Putzfrau krank gemeldet: Wie lange läuft die Lohnfortzahlung wirklich?
Die Putzfrau ist krank - wie lange zahlen Sie weiter? Im ersten Dienstjahr gilt überall: 3 Wochen. Ab dem zweiten Jahr gehen die Skalen auseinander - in Zürich 8 Wochen, in Bern 1 Monat, in Basel 2 Monate. Wer die falsche Skala anwendet, zahlt entweder zu wenig und riskiert Nachforderungen - oder zu viel.
Im 1. Dienstjahr zahlen Sie den Lohn bei Krankheit in der Regel 3 Wochen weiter - ab dem 2. Dienstjahr steigt die Dauer je nach kantonaler Skala (Berner, Basler oder Zürcher) und Dienstjahren.
- Berner Skala (Mehrheit der Kantone): 3 Wochen im 1., 1 Monat im 2. Dienstjahr
- Basel: 2 Monate ab dem 2. Dienstjahr, Zürich: 8 Wochen - es zählt der Arbeitsort
- Eine KTG-Versicherung kann die Lohnfortzahlung ersetzen: bis zu 720 Tage Deckung
Gesetzliche Grundlage: Art. 324a OR
Die Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit ist in Art. 324a des Obligationenrechts (OR) verankert. Der Artikel besagt: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei unverschuldeter Verhinderung an der Arbeitsleistung - darunter Krankheit - den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzahlen.
Diese Pflicht gilt, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist (Art. 324a Abs. 1 OR). Bei einer unbefristeten Anstellung besteht sie deshalb ab dem ersten Arbeitstag - auch während der Probezeit. Ausgenommen sind nur befristete Einsätze von maximal drei Monaten.
Art. 324a OR gibt jedoch keine fixen Dauern vor. Stattdessen spricht das Gesetz von einer "beschränkten Zeit" im Verhältnis zur Dauer des Arbeitsverhältnisses. In der Praxis haben die Gerichte drei Skalen entwickelt, die als Richtlinien dienen.
Die Lohnfortzahlung ist nur ein Teil Ihrer Pflichten, wenn die Putzfrau krank ist - welche Schritte beim Arztzeugnis und bei der Krankmeldung sonst noch anfallen, zeigt unser ausführlicher Ratgeber.
Wichtig für Privathaushalte
Die drei Skalen im Vergleich
Schweizer Gerichte wenden je nach Kanton eine von drei Skalen an. Alle drei orientieren sich an den Dienstjahren, unterscheiden sich aber deutlich in der Grosszügigkeit.
Berner Skala (am weitesten verbreitet)
Die Berner Skala gilt als Standard und wird von der Mehrheit der Kantone angewandt. Sie ist die älteste und am häufigsten zitierte Skala.
| 1. Dienstjahr | 3 Wochen |
| 2. Dienstjahr | 1 Monat |
| 3.-4. Dienstjahr | 2 Monate |
| 5.-9. Dienstjahr | 3 Monate |
| 10.-14. Dienstjahr | 4 Monate |
| 15.-19. Dienstjahr | 5 Monate |
| 20.+ Dienstjahr | 6 Monate |
Basler Skala (grosszügigste ab dem 2. Dienstjahr)
Die Basler Skala ist ab dem 2. Dienstjahr deutlich arbeitnehmerfreundlicher. Sie wird vor allem in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft angewandt.
| 1. Dienstjahr | 3 Wochen |
| 2. Dienstjahr | 2 Monate |
| 3. Dienstjahr | 2 Monate |
| 4.-10. Dienstjahr | 3 Monate |
| 11.-15. Dienstjahr | 4 Monate |
| 16.-20. Dienstjahr | 5 Monate |
| 21.+ Dienstjahr | 6 Monate |
Zürcher Skala
Die Zürcher Skala liegt zwischen der Berner und der Basler Skala. Sie wird im Kanton Zürich und einigen weiteren Kantonen angewandt.
| 1. Dienstjahr | 3 Wochen |
| 2. Dienstjahr | 8 Wochen |
| 3. Dienstjahr | 9 Wochen |
| 4. Dienstjahr | 10 Wochen |
| 5.-9. Dienstjahr | je +1 Woche/Jahr |
| 10.-14. Dienstjahr | je +1 Woche/Jahr |
| 15.+ Dienstjahr | je +1 Woche/Jahr |
Bei der Zürcher Skala steigt die Dauer linear: Im 5. Dienstjahr 11 Wochen, im 10. Dienstjahr 16 Wochen, im 15. Dienstjahr 21 Wochen usw.
