage gratis, danach CHF 19.90/Monat · jederzeit kündbar

Ihr Kanton, ihr Lohn: im Reiseplan ↓
Junge Frau mit Rollkoffer in der Halle des Zürcher Hauptbahnhofs, hinter ihr die Abfahrtstafeln
Reist die Nanny mit, arbeitet sie. Ihr Vertrag gilt auch am Ferienort.

Kommt die Nanny mit in die Ferien, arbeitet sie. Es gilt weiter Schweizer Recht, mit ihrem Lohn, ihren freien Tagen und ihren Überstunden: nach OR mit 25 % Zuschlag, sofern Vertrag oder NAV nichts anderes regeln. Reise, Zimmer und Essen zahlt die Familie. Für Ziele in der EU braucht es meist eine A1-Bescheinigung. Der Rechner zeigt, was Ihre Reise zusätzlich kostet.

Das Wichtigste in Kürze

  • 1Für die Nanny ist die Ferienreise Arbeit. Ihr Vertrag und das Schweizer Recht gelten weiter, auch am Strand.
  • 2Sie hat mindestens einen freien Tag pro Woche, nach den kantonalen NAV meist anderthalb oder zwei. Was über ihre vereinbarte Zeit hinausgeht, sind Überstunden: Lohn plus 25 % oder, wenn sie einverstanden ist, gleich viel Freizeit (OR 321c), sofern Vertrag oder NAV nichts anderes regeln. Im Kanton Zürich entfällt der Zuschlag zum Beispiel für Teilzeitangestellte (NAV Art. 24).
  • 3Flug, Unterkunft und Essen zahlt die Familie. Vom Lohn darf nichts davon abgehen.
  • 4Ist sie Schweizerin oder Bürgerin der EU oder EFTA, beantragen Sie für Ziele in der EU und EFTA die A1-Bescheinigung bei Ihrer Ausgleichskasse, am besten vor der Abreise; sonst fragen Sie die Kasse, was gilt.

Wie viele Stunden die Reise kostet

Auf der Reise gilt ihr Vertrag wie zu Hause: Massgebend bleibt das Recht des Landes, in dem sie normalerweise arbeitet. Jede Stunde mit den Kindern zählt, auch im Flugzeug und am Strand. Vergleichen Sie ihre Stunden auf der Reise mit ihrer normalen Woche: Der Rest sind Überstunden.

Vertrag: Stunden pro Woche
43 h
Bruttolohn pro Stunde
CHF 30
Tage weg
7
Stunden mit den Kindern pro Arbeitstag
10 h
Freie Tage auf der Reise
2

Gesetz: mindestens ein freier Tag pro Woche. Die NAV geben meist mehr: 2 in Zürich, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Schaffhausen und im Wallis, 1½ in Genf, der Waadt, Zug, Luzern und weiteren Kantonen.

  • Zürich: Der NAV streicht den Zuschlag für Teilzeitangestellte (Art. 23 und 24 Abs. 2) und zahlt ihn bei Vollzeit erst über 43 Stunden (Art. 5 Abs. 4). Die Arbeit soll in der Regel um 19:30 enden (Art. 5 Abs. 3).

Reiseplan

Zürich · 43 h pro Woche · CHF 30 pro Stunde

  1. 10h
  2. 10h
  3. 10h
  4. frei
  5. 10h
  6. 10h
  7. frei

Arbeitstaghalber Tag freifrei

Arbeit auf der Reise
50 h
Normal für 7 Tage
43 h
Überstunden
7 h

Zusätzlich zum Lohn

CHF 262.50

7 h × CHF 30 × 1.25

oder 7 h Freizeit von gleicher Dauer, wenn sie einverstanden ist

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Überstunden: Lohn plus 25 % (OR 321c), sofern Ihr schriftlicher Vertrag oder der NAV nichts anderes regelt.

Die Nächte gehören dazu. Schläft sie neben den Kindern und steht nachts auf, ist das Arbeitszeit. Legen Sie vorher fest, wer nachts zuständig ist, und lesen Sie, wie Abende und Bereitschaft im Haushalt zählen.

Wer was bezahlt

Für die Nanny ist die Ferienreise eine Dienstreise. Das Gesetz verpflichtet die Familie, alle Auslagen zu ersetzen, die durch die Arbeit notwendig entstehen, auswärts auch Unterkunft und Verpflegung. Eine Abmachung, dass die Nanny einen Teil davon selbst trägt, ist nichtig.

Bordkarte

ZRH

Zürich

PMI

Palma

Passagierin

Ihre Nanny

 
Bezahlt von
Flug oder Zug
Familie
Unterkunft
Familie
Essen
Familie
Ausflüge mit den Kindern
Familie
Abzug vom Lohn
CHF 0
AHV auf Spesen
keine
Lohn
läuft weiter
Die Familie ersetzt alle notwendigen Auslagen der Reise, nichts davon geht vom Lohn ab (OR 327a). Spesen sind kein Lohn, darauf fällt keine AHV an (AHVV Art. 9).

