Firmen können das vereinfachte Verfahren nicht nutzen — und das ist gut so
Das vereinfachte Verfahren (VAV) wurde 2008 für Privathaushalte eingeführt — explizit nicht für Unternehmen. Eine AG, GmbH oder Einzelfirma, die ihr Reinigungsteam selbst anstellt, fällt ins ordentliche Verfahren mit eigener Lohnbuchhaltung und Anmeldung bei der Ausgleichskasse. Das ist mehr Aufwand, aber auch mehr Spielraum: höhere Löhne, mehrere Mitarbeitende, Quellensteuer-Abrechnung.
