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Versicherung & Pflicht

UVG-Unfallversicherung für Haushaltshilfen: Der komplette Arbeitgeber-Guide

Die Unfallversicherung (UVG) ist für alle Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch -- auch für Ihre Putzfrau oder Haushaltshilfe. Wer die Pflicht ignoriert, riskiert Bussen bis CHF 10'000 und haftet persönlich für alle Unfallkosten. Dieser Guide erklärt alles: BU vs. NBU, die 8-Stunden-Regel, VAVplus/SOLIDA, und wie Sie sich für rund CHF 100 pro Jahr absichern.

Ihre Putzfrau arbeitet 4 Stunden pro Woche bei Ihnen. Am Dienstag rutscht sie auf dem nassen Badezimmerboden aus und bricht sich das Handgelenk. Spitalaufenthalt, Operation, wochenlange Physiotherapie. Haben Sie eine UVG-Versicherung? Falls nicht, zahlen SIE -- alles.

Antwort in 30 Sekunden

Die Unfallversicherung (UVG) ist für jede Haushaltshilfe in der Schweiz Pflicht - ab der ersten Arbeitsstunde. Die Prämie für Berufsunfälle zahlt immer der Arbeitgeber; die Prämie für Nichtberufsunfälle die Angestellte selbst, sobald sie mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet. Seit 2025 lässt sich das mit VAVplus einfach über die Ausgleichskasse regeln.

Das gilt, wenn

Für alle, die privat eine Haushaltshilfe, Putzkraft, Nanny oder Betreuung anstellen - die UVG-Pflicht gilt ab dem ersten Franken Lohn, egal wie wenige Stunden.

Offizielle Daten 2026Quelle: BSV + SUVA

Das Wichtigste in Kürze

  • 1UVG ist obligatorisch für ALLE Arbeitnehmer in der Schweiz -- auch für Putzfrauen in Privathaushalten.
  • 2Berufsunfall (BU): Arbeitgeber zahlt die Prämie immer, ab der 1. Stunde.
  • 3Nichtberufsunfall (NBU): Pflicht ab 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber.
  • 4VAVplus (SOLIDA) deckt BU + NBU ab, wo die Ausgleichskasse es anbietet -- aktuell in 19 von 26 Kantonen, einfach online anmelden.
  • 5Ohne UVG drohen Bussen bis CHF 10'000 und persönliche Haftung für alle Unfallkosten.

Was ist die UVG-Unfallversicherung?

Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist ein Bundesgesetz, das alle Arbeitnehmer in der Schweiz gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten schützt. Es ist ein Pfeiler des Schweizer Sozialversicherungssystems.

Rechtsgrundlage: Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG, SR 832.20), in Kraft seit 1984
Gilt für ALLE Arbeitnehmer -- auch Teilzeit, Stundenlohn und Privathaushalte
Deckt Heilungskosten, Taggeld, Invaliden- und Hinterlassenenrenten
Träger: Suva (für bestimmte Branchen), Privatversicherer oder Krankenkassen mit UVG-Zulassung

Wer Angestellte beschäftigt -- auch nur wenige Stunden pro Woche -- ist UVG-pflichtig. Ohne Ausnahme.

Alle Sozialversicherungen im Überblick: Der komplette Check

Wer braucht eine UVG-Versicherung?

Die kurze Antwort: Jeder Arbeitgeber in der Schweiz. Die ausführliche Antwort hängt vom Pensum ab:

1h/Woche
BU-Pflicht gilt ab
8h/Woche
NBU wird zusätzlich Pflicht
100%
Aller Privathaushalte betroffen
26 Kantone
Gleiche Regel schweizweit
1

Putzfrau, Reinigungskraft oder Haushaltshilfe -- ab der 1. Arbeitsstunde BU-pflichtig

2

Babysitter, Nanny, Au-pair oder Kindermädchen -- UVG-pflichtig wie jede andere Anstellung

3

Gärtner, Hauswart, Pflegehilfe -- alle gelten als Arbeitnehmer im Privathaushalt

4

Auch Teilzeitkräfte mit Stundenlohn sind vollwertige Arbeitnehmer im Sinne des UVG

BU vs. NBU: Die zwei Säulen der Unfallversicherung

Das UVG unterscheidet zwei Kategorien von Unfällen -- und die Regeln sind verschieden:

Berufsunfall (BU)

  • Unfall während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg
  • Pflicht für ALLE Arbeitnehmer -- ab der 1. Stunde
  • Prämie: immer vom Arbeitgeber bezahlt
  • Deckt auch Berufskrankheiten

Nichtberufsunfall (NBU)

  • Unfall in der Freizeit (z.B. Skifahren, Velofahren)
  • Pflicht ab 8 Stunden pro Woche bei EINEM Arbeitgeber
  • Prämie: kann auf Arbeitnehmer überwälzt werden (Lohnabzug)
  • Unter 8h/Woche: Freizeit-Unfälle laufen über Krankenkasse (KVG)

8-Stunden-Regel verstehen

Wichtig: Die 8-Stunden-Grenze bezieht sich auf die Arbeitszeit bei einem einzelnen Arbeitgeber. Arbeitet Ihre Putzfrau 4 Stunden bei Ihnen und 5 Stunden bei einem anderen Haushalt, gilt die NBU-Pflicht nur beim zweiten Arbeitgeber.

