NAV Hauswirtschaft: Der Normalarbeitsvertrag für Haushaltshilfen in der Schweiz
Der NAV klingt nach trockenem Beamtendeutsch - ist aber eigentlich Ihr bester Freund als Arbeitgeber. Stellen Sie sich ihn als Spielregeln vor: Er legt fest, was Ihre Haushaltshilfe mindestens verdienen muss, wie viel Ferien ihr zustehen und was bei einer Kündigung gilt. Und das Beste: Er greift automatisch, ohne dass Sie irgendetwas unterschreiben müssen.
Der NAV Hauswirtschaft ist der staatliche Standard-Arbeitsvertrag für Haushaltshilfen in der ganzen Schweiz. Für 2026 gilt: Mindestlohn ab CHF 20.35/h, 4 bis 5 Wochen Ferien und gestaffelte Kündigungsfristen. Der Mindestlohn ist verbindlich; einige Kantone wie Genf liegen höher.
- Mindestlohn 2026: ab CHF 20.35/h (kantonal höher)
- 4 Wochen Ferien (5 Wochen unter 20 und ab 50 Jahren)
- Kündigungsfristen gestaffelt nach Anstellungsdauer
Das gilt, wenn
Für private Haushalte, die eine Haushaltshilfe, Putzkraft oder Betreuung anstellen und keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen - das trifft auf fast alle Privathaushalte zu.
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Mindestlohn-Rechner 2026
Prüfen Sie schnell, ob der Lohn Ihrer Haushaltshilfe den NAV-Mindestlohn erfüllt.
Mindestlohn/h
CHF 20.35
Inkl. Ferien/h
CHF 22.05
Pro Monat
CHF 955
Pro Jahr
CHF 11455
Ferienzuschlag: CHF 1.70/h · das entspricht CHF 73/Monat zusätzlich.
Bei bis zu CHF 22'680/Jahr können Sie das vereinfachte Abrechnungsverfahren nutzen, weniger Papierkram, eine einzige Abgabe.
1. Was ist der NAV Hauswirtschaft?
Der Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (kurz: NAV Hauswirtschaft) ist eine gesetzliche Regelung des Bundes, die Mindeststandards für Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten festlegt.
Wichtig zu verstehen: Der NAV ist kein Vertrag, den Sie unterschreiben. Denken Sie an ihn wie an eine Art Grundgesetz für Hausangestellte: Er gilt automatisch für jedes Arbeitsverhältnis in einem Privathaushalt - es sei denn, Sie haben einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der bessere Bedingungen vorsieht. Sie können die Mindeststandards nicht unterschreiten, auch nicht mit dem Einverständnis Ihrer Angestellten.
Gut zu wissen
Der NAV Hauswirtschaft ist eine Verordnung des Bundesrates (SR 221.215.329.4), gestützt auf Art. 359a und 360a OR. Die Mindestlöhne wurden zuletzt per 1. Januar 2026 erhöht (AS 2025 805), und die Geltungsdauer wurde bis Ende 2028 verlängert. Der NAV gilt schweizweit - wobei einzelne Kantone eigene, teils strengere Regelungen haben.
Die Rechtsgrundlage findet sich in Art. 359 ff. des Obligationenrechts (OR). Der NAV ist hierarchisch zwischen dem Gesetz (OR, ArG) und dem individuellen Arbeitsvertrag angesiedelt. In der Praxis bedeutet das: Ihr Arbeitsvertrag darf von den NAV-Bestimmungen abweichen - aber nur nach oben, nie nach unten. Sie dürfen also mehr Ferien gewähren, aber nicht weniger.
2. Für wen gilt der NAV Hauswirtschaft?
Der NAV gilt für alle Personen, die in einem Privathaushalt angestellt sind und durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten (Art. 2 NAV) - unabhängig von Nationalität oder Art der Arbeit. Ob Teilzeit-Putzfrau oder Vollzeit-Nanny: Der NAV greift. Das umfasst:
Arbeitgeber im Sinne des NAV ist die Privatperson, in deren Haushalt die Arbeit verrichtet wird. Auch wenn Sie Ihre Putzfrau nur 3 Stunden pro Woche beschäftigen: Sie sind Arbeitgeber mit allen Pflichten. In der Praxis heisst das: Anmeldung bei der AHV, Lohnabrechnung, Unfallversicherung. Klingt nach viel Aufwand? Ist es auch - wenn man es manuell macht. Deshalb gibt es Clino. Sind Sie auf der Seite der Arbeitnehmerinnen und möchten in der Schweiz als Putzfrau anfangen? Unser Leitfaden für den Einstieg als Putzfrau erklärt, was Sie wissen müssen.
