Sonderprivatauszug für Nanny & Kinderbetreuung (Schweiz 2026)
Der Sonderprivatauszug ist die erweiterte Version des Strafregisterauszugs für Personen, die mit Kindern, Behinderten oder Betagten arbeiten — also auch deine Nanny. Er zeigt zusätzlich Berufs- und Tätigkeitsverbote, die der reguläre Auszug verschweigt.Kosten: CHF 20. Zeit: Minuten online (mit e-ID), bis 10 Tage per Post. Die Nanny bestellt ihn selbst, du als Familie darfst sie darum bitten — und empfehlenswert ist es, die Gebühr zu erstatten.
Quelle: Art. 371a StGB · Bundesamt für Justiz · Stand Mai 2026
Vom Wunsch bis zum geprüften Auszug — in 5 Schritten
Familie Hess in Bern hat es so gemacht: 12 Minuten online, CHF 20 erstattet. So sieht der Ablauf aus:
Was ist das eigentlich?
Eine besondere Form des Strafregisterauszugs (Art. 371a StGB, seit 2015) — gedacht für Personen, die mit Kindern oder schutzbedürftigen Erwachsenen arbeiten. Er zeigt zusätzlich zum regulären Auszug auch Tätigkeits- und Kontaktverbote — also genau das, was bei einer Nanny zählt.
CHF 20, in der Regel online bestellt beim Bundesamt für Justiz. Bestellen kann nur die Nanny selbst — du als Familie fragst freundlich danach (Vorlage unten) und erstattest die Gebühr.
Quelle: Art. 371a StGB · Bundesamt für Justiz · Stand Mai 2026
Wie bittest du deine Nanny darum?
Es muss nicht förmlich sein — eine kurze, freundliche Nachricht reicht. Wichtig sind drei Sätze: warum du fragst, wo sie es bestellt, und dass du die CHF 20 erstattest. So wirkst du nicht misstrauisch, sondern strukturiert.
Kurz-Vorlage (per WhatsApp oder E-Mail)
„Liebe [Name], freut mich auf den Probetag am [Datum]. Da unsere Kinder noch klein sind, bitte ich dich vorher um einen aktuellen Sonderprivatauszug (kostet CHF 20, online in wenigen Minuten unter e-service.admin.ch). Wir erstatten die Gebühr. Danke, [Familienname]"
📄 Beide Vorlagen als PDF — kostenlos
Die kurze WhatsApp-Variante plus eine längere Brief-/E-Mail- Variante zur formellen Anstellung. Du erhältst das PDF sofort per Mail.
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Du erhältst zwei Vorlagen in einem PDF: eine kurze E-Mail-Variante (für vor dem Probetag) und eine längere Brief-Variante (zur Unterschrift bei Anstellung).
Vorschau
Sonderprivatauszug — Anfrage-Vorlage
Variante 1 — Kurze WhatsApp/E-Mail (vor dem Probetag):
Liebe [Name], freut mich auf den Probetag am [Datum]. Da unsere Kinder noch klein sind, bitte ich dich vorher um einen aktuellen Sonderprivatauszug (kostet CHF 20, online in wenigen Minuten unter e-service.admin.ch). Wir erstatten die Gebühr. Danke, [Familienname]
Variante 2 — Brief-/E-Mail-Variante zur Anstellung:
Liebe [Name],
wir freuen uns sehr, dass du als Nanny zu uns kommst. Da du mit unseren Kindern arbeiten wirst, ist es uns wichtig, einen aktuellen Sonderprivatauszug von dir zu erhalten — so wie es bei der Betreuung von Kindern in der Schweiz üblich und empfohlen ist (Art. 371a StGB).
Du kannst den Auszug online beim Bundesamt für Justiz bestellen:
https://www.e-service.admin.ch/auszug-strafregister/extract/preview.do
Die Gebühr von CHF 20 erstatten wir dir mit der ersten Lohnzahlung. Bitte sende uns das PDF bis spätestens [Datum].
Vielen Dank — wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Familie [Name]
Erstellt mit Clino — Anstellung von Haushaltspersonal & Nannies in der Schweiz.
https://clino.ch/sonderprivatauszug
Schritt-für-Schritt: So bestellt die Nanny den Auszug
Schicke ihr diesen Abschnitt direkt — sie kann ihn am Handy oder Laptop befolgen. Die Online-Bestellung dauert mit AHV-IV-Login etwa 10–15 Minuten, der PDF-Download erfolgt sofort.
- 1
Auf e-service.admin.ch gehen
Öffne e-service.admin.ch/auszug-strafregister (offizielles Portal des Bundesamtes für Justiz). Wähle dort „Sonderprivatauszug bestellen“.
- 2
„Mit besonderer Tätigkeit“ angeben
Du wirst gefragt, ob deine Tätigkeit Kontakt mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen umfasst. Wähle „Ja“ — als Nanny ist das genau der Fall.
- 3
Persönliche Daten eingeben
AHV-Nummer (756.xxxx.xxxx.xx, steht auf deiner Krankenkassenkarte), Geburtsdatum, Adresse, Mailadresse. Bei Anmeldung mit AHV-IV-Login geht das schneller.
- 4
Identität bestätigen
Mit elektronischer Identität (z.B. AHV-IV-Login, ZertES-Zertifikat) sofort online. Ohne e-ID: Antrag wird ausgedruckt, du unterschreibst, und schickst ihn zusammen mit einer Ausweiskopie per Post — dauert dann 5–10 Werktage.
- 5
Bezahlen — CHF 20
Online per Kreditkarte oder PostFinance. Die Familie erstattet dir die Gebühr mit der ersten Lohnzahlung — bestätigt sie das im Voraus.
- 6
Auszug an die Familie schicken
Du bekommst das PDF. Schicke es per E-Mail an die Familie (oder zeig es beim ersten Termin). Behalte das Original — es gehört dir.
Häufige Fragen zum Sonderprivatauszug
Darf ich als Familie überhaupt einen Sonderprivatauszug verlangen?
Wer zahlt die CHF 20?
Was, wenn die Nanny ablehnt?
Brauche ich auch einen Betreibungsregisterauszug?
Was ist mit ausländischen Nannies?
Reicht der reguläre Strafregisterauszug nicht?
Was, wenn der Auszug auf Französisch oder Italienisch ist?
Wie lange ist ein Sonderprivatauszug gültig?
Was, wenn doch etwas drinsteht?
Kann ich die Bestellung selbst für die Nanny machen?
Quellen
Alle Angaben auf dieser Seite stützen sich auf folgende offizielle Quellen (zuletzt verifiziert: Mai 2026):
Hinweis: Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich Gebühren oder Verfahren ändern. Bitte verifiziere die aktuelle Gebühr (CHF 20, Stand 2026) direkt bei e-service.admin.ch, falls du diese Seite Monate später liest.
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