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Interaktive Anleitung · kein Vorwissen nötig

Haushaltshilfe selber anmelden – und es endlich verstehen

Eine zum Durchklicken gemachte Anleitung: Vor- und Zurück, Checkliste pro Schritt, angepasst an deinen Kanton, mit Zeitschätzung und benötigten Unterlagen. Erklärt die Konzepte und Schritte – du kannst es danach selbst machen, mit oder ohne Clino.

Haushaltshilfe selber anmelden – und es endlich verstehen
0 PunkteLevel 1 · Neuling
Start2 Min.

So funktioniert diese Anleitung

Wer eine Putzfrau, Nanny, Gärtnerin oder Betreuung für den eigenen Haushalt anstellt, wird Arbeitgeber:in. Die Schweiz nimmt das ernst: Du musst die Anstellung anmelden, Sozialbeiträge zahlen und einmal jährlich den Lohn deklarieren. Es wirkt nach viel – ist aber dieselbe Handvoll Schritte, die sich wiederholt. Das vereinfachte Verfahren gibt es genau dafür: damit Privathaushalte das ohne Treuhänder schaffen.

Das tust du

  1. 1Einrichten – die einmaligen Dinge bei der Anstellung (Eignung, Anmeldung, Vertrag, Versicherung).
  2. 2Jeden Monat – der kurze wiederkehrende Ablauf: Stunden → Lohn → Abzüge → Lohnabrechnung.
  3. 3Jeden Januar – die jährliche Lohndeklaration und der Lohnausweis für die angestellte Person.

Checkliste

  • Ich habe oben meinen Kanton ausgewählt
  • Ich verstehe die drei Tracks: Einrichten → Monatlich → Januar
Lernblatt

Alle 17 Schritte auf einen Blick

Dieselbe Anleitung, aber alles auf einmal — zum Überfliegen, zum Ausdrucken und zum Verlinken. Jeder Schritt hat eine eigene Adresse, du kannst also direkt auf einen einzelnen Schritt verweisen.

insgesamt rund 3 h 27 min

  1. Start2 Min.

    So funktioniert diese Anleitung

    Wer eine Putzfrau, Nanny, Gärtnerin oder Betreuung für den eigenen Haushalt anstellt, wird Arbeitgeber:in. Die Schweiz nimmt das ernst: Du musst die Anstellung anmelden, Sozialbeiträge zahlen und einmal jährlich den Lohn deklarieren. Es wirkt nach viel – ist aber dieselbe Handvoll Schritte, die sich wiederholt. Das vereinfachte Verfahren gibt es genau dafür: damit Privathaushalte das ohne Treuhänder schaffen.

    • Einrichten – die einmaligen Dinge bei der Anstellung (Eignung, Anmeldung, Vertrag, Versicherung).
    • Jeden Monat – der kurze wiederkehrende Ablauf: Stunden → Lohn → Abzüge → Lohnabrechnung.
    • Jeden Januar – die jährliche Lohndeklaration und der Lohnausweis für die angestellte Person.
    • Ich habe oben meinen Kanton ausgewählt
    • Ich verstehe die drei Tracks: Einrichten → Monatlich → Januar
  2. Einrichten (einmalig)5 Min.

    Darfst du das vereinfachte Verfahren nutzen?

    Das vereinfachte Abrechnungsverfahren erlaubt Privathaushalten, alle Sozialbeiträge und eine Pauschalsteuer über die Ausgleichskasse mit einer einzigen Jahresmeldung abzurechnen – keine separate Steuererklärung für diesen Lohn, kein monatlicher Behördenkram. Das ist fast sicher der Weg, den du willst. Er hat aber Grenzen.

    • Jede angestellte Person verdient ≤ CHF 22’680 pro Jahr, und
    • dein Haushalts-Total liegt ≤ CHF 60’480 pro Jahr, und
    • du bist eine Privatperson und stellst für deinen eigenen Haushalt an.
    • Ich kenne die Grenze pro Person (≤ CHF 22’680) und pro Haushalt (≤ CHF 60’480)
    • Ich habe entschieden, ob das vereinfachte Verfahren zu mir passt
    • Ich verstehe: das Verfahren ändert nicht WAS ich schulde, nur wie es abgerechnet wird
  3. Einrichten (einmalig)15–30 Min.