Achtung: Schwarzarbeit
Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, ohne sie anzumelden, begeht Schwarzarbeit. Das gilt auch dann, wenn der NAV «automatisch» greift - die Sozialversicherungspflicht besteht unabhängig davon. Bussen sind möglich, und bei einem Unfall haften Sie persönlich.
Nicht unter den NAV fallen: Selbständigerwerbende (z.B. eine selbständige Reinigungsfirma), Personen im Dienst von Unternehmen (z.B. Temporärbüros), Familienmitglieder im eigenen Haushalt, Au-pairs sowie Beschäftigungen von durchschnittlich weniger als 5 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber (Art. 2 NAV). Sie wollen wissen, ob Ihre Situation betroffen ist? Unser englischer Leitfaden Hire a Cleaner in Switzerland erklärt die Abgrenzung für internationale Arbeitgeber.
3. Mindestlöhne 2026 gemäss NAV Hauswirtschaft
Die Mindestlöhne werden regelmässig angepasst. Seit 1. Januar 2026 gelten die folgenden Ansätze. Diese sind verbindlich - ein tieferer Lohn ist nicht erlaubt, auch nicht wenn die Arbeitnehmerin «einverstanden» ist. In der Praxis heisst das: Selbst wenn Ihre Putzfrau sagt «Mir reichen CHF 18 pro Stunde», dürfen Sie das nicht vereinbaren.
| Qualifikation | Mindestlohn/h | Ca. Monatslohn (42h/Wo) |
|---|---|---|
| Ungelernt Keine Ausbildung, unter 4 Jahre Erfahrung | CHF 20.35 | CHF 3’701 |
| Ungelernt, 4+ Jahre Erfahrung Keine Ausbildung, mind. 4 Jahre im Beruf | CHF 22.30 | CHF 4’055 |
| Gelernt mit EBA Eidg. Berufsattest (2-jährige Grundbildung) | CHF 22.30 | CHF 4’055 |
| Mit Fachausweis / EFZ Eidg. Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger Abschluss | CHF 24.55 | CHF 4’465 |
Monatslohn berechnet bei 42 Stunden/Woche × 4.33 Wochen, ohne Ferienzuschlag. Quelle: SECO, Verordnung über den NAV Hauswirtschaft (SR 221.215.329.4).
Marktübliche Löhne sind höher
Die NAV-Mindestlöhne sind das gesetzliche Minimum - vergleichbar mit dem Mindestsatz bei einer Autoversicherung: pflichtgemäss, aber nicht unbedingt ausreichend. In der Praxis zahlen die meisten Arbeitgeber CHF 25-35 pro Stunde, je nach Region und Aufgaben. In Zürich und Genf sind Stundenlöhne unter CHF 28 kaum üblich. Berechnen Sie die tatsächlichen Kosten einer Haushaltshilfe mit allen Sozialabgaben.
Wer als Haushaltshilfe arbeitet und wissen möchte, was ein fairer Lohn ist, findet in unserem Ratgeber Als Putzfrau arbeiten in der Schweiz alle Informationen zu Rechten und Verdienstmöglichkeiten.
Um diese Vorgaben einzuhalten, müssen Sie Ihre Haushaltshilfe bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden. Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung
4. Arbeitszeit und Überstunden
Die maximale wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitangestellte beträgt 45 Stunden. Für Teilzeitangestellte wird diese proportional berechnet.
Alles, was darüber hinausgeht, zählt als Überstunden und muss besonders entschädigt werden:
- Zuschlag von 25% auf den normalen Stundenlohn, oder
- Freizeitausgleich gleicher Dauer (innerhalb von 14 Wochen), sofern schriftlich vereinbart
In der Praxis heisst das: Wenn Ihre Nanny normalerweise bis 17 Uhr arbeitet und Sie sie bitten, bis 19 Uhr zu bleiben, sind diese 2 Stunden Überstunden. Entweder zahlen Sie CHF 35 statt CHF 28 pro Stunde (25% Zuschlag), oder sie kann an einem anderen Tag 2 Stunden früher gehen.
