Haushälterin oder Putzfrau - was passt zu deinem Haushalt?
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Tipp: Es gibt keine falsche Antwort.
1 von 4Was soll sie bei dir machen?
Geht es nur ums Putzen bei bis zu 10 Stunden pro Woche, reicht eine Putzfrau (CHF 28 - 32/h); übernimmt jemand auch Kochen, Wäsche und Einkauf ab etwa 15 Stunden, brauchst du eine Haushälterin (CHF 32 - 40/h).
- Putzfrau: 2 - 10h/Woche, typisch CHF 250 - 1200/Monat - klares Ziel: sauber.
- Haushälterin: 11 - 45h/Woche, CHF 2000 - 7000/Monat, managt den ganzen Haushalt.
- Die Anmeldung ist bei beiden identisch: Ausgleichskasse, UVG und Arbeitsvertrag.
Drei typische Profile
Welcher Haushalt sieht deinem ähnlich? So sieht der Alltag in der Praxis aus.
Solo-Apartment, einmal pro Woche
Eine Person, eine Wohnung, klar abgegrenzte Aufgaben. Bad, Küche, Boden, Staub - fertig in einem Vormittag.
Familie mit Kindern, beide arbeiten
Reinigung plus Wäsche, Einkäufe und gelegentliches Kochen. Hält den Haushalt am Laufen, während du arbeitest.
Senior mit Mobilitätseinschränkung
Reinigung, Einkäufe, leichte Mahlzeiten und Begleitung. Mehr als Putzen - Hilfe im Alltag.
Putzfrau vs Haushälterin auf einen Blick
Die wichtigsten Unterschiede in der Praxis.
Fokussiert
Putzfrau
Stunden pro Woche
2 - 10h
Stundenlohn
CHF 28 - 32
Aufgabenbereich
Reinigung, Staubsaugen, Bad, Küche
Monatskosten typisch
CHF 250 - 1200
Anstellungsform
Stundenbasis, Teilzeit
Passt zu
Wohnung, 1 - 2 Personen, klares Ziel: sauber
Umfassend
Haushälterin
Stunden pro Woche
11 - 45h
Stundenlohn
CHF 32 - 40
Aufgabenbereich
Reinigung + Kochen, Wäsche, Einkauf, Organisation
Monatskosten typisch
CHF 2000 - 7000
Anstellungsform
Teilzeit oder Vollzeit, manchmal live-in
Passt zu
Familie, grosses Haus, mehrere Aufgaben
Was du rechtlich wissen musst
Beide Rollen sind Arbeitnehmer:innen. Das gilt - egal ob 4 oder 40 Stunden:
Mindestlohn nach NAV Hauswirtschaft: CHF 20.35-22.30/h, kantonale Minima können höher sein.
AHV-Anmeldung bei der Ausgleichskasse ab erstem Arbeitstag - auch bei nur 2h/Woche.
UVG-Unfallversicherung Pflicht - ohne sie haftest du persönlich bei Unfällen.
Schriftlicher Arbeitsvertrag: in Genf Pflicht, sonst dringend empfohlen für klare Verhältnisse.
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Kurze Antworten
1Ist Haushälterin nur ein anderes Wort für Putzfrau?+
Nein. Eine Putzfrau reinigt - Bad, Küche, Staub, Boden. Eine Haushälterin managt den ganzen Haushalt: Reinigung plus Kochen, Wäsche, Einkauf und Organisation. In der Schweiz gilt für beide derselbe NAV Hauswirtschaft, aber Stundenlohn, Pensum und Vertrag sind verschieden.
2Kann eine Putzfrau auch kochen oder Wäsche machen?+
Ja, aber dann erweitert sich ihre Rolle Richtung Haushaltshilfe oder Haushälterin. Wichtig: Halte alle Aufgaben im Arbeitsvertrag fest. Wer kocht, putzt und Wäsche macht, ist faktisch eine Haushälterin und sollte entsprechend bezahlt werden.
3Was kostet eine Haushälterin im Vergleich zu einer Putzfrau?+
Eine Putzfrau kostet typisch CHF 28 - 32/Stunde, eine Haushälterin CHF 32 - 40/Stunde oder CHF 4000 - 7000/Monat bei Vollzeit. Bei beiden kommen Sozialversicherungen und UVG dazu - Clino rechnet dir beide Male die genauen Zahlen vor.
4Muss ich eine Haushälterin anders anmelden als eine Putzfrau?+
Nein, die Anmeldung läuft gleich: bei der kantonalen Ausgleichskasse, mit UVG-Versicherung und schriftlichem Arbeitsvertrag. Der Unterschied liegt im Aufgabenbeschrieb und Lohn - die rechtliche Pflicht ist identisch.
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Hinweis: Übersicht, keine Rechtsberatung. Stand Mai 2026. Sätze und kantonale Eigenheiten können sich ändern. · Aktualisiert: Mai 2026
