Arbeitsbewilligung Haushaltshilfe: Darf sie überhaupt bei dir arbeiten?
Darf deine Putzfrau überhaupt in der Schweiz arbeiten? Ob EU-Bürgerin oder Drittstaatsangehörige, ob Ausweis B, L oder F -- die Regeln sind komplex. Wir erklären dir, welche Bewilligungen es gibt, was du als Arbeitgeber prüfen musst und welche Strafen bei Verstössen drohen.
EU/EFTA-Bürgerinnen dürfen dank Personenfreizügigkeit grundsätzlich frei bei dir arbeiten (unter 90 Tagen pro Jahr genügt die Online-Meldung), Drittstaatsangehörige brauchen immer eine Bewilligung -- und du musst den Ausweis vor der Anstellung prüfen.
- EU/EFTA: freier Zugang; ab 90 Arbeitstagen pro Jahr braucht es Ausweis B oder L.
- Drittstaaten: kantonale Bewilligung, Kontingente, Inländervorrang; Ausnahmen F und N.
- Bussen bis CHF 20'000 bei Fahrlässigkeit, bis CHF 1 Mio. in schweren Wiederholungsfällen.
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Welche Arbeitsbewilligungen gibt es?
In der Schweiz hängt das Recht zu arbeiten vom Aufenthaltsstatus ab. Es gibt verschiedene Ausweistypen, die jeweils unterschiedliche Rechte zur Erwerbstätigkeit gewähren. Für dich als Arbeitgeber einer Haushaltshilfe ist entscheidend: Hat die Person eine gültige Bewilligung, die ihr erlaubt, bei dir zu arbeiten?
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Kategorien:
EU/EFTA-Bürgerinnen
Dank des Freizügigkeitsabkommens mit der EU/EFTA haben Staatsangehörige dieser Länder grundsätzlich freien Zugang zum Sc...
Drittstaatsangehörige
Für Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten gelten deutlich strengere Regeln. Sie benötigen in jedem Fall eine Arbeitsbewilli...
EU/EFTA-Bürgerinnen: Personenfreizügigkeit
Dank des Freizügigkeitsabkommens mit der EU/EFTA haben Staatsangehörige dieser Länder grundsätzlich freien Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Das bedeutet: Eine EU-Bürgerin darf ohne Weiteres als Haushaltshilfe arbeiten.
Bei kurzfristigen Einsätzen unter 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr genügt eine Online-Meldung (Meldeverfahren). Für längerfristige Anstellungen braucht die Person eine Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder L).
Länder mit Personenfreizügigkeit
Wichtig: Auch EU-Bürgerinnen müssen bei der Gemeinde angemeldet werden und brauchen eine Schweizer Krankenversicherung.
Drittstaatsangehörige: strenge Regeln
Für Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten gelten deutlich strengere Regeln. Sie benötigen in jedem Fall eine Arbeitsbewilligung, und es gelten jährliche Kontingente.
Als Arbeitgeber musst du nachweisen, dass du keine geeignete Person auf dem inländischen oder EU/EFTA-Arbeitsmarkt finden könntest (Inländervorrang). Im Bereich Haushaltsarbeit ist das praktisch kaum möglich, weshalb Neuanstellungen von Drittstaatsangehörigen selten bewilligt werden.
Ausnahme: Personen mit Ausweis F (vorläufig Aufgenommene) oder Ausweis N (Asylsuchende) können unter bestimmten Bedingungen arbeiten -- siehe Ausweistypen oben. Unsicher, was für deine Haushaltshilfe persönlich gilt? Sie findet die Antworten aus ihrer Sicht hier.
Voraussetzungen für Drittstaatsangehörige
- • Nachweis des Inländervorrangs (kein/e geeignete/r Kandidat/in aus CH/EU)
- • Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen
- • Jährliches Kontingent darf nicht ausgeschöpft sein
- • Arbeitgeber stellt den Antrag beim kantonalen Amt für Migration
Ausweistypen im Detail
Ausweis B -- Aufenthaltsbewilligung
Gültigkeit: 5 Jahre (EU/EFTA) bzw. 1 Jahr (Drittstaaten, verlängerbar). Volle Arbeitserlaubnis, kein Arbeitgeberwechsel-Verbot. Die häufigste Bewilligung für längerfristig beschäftigte Haushaltshilfen.
Ausweis C -- Niederlassungsbewilligung
Unbefristete Bewilligung nach 5-10 Jahren Aufenthalt. Volle Arbeitserlaubnis ohne Einschränkungen. Kein Arbeitgeberwechsel-Verbot, keine Meldepflicht beim Arbeitgeberwechsel.
Ausweis L -- Kurzaufenthaltsbewilligung
Gültigkeit: bis 1 Jahr, für befristete Einsätze. Volle Arbeitserlaubnis, aber an den gemeldeten Arbeitgeber gebunden. Typisch für saisonale oder projektbezogene Arbeit.
Ausweis G -- Grenzgängerbewilligung
Für Personen mit Wohnsitz im Ausland, die täglich oder wöchentlich in die Schweiz pendeln. Volle Arbeitserlaubnis, aber örtlich auf die Grenzzone beschränkt. In Grenzkantonen relevant für Haushaltshilfen.
Ausweis F -- Vorläufige Aufnahme
Für Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, deren Wegweisung aber nicht zumutbar ist. Volle Arbeitserlaubnis ohne Kontingent seit 2019. Arbeitgeber muss die Anstellung beim Kanton melden und orts-/branchenübliche Bedingungen einhalten.