Häufiger Fehler
Viele Arbeitgeber zahlen Überstunden nicht oder verrechnen sie mit dem regulären Lohn. Das ist rechtswidrig. Dokumentieren Sie die Arbeitszeiten - am besten digital. Clino protokolliert Arbeitsstunden automatisch und berechnet Überstundenzuschläge korrekt.
Ruhezeiten: Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf mindestens 11 Stunden zusammenhängende Ruhezeit pro Tag und mindestens einen freien Tag pro Woche (in der Regel Sonntag).
5. Ferien und Ferienzuschlag
Der NAV Hauswirtschaft legt folgende Mindestferienansprüche fest:
| Alter / Situation | Ferienanspruch | Ferienzuschlag |
|---|---|---|
| Unter 20 oder über 50 Jahre | 5 Wochen | 10.64% |
| Alle anderen (20-49 Jahre) | 4 Wochen | 8.33% |
Der Ferienzuschlag ist besonders bei Stundenlohn-Anstellungen wichtig: Da die Haushaltshilfe keinen fixen Monatslohn erhält, muss der Ferienanspruch als prozentualer Zuschlag auf jede Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Dies ist zwingend - fehlt der Ausweis, gilt der Ferienzuschlag als nicht bezahlt, auch wenn der Stundenlohn eigentlich hoch genug wäre.
Rechenbeispiel
Stundenlohn CHF 28.00 bei 4 Wochen Ferien: Ferienzuschlag = CHF 28.00 × 8.33% = CHF 2.33/h. Auf der Lohnabrechnung muss stehen: Bruttolohn CHF 28.00 + Ferienzuschlag CHF 2.33 = Total CHF 30.33/h. Berechnen Sie Ihre Kosten mit unserem Brutto-Netto-Rechner.
Ferien dürfen nicht durch Geld abgegolten werden, ausser bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Ferien müssen tatsächlich bezogen werden - «auszahlen statt freinehmen» ist nicht erlaubt. In der Praxis bedeutet das: Auch wenn Ihre Putzfrau sagt, sie brauche keine Ferien, müssen Sie darauf bestehen, dass sie diese bezieht.
6. Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Während der Probezeit (erster Monat) gelten verkürzte Fristen:
| Zeitraum | Kündigungsfrist | Kündigung auf |
|---|---|---|
| Probezeit (1. Monat) | 7 Tage | beliebigen Tag |
| 1. Dienstjahr | 1 Monat | Ende eines Monats |
| 2. bis 9. Dienstjahr | 2 Monate | Ende eines Monats |
| Ab 10. Dienstjahr | 3 Monate | Ende eines Monats |
In der Praxis heisst das: Wenn Sie Ihre Putzfrau im 3. Dienstjahr am 15. Oktober kündigen, endet das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember (2 Monate Kündigungsfrist, auf Monatsende).
Kündigungsschutz: Während bestimmter Zeiten ist eine Kündigung nicht erlaubt (sogenannte Sperrfristen):
- Während Krankheit oder Unfall (30-180 Tage, je nach Dienstjahr)
- Während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt
- Während des Militärdienstes
Eine während einer Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig - sie hat keine Wirkung und muss nach Ablauf der Sperrfrist erneut ausgesprochen werden. Das sollte auch im Arbeitsvertrag klar geregelt sein.
7. Lohnfortzahlung bei Krankheit
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Wenn Ihre Haushaltshilfe krank wird, müssen Sie als Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen. Die Dauer hängt von den Dienstjahren ab und wird nach verschiedenen Skalen bemessen. Welche Skala in Ihrem Fall gilt, bestimmt der Kanton oder Ihr Arbeitsvertrag:
| Dienstjahr | Basler Skala | Berner Skala | Zürcher Skala |
|---|---|---|---|
| 1. Jahr | 3 Wochen | 3 Wochen | 3 Wochen |
| 2. Jahr | 1 Monat | 1 Monat | 8 Wochen |
| 3.-4. Jahr | 2 Monate | 2 Monate | 9 Wochen |
| 5.-9. Jahr | 3 Monate | 3 Monate | Staffelung |
In der Praxis heisst das: Wenn Ihre Putzfrau im 2. Dienstjahr für 3 Wochen krank wird, müssen Sie ihr den vollen Lohn weiterzahlen. Fällt sie länger aus, wird es teuer. Deshalb empfiehlt sich eine Krankentaggeldversicherung.