Was deckt die UVG-Versicherung?

Die UVG-Leistungen sind umfassend und gesetzlich definiert. Hier die vier Säulen:

1

Heilungskosten

Arztbehandlung, Spital, Medikamente, Physiotherapie, Hilfsmittel -- ohne Franchise, ohne Selbstbehalt. Unbegrenzt.

2

Taggeld

80% des versicherten Lohns ab dem 3. Tag nach dem Unfall. Die ersten 2 Tage zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn (Wartefrist).

3

Invalidenrente

Bei dauerhafter Beeinträchtigung: Rente von bis zu 80% des versicherten Lohns. Plus Integritätsentschädigung bei körperlicher Schädigung.

4

Hinterlassenenrente

Im Todesfall: Renten für Witwe/Witwer und Waisen. Maximal 70% des versicherten Lohns für alle Hinterlassenen zusammen.

CHF 148'200
Max. versicherter Jahresverdienst
80%
Taggeld ab 3. Tag
CHF 0
Franchise & Selbstbehalt
Unbegrenzt
Heilungskosten

Was kostet die UVG-Versicherung?

Die gute Nachricht: Die UVG-Prämie für Haushaltshilfen ist überraschend günstig. Für die meisten Arbeitgeber bewegt sie sich zwischen CHF 100 und 200 pro Jahr.

CHF

BU-Prämie: bei VAVplus/SOLIDA ca. 0.505% des Bruttolohns, immer vom Arbeitgeber getragen

CHF

NBU-Prämie: bei VAVplus/SOLIDA ca. 1.432% des Bruttolohns, kann auf Arbeitnehmer überwälzt werden

CHF

Beispiel: Bei CHF 25/h, 4h/Woche = ca. CHF 5'200 Jahreslohn ergibt ca. CHF 26 BU-Prämie (0.505%)

CHF

VAVplus (SOLIDA): Die günstigste und einfachste Lösung für Privathaushalte in der gesamten Schweiz

UVG-Anbieter für Privathaushalte

VAVplus (SOLIDA) -- speziell für Privathaushalte, in 19 von 26 Kantonen über die Ausgleichskasse, Online-Anmeldung
Kantonale Ausgleichskassen -- je nach Kanton auch UVG-Abwicklung möglich
Privatversicherer (z.B. AXA, Zurich, Baloise) -- UVG-Zusatzversicherung möglich

Clino macht es einfach

Clino bereitet Ihre VAVplus-Anmeldung vor, wenn Ihre Ausgleichskasse VAVplus anbietet -- im Rahmen Ihres Abos für CHF 19.90/Monat. Kein Papierkram, kein Vergleichen. Ist VAVplus in Ihrem Kanton (noch) nicht verfügbar, helfen wir Ihnen bei einer separaten UVG-Versicherung.

Gesamtkosten einer Haushaltshilfe berechnen

UVG-Anmeldung: Schritt für Schritt

So melden Sie Ihre Haushaltshilfe korrekt für die UVG-Versicherung an:

1

Arbeitsvertrag erstellen

Halten Sie Arbeitszeit, Lohn, Aufgaben und Kündigungsfrist schriftlich fest. Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage für alle Sozialversicherungen.

2

Bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden

Melden Sie sich als Arbeitgeber bei der kantonalen Ausgleichskasse an. Dies ist Voraussetzung für die UVG-Anmeldung.

3

UVG-Versicherung abschliessen

Schliessen Sie die UVG-Versicherung ab -- am einfachsten über VAVplus/SOLIDA. Online-Anmeldung in wenigen Minuten.

4

Lohnabrechnung erstellen

Erstellen Sie monatliche oder jährliche Lohnabrechnungen mit Abzügen für AHV, ALV, BVG und ggf. NBU-Prämie.

5

Unfälle melden

Im Falle eines Unfalls: Melden Sie ihn innert 48 Stunden der UVG-Versicherung. Die Versicherung übernimmt ab sofort die Koordination und Kostendeckung.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren: Nachteile kennen

Was passiert ohne UVG-Versicherung?

Wer seine Haushaltshilfe nicht versichert, verletzt geltendes Bundesrecht. Die Konsequenzen sind real und schmerzhaft:

1

Bussen nach BGSA

Bis CHF 10'000 Busse für Verstoss gegen das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA).

2

Persönliche Haftung

Ohne UVG haften Sie persönlich für ALLE Unfallkosten: Spital, Rehabilitation, Lohnfortzahlung, Invalidenrente -- Ersatzprämien und Regressrecht des Versicherers (Art. 72 ff. ATSG).

3

Rückwirkende Prämien

Die Ausgleichskasse kann alle Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend nachfordern -- inklusive Verzugszinsen.

