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Studie31. Oktober 2026

Wenn die Hausangestellte klagt: In 9 von 10 Urteilen muss der Haushalt zahlen

Clino hat 382 bei entscheidsuche.ch veröffentlichte Urteile gelesen, in denen eine Hausangestellte und ein Privathaushalt um Lohn, Überstunden oder eine Kündigung streiten. In 126 von 141 Streitfällen musste der Haushalt zahlen. Das teuerste Missverständnis sind nicht die Überstunden, sondern ein Lohn, der jahrelang unter dem Mindestlohn lag. Die Urteile stammen vor allem aus Genf und vom Bundesgericht; erstinstanzliche Urteile und Vergleiche fehlen fast ganz.

Daten (CSV)

Zusammenfassung

Wenn eine Familie eine Putzfrau, eine Nanny oder eine Betreuerin anstellt, ist sie Arbeitgeberin. Was passiert, wenn es zum Streit kommt, war bisher kaum untersucht. Clino hat dafür das Urteilsverzeichnis entscheidsuche.ch durchsucht, 382 Urteile gelesen und 208 arbeitsrechtliche Urteile zwischen Hausangestellten und Privathaushalten zu 141 Streitfällen mit einem Entscheid in der Sache zusammengeführt.

Das Ergebnis ist eindeutig: Fast immer sprach das Gericht der Angestellten Geld zu, meist aber nicht alles. Im Median erhielt sie 44 % dessen, was sie eingeklagt hatte.

Überraschend ist, woran die Haushalte scheitern. Überstunden sind schwer zu beweisen; das Gericht wies sie in 34 von 82 Fällen ab. Die Nachzahlung bis zum Mindestlohn des kantonalen Normalarbeitsvertrags dagegen kam in 67 von 82 Fällen durch. Dafür braucht es keine Stundenliste, nur den Lohn und den Vertrag.


Der Haushalt zahlt fast immer

Privathaushalte verloren 103 von 116 Streitfällen ganz oder teilweise, Haushalte von Diplomaten und internationalen Beamten 23 von 25. Eine Berufung half selten: Von 76 Berufungen und Beschwerden der Arbeitgeber senkten 21 den Betrag. Von 46 Rechtsmitteln der Angestellten verbesserten 19 ihr Ergebnis.

In 126 von 141 Streitfällen erhielt die Hausangestellte GeldErgebnis aller 141 Streitfälle mit Urteil in der Sache, nach Arbeitgeber
erhält alleserhält einen Teilerhält nichts
erhält GeldAlle Streitfälle (141)181081589 %Privathaushalte (116)16871389 %Diplomaten und internationale Beamte (25)221292 %

Ein Streitfall = ein Verfahren mit allen Instanzen; gezählt ist das letzte Urteil in der Sache. Nur veröffentlichte Urteile, vor allem aus Genf und vom Bundesgericht; erstinstanzliche Urteile und Vergleiche fehlen fast ganz.

Quelle: veröffentlichte Urteile (entscheidsuche.ch), Auswertung Clino, Oktober 2026

Daten (CSV)

Was ein verlorener Prozess kostet

In 112 Streitfällen nennt das Urteil einen Betrag. Die Hälfte lag unter CHF 38'467, in 23 Fällen lag der Bruttobetrag über CHF 100'000. In 34 Fällen zieht das Gericht die bereits bezahlten Nettolöhne vom Bruttobetrag ab; rechnet man das heraus, schuldete der Haushalt im Median rund CHF 35'472 zusätzlich (Schätzung), und mehr als CHF 100'000 zusätzlich waren es in 14 Fällen. Dazu kommen Zinsen von 5 % pro Jahr, Gerichtskosten und Sozialversicherungsbeiträge auf den Nachzahlungen.

Zugesprochene Beträge in 112 Streitfällen, CHF brutto
Fälleüber CHF 100'000
18< 102510–252225–502450–10019100–2504> 250in Tausend CHF

Median CHF 38'467, die Hälfte der Beträge liegt zwischen CHF 15'075 und 91'441. Brutto, ohne Zinsen und Gerichtskosten. Wo das Gericht bereits bezahlte Nettolöhne abzieht, ist der Bruttobetrag gezählt.

