Entscheidungshilfe
Haushälterin oder Putzfrau: was passt zu Ihrem Haushalt?
Eine Putzfrau macht Ihre Wohnung sauber, eine Haushälterin hält den ganzen Haushalt am Laufen. Angestellt sind beide gleich, aber mit den Stunden ändern sich Kosten und Pflichten. Das Quiz gibt Ihnen in 30 Sekunden eine Empfehlung, der Artikel zeigt, wo die Grenzen liegen.
6 Min. LesezeitQuiz in 30 Sekunden
Tipp: Es gibt keine falsche Antwort.
1 von 4Was soll sie bei Ihnen machen?
Der Unterschied: sauber oder erledigt
Eine Putzfrau kommt zu einem festen Termin, meist einmal pro Woche, und reinigt: Böden, Staub, Küche, Bäder. Wenn sie geht, ist die Wohnung sauber. Eine Haushälterin übernimmt zusätzlich, was sonst an Ihnen hängen bleibt: Wäsche und Bügeln, Einkauf, Kochen, den Handwerker hereinlassen, die Vorräte im Blick behalten. Wenn sie geht, ist der Haushalt erledigt.
Rechtlich gibt es keinen Unterschied. Beide sind Hausangestellte mit denselben Grundregeln: Anmeldung bei der AHV ab dem ersten Franken, Unfallversicherung, Arbeitsvertrag nach OR. Was die beiden trennt, sind Aufgaben und Stunden, und an den Stunden hängen die Pflichten.
Putzfrau
HaushälterinWer macht was, und wie viel Zeit das braucht
Gerechnet für eine Familie mit zwei Kindern in 5 Zimmern mit zwei Bädern. Die Zeiten sind Richtwerte (plus/minus 20 %); Reinigung und Wäsche stammen aus dem Modell unseres Stundenplaners.
| Aufgabe | Putzfrau | Haushälterin | Zeit pro Woche |
|---|---|---|---|
| Böden, Staub, Küche, Bäder | gehört dazu | gehört dazu | 3½ h |
| Fenster, Backofen, Kühlschrank (im Monatsrhythmus) | gehört dazu | gehört dazu | ¾ h |
| Betten frisch beziehen | gehört dazu | gehört dazu | ½ h |
| Wäsche waschen, aufhängen, zusammenlegen | nur wenn vereinbart, mit mehr Stunden | gehört dazu | ¾ h |
| Bügeln | nur wenn vereinbart, mit mehr Stunden | gehört dazu | 1 h |
| Einkauf, Vorräte auffüllen | gehört nicht dazu | gehört dazu | 1½ h |
| Kochen an 5 Abenden, Küche danach | gehört nicht dazu | gehört dazu | 5 h |
| Handwerker, Post, Termine | gehört nicht dazu | gehört dazu | ¾ h |
| Kinder abholen und betreuen | gehört nicht dazu | das ist eine Nanny → | |
| Ältere Angehörige begleiten | gehört nicht dazu | das ist eine Betreuerin → | |
| Summe pro Woche | 4¾ h | 13¾ h |
Nur die Reinigung abgeben heisst rund 5 Stunden pro Woche. Mit Wäsche, Einkauf und Kochen werden es rund 14. Mit dieser Zahl geht es im nächsten Abschnitt weiter: dort steht, welche Pflichten bei wie vielen Stunden dazukommen.
Kinderbetreuung und die Begleitung älterer Menschen sind keine Aufgaben einer Haushälterin. Wer Kinder abholt und betreut, ist eine Nanny; wer ältere Angehörige begleitet, eine Betreuerin. Beide haben andere Lohnrichtwerte und andere Fragen im Vertrag.
