Prüfen Sie kostenlos, ob Ihr Arbeitsvertrag mit Ihrer Haushaltshilfe alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
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Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Sozialversicherungen — in 5 Minuten. Für CHF 19.90/Monat.
Jetzt kostenlos testenEin Arbeitsvertrag muss schriftlich festgehalten werden. Darin gehören: Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Anfangsdatum, wöchentliche Arbeitszeit, Lohnhöhe, Ferienanspruch und Kündigungsfristen.
Alle Haushaltshilfen müssen bei der AHV/IV/EO angemeldet werden — selbst bei wenigen Stunden pro Woche. Hinzu kommt die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Unfallversicherung (UVG). Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je einen Anteil.
Gesetzlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 4 Wochen Ferien pro Jahr. Bei Krankheit muss der Lohn für eine angemessene Zeit weitergezahlt werden — meist 3 Tage, manchmal länger je nach Kantonsrecht.
Jede Lohnzahlung sollte mit einer schriftlichen Abrechnung dokumentiert sein. Diese zeigt Bruttolohn, Abzüge (AHV, ALV, Quellensteuer) und Nettolohn. So haben beide Seiten Klarheit und Schutz.
Verdient die Haushaltshilfe weniger als CHF 3'455 pro Jahr, kann man das vereinfachte Verfahren nutzen. Die Meldungen gehen an die AHV, nicht an die Ausgleichskasse. Das ist einfacher und günstiger.
In einigen Kantonen und Gemeinden fällt Quellensteuer an. Diese wird vom Bruttolohn abgezogen und direkt an die Steuerbehörde überwiesen. Ob Quellensteuer anfällt, hängt vom Wohnort ab.
Diese Checkliste gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen für Haushaltshilfen in der Schweiz. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Putzfrau und Haushalt sind für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes und der Sozialversicherungsvorschriften gemeinsam verantwortlich.