Ausweis N -- Asylsuchende
Arbeit möglich ab 3 Monaten nach Einreichung des Asylgesuchs, aber nur mit kantonaler Arbeitsbewilligung. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren, Vorrangprinzip gilt. Branchen- und ortsübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden.
Ausweis S -- Schutzbedürftige
Vorübergehender Schutzstatus (z.B. Ukraine-Krieg). Arbeitserlaubnis ist möglich, muss aber beim Kanton beantragt werden. Arbeitgeber muss übliche Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten.
Meldepflicht: Die 90-Tage-Regel für EU/EFTA
EU/EFTA-Bürgerinnen, die weniger als 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten, benötigen keine Aufenthaltsbewilligung. Stattdessen gilt die Meldepflicht:
1. Online-Meldung vor Arbeitsbeginn
Auf dem kantonalen Meldeportal spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn melden.
2. Sozialversicherungspflicht prüfen
Auch bei Kurzeinsätzen bist du als Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig (AHV, ALV, UVG).
3. 90-Tage-Limite einhalten
Alle Arbeitstage im Kalenderjahr zählen. Bei Überschreitung wird eine Aufenthaltsbewilligung nötig.
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Was musst du als Arbeitgeber prüfen?
Bevor du eine Haushaltshilfe anstellst, bist du gesetzlich verpflichtet, ihren Aufenthaltsstatus und ihre Arbeitsberechtigung zu prüfen. Hier ist deine Checkliste:
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Strafen bei Verstössen
Die Beschäftigung ohne gültige Arbeitsbewilligung ist kein Kavaliersdelikt. Das Ausländergesetz (AIG) sieht empfindliche Strafen vor:
Bussen, Geldstrafe und Freiheitsstrafe
Wer vorsätzlich eine Person ohne gültige Bewilligung beschäftigt, riskiert Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; in schweren Wiederholungsfällen Bussen bis CHF 1'000'000 (Art. 117 AIG). Bei Fahrlässigkeit Busse bis CHF 20'000.
Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
Im Wiederholungsfall oder bei gewerbsmässigem Handeln droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Nachzahlung Sozialversicherungen
Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge müssen nachgezahlt werden -- inklusive Verzugszinsen.
Schwarzarbeit-Register
Der Arbeitgeber kann im kantonalen Schwarzarbeit-Register eingetragen werden.
Der sicherste Weg: Prüfe den Ausweis deiner Haushaltshilfe vor der Anstellung und melde sie korrekt an. Clino hilft dir dabei.
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Häufig gestellte Fragen
Darf eine Asylsuchende als Putzfrau arbeiten?
Ja, ab 3 Monaten nach Einreichung des Asylgesuchs und mit kantonaler Arbeitsbewilligung. Der Arbeitgeber muss orts- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Das Verfahren ist vereinfacht, aber die Bewilligung muss vorliegen.
Was passiert, wenn meine Putzfrau keine Aufenthaltsbewilligung hat?
Die Beschäftigung ohne Bewilligung ist illegal. Dir drohen Bussen bis CHF 20'000 (bei Vorsatz oder schweren Wiederholungsfällen bis CHF 1 Mio.), Nachzahlungen für Sozialversicherungen und im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe. Mehr dazu im Artikel Schwarzarbeit: Risiken und Strafen.
Braucht eine EU-Bürgerin eine Arbeitsbewilligung?
Für Kurzeinsätze unter 90 Tagen pro Jahr genügt die Online-Meldung. Für längere Anstellungen braucht sie eine Aufenthaltsbewilligung (B oder L). Dank Personenfreizügigkeit ist der Zugang grundsätzlich frei.
Kann ich eine Person mit Ausweis F als Haushaltshilfe anstellen?
Ja. Vorläufig Aufgenommene dürfen seit 2019 ohne Kontingent arbeiten. Du musst die Anstellung beim Kanton melden und orts- und branchenübliche Bedingungen einhalten.
Wo prüfe ich den Aufenthaltsstatus?
Verlange eine Kopie des Ausweises und prüfe Typ und Ablaufdatum. Bei Fragen wende dich an das kantonale Migrationsamt. Clino unterstützt dich bei der korrekten Anmeldung deiner Haushaltshilfe.
Was kostet Clino?
Clino kostet CHF 19.90 pro Monat. Dafür bekommst du Lohnabrechnung, Sozialversicherungsmeldungen und Arbeitsvertrag. Details auf unserer Preisseite.
Fazit: Prüfen, melden, korrekt anstellen
Die Arbeitsbewilligung deiner Haushaltshilfe zu prüfen ist nicht nur eine rechtliche Pflicht -- es schützt auch dich als Arbeitgeber vor empfindlichen Strafen. Die Regeln sind je nach Herkunft unterschiedlich, aber die Grundregel ist einfach: Prüfe den Ausweis, bevor du anstellst.
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Quellen
- 1Staatssekretariat für Migration (SEM) -- Ausweisarten -- www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta.html
- 2Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) -- www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/758/de
- 3SECO -- Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit -- www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizügigkeit_Arbeitsbeziehungen/freier-personenverkehr-ch-eu.html
- 4SEM -- Erwerbstätigkeit für vorläufig Aufgenommene -- www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/arbeit/erwerbstaetigkeit_va.html
- 5BSV -- Sozialversicherungen für Hausangestellte -- www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/überblick/beitraege.html
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zum Aufenthaltsstatus wende dich an das kantonale Migrationsamt.
Stand: April 2026. Angaben ohne Gewähr.