Was sich mit den Stunden ändert
Dieselbe Arbeit, aber ab bestimmten Stundenzahlen kommen Pflichten dazu. Gerechnet für den Kanton Zürich mit dem üblichen Lohn von CHF 29 pro Stunde, Ferienzuschlag und Arbeitgeberbeiträge inklusive.
| 4 hpro WochePutzfrau, 1 Einsatz | 8 hpro WochePutzfrau mit Wäsche | 15 hpro WocheHaushälterin Teilzeit | 25 hpro WocheHaushälterin | |
|---|---|---|---|---|
| Kosten pro Monat, alles inkl. | CHF 588 | CHF 1'176 | CHF 2'204 | CHF 3'673 |
| Bruttolohn pro Jahr | CHF 6'533 | CHF 13'070 | CHF 24'504 | CHF 40'839 |
| Mindestlohn pro Stunde (ungelernt) | keiner, der NAV gilt erst ab 5 h | CHF 20.35 NAV | CHF 20.35 NAV | CHF 20.35 NAV |
| Freizeitunfälle über Ihre Unfallversicherung | nein, über ihre Krankenkasse | ja, ab 8 h | ja, ab 8 h | ja, ab 8 h |
| Pensionskasse (BVG) | nein | nein | Pflicht | Pflicht |
| Vereinfachtes Abrechnungsverfahren | möglich | möglich | nicht mehr möglich | nicht mehr möglich |
| Übliche Lohnform | Stundenlohn | Stundenlohn | Monatslohn | Monatslohn |
Bei jeder Stundenzahl gleich: AHV ab dem ersten Franken, Versicherung gegen Berufsunfälle, Lohn bei Krankheit nach Art. 324a OR, mindestens 4 Wochen Ferien und im Januar ein Lohnausweis.
Die Grenze, die Geld kostet
Rund 13.5 Stunden pro Woche
Ab dort verdient sie bei Ihnen mehr als CHF 22'680 im Jahr. Die Pensionskasse wird Pflicht, und das vereinfachte Verfahren fällt weg: Sie rechnen ordentlich mit der Ausgleichskasse ab. Planen Sie eine Haushälterin mit mehr Stunden, richten Sie beides von Anfang an ein, statt mitten im Jahr umzustellen. Die Familie aus der Aufgabentabelle liegt mit 13¾ h schon darüber.
Vertiefen:Unfallversicherung (UVG)Mindestlohn nach KantonFerien im StundenlohnAlle Schwellenwerte 2026

Drei typische Haushalte
Welche Lösung passt, hängt weniger von der Wohnungsgrösse ab als davon, was bei Ihnen liegen bleibt.
Paar, 3½ Zimmer, beide berufstätig
Putzfrau, 3 bis 4 Stunden pro Woche
Einmal pro Woche putzen reicht. Wäsche und Einkauf bleiben bei Ihnen, oder Sie geben eine Stunde Bügeln dazu. Bei 4 Stunden rund CHF 588 im Monat, alles inklusive.
Familie mit zwei Kindern
Haushälterin, 12 bis 20 Stunden pro Woche
Reinigung, Wäsche, Einkauf und an einigen Abenden das Essen. Ab rund 13.5 Stunden kommt die Pensionskasse dazu. Soll sie auch die Kinder abholen und betreuen, stellen Sie besser eine Nanny an: andere Rolle, anderer Lohn, anderer Vertrag.
Ältere Eltern, die zuhause bleiben möchten
Haushälterin, bei Bedarf eine Betreuerin
Für Putzen, Kochen und Einkauf genügt eine Haushälterin. Kommen Begleitung zum Arzt, Gesellschaft oder Hilfe beim Anziehen dazu, ist es eine Betreuerin. Prüfen Sie dann die Hilflosenentschädigung: sie bezahlt einen Teil der Stunden.

Anmelden: derselbe Weg für beide
Ob Putzfrau mit 3 Stunden oder Haushälterin mit 25: die Anmeldung läuft gleich. Je nach Stunden kommen nur die Punkte aus der Tabelle oben dazu.
- 1
Bei der Ausgleichskasse anmelden
AHV ab dem ersten Franken, bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons.
Anmeldung im Kanton Zürich → - 2
Unfallversicherung abschliessen
Vor dem ersten Arbeitstag. Ab 8 Stunden pro Woche deckt sie auch Freizeitunfälle.
Unfallversicherungen im Vergleich → - 3
Arbeitsvertrag mit Aufgabenliste
Aufgaben, Stunden und Lohn schriftlich. Hat Ihre Haushälterin einen Lehrabschluss Hauswirtschaft (EFZ), gilt ein höherer Mindestlohn: CHF 24.55 pro Stunde.