Quelle: veröffentlichte Urteile (entscheidsuche.ch), Auswertung Clino, Oktober 2026

Daten (CSV)

Nicht die Überstunde, der Mindestlohn ist das Risiko

Clino hat die 112 Streitfälle mit Forderungen für Überstunden, Präsenzzeit oder Mindestlohn ein zweites Mal gelesen. Überstunden muss die Angestellte beweisen (Art. 321c OR). In 34 von 82 Fällen gelang ihr das nicht, etwa weil sie keine Notizen hatte oder Zeugen nur einen Teil der Stunden bestätigten. In einem Fall strich das Berufungsgericht eine Überstundenforderung von über CHF 240'000 ganz.

Beim Mindestlohn ist es umgekehrt. Er steht im Normalarbeitsvertrag des Kantons, und der Lohn ist meist unbestritten. Die Nachzahlung kam in 67 von 82 Fällen durch, im Median CHF 34'321 für rund 2,5 Jahre. Zusammengezählt sprachen die Gerichte in diesen Fällen rund CHF 2'900'000 für Mindestlohn-Differenzen zu, gegenüber rund CHF 1'600'000 für Überstunden.

Präsenzzeit und Nachtwache von Betreuerinnen, die im Haushalt wohnen, kamen in 17 von 23 Fällen durch. Die Fallzahl ist klein, die Beträge sind es nicht: In einem Fall waren es rund 11'900 Stunden Nachtwache.

Welche Forderungen vor Gericht durchkommen
ganz zugesprochenteilweiseabgewiesen
durchgekommenLohn bis zum Mindestlohn (82)44231582 %Median, wenn zugesprochen: CHF 34'321 (n = 60)Präsenzzeit und Nachtwache (23)710674 %Median, wenn zugesprochen: CHF 13'869 (n = 15)Überstunden und Sonntagsarbeit (82)11373459 %Median, wenn zugesprochen: CHF 14'235 (n = 44)

Zweite Lektüre von 112 Streitfällen mit einer dieser Forderungen; gezählt sind Fälle, in denen das Gericht über die Forderung entschieden hat.

Quelle: veröffentlichte Urteile (entscheidsuche.ch), Auswertung Clino, Oktober 2026

Daten (CSV)

Die zehn höchsten Nachzahlungen

Die höchsten Beträge betreffen fast immer jahrelange Arbeit im Haushalt zu einem Lohn weit unter dem Mindestlohn, oft ohne Bewilligung und ohne schriftlichen Vertrag.

  1. #1CHF 551'943

    Koch und Butler in der Residenz eines Botschafters; rechtlicher Arbeitgeber war der Staat

    8 Jahre

    Entlassen, nachdem er den empfohlenen Genfer Lohn verlangt hatte. Jahrelange Überstunden und Sonntagsarbeit wurden nachbezahlt.

    Urteil 2025 · Bundesgericht (Fall aus Genf)

  2. #2CHF 345'821

    Hausdiener und Haushälterin (Ehepaar)

    wohnte im Haushalt · für zwei Personen

    Lohn weit unter dem Genfer Normalarbeitsvertrag, Kost und Logis nicht in die Überstunden eingerechnet, am Ende direkt zum Flughafen gebracht.

    Urteil 2000 · Bundesgericht (Fall aus Genf)

  3. #3CHF 276'282

    Hausangestellte

    7,5 Jahre

    Mündlich angestellt, CHF 2'000 bis 2'500 bar im Monat, unter dem Mindestlohn des Genfer Normalarbeitsvertrags.

    Urteil 2021 · Genf, Cour de justice · brutto CHF 437'422, abzüglich bereits bezahlter Nettolöhne

  4. #4CHF 246'189

    Jugendliche, Haushalt und Kinderbetreuung

    2 Jahre · wohnte im Haushalt

    Mit einem Besuchsvisum in die Schweiz geholt, ohne Lohn, Schlafplatz auf einer Matratze im Gang.

    Urteil 2014 · Genf, Cour de justice

  5. #5CHF 163'036

    Betreuerin einer betagten Frau

    5,75 Jahre · wohnte im Haushalt

    CHF 2'000 bis 2'100 brutto im Monat. Für rund 11'900 Stunden Nachtwache fehlte der Zuschlag des Normalarbeitsvertrags, zusammen rund CHF 90'000.