    Finde deine kantonale Ausgleichskasse (AK) und nimm Kontakt auf

    Die Ausgleichskasse (AK) ist deine einzige Anlaufstelle für das Ganze: Anmeldung, Beiträge, Jahresmeldung und die Pauschalsteuer. Zuständig ist die AK des Kantons, in dem du (die Arbeitgeber:in) wohnst – nicht wo die angestellte Person wohnt.

    • Öffne die Seite deiner AK zum vereinfachten Verfahren für Privathaushalte (Kasten unten).
    • Notiere den Portal-Login (oder das Papierformular) und den Kontakt.
    • Klär offene Fragen direkt telefonisch – die AK hilft Privathaushalten routiniert.
    • Ich habe die AK des Kantons identifiziert, in dem ich wohne
    • Ich habe die Seite zum vereinfachten Verfahren / Hauspersonal gefunden
    • Ich habe den Portal-Login erstellt ODER das Papier-Anmeldeformular gefunden
  4. Einrichten (einmalig)10 Min.

    Daten der angestellten Person sammeln

    Bevor du die Anstellung anmelden kannst, brauchst du ein paar Fakten über die Person. Wenn du sie vorab sammelst, vermeidest du den häufigsten Grund für abgelehnte Anmeldungen: eine falsche oder fehlende AHV-Nummer.

    • Vollständiger Name und Geburtsdatum.
    • AHV-Nummer (die 13-stellige 756.xxxx.xxxx.xx auf dem Versicherungsausweis).
    • Wohnadresse in der Schweiz und Aufenthalts-/Arbeitsbewilligung (B, C, …) bei Nicht-Schweizer:innen.
    • Bankverbindung (IBAN) für die Lohnzahlung.
    • Ich habe Name und Geburtsdatum
    • Ich habe die AHV-Nummer (oder notiert, dass eine ausgestellt werden muss)
    • Ich habe Adresse und Bewilligungsart
    • Ich habe die IBAN für Lohnzahlungen
  5. Einrichten (einmalig)30–45 Min.

    Anstellungsbedingungen vereinbaren (die Vertragskonzepte)

    Auch wenige Stunden pro Woche sind ein echtes Arbeitsverhältnis. Du brauchst keinen komplizierten Vertrag, aber du musst die wichtigsten Punkte vereinbaren und aufschreiben. Die Schweiz setzt Minima (der NAV Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft), die du nicht unterschreiten darfst.

    • Stundenlohn – mindestens auf dem gesetzlichen Minimum (siehe Tabelle).
    • Stunden / Pensum – fix oder auf Abruf, und ungefähr wie viele pro Woche.
    • Ferien – mind. 4 Wochen (5 unter 20 / über 50). Bei Stundenlohn meist als Ferienzuschlag.
    • Kündigungsfrist, Startdatum und Lohnfortzahlung bei Krankheit.
    • Wir haben einen Stundenlohn auf oder über dem Minimum vereinbart
    • Wir haben Stunden, Ferien und Kündigungsfrist vereinbart
    • Ich habe die Bedingungen aufgeschrieben, beide haben eine Kopie
    • Ich weiss, wie die Ferien gehandhabt werden (Zuschlag vs. bezahlter Urlaub)
  6. Einrichten (einmalig)20–40 Min.

    Anstellung bei der AK anmelden

    Das ist der rechtliche Kern: Du musst die Anstellung innert 30 Tagen nach Arbeitsbeginn anmelden. Damit bist du im System und die AK kennt den erwarteten Lohn.

    • Logge dich ins Portal deiner AK ein (oder fülle das Papierformular).
    • Erfasse deine Daten, die der angestellten Person, das Startdatum und den erwarteten Jahreslohn.
    • Wähle das vereinfachte Verfahren, falls berechtigt.
    • Absenden und Bestätigung / Mitgliedsnummer aufbewahren.
    • Ich habe innert 30 Tagen ab Startdatum angemeldet
    • Ich habe das vereinfachte Verfahren gewählt (falls berechtigt)
    • Ich habe Bestätigung und Mitgliedsnummer gespeichert
    • Ich habe die Anmeldefrist für das nächste Mal in den Kalender eingetragen
  7. Einrichten (einmalig)20–30 Min.

    Unfallversicherung regeln – und die BVG-Schwelle prüfen

    Zwei Versicherungen liegen ausserhalb des AHV-Bündels und werden oft übersehen: die Unfallversicherung (UVG), obligatorisch für jede angestellte Person, und die berufliche Vorsorge (BVG), die erst ab einer Lohnschwelle greift, die die meisten Haushaltsjobs nie erreichen.

