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Lohnabrechnung für die Haushaltshilfe: in 2 Minuten korrekt berechnet

Erstellen Sie in zwei Minuten eine korrekte Lohnabrechnung für Ihre Putzfrau oder Haushaltshilfe. Alle 26 Kantone, offizielle BSV-Beitragssätze, mit PDF-Download.

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Offizielle BSV-Sätze 2026

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Basierend auf BSV 2026 Sätzen für Zürich

Arbeitgeber

Monat / Jahr

Mitarbeiter/in

Ferienwochen

Standard (20-49 Jahre)

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Die Abrechnung ist erstellt - was jetzt damit?

Eine Lohnabrechnung gehört nicht zuerst ins Archiv, sondern in ihre Hände.

  1. 1Jeden Monat aushändigen: Ihre Haushaltshilfe hat Anspruch auf eine Abrechnung pro Lohnzahlung (Art. 323b OR). Ob Papier oder PDF spielt keine Rolle - entscheidend ist, dass sie sie bekommt.
  2. 2Zusammen mit der Zahlung schicken: Abrechnung und Überweisung gehören zusammen. Wer erst am Jahresende abrechnet, kann die Abzüge im Streitfall nicht belegen.
  3. 3Kopie fünf Jahre aufbewahren: Behalten Sie jede Abrechnung bis fünf Jahre nach dem letzten Arbeitstag. So lange können Lohnforderungen geltend gemacht werden (Art. 128 OR), und die Ausgleichskasse fragt bei Kontrollen danach.
  4. 4Im Januar den Lohnausweis daraus bauen: Aus den zwölf Abrechnungen entsteht der Lohnausweis für die Steuererklärung. Fehlt ein Monat hier, fehlt er auch dort.

Pflichtangaben

Namen beider Seiten, Abrechnungsmonat, Bruttolohn, Ferienzuschlag, jeder einzelne Abzug (AHV/IV/EO, ALV, NBU, allenfalls Quellensteuer und BVG) und der ausbezahlte Nettolohn.

Häufigster Fehler

Nur den Nettobetrag überweisen und nie eine Abrechnung abgeben. Dann kann Ihre Haushaltshilfe die Abzüge nicht nachvollziehen - und Sie können bei einer Kontrolle nicht belegen, dass Sie sie abgeliefert haben.

Ferienzuschlag prüfen: Ferienrechner

Was muss auf die Lohnabrechnung?

Ausgedruckte Lohnabrechnung auf dem Schreibtisch - Generator für Haushaltshilfen

Jede Lohnabrechnung für Haushaltshilfen muss folgende Positionen einzeln ausweisen:

  • Grundlohn - Stunden × Stundenlohn
  • Ferienzuschlag - 8.33% (4 Wochen), 10.64% (5 Wochen) oder 13.04% (6 Wochen)
  • AHV/IV/EO - 5.3% Arbeitnehmeranteil
  • ALV - 1.1% Arbeitslosenversicherung
  • UVG-NBU - 1.432% Nichtberufsunfallversicherung (ab 8h/Woche)
  • Quellensteuer - 5% im vereinfachten Verfahren
  • Nettolohn - Auszahlungsbetrag

Auf der Arbeitgeberseite kommen die gleichen AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge hinzu, plus UVG-BU (Berufsunfallversicherung, 0.505%) und FAK (Familienausgleichskasse, kantonal unterschiedlich). Unser Generator berechnet alle Positionen automatisch.

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren

Privathaushalte in der Schweiz können das vereinfachte Abrechnungsverfahren nutzen, wenn der Lohn CHF 22'680 pro Jahr und Arbeitnehmer/in nicht übersteigt. Das bedeutet:

Pauschalabrechnung: Sie melden den Lohn einmal jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse. Diese zieht alle Beiträge (AHV, ALV, UVG, FAK) in einer einzigen Rechnung ein.

Quellensteuer pauschal 5%: Im vereinfachten Verfahren beträgt die Quellensteuer fix 5%. Diese ersetzt die reguläre Einkommenssteuer für die Arbeitnehmer/in.

Keine Steuererklärung nötig: Das Einkommen aus dem vereinfachten Verfahren muss von der Arbeitnehmer/in nicht in der Steuererklärung deklariert werden.

Mehr dazu in unserem Schritt-für-Schritt-Guide zur Anmeldung. Die zuständige Ausgleichskasse hängt von Ihrem Wohnkanton ab - auf unserer Kantonsübersicht finden Sie die richtige Stelle mit Direktlinks.

Häufige Fehler bei der Lohnabrechnung

1.

Ferienzuschlag vergessen

Der Ferienzuschlag muss jeden Monat separat ausgewiesen und ausbezahlt werden - nicht erst am Jahresende.

2.

Nettolohn als Bruttolohn behandelt

Wenn Sie einen Nettolohn vereinbart haben, müssen Sie zuerst den Bruttolohn zurückrechnen. Unser Generator kann beides.

3.

UVG-NBU nicht abgezogen

Ab 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber ist die Nichtberufsunfallversicherung Pflicht (1.432% Arbeitnehmeranteil).

4.

Keine Abrechnung ausgehändigt

Die Arbeitnehmer/in hat Anspruch auf eine monatliche, schriftliche Lohnabrechnung. Tipp: Per E-Mail oder als PDF senden.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Privatperson eine Lohnabrechnung erstellen?
Ja. Auch als Privathaushalt sind Sie verpflichtet, Ihrer Haushaltshilfe monatlich eine Lohnabrechnung auszuhändigen.
Wie berechne ich den Ferienzuschlag?
Der Ferienzuschlag ist ein Prozentsatz auf den Grundlohn: 8.33% bei 4 Wochen, 10.64% bei 5 Wochen, 13.04% bei 6 Wochen. Unter 20 und über 50 Jahre gelten mindestens 5 Wochen Ferien.
Kann ich die Lohnabrechnung selber machen?
Ja, mit unserem Generator können Sie die Abrechnung selbst erstellen. Wenn Sie das monatlich wiederkehrende Prozedere abgeben möchten, bereitet Clino Ihnen die Lohnabrechnung für CHF 19.90/Monat automatisch vor.
Was ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren?
Ein spezielles Verfahren für Privathaushalte: alle Sozialabgaben und eine pauschale Quellensteuer von 5% werden über die kantonale Ausgleichskasse abgerechnet.
Sind die Beitragssätze in diesem Tool aktuell?
Ja. Die Sätze basieren auf den offiziellen BSV-Beitragssätzen 2025/2026 und werden jährlich aktualisiert. Quelle: bsv.admin.ch und suva.ch.
Muss die Lohnabrechnung unterschrieben werden?
Nein. Eine Lohnabrechnung ist eine Aufstellung, keine Vereinbarung - eine Unterschrift ist nicht vorgeschrieben. Wenn Sie belegen wollen, dass sie übergeben wurde, reicht eine kurze Bestätigung per E-Mail oder WhatsApp. Unterschriftspflichtig sind der Arbeitsvertrag und die Kündigung, nicht die monatliche Abrechnung.
Wie lange muss ich Lohnabrechnungen aufbewahren?
Mindestens fünf Jahre über den letzten Arbeitstag hinaus: so lange können Lohnforderungen aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden (Art. 128 OR), und so weit zurück prüft die Ausgleichskasse die AHV-Abrechnung. Bewahren Sie Abrechnungen, Arbeitsvertrag und Lohnausweise am besten zusammen auf.

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Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026