    Urteil 2023 · Bundesgericht (Fall aus Genf)

  6. #6CHF 154'043

    Kinderfrau für zwei Kinder

    7 Jahre · wohnte im Haushalt

    Nicht angemeldet, ein Lohn weit unter dem Mindestlohn. Im Betrag enthalten sind CHF 20'000 Genugtuung.

    Urteil 2010 · Waadt, Kantonsgericht

  7. #7CHF 142'297

    Hausangestellte im Haushalt einer internationalen Beamtin

    Vorladung und Urteil wurden auf der Post nicht abgeholt. Das Gericht urteilte in Abwesenheit, der Einspruch kam zu spät.

    Urteil 2006 · Genf, Cour de justice

  8. #8CHF 140'299

    Hausangestellte in einer Villa

    5,4 Jahre · wohnte im Haushalt

    Ohne Bewilligung, sieben Tage die Woche, wenn die Familie in Genf war, CHF 1'600 bis 2'600 im Monat. Ein unterschriebener Verzicht auf weitere Forderungen war nichtig.

    Urteil 2017 · Genf, Cour de justice · brutto CHF 160'699, abzüglich bereits bezahlter Nettolöhne

  9. #9CHF 126'000

    Betreuerin eines verwitweten älteren Mannes

    6 Jahre

    Tag und Nacht betreut. Nach dem Tod konnte der Erbe nicht belegen, dass ein Lohn bezahlt worden war.

    Urteil 2006 · Bundesgericht (Fall aus Genf)

  10. #10CHF 125'292

    Haushälterin und ihr Partner in einer Villa

    2 Jahre · für zwei Personen

    Mündlich vom Hausherrn angestellt. Auch seine spätere Ehefrau musste zahlen: Sie hatte die Dienste täglich genutzt und Anweisungen gegeben.

    Urteil 2010 · Bundesgericht (Fall aus Genf)

Beträge: was der Haushalt zusätzlich zu den bereits bezahlten Löhnen schuldete, brutto, ohne Zinsen und Kosten. Wo das Urteil brutto minus netto rechnet, ist die Differenz eine Schätzung von Clino. Alle Fälle anonymisiert.


Die fünf Fehler, die Haushalte am meisten kosten

  1. 1.Lohn unter dem Mindestlohn

    67 von 82

    In 61 Streitfällen lag der Lohn unter dem Normalarbeitsvertrag. Die Nachzahlung bis zum Mindestlohn kam in 67 von 82 Fällen durch, im Median CHF 34'321. Mündliche Abmachungen und «Familienhilfe» schützen nicht: Der Mindestlohn gilt trotzdem.

    Mindestlöhne nach Kanton
  2. 2.Keine Zeiterfassung

    1 von 47

    Wo das Urteil die Zeiterfassung erwähnt, hatte in 1 von 47 Fällen der Haushalt die Stunden notiert. In 42 von 112 Fällen schätzte das Gericht die Arbeitszeit selbst, aus Zeugenaussagen, Agenden und Nachrichten der Angestellten.

    Stundenrapport für Überstunden
  3. 3.Überstunden und Sonntage

    48 von 82

    Überstunden waren in 85 Streitfällen eingeklagt. Sie kamen in 48 von 82 Fällen ganz oder teilweise durch, im Median CHF 14'235. Die Beweislast liegt bei der Angestellten; ohne eigene Notizen scheitert sie oft. Der höchste Betrag der Studie, CHF 551'943 brutto, bestand trotzdem vor allem aus Überstunden.

    Arbeitszeit im Nanny-Vertrag
  4. 4.Präsenzzeit der Betreuerin

    17 von 23

    Nachtwache und Bereitschaft einer im Haushalt wohnenden Betreuerin sind Arbeitszeit, wenn sie verfügbar sein muss. Die Forderung kam in 17 von 23 Fällen durch. In einem Genfer Fall zog das Gericht ein Viertel jeder 24-Stunden-Schicht als Ruhezeit ab und liess den Rest zum Stundenlohn des Normalarbeitsvertrags bezahlen.