Eine Pauschale pro Tag ist erlaubt, aber nur schriftlich und nur, wenn sie alle Kosten deckt. Meist einfacher: Die Familie bucht und bezahlt direkt.

Klären Sie vorher, wo sie schläft. Erst ein eigenes Zimmer macht ihre Nächte und ihre freien Tage wirklich frei.

Was in die Reisemappe gehört

Welche Papiere sie braucht, hängt vom Reiseziel und von ihrer Staatsangehörigkeit ab. Wählen Sie beides, die Mappe zeigt, was zu tun ist.

Staatsangehörigkeit der Nanny

Reisemappe für Italien

  • Ausweis und Einreise

    Pass oder ID

    Im Schengen-Raum genügt ein gültiger Pass oder eine Identitätskarte.

  • AHV im Ausland

    A1 beantragen

    Die A1-Bescheinigung zeigt, dass sie in der Schweiz versichert bleibt. Sie beantragen sie bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse, meist online über ALPS, am besten vor der Abreise. Frankreich und Österreich können eine fehlende A1 bei Kontrollen sanktionieren.

  • Krankheit und Unfall

    Versichert

    Unfall: Ihre Unfallversicherung deckt sie weiter, ab 8 Stunden pro Woche bei Ihnen auch in der Freizeit. Krankheit: ihre Krankenkasse, mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite ihrer Karte.

  • Die Kinder

    Wenn sie allein reist

    Fliegt sie allein mit den Kindern, etwa voraus: Geben Sie ihr eine unterschriebene Einverständniserklärung mit (Namen, Daten, Reiseziel, Ihre Telefonnummer) und die Krankenkassenkarten der Kinder.

Die A1-Bescheinigung beantragen Sie dort, wo Sie die Nanny angemeldet haben: bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse. Sie kann auch nach der Abreise noch ausgestellt werden, doch ohne sie gibt es bei Kontrollen Ärger. Wie die Anmeldung funktioniert, steht im Leitfaden zur AHV-Anmeldung der Nanny.

Die Unfallversicherung schliessen Sie als Arbeitgeber ab, und sie gilt auch auf der Reise. Was sie deckt und was sie kostet, erklärt der Beitrag zur UVG-Unfallversicherung im Haushalt.

Vor der Abreise schriftlich festhalten

Hände halten auf einem Perron im Zürcher Hauptbahnhof ein Billett und einen Fahrplan, daneben steht ein roter Zug
Halten Sie vor der Abreise fest, wann sie arbeitet und wann sie frei hat.

Das Gesetz regelt Reisen mit der Nanny nicht ausdrücklich. Ob sie mitkommt und zu welchen Bedingungen, steht am besten in einer Reiseklausel im Arbeitsvertrag. Fehlt sie, fragen Sie die Nanny und halten Sie die Abmachung vor der Buchung fest. Welche Punkte Familien sonst oft vergessen, zeigt der Überblick über die Klauseln im Nanny-Vertrag.

  • Wohin und wie lange: Reiseziel, Daten, Reisetage.
  • Arbeitszeit: Stunden pro Tag, freie Tage, wer nachts zuständig ist.
  • Überstunden: ausbezahlt mit Zuschlag (25 % nach OR, sofern der NAV nichts anderes regelt) oder mit gleich viel Freizeit ausgeglichen.
  • Kosten: Reise, Unterkunft und Essen zahlt die Familie, nichts geht vom Lohn ab.
  • Unterkunft: ein eigenes Zimmer oder wenigstens ein ruhiger Platz zum Schlafen.

Noch kein schriftlicher Vertrag? Erstellen Sie ihn mit dem Nanny-Arbeitsvertrag von Clino und halten Sie die Abmachung für die Reise dazu fest.

Die Reise ist nicht ihre Ferien

Tage, an denen sie die Kinder betreut, sind Arbeitstage, auch am Meer. Ihre eigenen Ferien bleiben ihr: mindestens 4 Wochen im Jahr, zwei davon am Stück. Sie legen den Zeitpunkt fest und nehmen dabei Rücksicht auf ihre Wünsche. Wie Ferien und Ferienlohn zu rechnen sind, steht im Beitrag zu 13. Monatslohn und Ferien der Nanny.

Kommt sie nicht mit, läuft ihr Lohn weiter, wenn Sie auf ihre Arbeit verzichten. Was gilt, wenn die Familie ohne sie verreist, erklärt der Beitrag zu den Ferien, wenn die Familie verreist.

Für die Nanny: was Sie verlangen können

Sie begleiten eine Familie auf Reisen? Das sind Ihre Rechte nach Schweizer Recht, auch im Ausland.

  • Ihre Stunden zählen: Jede Stunde mit den Kindern ist Arbeitszeit. Schreiben Sie sie jeden Tag auf.

  • Freie Tage: mindestens einer pro Woche, nach den NAV meist anderthalb oder zwei. Frei heisst: keine Kinder, kein Babyphone.

  • Überstunden: Lohn plus 25 % oder gleich viel Freizeit, wenn Sie einverstanden sind (OR). Ihr Vertrag oder der NAV kann anderes regeln, etwa bei Teilzeit in Zürich.

