Privatkoch anmelden —
in 5 Minuten erledigt.
Ihre voraussichtlichen Kosten
alles drin
Annahme: CHF 30/h (Schweizer Ø). Inkl. Brutto, AHV-Beiträge & Clino-Gebühr.
Was kostet Ihr Privatkoch wirklich?
Bruttolohn, Sozialabgaben und Gesamtkosten — transparent berechnet in Sekunden.
Genau diese Abrechnung erhalten Sie jeden Monat als PDF.
Was Clino für Sie erstellt
Arbeitsvertrag für die Küche
Rechtssicher als PDF — an Ihren Kanton angepasst, für regelmässiges Kochen, Vorkochen oder Abendessen.
Lohnabrechnung ohne Kopfrechnen
Jeden Monat korrekt — AHV, ALV, UVG und Quellensteuer automatisch berechnet.
AHV-Formulare vorausgefüllt
Kein Papierkram — drucken, unterschreiben, einreichen. Fertig.
UVG-Antrag vorbereitet
Unfallversicherung korrekt berechnet — wichtig gerade bei Herd, heissen Pfannen und scharfen Messern.
Jahresmeldung auf Knopfdruck
Lohnausweis und Jahresabrechnung fertig vorbereitet — kein Jahresend-Stress.
Quellensteuer erledigt
Automatisch berechnet, wenn nötig — Sie müssen keine Tabellen lesen.
So funktioniert’s
Daten eingeben — 5 Minuten
Name, Adresse, Stundenlohn und Pensum Ihres Privatkochs. Clino erkennt Ihren Kanton und die zuständige Ausgleichskasse automatisch.
Vertrag & Lohn — sofort fertig
Arbeitsvertrag für die Küche als PDF. Jeden Monat die korrekte Lohnabrechnung mit AHV, ALV und UVG — automatisch.
AHV-Formulare — nur noch einreichen
Alle Unterlagen vorausgefüllt und druckfertig. Unterschreiben, absenden — Clino hat den Rest erledigt.
Warum Sie Ihren Privatkoch anmelden müssen
Wer im Privathaushalt arbeitet — auch in der Küche — gilt als Hausangestellte oder Hausangestellter. Sie müssen ab dem ersten Franken Lohn AHV/IV/EO, ALV und UVG abrechnen, genau wie bei einer Putzfrau.
Ausnahme: Beauftragen Sie eine Catering-Firma, die Ihnen Rechnungen stellt und als selbständig anerkannt ist, müssen Sie nichts anmelden. Bezahlen Sie aber jemanden direkt und regelmässig fürs Kochen bei Ihnen zu Hause, sind Sie Arbeitgeber — und tragen die Verantwortung.
Mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren (VAV) werden Quellensteuer und Sozialabgaben zusammen abgerechnet — kein separater Steuerabzug nötig.
Unsere Köchin kommt zweimal pro Woche und kocht für die ganze Familie vor. Dass ich sie anmelden muss, wusste ich nicht — mit Clino war es an einem Abend erledigt.
— T. Brunner, Basel
Häufige Fragen zur Privatkoch-Anmeldung
Muss ich meinen Privatkoch bei der AHV anmelden?
Ja, wenn Sie ihn direkt anstellen. Kochen im Privathaushalt gilt als Hausdienst und ist ab dem ersten Franken AHV-pflichtig — auch bei wenigen Stunden pro Woche.
Und wenn ein Catering-Unternehmen kommt?
Stellt Ihnen eine Firma oder eine als selbständig anerkannte Person Rechnungen aus, rechnet diese ihre Beiträge selbst ab. Dann müssen Sie nichts anmelden.
Was kostet die Anmeldung über Clino?
CHF 19.90 pro Monat — Festpreis, egal wie viele Stunden Ihr Privatkoch arbeitet. Die ersten 30 Tage sind kostenlos.
Mein Koch arbeitet für mehrere Haushalte — ist er dann selbständig?
Nein. Wer für mehrere Privathaushalte kocht, gilt trotzdem als angestellt — bei jedem Haushalt einzeln. Erst eine offizielle Anerkennung als selbständig durch die Ausgleichskasse ändert das.
Was passiert bei einem Unfall?
Die Küche ist unfallträchtig — Verbrennungen, Schnittverletzungen, heisses Fett. Ohne UVG-Versicherung haften Sie persönlich für alle Kosten. Mit Clino ist die Unfallversicherung automatisch berechnet und dokumentiert.
Probieren kostet nichts.
Vertrag und Lohnabrechnung für Ihren Privatkoch in 5 Minuten. 30 Tage kostenlos, vor Tag 30 keine Belastung. Passt es nicht? Konto löschen, fertig.
Privatkoch anmelden. 30 Tage gratisVor Tag 30 keine Belastung • CHF 19.90/Monat danach