Zwei Kantone, ein Haushalt: welcher gilt wofür?
Wenn deine Angestellte nicht dort arbeitet, wo du wohnst, gelten zwei kantonale Regelwerke gleichzeitig - und sie hängen an verschiedenen Orten. Hier steht, welches woran hängt.
Die Ausgleichskasse richtet sich nach deinem Wohnsitz als Arbeitgeber - nicht danach, wo geputzt wird. Der kantonale Normalarbeitsvertrag, der Mindestlohn, bezahlte Feiertage und Kündigungsfristen regelt, richtet sich umgekehrt nach dem Ort, an dem tatsächlich gearbeitet wird.
- Anmeldung und Beiträge: immer bei der Ausgleichskasse deines Wohnkantons.
- Lohnuntergrenze, Feiertage, Kündigungsfristen: nach dem Kanton des Arbeitsorts.
- Die Unfallversicherung ist Bundesrecht - da gibt es gar keine kantonale Frage.
Das gilt, wenn
Deine Hausangestellte arbeitet in einem anderen Kanton, als du wohnst - Zweitwohnung, Ferienhaus, Wohnung der Eltern.
Was sich woran hängt
Ausgleichskasse: dein Wohnsitz
Zuständig ist in der Regel die Ausgleichskasse des Kantons, in dem du als Arbeitgeber wohnst. Das steht in der Wegleitung über den Anschluss an Ausgleichskassen (Rz. 1061) und folgt aus Art. 119 Abs. 2 AHVV. Der Arbeitsort spielt dafür keine Rolle. An denselben Anschluss hängt auch die Familienausgleichskasse, also der FAK-Beitragssatz, den du zahlst.
Kantonaler NAV: der Arbeitsort
Der kantonale Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft gilt für Arbeitsverhältnisse, die in diesem Kanton ausgeübt werden. Er regelt Dinge, die der Bund nicht regelt: Arbeits- und Ruhezeiten, Ferien- und Feiertagsanspruch, Probezeit und Kündigungsfristen. Putzt deine Angestellte in deinem Ferienhaus im Tessin, gilt für diese Stunden der Tessiner CNL - auch wenn du in Zürich wohnst und dort abrechnest.
Wann fällt das überhaupt auseinander?
Bei den allermeisten Haushalten gar nicht: Man wohnt und lässt putzen am selben Ort. Auseinander fällt es in vier Situationen, und alle vier sind häufiger, als man denkt.
- Du hast eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus in einem anderen Kanton und lässt dort reinigen.
- Deine Angestellte betreut die Wohnung deiner Eltern oder eine vermietete Wohnung in einem anderen Kanton.
- Du bist umgezogen, das Arbeitsverhältnis läuft aber am alten Ort weiter.
- Du wohnst knapp über einer Kantonsgrenze und der Einsatzort liegt auf der anderen Seite.
Was du praktisch tun musst
Melde dich bei der Ausgleichskasse deines Wohnkantons an - nur dort, nicht doppelt.
Nimm Mindestlohn, Feiertage und Kündigungsfrist aus dem Kanton des Arbeitsorts und schreib beides in den Vertrag: Arbeitsort und die daraus folgenden Bedingungen.
Arbeitet sie regelmässig an zwei Orten in zwei Kantonen, gilt für jeden Einsatzort der dortige NAV. In der Praxis nimmt man den für die Angestellte günstigeren Ansatz, wenn sich die Stunden nicht sauber trennen lassen.
Der eidgenössische NAV Hauswirtschaft mit seinen Mindestlöhnen gilt schweizweit ausser in Genf - und erst ab durchschnittlich fünf Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber.
Das Beispiel, an dem es sichtbar wird: Tessin
Der Tessiner CNL für das Hauspersonal gewährt in Art. 18 neun bezahlte Feiertage - Neujahr, Dreikönigstag, Ostermontag, Auffahrt, 1. August, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Weihnachten und Stephanstag. Das kantonale Arbeitsinspektorat rechnet das für Angestellte im Stundenlohn in einen Zuschlag von 3,6 Prozent auf den Grundlohn um. Bundesrechtlich bezahlt wäre nur der 1. August, also 0,39 Prozent. Wohnst du in Zürich und lässt im Tessin putzen, rechnest du also bei der SVA Zürich ab - und schuldest trotzdem die Tessiner Feiertage.
Und die Unfallversicherung?
Die ist Bundesrecht und kennt keine kantonale Zuständigkeit. Sie gilt ab der ersten Stunde für Berufsunfälle; die Nichtberufsunfallversicherung kommt ab acht Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber dazu. Wo gearbeitet wird, ändert daran nichts. In mehreren Kantonen kannst du sie über die Ausgleichskasse mitlaufen lassen - das hängt dann wieder an deinem Wohnkanton, weil es an deiner Kasse hängt.
Häufige Fragen
Muss ich mich in beiden Kantonen anmelden?
Nein. Ein Arbeitsverhältnis, eine Ausgleichskasse - die deines Wohnkantons. Eine zweite Anmeldung am Arbeitsort wäre falsch und würde zu doppelten Beitragsforderungen führen.
Welcher FAK-Satz gilt, wenn die Kantone auseinanderfallen?
Der deines Wohnkantons, weil die Familienausgleichskasse am selben Anschluss hängt wie die AHV. Die Familienzulagen selbst richten sich dagegen nach der Situation der angestellten Person, nicht nach deinem Kanton.
Ich bin umgezogen. Was passiert mit dem laufenden Arbeitsverhältnis?
Die Zuständigkeit wechselt mit deinem Wohnsitz zur Ausgleichskasse des neuen Kantons. Melde den Wechsel aktiv - beide Kassen brauchen das Datum, damit die Jahresabrechnung sauber aufgeteilt wird. Bleibt der Arbeitsort gleich, ändert sich am anwendbaren NAV nichts.
Woher weiss ich, welcher kantonale NAV genau gilt?
Jeder Kanton veröffentlicht seinen NAV für die Hauswirtschaft in der kantonalen Gesetzessammlung; das kantonale Arbeitsinspektorat gibt Auskunft. Der eidgenössische NAV regelt nur die Mindestlöhne - alles andere kommt aus dem kantonalen.
Quellen
Zuständigkeit der Ausgleichskasse
Art. 119 Abs. 2 AHVV und die Wegleitung über den Anschluss an Ausgleichskassen, Rz. 1061: zuständig ist in der Regel die Kasse des Kantons, in dem der Arbeitgeber Wohnsitz hat. Der FAK-Anschluss folgt demselben Punkt (Art. 12 FamZG).
Tessiner Feiertage
CNL per il personale domestico, Art. 18 (neun Feiertage) und die Guida applicazione CNL des Ufficio dell'ispettorato del lavoro, Ausgabe Januar 2026, die daraus 3,6 Prozent auf den Stundenlohn ableitet. Der CNL gilt nach Art. 1, solange nicht schriftlich davon abgewichen wird - Schweigen ist keine Abweichung.
Zwei Kantone, ein Vertrag - Clino sortiert es
Clino fragt Wohnsitz und Arbeitsort getrennt ab, meldet dich bei der richtigen Ausgleichskasse an und zieht Lohnuntergrenze und Feiertage aus dem Kanton, in dem tatsächlich gearbeitet wird.
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Salvador Jovells, Gründer von Clino
Geprüft Juli 2026