Empfehlung: Krankentaggeldversicherung
Eine Krankentaggeldversicherung kostet ca. 1-3% des Bruttolohns und übernimmt 80% des Lohns für bis zu 720 Tage. Die Kosten werden üblicherweise je hälftig (50/50) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin aufgeteilt. Bei einem Stundenlohn von CHF 28 sind das rund CHF 0.30-0.85 pro Stunde - eine kleine Investition für grosse Sicherheit.
8. Der 13. Monatslohn
Entgegen einer verbreiteten Annahme ist der 13. Monatslohn in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben - auch nicht durch den NAV Hauswirtschaft. Er ist weder ein Recht noch eine Pflicht, solange er nicht vertraglich vereinbart wurde.
In der Praxis ist der 13. Monatslohn aber weit verbreitet: Rund 90% aller Vollzeitangestellten in der Schweiz erhalten einen. Wenn Sie eine Haushaltshilfe langfristig binden möchten, ist er ein starkes Signal der Wertschätzung. Denken Sie daran: Eine zufriedene Putzfrau, die bleibt, ist viel wertvoller als ständig jemand Neues zu suchen.
Wenn vereinbart, dann verbindlich: Sobald der 13. Monatslohn im Arbeitsvertrag steht, ist er geschuldet. Er beträgt 1/12 des Jahreslohns und wird anteilig berechnet, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr dauert.
Bei Stundenlohn-Verhältnissen kann der 13. Monatslohn als Zuschlag von 8.33% auf den Bruttolohn berechnet werden - analog zum Ferienzuschlag. Clino weist beide Zuschläge korrekt auf der Lohnabrechnung aus.
9. Sozialversicherungen und wichtige Schwellenwerte
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Als Arbeitgeber müssen Sie für Ihre Haushaltshilfe Sozialversicherungsbeiträge abführen. Das klingt kompliziert, aber es gibt zwei entscheidende Schwellenwerte, die alles einfacher oder komplexer machen:
| Schwellenwert | Betrag/Jahr | Bedeutung |
|---|---|---|
| Vereinfachtes Verfahren | CHF 22’680 | Bis zu diesem Lohn können Sie Sozialversicherungen und Steuern über ein einziges vereinfachtes Verfahren abrechnen. |
| BVG-Eintrittsschwelle | CHF 22’680 | Ab diesem Jahreslohn besteht BVG-Pflicht (berufliche Vorsorge / 2. Säule). |
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist ein Segen für Arbeitgeber mit kleinen Pensen. Statt AHV, ALV, UV und Steuern separat zu melden, reicht eine einzige Meldung bei der AHV-Ausgleichskasse. Die Quellensteuer wird pauschal mit 5% abgerechnet. In der Praxis nutzen dies die meisten Arbeitgeber, die eine Putzfrau für ein paar Stunden pro Woche beschäftigen.
Die BVG-Pflicht betrifft eher Vollzeit- oder Teilzeitangestellte mit höheren Pensen. Liegt der Jahreslohn über CHF 22’680, müssen Sie Ihre Haushaltshilfe bei einer Pensionskasse anmelden. Das ist ein zusätzlicher Aufwand - aber auch ein zusätzlicher Schutz für Ihre Angestellte.
Pflichtversicherungen im Überblick
Immer Pflicht: AHV/IV/EO, ALV (je 50/50), UVG (Arbeitgeber), FAK (Arbeitgeber).
Ab CHF 22’680/Jahr: BVG (berufliche Vorsorge).
Empfohlen: Krankentaggeld (50/50), UVG-Z (Arbeitgeber).
Mehr Details und eine genaue Berechnung finden Sie im Brutto-Netto-Rechner.
10. Kantonale Unterschiede
Mehr anzeigen
Der Bundes-NAV gilt in der ganzen Schweiz - aber einige Kantone haben eigene, weitergehende Regelungen erlassen. Diese gehen dem Bundes-NAV vor, wenn sie für die Arbeitnehmerin günstiger sind. Stellen Sie sich den Bundes-NAV als Mindeststandard vor, auf den die Kantone «draufpacken» können.