    Arbeitsvertrag für die Betreuung zu Hause
  5. 5.Kein schriftlicher Vertrag

    53 von 141

    In 53 der 141 Streitfälle gab es keinen schriftlichen Vertrag. Dann gilt der kantonale Normalarbeitsvertrag mit seinen Höchstarbeitszeiten, Zuschlägen und Mindestlöhnen, und der Streit dreht sich darum, was mündlich abgemacht war.

    Arbeitsvertrag für Haushaltshilfen

Überraschende Erkenntnisse

Immer mehr Betreuerinnen vor Gericht

Unter den Streitfällen mit Urteil aus den Jahren 2000–2009 betrafen 3 von 37 die Betreuung betagter Menschen, 8 %. In den Jahren 2020–2026 waren es 12 von 40, 30 %. Die Zahlen sind klein, die Richtung passt aber zur wachsenden 24-Stunden-Betreuung zu Hause.

Wer nicht reagiert, verliert in Abwesenheit

Ein Haushalt holte Vorladung und Urteil nicht auf der Post ab. Das Genfer Gericht urteilte in Abwesenheit, der Einspruch kam zu spät, und die Angestellte erhielt rund CHF 142'000. Ein unterschriebener Verzicht auf weitere Forderungen half einem anderen Haushalt ebenfalls nicht: Während des Arbeitsverhältnisses und einen Monat danach kann die Angestellte auf zwingende Ansprüche nicht verzichten (Art. 341 OR).

56 Strafurteile

Neben den Zivilprozessen fand Clino 56 Strafurteile gegen Haushalte: 32 betreffen Wucher, 31 die Beschäftigung ohne Bewilligung, 15 Menschenhandel. In 25 wurde mindestens eine Person verurteilt. In Zürich kostete die Anstellung einer Putzfrau ohne Bewilligung während rund elf Monaten eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 230.


Was die Zahlen nicht zeigen

Die Studie zählt veröffentlichte Urteile, nicht Konflikte. Genf veröffentlicht die Urteile seiner Berufungskammer für Arbeitsrecht systematisch, rund 100 bis 140 pro Jahr; 71 der 141 Streitfälle stammen deshalb aus Genf, 35 enden vor dem Bundesgericht, 18 kommen aus der Waadt, 9 aus dem Tessin und 3 aus Zürich. Das ist keine Rangliste, in welchem Kanton am meisten gestritten wird. Viele Streitigkeiten enden mit einem Vergleich und erscheinen nie in einer Datenbank.

Veröffentlicht werden vor allem Urteile, gegen die jemand Berufung eingelegt hat, also eher grosse und umstrittene Fälle. Die Quote von 9 von 10 sagt deshalb nicht, wie oft eine Klage gegen eine Familie Erfolg hat, sondern wie es ausgeht, wenn ein Streit bis zum Urteil geht.

Für Familien ist die Folgerung trotzdem einfach: ein schriftlicher Arbeitsvertrag, ein Lohn über dem Mindestlohn des Kantons, ein Stundenrapport und bei einer Betreuerin im Haushalt eine klare Regel für die Präsenzzeit. Wer seine Angestellte bisher nicht angemeldet hat, kann das auch rückwirkend tun.

«Vor Gericht kostet die Überstunde weniger als der Lohn, der jahrelang unter dem Mindestlohn lag.»

Quellen

  • entscheidsuche.ch, Index der Schweizer Gerichtsentscheide (abgefragt am 29. Oktober 2026) (2026)
  • Kantonale Gerichte (u. a. Cour de justice Genf, Kantonsgericht Waadt, Tribunale d’appello Tessin, Obergericht Zürich) und Bundesgericht (1995–2026)
  • OR Art. 321c, 329d, 336a, 337c, 341; «CTT-EDom» Genf (rsGE J 1 50.03); NAV Hauswirtschaft der Kantone und des Bundes (2026)
  • StGB Art. 157 und 182; AIG Art. 117 (2026)
  • Clino, Auswertung und anonymisierter Datensatz (CSV) (2026)

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Clino ist eine Schweizer SaaS-Plattform, die privaten Haushalten ermöglicht, ihre Haushaltshilfe legal anzustellen: Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag und AHV-Anmeldung; Clino führt durch das Verfahren, die Versicherung schliesst der Haushalt selbst ab. CHF 19.90/Monat. Alle 26 Kantone. Gegründet 2026 in Zürich. clino.ch

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