Berner & Zürcher Skala
- •Berner Skala: 1 Monat, Zürcher Skala: 8 Wochen
- •Gilt in der Mehrheit der Kantone
- •Begrenzte Deckung in den ersten Jahren
Basler Skala
- •Bereits 2 Monate Lohnfortzahlung
- •Gilt in Basel-Stadt und Basel-Landschaft
- •Deutlich besserer Schutz für Arbeitnehmer
Welcher Kanton wendet welche Skala an?
Die Zuordnung ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich aus der Gerichtspraxis. Hier eine Übersicht:
Berner Skala
Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura
Basler Skala
Basel-Stadt, Basel-Landschaft
Zürcher Skala
Zürich, Schaffhausen, Thurgau
Berechnungsbeispiele mit echten Zahlen
Damit die Skalen greifbar werden, hier drei konkrete Szenarien:
Lohnfortzahlung berechnen
Kanton und Dienstjahr wählen — Sie sehen sofort, wie lange der Lohn bei Krankheit weiterläuft.
Bei vollem Lohn (100%), pro Krankheitsfall im jeweiligen Dienstjahr. Mit einer Krankentaggeld-Versicherung (KTG) läuft es meist länger, dafür zu 80%.
Beispiel 1: Putzfrau in Bern, 1. Dienstjahr
Maria arbeitet seit 8 Monaten als Haushaltshilfe, 6 Stunden pro Woche, CHF 30/Stunde. Sie wird für 4 Wochen krank.
Die 4. Woche ist nicht gedeckt. Maria erhält für diese Woche keinen Lohn, es sei denn, eine KTG-Versicherung besteht.
Beispiel 2: Haushaltshilfe in Basel, 2. Dienstjahr
Ana arbeitet seit 14 Monaten im Haushalt, 10 Stunden pro Woche, CHF 28/Stunde. Sie wird für 6 Wochen krank.
Die gesamten 6 Wochen sind voll gedeckt. Die Basler Skala bietet hier deutlich mehr Schutz.
Beispiel 3: Nanny in Zürich, 5. Dienstjahr
Laura arbeitet seit 4,5 Jahren als Nanny, 20 Stunden pro Woche, CHF 32/Stunde. Sie wird für 3 Monate krank.
Die letzten 2 Wochen sind nicht gedeckt. Gesamtkosten für den Arbeitgeber: ca. CHF 7'040.
Je länger das Arbeitsverhältnis dauert, desto länger die Lohnfortzahlung - aber die Unterschiede zwischen den Kantonen können mehrere Monate betragen.
Krankentaggeldversicherung (KTG) als Alternative
Eine Krankentaggeldversicherung kann die gesetzliche Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR ersetzen, sofern sie gleichwertig oder besser ist. Das ist in der Praxis fast immer der Fall, da KTG-Policen standardmässig 720 Tage Leistung bieten.
Die KTG-Versicherung ist für Privathaushalte nicht obligatorisch, aber besonders bei längeren Arbeitsverhältnissen dringend empfohlen. Ohne KTG tragen Sie als Arbeitgeber das volle Risiko.
Wann lohnt sich eine KTG-Versicherung?
