Firmen können das vereinfachte Verfahren nicht nutzen — und das ist gut so
Das vereinfachte Verfahren (VAV) wurde 2008 für Privathaushalte eingeführt — explizit nicht für Unternehmen. Eine AG, GmbH oder Einzelfirma, die ihr Reinigungsteam selbst anstellt, fällt ins ordentliche Verfahren mit eigener Lohnbuchhaltung und Anmeldung bei der Ausgleichskasse. Das ist mehr Aufwand, aber auch mehr Spielraum: höhere Löhne, mehrere Mitarbeitende, Quellensteuer-Abrechnung.
Drei realistische Wege für Firmen
1. Reinigungsdienst beauftragen
Einfachster Weg: ein externes Reinigungsunternehmen rechnet als Lieferant ab. Keine Anstellung, keine Sozialversicherungen — nur eine Rechnung. Geeignet, wenn die Reinigung nicht zum Kerngeschäft gehört.
2. Eigene Anstellung im ordentlichen Verfahren
Du meldest deine Mitarbeitenden direkt bei der Ausgleichskasse, UVG-Versicherer, BVG (ab CHF 22'680/Jahr) und Krankentaggeld. Du erstellst Lohnabrechnungen, behältst Quellensteuer ein und rapportierst jährlich. Eine Treuhänderin oder Lohnsoftware nimmt dir den Aufwand ab.
3. Quitt für Firmen
Quitt bietet auch ordentliche Lohnabrechnungen für KMU. Wir empfehlen es als Partnerlösung — du bekommst CHF 30 Rabatt mit unserem Code.
Warum Clino dir hier nicht hilft
Clino ist die Web-App für Privathaushalte im vereinfachten Verfahren. Wir berechnen Löhne, generieren Lohnabrechnungen und melden bei der Ausgleichskasse — aber nur für den VAV-Anwendungsbereich. Eine AG mit eigenem Reinigungsteam braucht ein anderes Werkzeug. Wir sagen das offen, statt dich erst zu locken und dann zu enttäuschen.