    • Berufsunfall (BU) muss gedeckt sein – das sind 0.505%, die du als Arbeitgeber:in zahlst.
    • Arbeitet die Person 8+ Stunden/Woche, braucht sie auch Nichtberufsunfall (NBU)1.432%, von ihr abgezogen.
    • Für Haushalte wird das oft über eine Lösung wie VAVplus arrangiert – schweizweit verfügbar.
    • BVG nur, wenn der Jahreslohn von dir CHF 22’680 erreicht – meist nicht der Fall.
    • Ich habe die obligatorische Berufsunfalldeckung (UVG/BU) arrangiert
    • Ich habe geprüft, ob NBU nötig ist (8+ Std./Woche)
    • Ich habe geprüft, ob der Lohn die BVG-Schwelle (CHF 22’680) erreicht
    • Ich weiss, welcher Beitrag von mir vs. von der angestellten Person kommt
  8. Einrichten (einmalig)15 Min.

    Wer zahlt was (die Beitragskarte)

    Vor dem ersten Zahltag: Werde dir über die Abzüge klar. Einige kommen vom Lohn der angestellten Person, andere kommen von dir oben drauf. Im vereinfachten Verfahren stellt die AK dir alles einmal jährlich in Rechnung – trotzdem ziehst du den Anteil der Person jeden Monat ab.

    • Ich weiss, welche Abzüge vom Lohn der angestellten Person kommen
    • Ich weiss, welche Beiträge ich als Arbeitgeber:in oben drauf zahle
    • Ich habe den Arbeitgeber-Aufschlag budgetiert, nicht nur den Lohn
    • Ich verstehe, dass die AK das Total einmal jährlich abrechnet
  9. Jeden Monat5 Min. / Monat

    Stunden erfassen

    Der monatliche Ablauf beginnt mit einer ehrlichen, einfachen Erfassung der Stunden. Ob fix oder auf Abruf – schreib auf, was tatsächlich gearbeitet wurde. Das ist die Basis für Lohn und Jahresmeldung.

    • Notiere die Tage und Stunden dieses Monats.
    • Notiere bezogene Ferien oder Abwesenheiten.
    • Halte es an einem stabilen Ort fest (Heft, Tabelle, Notiz-App).
    • Ich habe die Stunden dieses Monats erfasst
    • Ich habe Ferien/Abwesenheiten notiert
  10. Jeden Monat5 Min. / Monat

    Bruttolohn berechnen (inkl. Ferienzuschlag)

    Brutto ist Stunden × Stundenlohn, plus den Ferienzuschlag, falls du Ferien als Zuschlag handhabst (das Übliche bei Stundenlohn im Haushalt).

    • Brutto = Stunden × Stundenlohn.
    • Plus Ferienzuschlag (z. B. 8.33% bei 4 Wochen), falls als Zuschlag bezahlt.
    • Ich habe Stunden × Stundenlohn gerechnet
    • Ich habe den Ferienzuschlag addiert (falls als Zuschlag)
    • Ich habe den Bruttobetrag dieses Monats
  11. Jeden Monat5 Min. / Monat

    Abzüge → Nettolohn

    Vom Brutto ziehst du den Anteil der angestellten Person ab: ihre Hälfte AHV/IV/EO + ALV, die Pauschalsteuer von 5%, und NBU bei 8+ Std./Woche. Was bleibt, ist netto – der Betrag, den sie erhält.

    • AHV/IV/EO Arbeitnehmeranteil – 5.3%.
    • ALV Arbeitnehmeranteil – 1.1%.
    • Pauschalsteuer – 5%.
    • NBU (nur bei 8+ Std./Woche) – 1.432%.
    • Ich habe AHV/IV/EO + ALV der angestellten Person abgezogen
    • Ich habe die Pauschalsteuer von 5% abgezogen
    • Ich habe NBU abgezogen, falls 8+ Std./Woche
    • Ich habe den Nettolohn
  12. Jeden Monat5 Min. / Monat

    Lohn zahlen und Lohnabrechnung geben

    Zahle den Nettobetrag und gib eine einfache Lohnabrechnung mit brutto, jedem Abzug und netto. Die angestellte Person hat ein Recht darauf zu sehen, wie netto zustande kam.