4

Strafverfahren

Bei schweren Unfällen ohne Versicherung: mögliches Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (Art. 125 StGB).

Realer Fall

Ein Privathaushalt in Zürich zahlte über CHF 120'000 an Behandlungskosten und Lohnfortzahlung, nachdem die Putzfrau eine schwere Rückenverletzung erlitt -- ohne UVG-Versicherung. Zusätzlich: CHF 5'000 Busse und Nachforderung aller Sozialbeiträge über 3 Jahre.

Was passiert ohne Unfallversicherung? Reale Konsequenzen

Checkliste: UVG für Ihre Haushaltshilfe

UVG, AHV, Lohnabrechnung -- alles in einem Abo

Clino übernimmt die gesamte Abwicklung: UVG-Versicherung, AHV-Anmeldung, Lohnabrechnungen und mehr. Für CHF 19.90/Monat. Kein Papierkram, keine Fehler, keine Bussen.

Jetzt loslegen

Häufige Fragen zur UVG-Unfallversicherung

Ist UVG auch für eine Putzfrau mit nur 2 Stunden pro Woche Pflicht?
Ja. Die Berufsunfallversicherung (BU) ist für ALLE Arbeitnehmer obligatorisch -- ab der ersten Arbeitsstunde. Auch bei 2 Stunden pro Woche müssen Sie die BU-Prämie zahlen. Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) wird erst ab 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber Pflicht.
Was ist der Unterschied zwischen UVG und KVG bei Unfällen?
Das UVG deckt Unfälle von Arbeitnehmern -- Behandlung ohne Franchise und Selbstbehalt, plus Taggeld und Renten. Das KVG (Krankenversicherung) springt ein, wenn kein UVG besteht -- aber mit Franchise, Selbstbehalt und ohne Taggeld. Für Arbeitnehmer unter 8h/Woche deckt das KVG die Freizeitunfälle.
Kann ich die NBU-Prämie meiner Putzfrau vom Lohn abziehen?
Ja. Die NBU-Prämie darf dem Arbeitnehmer über den Lohnabzug belastet werden. Dies muss aber im Arbeitsvertrag oder in den Anstellungsbedingungen vereinbart sein. Die BU-Prämie hingegen trägt immer der Arbeitgeber.
Was ist VAVplus und warum wird es empfohlen?
VAVplus ist die vereinfachte Abrechnungslösung der SOLIDA Versicherungen, speziell für Privathaushalte. Sie deckt BU und NBU ab, sofern die eigene kantonale Ausgleichskasse VAVplus anbietet -- aktuell 19 von 26 Kantonen. Die Anmeldung ist dort online möglich und die Prämien sind günstig. Clino bereitet die VAVplus-Anmeldung für alle Kunden vor, bei denen es verfügbar ist -- sonst helfen wir bei einer separaten UVG-Versicherung.
Was passiert, wenn meine Putzfrau auf dem Arbeitsweg einen Unfall hat?
Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als Berufsunfälle (BU) und sind durch die UVG-Versicherung gedeckt. Das gilt auch für den Heimweg. Die vollen UVG-Leistungen (Heilungskosten, Taggeld, Renten) kommen zum Tragen.
Muss ich als Arbeitgeber einen Unfall der Versicherung melden?
Ja. Sie sind gesetzlich verpflichtet, jeden Berufsunfall und jeden Nichtberufsunfall (falls NBU-versichert) innert weniger Tage der UVG-Versicherung zu melden. Empfohlen wird eine Meldung innert 48 Stunden. Bei verspäteter Meldung können Leistungen gekürzt werden.
Welche Abzüge gelten bei weniger als 8 Stunden pro Woche?
Arbeitet Ihre Haushaltshilfe weniger als 8 Stunden pro Woche, entfällt die Nichtberufsunfallversicherung (NBU, 1.432%): Sie ist erst ab 8 Stunden pro Woche obligatorisch. Freizeitunfälle sind dann über die Krankenkasse der angestellten Person gedeckt. Alles andere bleibt gleich: AHV/IV/EO (je 5.3%) und ALV (je 1.1%) sind ab dem ersten Franken geschuldet, die Berufsunfallversicherung (BU, 0.505%) zahlt der Arbeitgeber ab der ersten Arbeitsstunde, und im vereinfachten Verfahren kommen 5% Quellensteuer dazu. Unter 8 Stunden bleibt der angestellten Person also netto etwas mehr, weil der NBU-Abzug wegfällt.

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Quellen & weiterführende Informationen

Was alles abgedeckt ist

Fuenf Schilde, die einrasten

Ist die Anstellung korrekt gemeldet, greift ein Schutz nach dem anderen. Tippe einen Punkt an.

Weiches Lichtschild ueber einem kleinen Zuhause, Symbol fuer Schutz

Betraege und Schwellen sind Richtwerte (Stand 2026) und teils kantonal verschieden (z. B. FAK 0.80 bis 2.95 Prozent). Illustrativ, keine Rechtsberatung. Massgebend ist deine konkrete Anstellung.

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Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026