Vorlage Arbeitsvertrag → - 4
Jeden Monat eine Lohnabrechnung
Mit den Abzügen für AHV, IV, EO und ALV. Im Januar kommt der Lohnausweis dazu.
Lohnabrechnung erstellen → - 5
Über CHF 22'680 im Jahr: Pensionskasse
Betrifft fast nur die Haushälterin. Dann gilt das ordentliche Verfahren, und Sie brauchen eine Pensionskasse, die Hausangestellte aufnimmt.
Pensionskassen im Vergleich →
Mit Clino erledigt
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Kurze Antworten
Ist Haushälterin nur ein anderes Wort für Putzfrau?
Nein. Eine Putzfrau reinigt Bad, Küche, Staub und Boden, also das, was auf einer üblichen Putz-Checkliste steht. Eine Haushälterin führt den ganzen Haushalt: Reinigung plus Kochen, Wäsche, Einkauf und Organisation. Rechtlich sind beide Hausangestellte mit denselben Grundregeln; verschieden sind Aufgaben, Stunden und damit Lohn und Pflichten.
Kann eine Putzfrau auch kochen oder Wäsche machen?
Ja, aber dann erweitert sich ihre Rolle Richtung Haushälterin. Welche Aufgaben üblich sind und wie Sie sie im Vertrag festhalten, zeigt die Übersicht der Aufgaben einer Haushaltshilfe. Wer kocht, putzt und Wäsche macht, ist faktisch eine Haushälterin und sollte entsprechend bezahlt werden.
Was kostet eine Haushälterin im Vergleich zu einer Putzfrau?
Gerechnet mit dem üblichen Stundenlohn im Kanton Zürich von CHF 29: 4 Stunden Putzen pro Woche kosten rund CHF 588 im Monat, 20 Stunden Haushälterin rund CHF 2'939, Ferienzuschlag und Arbeitgeberbeiträge inklusive. Eine ausgebildete Haushälterin (EFZ) hat Anspruch auf mindestens CHF 24.55 pro Stunde. Ab rund 13.5 Stunden pro Woche kommt die Pensionskasse dazu.
Muss ich eine Haushälterin anders anmelden als eine Putzfrau?
Nein, die Anmeldung einer Haushaltshilfe läuft für beide gleich: bei der kantonalen Ausgleichskasse, mit Unfallversicherung und schriftlichem Arbeitsvertrag. Einziger Unterschied: Liegt der Jahreslohn über CHF 22'680, gilt das ordentliche Verfahren, und die Pensionskasse (BVG) wird Pflicht.
Stundenlohn oder Monatslohn: was ist besser?
Bei wenigen Stunden ist der Stundenlohn üblich. Die Ferien sind trotzdem geschuldet: als bezahlte Ferienwochen oder als Zuschlag auf den Stundenlohn, den das Bundesgericht nur bei unregelmässigen Einsätzen zulässt. Arbeitet Ihre Haushälterin jede Woche gleich viel, ist ein Monatslohn klarer: sie bekommt jeden Monat denselben Betrag, und die Ferien sind darin bezahlt.
Was gilt, wenn die Haushälterin bei uns wohnt?
Kost und Logis sind Lohn: Für die AHV zählen CHF 33 pro Tag, also CHF 990 im Monat, zusätzlich zum Barlohn. Arbeitszeit, Ruhezeit und Freizeit regelt der Normalarbeitsvertrag Ihres Kantons, auch für Hausangestellte, die bei Ihnen wohnen.
Passend dazu
Hinweis: Übersicht, keine Rechtsberatung. Kosten mit dem Lohnmodell von Clino (Sätze 2026, Ferienzuschlag, Arbeitgeberbeiträge je Kanton), üblicher Stundenlohn aus den Clino-Lohndaten pro Kanton. · Aktualisiert: 30. September 2026
NAV Hauswirtschaft (SR 221.215.329.4) · UVV Art. 13 · OR Art. 324a · AHV-Merkblatt 2.06