    • Überweise den Nettolohn auf die IBAN (oder zahle bar mit unterschriebener Quittung).
    • Gib eine Abrechnung mit brutto → Abzüge → netto.
    • Behalte deine eigene Kopie.
    • Ich habe den Nettolohn gezahlt
    • Ich habe eine Lohnabrechnung gegeben (brutto, Abzüge, netto)
    • Ich habe meine eigene Kopie
  13. Jeden Monat2 Min. / Monat

    Beiträge zur Seite legen

    Im vereinfachten Verfahren stellt dir die AK nur einmal jährlich Rechnung. Praktisch – aber Anfang nächstes Jahr kommt ein Klumpenbetrag. Klug: leg den abgezogenen Anteil der Person und deinen Arbeitgeberanteil jeden Monat beiseite, damit die Januar-Rechnung kein Schock ist.

    • Verschiebe jeden Monat das Beitragsgeld (Anteil Person + dein Anteil, zusammen grob 20%+ vom Brutto) auf ein separates Töpfchen.
    • Ich habe das Beitragsgeld dieses Monats beiseitegelegt
    • Ich verfolge das laufende Total, das ich der AK schulde
  14. Jeden Januar15 Min.

    Jahreslohn aufsummieren

    Sobald das Jahr zu Ende ist, addierst du die Bruttolöhne, die du jeder Person über das ganze Jahr gezahlt hast. Diese eine Zahl treibt die Jahresmeldung.

    • Summiere jeden monatlichen Brutto-Betrag pro Person.
    • Gleiche mit Stundenjournal und Abrechnungen ab.
    • Bestätige: jede Person blieb ≤ CHF 22’680 und der Haushalt ≤ CHF 60’480.
    • Ich habe den Jahres-Bruttolohn pro Person summiert
    • Ich habe mit Abrechnungen/Stunden abgeglichen
    • Ich habe bestätigt, dass der Lohn in den Grenzen blieb
  15. Jeden Januar20–40 Min.

    Jahres-Lohndeklaration an die AK

    Die Jahres-Lohndeklaration (Lohnmeldung) ist das Herzstück des Jahresabschlusses. Du meldest deiner AK den Jahres-Bruttolohn pro Person. Im vereinfachten Verfahren ist das die einzige regelmässige Behördenmeldung.

    • Logge dich ins AK-Portal ein (oder fülle das Jahres-Papierformular).
    • Erfasse den Jahres-Bruttolohn pro Person.
    • Reiche bis zur Frist ein (typisch Ende Januar).
    • Speichere die Bestätigung.
    • Ich habe den Jahres-Bruttolohn pro Person erfasst
    • Ich habe bis zur Januar-Frist eingereicht
    • Ich habe die Bestätigung gespeichert
  16. Jeden Januar15 Min.

    Schlussrechnung erhalten und Beiträge begleichen

    Nach der Deklaration schickt dir die AK eine Rechnung über die Jahresbeiträge – alles: AHV/IV/EO, ALV, FAK, Verwaltung, die Pauschalsteuer und (falls über sie arrangiert) die Unfalldeckung. Du zahlst; die AK leitet die Steuer für dich an die Behörde weiter.

    • Gleiche die Rechnung mit deinem Beitrags-Töpfchen ab.
    • Zahle fristgerecht.
    • Lege die Abrechnung ab – sie ist dein Nachweis, dass alles beglichen ist.
    • Ich habe die AK-Rechnung mit meinen Aufzeichnungen abgeglichen
    • Ich habe fristgerecht gezahlt
    • Ich habe die Abrechnung abgelegt
  17. Jeden Januar10 Min.

    Lohnausweis an die angestellte Person

    Deine angestellte Person braucht einen Lohnausweis für ihre eigene Steuererklärung. Im vereinfachten Verfahren dient oft die AK-Bestätigung diesem Zweck – stell aber sicher, dass die Person einen klaren schriftlichen Nachweis über Jahres-Bruttolohn und Abzüge erhält.

    • Gib der Person einen Ausweis über Jahres-Bruttolohn und Abzüge.
    • Reich eine AK-Bestätigung der vereinfachten Abrechnung mit, falls vorhanden.
    • Ich habe den Jahres-Lohnausweis gegeben
    • Ich habe eine allfällige AK-Bestätigung weitergegeben
  18. Jeden Januar10 Min.

    Fristen eintragen und Unterlagen aufbewahren

    Schliess den Kreis, damit nächstes Jahr automatisch läuft. Zwei Dinge zählen: die wiederkehrenden Fristen und die Aufbewahrung.