Genf (CTT Economie domestique)
Genf hat den schweizweit strengsten Schutz: Der Contrat-type de travail (CTT) schreibt deutlich höhere Mindestlöhne vor (ab CHF 23-25/h ungelernt), verpflichtende Lohnerhöhungen nach Dienstjahren, und einen 13. Monatslohn. Zudem gilt ein kantonaler Mindestlohn von CHF 24.59/h.
Waadt (CTT Travaux ménagers)
Waadt hat ebenfalls einen kantonalen CTT mit höheren Mindestlöhnen als der Bund. Besondere Regelungen gelten für Nachtarbeit und Sonntagsarbeit sowie für Angestellte, die im Haushalt wohnen (logis).
Tessin
Der Kanton Tessin hat eigene Bestimmungen, die insbesondere Grenzgänger betreffen. Die Mindestlöhne liegen etwas tiefer als in der Deutschschweiz, aber über dem Bundes-NAV.
Zürich, Bern, Basel und weitere
Die meisten Deutschschweizer Kantone haben keinen eigenen kantonalen NAV und wenden den Bundes-NAV direkt an. Die marktüblichen Löhne liegen aber oft deutlich über dem Minimum.
Prüfen Sie Ihren Kanton
Die kantonale Regelung kann erheblich vom Bundes-NAV abweichen. Prüfen Sie immer die Bestimmungen Ihres Wohnkantons. Clino berücksichtigt automatisch die kantonalen Besonderheiten bei der Lohnberechnung.

11. Was muss in den Arbeitsvertrag?
Auch wenn der NAV automatisch gilt, empfiehlt es sich dringend, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschliessen. Er schafft Klarheit für beide Seiten und kann - zugunsten der Arbeitnehmerin - über die NAV-Mindeststandards hinausgehen. Nutzen Sie unsere kostenlose Arbeitsvertrag-Vorlage.
Pflichtangaben
- Name und Adresse beider Parteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Funktion / Aufgabenbeschreibung
- Bruttolohn (Stundenlohn oder Monatslohn)
- Arbeitspensum (Stunden pro Woche)
- Ferienanspruch
- Kündigungsfrist
Empfohlene Ergänzungen
- 13. Monatslohn (ja/nein, Höhe)
- Probezeit-Dauer (Standard: 1 Monat)
- Regelung zur Überstundenkompensation
- Spesenvergütung (z.B. Reisekosten)
- Krankentaggeldversicherung
- Arbeitsort und Einsatzzeiten
- Geheimhaltungsklausel
- Regelung für Feiertage
Arbeitsvertrag jetzt erstellen
Felder ausfüllen, Vorschau prüfen, als PDF herunterladen oder direkt per E-Mail senden - kostenlos und in 5 Sprachen.
Arbeitgeber/in:
Arbeitnehmer/in:
NAV-Minimum für ungelerntes Personal: CHF 20.35/h
Per Email senden
Arbeitsvertrag
für eine Tätigkeit im Privathaushalt
1. Vertragsparteien
Arbeitgeber/in: ____
____, ____ ____
Arbeitnehmer/in: ____
____
____
2. Arbeitsbeginn und Probezeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 5. Juli 2026.
Die Probezeit beträgt 1 Monat(e) gemäss Art. 335b OR.
3. Arbeitsort und Tätigkeiten
Arbeitsort: _____ _____
Aufgaben: Reinigung, Bügeln, Wäsche, leichte Haushaltsarbeiten
4. Arbeitszeit und Pensum
Arbeitsstunden: 10 Stunden pro Woche
5. Lohn
Bruttolohn: 20.35 CHF pro Stunde
Auszahlung monatlich, spätestens am letzten Arbeitstag des Monats, auf das vom Arbeitnehmer angegebene Konto.
6. Ferien
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr, inkl. gesetzlichem Feriengeldzuschlag.
7. Sozialversicherungen
Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer bei der AHV-Ausgleichskasse an und führt die gesetzlichen Beiträge (AHV/IV/EO, ALV, UVG, FAK, ggf. BVG) korrekt ab. Bei Wahl des vereinfachten Verfahrens wird auch die Quellensteuer (5%) direkt abgeführt.