- ✓Ab dem 2. Dienstjahr - das Risiko steigt mit den Jahren
- ✓Bei mehr als 8 Stunden pro Woche - höhere Lohnkosten im Krankheitsfall
- ✓Bei Nannys und Vollzeit-Haushaltshilfen - oft hohe Monatslohnkosten
- ✓Wenn Sie Planungssicherheit wollen - fixe Prämie statt unerwarteter Lohnfortzahlung
Ohne KTG (Art. 324a OR)
- •Dauer abhängig von Skala und Dienstjahren
- •Arbeitgeber trägt volles Risiko
- •3 Wochen bis 6 Monate
- •100% des Lohns
- •Keine Prämien, aber unplanbares Risiko
Mit KTG-Versicherung
- •Bis zu 720 Tage Deckung
- •Versicherung trägt das Risiko
- •Wartefrist: meist 30 oder 60 Tage
- •80% des Lohns
- •Prämie ca. 1-3% des Bruttolohns
Wichtig bei KTG
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Häufige Fragen
Wie lange muss ich meiner Putzfrau bei Krankheit den Lohn weiterzahlen?
Das hängt von den Dienstjahren und dem Kanton ab. Nach der Berner Skala (Mehrheit der Kantone) sind es im 1. Dienstjahr 3 Wochen, im 2. Dienstjahr 1 Monat, ab dem 3. Dienstjahr 2 Monate usw. In Basel-Stadt und Basel-Landschaft gilt die Basler Skala: im 1. Dienstjahr ebenfalls 3 Wochen, danach grosszügiger (2 Monate im 2.-3., 3 Monate ab dem 4. Dienstjahr).
Was ist die Berner Skala bei der Lohnfortzahlung?
Die Berner Skala ist eine von der Rechtsprechung entwickelte Richtlinie für die Dauer der Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR. Sie beginnt bei 3 Wochen im 1. Dienstjahr und steigt stufenweise auf 6 Monate ab dem 20. Dienstjahr. Sie wird in den meisten Schweizer Kantonen angewandt.
Berner Skala Lohnfortzahlung Tabelle - welche Dauer gilt?
1. DJ: 3 Wochen, 2. DJ: 1 Monat, 3.-4. DJ: 2 Monate, 5.-9. DJ: 3 Monate, 10.-14. DJ: 4 Monate, 15.-19. DJ: 5 Monate, 20.+ DJ: 6 Monate. Diese Werte gelten pro Krankheitsfall und Dienstjahr.
Lohnt sich eine Krankentaggeldversicherung für meine Haushaltshilfe?
Ja, besonders ab dem 2. Dienstjahr und bei mehr als 8 Stunden pro Woche. Die KTG-Prämie beträgt ca. 1-3% des Bruttolohns, wird oft hälftig geteilt, und bietet bis zu 720 Tage Deckung bei 80% des Lohns. Das ist deutlich mehr als die gesetzliche Lohnfortzahlung.
Gilt die Lohnfortzahlung auch bei Stundenlohn?
Ja. Auch bei Stundenlohn besteht die volle Lohnfortzahlungspflicht. Massgebend ist der Durchschnittslohn der letzten 12 Monate (oder seit Stellenantritt, falls kürzer). Auch Ferienentschädigung ist in die Berechnung einzubeziehen.
Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung aufgebraucht ist?
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung besteht keine weitere Zahlungspflicht des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmerin kann allenfalls Leistungen der Krankenversicherung (Taggeld, sofern privat versichert) oder Sozialhilfe beantragen. Eine KTG-Versicherung würde in diesem Fall bis zu 720 Tage weiterzahlen.
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Quellen & weiterführende Informationen
- 1OR Art. 324a - Lohnfortzahlung bei Verhinderung des Arbeitnehmers -- www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_324_a
- 2NAV Hauswirtschaft (SR 221.215.329.4) -- www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/724/de
- 3Bundesgericht - Rechtsprechung zu Lohnfortzahlungsskalen -- www.bger.ch/
- 4SECO - Arbeitsrecht und Arbeitsverhältnisse -- www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Arbeitsrecht.html
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit und den verschiedenen Skalen in der Schweiz. Er ersetzt keine rechtliche Beratung. Die genauen Bestimmungen können je nach Kanton, Arbeitsvertrag und Einzelfall variieren. Für spezifische Fragen konsultieren Sie bitte eine Fachperson. Informationen basieren auf Art. 324a OR, Stand 2026.