    • 30 Tage nach jeder neuen Anstellung – anmelden.
    • Ende Januar – Jahres-Lohndeklaration einreichen.
    • Monatlich – Stunden erfassen, zahlen, Beiträge beiseitelegen.
    • Ich habe die Ende-Januar-Frist in den Kalender eingetragen
    • Ich kenne die 30-Tage-Regel für künftige Anstellungen
    • Ich bewahre alle Unterlagen 10 Jahre auf
Offen gesagt

Warum eine Firma dir zeigt, wie du ohne sie auskommst

Diese Anleitung ist zuerst für uns selbst entstanden. Um Clino überhaupt bauen zu können, mussten wir jede Regel verstehen: welche Ausgleichskasse zuständig ist, wo die Grenzen des vereinfachten Verfahrens liegen, welcher Abzug wem gehört, welche Frist im Januar gilt. Das Ergebnis lag danach monatelang als Arbeitsnotiz herum – nur für uns.

Wir veröffentlichen sie, weil dieses Wissen niemandem gehören sollte. Wer eine Putzfrau, eine Nanny oder eine Betreuerin anstellt, sollte nicht dafür bezahlen müssen, überhaupt zu verstehen, was von ihm verlangt wird. Wenn du danach alles selbst machst, hat die Anleitung genau ihren Zweck erfüllt.

Clino verkauft dir nicht das Wissen, sondern die Arbeit: die monatliche Lohnabrechnung, die Versicherung, die Jahresmeldung. Wer das gern selbst erledigt, erledigt es hier selbst. Beides ist völlig in Ordnung.

Für wen das gedacht ist

  • Haushalte vor der ersten Anstellung
    Du siehst die ganze Reihenfolge, bevor du irgendetwas unterschreibst.
  • Haushalte, die schon angemeldet haben
    Als Kontrolle: fehlt eine Versicherung, eine Abrechnung, eine Frist?
  • Angestellte selbst
    Damit du nachlesen kannst, was dein Arbeitgeber dir schuldet – Vertrag, AHV, UVG, Lohnausweis.
  • Fachpersonen mit seltenen Fällen
    Treuhand, Spitex, Relocation, Beratungsstellen: Hausangestellte sind ein Nischenfall, den man ein- oder zweimal im Jahr sieht. Hier steht der ganze Ablauf kompakt an einem Ort.
Weitergeben ausdrücklich erwünscht

Keine Anmeldung, keine Paywall, keine E-Mail-Adresse nötig. Kopiere den Link, schick ihn weiter, poste ihn in einem Forum oder einer Elterngruppe. Wenn er jemandem einen Anruf bei der Ausgleichskasse erspart, hat er sich gelohnt.

Alle Beträge und Ansätze in dieser Anleitung stammen aus derselben Datenbasis wie die Clino-Rechner und werden pro Kanton aktualisiert. Sie erklärt die Regeln, ersetzt aber keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft deiner Ausgleichskasse.

Häufige Fragen

Kann ich eine Haushaltshilfe wirklich selbst anmelden – ohne Treuhänder?

Ja. Genau dafür gibt es das vereinfachte Verfahren. Du meldest die Anstellung bei deiner kantonalen Ausgleichskasse an, ziehst jeden Monat die Beiträge ab und reichst einmal jährlich eine Lohndeklaration ein. Diese Anleitung führt dich durch jeden Schritt.

Was kostet es mich als Arbeitgeber:in zusätzlich zum Lohn?

Plane spürbar mehr als den Bruttolohn ein. Dein Arbeitgeberanteil (AHV/IV/EO und ALV) plus FAK, Berufsunfall und Verwaltungskosten machen grob 12–18% obendrauf aus, je nach Kanton. Die genaue Abrechnung deiner AK ist massgebend.

Wie lange habe ich Zeit, die Anstellung anzumelden?

Innert 30 Tagen ab dem ersten Arbeitstag. Verspätete Anmeldung kann Nachzahlungen auslösen – melde zuerst an und verfeinere die Details später.

Was passiert im Januar?

Du summierst die Jahres-Bruttolöhne, reichst die Jahres-Lohndeklaration bei der AK ein (meist bis Ende Januar), begleichst die Schlussrechnung und gibst der angestellten Person ihren Lohnausweis.

Und wenn ich es lieber nicht selbst mache?

Clino übernimmt Anmeldung, Lohnabrechnung, Versicherung und Jahresmeldung für CHF 19.90/Monat, 30 Tage gratis. Du kannst diese Anleitung trotzdem nutzen, um zu verstehen, was im Hintergrund passiert.

Bereit? Erste Lohnabrechnung in 5 Minuten.

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