8. Lohnfortzahlung bei Krankheit / Unfall
9. Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist gemäss Art. 335c OR: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2.-9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr - jeweils auf Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
10. 13. Monatslohn
Ein 13. Monatslohn ist nicht vereinbart.
11. Spesen
Notwendige Auslagen für Material, Arbeitsweg oder Transport werden separat vergütet.
12. Geheimhaltung
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bekannt gewordenen persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse der Familie Stillschweigen zu bewahren - auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
13. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizerisches Recht, insbesondere das Obligationenrecht (OR) und der kantonale Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Arbeitgebers.
Ort, Datum: ______________________
Nächster Schritt
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Häufig gestellte Fragen zum NAV Hauswirtschaft
Gilt der NAV Hauswirtschaft auch für Au-pairs?
Nein. Au-pairs sind vom Bundes-NAV ausdrücklich ausgenommen (Art. 2 Abs. 3 lit. a). Für sie gelten kantonale Au-pair-Regelungen zu Taschengeld, Arbeitszeit (max. 30h/Woche) und Sprachkurs; Kost und Logis werden als Naturallohn angerechnet. AHV-Anmeldung und Unfallversicherung sind trotzdem Pflicht.
Kann ich vom NAV abweichen?
Ja, aber nur zugunsten der Arbeitnehmerin. Der NAV setzt Mindeststandards. Sie dürfen bessere Bedingungen vereinbaren (höherer Lohn, mehr Ferien, kürzere Arbeitszeit), aber nicht schlechtere. Abweichungen müssen schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Nutzen Sie dafür unsere Arbeitsvertrag-Vorlage.
Muss ich einen 13. Monatslohn zahlen?
Nein, der NAV Hauswirtschaft schreibt keinen 13. Monatslohn vor. Er ist aber branchenüblich und kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Falls vereinbart, ist er verbindlich und muss anteilig berechnet werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr dauert.
Was passiert, wenn ich weniger als den Mindestlohn zahle?
Das ist rechtswidrig. Die Arbeitnehmerin kann die Differenz rückwirkend einfordern - bis zu 5 Jahre zurück. Zusätzlich riskieren Sie Bussen und Nachforderungen durch die Behörden. Mit Clino passiert das nicht: Die Plattform warnt Sie automatisch, wenn der eingegebene Lohn unter dem NAV-Minimum liegt. Berechnen Sie Ihre tatsächlichen Kosten.
Wie berechne ich den Ferienzuschlag korrekt?
Bei 4 Wochen Ferien beträgt der Zuschlag 8.33% des Bruttolohns, bei 5 Wochen 10.64%. Der Zuschlag muss auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden - das ist gesetzlich vorgeschrieben. Beispiel: Bei CHF 28/h kommen CHF 2.33 Ferienzuschlag dazu (4 Wochen). Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner für eine exakte Berechnung.
Ab welchem Lohn gilt die BVG-Pflicht?
Ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 besteht BVG-Pflicht (berufliche Vorsorge / 2. Säule). Bei mehreren Arbeitgebern werden die Löhne zusammengezählt. Liegt der Lohn darunter, entfällt die BVG-Pflicht - die AHV-Pflicht besteht aber trotzdem. Sie können den Schwellenwert mit unserem Rechner oben prüfen.
Was ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren?
Bei einem Jahreslohn bis CHF 22’680 können Sie alle Sozialversicherungen und Steuern über ein einziges Formular abrechnen. Statt AHV, ALV und Steuern separat zu melden, machen Sie eine einzige Meldung bei der AHV-Ausgleichskasse. Die Quellensteuer wird pauschal mit 5% abgerechnet. Ideal für kleine Pensen. Mehr zum Verfahren finden Sie in unserem Leitfaden Putzfrau anmelden.
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Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Angaben basieren auf dem Bundes-NAV Hauswirtschaft (Stand Januar 2026) und können je nach Kanton abweichen. Für Ihre spezifische Situation empfehlen wir, die Bestimmungen Ihres Kantons zu prüfen oder eine Fachperson beizuziehen. Clino berechnet Löhne und Abgaben automatisch nach den aktuellen Sätzen.
Letzte Aktualisierung: Juni 2026 | Alle Angaben ohne Gewähr
