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Entscheidungshilfe

Vereinfachtes oder ordentliches Verfahren - was ist bei deiner Putzfrau Pflicht?

Beantworte 4 Fragen. Wir sagen dir in 30 Sekunden, welches Abrechnungsverfahren für deine Haushaltshilfe sinnvoll ist - und ob du überhaupt eine Wahl hast.

30 Sekunden·Mai 2026·4 / von 4

Tipp: bei Jahreslohn über CHF 22'680 ist das ordentliche Verfahren Pflicht.

1 von 4

Wie hoch wird der Jahreslohn pro Mitarbeiter:in voraussichtlich sein?

Antwort in 30 Sekunden

Unter CHF 22'680 Jahreslohn hast du die Wahl und fährst mit dem vereinfachten Verfahren am einfachsten, darüber ist das ordentliche Verfahren gesetzlich Pflicht.

  • Sozialabgaben sind in beiden Verfahren gleich hoch: rund 12.5%.
  • Vereinfacht: nur eine Jahresmeldung, Quellensteuer als 5%-Pauschale.
  • Ordentlich: voller AHV- und ALV-Schutz, BVG-Pflicht ab CHF 22'680.
≈ 12.5%
Vereinfacht
≈ 12.5%
Ordentlich
CHF 22'680
Einkommensgrenze
1× / 12×
Admin-Aufwand

Drei typische Profile

Welche Anstellung sieht deiner ähnlich? So entscheidet sich das Verfahren in der Praxis.

Vereinfacht

Studentin, 4 h pro Woche

4 h/Woche·≈ CHF 6'000/Jahr

Tiefer Jahreslohn weit unter der Grenze - die 5%-Pauschale ist die einfachste und günstigste Variante.

Vereinfacht

Reinigung, 1× pro Woche

9 h/Woche·≈ CHF 14'000/Jahr

Auch mit erweiterten Stunden bleibt der Lohn unter CHF 22'680 - vereinfachtes Verfahren reicht völlig aus.

Ordentlich

Vollzeit-Haushälterin, langfristig

40 h/Woche·≈ CHF 38'000/Jahr

Über der Grenze von CHF 22'680 ist das ordentliche Verfahren Pflicht - BVG kommt ab dann auch dazu.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Beide Verfahren sind legal - sie unterscheiden sich nur in Aufwand, Schutz und Voraussetzungen.

≈ 12.5%

Vereinfacht

  • Sozialabgaben

    ≈ 12.5% (gleich wie ordentlich)

  • Einkommensgrenze

    Max. CHF 22'680/Jahr

  • Quellensteuer

    5% Pauschale

  • BVG (2. Säule)

    Nicht enthalten

  • AHV-Rente für Mitarbeiter:in

    Tiefer (weniger Beiträge)

  • Admin-Aufwand

    Minimal - Jahresmeldung

≈ 12.5%

Detailliert

Ordentlich

  • Sozialabgaben

    ≈ 12.5%, einzeln aufgeschlüsselt

  • Einkommensgrenze

    Keine Grenze

  • Quellensteuer

    Mitarbeiter:in reicht selbst ein

  • BVG (2. Säule)

    Pflicht ab CHF 22'680

  • AHV-Rente für Mitarbeiter:in

    Voller Anspruch

  • Admin-Aufwand

    Monatlich/quartalsweise

Was du rechtlich wissen musst

Beide Verfahren sind legal - diese Eckpunkte gelten immer:

Grenze vereinfachtes Verfahren: CHF 22'680 Jahreslohn pro Person, pro Arbeitgeber.

Über CHF 22'680: ordentliches Verfahren Pflicht - rückwirkend ab dem Überschreiten.

UVG-Berufsunfallversicherung ist in beiden Verfahren ab dem ersten Arbeitstag Pflicht; die Nichtberufsunfallversicherung (UVG-NBU) erst ab 8 Stunden pro Woche bei diesem Arbeitgeber.

Wechsel zwischen den Verfahren jederzeit möglich - am saubersten zum Quartalsende.

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AHV, UVG, Vertrag. Alles auf einer Seite, per E-Mail in 30 Sekunden.

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Kurze Antworten

1Kann ich später vom vereinfachten zum ordentlichen Verfahren wechseln?+

Ja, jederzeit. Der Wechsel macht Sinn, wenn der Lohn über CHF 22'680 steigt oder die Anstellung langfristig wird. Du meldest den Wechsel der Ausgleichskasse.

2Was passiert, wenn der Lohn die CHF 22'680-Grenze überschreitet?+

Du musst rückwirkend ab dem Überschreiten ins ordentliche Verfahren wechseln. Die Ausgleichskasse rechnet die Differenz nach. Plane Lohnerhöhungen entsprechend.

3Brauche ich UVG in beiden Verfahren?+

Die Berufsunfallversicherung (UVG-BU) ist in beiden Verfahren ab dem ersten Arbeitstag Pflicht. Die Nichtberufsunfallversicherung (UVG-NBU) ist nur Pflicht, wenn die Mitarbeiter:in bei dir mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet.

4Welches Verfahren nutzt Clino?+

Clino unterstützt beide Verfahren. Du wählst beim Onboarding aus, was zu deiner Situation passt - wir richten dann automatisch alles korrekt ein.

Clino bereitet beides für dich vor

Egal welches Verfahren passt: Clino bereitet Anmeldung, Lohnabrechnung und alle Sozialabgaben für dich vor. CHF 19.90/Monat, 30 Tage gratis.

Hinweis: Übersicht, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand Mai 2026. Sätze und Grenzwerte können sich ändern. · Aktualisiert: Mai 2026

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026