  • Kosten: Reise, Unterkunft und Essen zahlt die Familie. Nichts davon darf vom Lohn abgehen.

  • Ihre Ferien: Die Reise ersetzt sie nicht. Mindestens 4 Wochen im Jahr, zwei davon am Stück.

Die Swiss Nanny Association rät Nannys, zwei Ferienwochen zu verlangen, die sie selbst wählen. Mehr bei der Swiss Nanny Association

Häufige Fragen

Muss die Nanny mit in die Ferien kommen?
Das hängt vom Vertrag ab, das Gesetz regelt Reisen nicht ausdrücklich. Steht keine Reiseklausel drin, fragen Sie sie und halten Sie Daten, Arbeitszeit, freie Tage und Kosten schriftlich fest. Kommt sie nicht mit und Sie brauchen sie nicht, läuft ihr Lohn trotzdem weiter.
Zählen die Reisetage als ihre Ferien?
Nein. Tage, an denen sie die Kinder betreut, sind Arbeitstage. Ferien dienen der Erholung: Sie hat mindestens 4 Wochen im Jahr, zwei davon zusammenhängend.
Wer zahlt Flug, Hotel und Essen der Nanny?
Die Familie. Arbeitet sie auswärts, muss der Arbeitgeber alle notwendigen Auslagen ersetzen, auch Unterkunft und Verpflegung (OR 327a). Eine Abmachung, dass sie einen Teil selbst trägt, ist nichtig. Spesen sind kein Lohn: Darauf fallen keine AHV-Beiträge an.
Braucht die Nanny eine A1-Bescheinigung?
Für Arbeit in der EU oder EFTA in der Regel ja, wenn sie Schweizerin oder Staatsangehörige der EU oder EFTA ist: Die A1 zeigt, dass sie in der Schweiz versichert bleibt. Sie beantragen sie bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse, am besten vor der Abreise. Für andere Staatsangehörige und für Länder wie Grossbritannien oder die USA sagt die Kasse, welche Bescheinigung gilt.
Ist die Nanny im Ausland versichert?
Ja. Auf einer Ferienreise bleibt sie in der AHV, und Ihre Unfallversicherung deckt Unfälle bei der Arbeit, ab 8 Stunden pro Woche bei Ihnen auch in der Freizeit. Ausserhalb von EU, EFTA und Grossbritannien zahlt die Krankenkasse nur Notfallbehandlungen und, wie die Unfallversicherung, höchstens das Doppelte der Schweizer Kosten. Ist sie nicht Schweizerin oder EU/EFTA-Bürgerin, gilt das in der Regel auch in der EU und in Grossbritannien: Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt sie nicht. Eine Reiseversicherung mit Rettung und Rücktransport lohnt sich.
Was gilt mit einem Ausweis B oder C?
Mit gültigem Pass und gültigem Ausweis B oder C darf sie bis 90 Tage in 180 Tagen ohne Visum in die anderen Schengen-Staaten reisen. Für Grossbritannien, die USA und andere Länder ausserhalb von Schengen hängt das Visum von ihrer Staatsangehörigkeit ab. Mit Status F oder N sind Reisen nur ausnahmsweise mit Bewilligung des SEM möglich.

Quellen

  • Obligationenrecht (OR) Art. 321c (Überstunden), Art. 324 (Lohn bei Annahmeverzug), Art. 327a (Auslagen), Art. 329 (freie Tage), Art. 329a–329d (Ferien).
  • Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) Art. 121: Recht des Staates, in dem die Arbeit gewöhnlich verrichtet wird.
  • AHV-Verordnung (AHVV) Art. 9: Unkosten gehören nicht zum massgebenden Lohn.
  • Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Entsendung, A1-Bescheinigung über ALPS, häufige Fragen zur A1; Liste der Sozialversicherungsabkommen.
  • Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) Art. 4 und 17, Bundesamt für Gesundheit (BAG); Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Art. 36: Behandlung im Ausland.
  • Schengener Durchführungsübereinkommen Art. 21; Staatssekretariat für Migration (SEM): Reisedokumente und Reisen mit Status F oder N.
  • Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Reisen mit Minderjährigen.
  • Kantonale Normalarbeitsverträge Hauswirtschaft, wöchentliche Freizeit: zum Beispiel NAV Zürich Art. 6, «CTT-EDom» Genf Art. 18, «CTT» Waadt Art. 15, NAV Basel-Stadt § 26.
  • Swiss Nanny Association, Our guidance: Ferien und garantierte Stunden.

Stand: 22. Oktober 2026. Regeln für Bewilligungen und Einreise ändern sich: Prüfen Sie sie vor jeder Reise.

Nanny anmelden, bevor Sie verreisen

Die A1 beantragen Sie bei der Ausgleichskasse, bei der Ihre Nanny angemeldet ist. Clino bereitet den Papierkram vor: Vertrag, AHV-Anmeldung und jeden Monat die Lohnabrechnung, Überstunden der Reise inklusive. Wählen Sie Ihren Kanton.

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30 Tage gratis, danach CHF 19.90/Monat · jederzeit kündbar

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino