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Sicherheit für Familien

Sonderprivatauszug für Nanny & Kinderbetreuung (Schweiz 2026)

Der Sonderprivatauszug ist die erweiterte Version des Strafregisterauszugs für Personen, die mit Kindern, Behinderten oder Betagten arbeiten — also auch deine Nanny. Er zeigt zusätzlich Berufs- und Tätigkeitsverbote, die der reguläre Auszug verschweigt.Kosten: CHF 20. Zeit: Minuten online (mit e-ID), bis 10 Tage per Post. Die Nanny bestellt ihn selbst, du als Familie darfst sie darum bitten — und empfehlenswert ist es, die Gebühr zu erstatten.

Quelle: Art. 371a StGB · Bundesamt für Justiz · Stand Mai 2026

So läuft es ab

Vom Wunsch bis zum geprüften Auszug — in 5 Schritten

Familie Hess in Bern hat es so gemacht: 12 Minuten online, CHF 20 erstattet. So sieht der Ablauf aus:

Schritt 1
Du fragst
Familie bittet Nanny
1 Min.
Schritt 2
Nanny bestellt online
e-service.admin.ch
5 Min.
Schritt 3
Bezahlen
CHF 20 Gebühr
2 Min.
Schritt 4
Download / Post
PDF sofort · Brief 5–10 T.
≤ 10 Tage
Schritt 5
Du prüfst
Vorlage durchgehen
5 Min.

Was ist das eigentlich?

Eine besondere Form des Strafregisterauszugs (Art. 371a StGB, seit 2015) — gedacht für Personen, die mit Kindern oder schutzbedürftigen Erwachsenen arbeiten. Er zeigt zusätzlich zum regulären Auszug auch Tätigkeits- und Kontaktverbote — also genau das, was bei einer Nanny zählt.

CHF 20, in der Regel online bestellt beim Bundesamt für Justiz. Bestellen kann nur die Nanny selbst — du als Familie fragst freundlich danach (Vorlage unten) und erstattest die Gebühr.

Quelle: Art. 371a StGB · Bundesamt für Justiz · Stand Mai 2026

Skript-Vorlage

Wie bittest du deine Nanny darum?

Es muss nicht förmlich sein — eine kurze, freundliche Nachricht reicht. Wichtig sind drei Sätze: warum du fragst, wo sie es bestellt, und dass du die CHF 20 erstattest. So wirkst du nicht misstrauisch, sondern strukturiert.

Kurz-Vorlage (per WhatsApp oder E-Mail)

„Liebe [Name], freut mich auf den Probetag am [Datum]. Da unsere Kinder noch klein sind, bitte ich dich vorher um einen aktuellen Sonderprivatauszug (kostet CHF 20, online in wenigen Minuten unter e-service.admin.ch). Wir erstatten die Gebühr. Danke, [Familienname]"

📄 Beide Vorlagen als PDF — kostenlos

Die kurze WhatsApp-Variante plus eine längere Brief-/E-Mail- Variante zur formellen Anstellung. Du erhältst das PDF sofort per Mail.

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Du erhältst zwei Vorlagen in einem PDF: eine kurze E-Mail-Variante (für vor dem Probetag) und eine längere Brief-Variante (zur Unterschrift bei Anstellung).

Vorschau

Sonderprivatauszug — Anfrage-Vorlage

Variante 1 — Kurze WhatsApp/E-Mail (vor dem Probetag):

Liebe [Name], freut mich auf den Probetag am [Datum]. Da unsere Kinder noch klein sind, bitte ich dich vorher um einen aktuellen Sonderprivatauszug (kostet CHF 20, online in wenigen Minuten unter e-service.admin.ch). Wir erstatten die Gebühr. Danke, [Familienname]

Variante 2 — Brief-/E-Mail-Variante zur Anstellung:

Liebe [Name],

wir freuen uns sehr, dass du als Nanny zu uns kommst. Da du mit unseren Kindern arbeiten wirst, ist es uns wichtig, einen aktuellen Sonderprivatauszug von dir zu erhalten — so wie es bei der Betreuung von Kindern in der Schweiz üblich und empfohlen ist (Art. 371a StGB).

Du kannst den Auszug online beim Bundesamt für Justiz bestellen:
https://www.e-service.admin.ch/auszug-strafregister/extract/preview.do

Die Gebühr von CHF 20 erstatten wir dir mit der ersten Lohnzahlung. Bitte sende uns das PDF bis spätestens [Datum].

Vielen Dank — wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Familie [Name]


Erstellt mit Clino — Anstellung von Haushaltspersonal & Nannies in der Schweiz.

https://clino.ch/sonderprivatauszug

Anleitung für die Nanny

Schritt-für-Schritt: So bestellt die Nanny den Auszug

Schicke ihr diesen Abschnitt direkt — sie kann ihn am Handy oder Laptop befolgen. Die Online-Bestellung dauert mit AHV-IV-Login etwa 10–15 Minuten, der PDF-Download erfolgt sofort.

  1. 1

    Auf e-service.admin.ch gehen

    Öffne e-service.admin.ch/auszug-strafregister (offizielles Portal des Bundesamtes für Justiz). Wähle dort „Sonderprivatauszug bestellen“.

  2. 2

    „Mit besonderer Tätigkeit“ angeben

    Du wirst gefragt, ob deine Tätigkeit Kontakt mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen umfasst. Wähle „Ja“ — als Nanny ist das genau der Fall.

  3. 3

    Persönliche Daten eingeben

    AHV-Nummer (756.xxxx.xxxx.xx, steht auf deiner Krankenkassenkarte), Geburtsdatum, Adresse, Mailadresse. Bei Anmeldung mit AHV-IV-Login geht das schneller.

  4. 4

    Identität bestätigen

    Mit elektronischer Identität (z.B. AHV-IV-Login, ZertES-Zertifikat) sofort online. Ohne e-ID: Antrag wird ausgedruckt, du unterschreibst, und schickst ihn zusammen mit einer Ausweiskopie per Post — dauert dann 5–10 Werktage.

  5. 5

    Bezahlen — CHF 20

    Online per Kreditkarte oder PostFinance. Die Familie erstattet dir die Gebühr mit der ersten Lohnzahlung — bestätigt sie das im Voraus.

  6. 6

    Auszug an die Familie schicken

    Du bekommst das PDF. Schicke es per E-Mail an die Familie (oder zeig es beim ersten Termin). Behalte das Original — es gehört dir.

Tipp für die Familie: Wenn die Nanny sich mit Online-Formularen unsicher fühlt, biete an, sie beim ersten Termin gemeinsam durchzugehen. So spürt sie, dass das keine Prüfung ist, sondern eine gemeinsame Sache.
FAQ

Häufige Fragen zum Sonderprivatauszug

Darf ich als Familie überhaupt einen Sonderprivatauszug verlangen?
Ja. Die Nanny arbeitet mit Kindern — das ist genau die Situation, für die Art. 371a StGB den Sonderprivatauszug geschaffen hat. Du kannst ihn bei Anstellung verlangen; der Auszug wird aber von der Nanny selbst bestellt (sie unterschreibt dafür beim Bundesamt für Justiz).
Wer zahlt die CHF 20?
Rechtlich muss das die Nanny selbst bezahlen, weil sie den Auszug bestellt. In der Praxis empfehlen wir: Die Familie erstattet die CHF 20 mit der ersten Lohnzahlung. Das ist ein kleines Trustsignal — du zeigst, dass du nichts von ihr verlangst, was du nicht selbst tragen würdest.
Was, wenn die Nanny ablehnt?
Eine generelle Ablehnung ohne Erklärung ist ein Warnsignal — bei der Betreuung von Kindern darf eine Familie die Frage stellen. Frag freundlich nach dem Grund. Manchmal ist es Unsicherheit beim Online-Verfahren — biete dann an, sie beim Bestellen zu unterstützen. Eine kategorische Weigerung ist ein No-Go.
Brauche ich auch einen Betreibungsregisterauszug?
Bei Nannies eher unüblich. Der Betreibungsregisterauszug zeigt finanzielle Schulden — das ist relevant für Mieter oder Personen mit Geldverantwortung, weniger bei Kinderbetreuung. Beim Sonderprivatauszug bleiben.
Was ist mit ausländischen Nannies?
Wenn die Nanny noch nicht in der Schweiz registriert ist oder erst kurz hier wohnt, kann der Schweizer Auszug leer sein. Frag in dem Fall zusätzlich nach einem Strafregisterauszug aus dem Heimatland (auf Deutsch: Führungszeugnis bei DE-Staatsangehörigen, „Casier judiciaire“ in FR, „Certificato del casellario giudiziale“ in IT). Eine Apostille ist nur bei sehr formellen Anstellungen nötig.
Reicht der reguläre Strafregisterauszug nicht?
Nein — nicht bei Kinderbetreuung. Der reguläre Strafregisterauszug zeigt nur eingetragene Verurteilungen ab einer bestimmten Schwere. Der Sonderprivatauszug zeigt zusätzlich Berufs- und Tätigkeitsverbote, die genau für Tätigkeiten mit Kindern oder anderen schutzbedürftigen Personen ausgesprochen wurden. Das ist der entscheidende Unterschied.
Was, wenn der Auszug auf Französisch oder Italienisch ist?
Das ist normal — der Auszug kommt in der Sprache, in der die Nanny ihn bestellt hat. Wenn du Deutsch sprichst und es nicht lesen kannst, lade ihn bei Google Translate hoch oder bitte sie, ihn auf Deutsch nachzubestellen. Der Inhalt ist sowieso meist „kein Eintrag“ (vrai/vero negativo).
Wie lange ist ein Sonderprivatauszug gültig?
Es gibt keine gesetzliche Frist — er ist eine Momentaufnahme. Übliche Praxis: bei Anstellung nicht älter als 3–6 Monate; bei Langzeit-Anstellung alle 1–2 Jahre erneuern.
Was, wenn doch etwas drinsteht?
In den allermeisten Fällen steht „kein Eintrag“ drauf. Falls doch: drei Stufen helfen beim Einordnen. (1) Kein Eintrag → alles gut. (2) Kleinerer Eintrag ohne Bezug zu Kindern (z.B. ein altes Eigentumsdelikt) → Gespräch mit ihr suchen, Reife und Ehrlichkeit zählen. (3) Tätigkeits- oder Berufsverbot mit Kindern → klares No-Go, andere Nanny suchen. Im Zweifel: Bauchgefühl ist gültig — du musst niemanden anstellen, der dir nicht ganz richtig vorkommt.
Kann ich die Bestellung selbst für die Nanny machen?
Nein. Der Sonderprivatauszug muss von der Person selbst bestellt werden — sie unterschreibt elektronisch oder per Post. Du kannst die Nanny aber Schritt für Schritt durchs Online-Formular begleiten (siehe Anleitung weiter oben).

Quellen

Alle Angaben auf dieser Seite stützen sich auf folgende offizielle Quellen (zuletzt verifiziert: Mai 2026):

Hinweis: Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich Gebühren oder Verfahren ändern. Bitte verifiziere die aktuelle Gebühr (CHF 20, Stand 2026) direkt bei e-service.admin.ch, falls du diese Seite Monate später liest.

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