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Recht

Putzfrau krank gemeldet: Wie lange läuft die Lohnfortzahlung wirklich?

Die Putzfrau ist krank - wie lange zahlen Sie weiter? Im ersten Dienstjahr gilt überall: 3 Wochen. Ab dem zweiten Jahr gehen die Skalen auseinander - in Zürich 8 Wochen, in Bern 1 Monat, in Basel 2 Monate. Wer die falsche Skala anwendet, zahlt entweder zu wenig und riskiert Nachforderungen - oder zu viel.

11. April 2026·Lesedauer: 9 min
Kurz erklärt

Im 1. Dienstjahr zahlen Sie den Lohn bei Krankheit in der Regel 3 Wochen weiter - ab dem 2. Dienstjahr steigt die Dauer je nach kantonaler Skala (Berner, Basler oder Zürcher) und Dienstjahren.

  • Berner Skala (Mehrheit der Kantone): 3 Wochen im 1., 1 Monat im 2. Dienstjahr
  • Basel: 2 Monate ab dem 2. Dienstjahr, Zürich: 8 Wochen - es zählt der Arbeitsort
  • Eine KTG-Versicherung kann die Lohnfortzahlung ersetzen: bis zu 720 Tage Deckung

Gesetzliche Grundlage: Art. 324a OR

Die Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit ist in Art. 324a des Obligationenrechts (OR) verankert. Der Artikel besagt: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei unverschuldeter Verhinderung an der Arbeitsleistung - darunter Krankheit - den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzahlen.

Diese Pflicht gilt, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist (Art. 324a Abs. 1 OR). Bei einer unbefristeten Anstellung besteht sie deshalb ab dem ersten Arbeitstag - auch während der Probezeit. Ausgenommen sind nur befristete Einsätze von maximal drei Monaten.

Art. 324a OR gibt jedoch keine fixen Dauern vor. Stattdessen spricht das Gesetz von einer "beschränkten Zeit" im Verhältnis zur Dauer des Arbeitsverhältnisses. In der Praxis haben die Gerichte drei Skalen entwickelt, die als Richtlinien dienen.

Die Lohnfortzahlung ist nur ein Teil Ihrer Pflichten, wenn die Putzfrau krank ist - welche Schritte beim Arztzeugnis und bei der Krankmeldung sonst noch anfallen, zeigt unser ausführlicher Ratgeber.

Wichtig für Privathaushalte

Die Lohnfortzahlungspflicht gilt auch im vereinfachten Abrechnungsverfahren und bei Teilzeitanstellungen. Auch wenn Ihre Haushaltshilfe nur wenige Stunden pro Woche arbeitet, haben Sie dieselben Pflichten.

Die drei Skalen im Vergleich

Schweizer Gerichte wenden je nach Kanton eine von drei Skalen an. Alle drei orientieren sich an den Dienstjahren, unterscheiden sich aber deutlich in der Grosszügigkeit.

Berner Skala (am weitesten verbreitet)

Die Berner Skala gilt als Standard und wird von der Mehrheit der Kantone angewandt. Sie ist die älteste und am häufigsten zitierte Skala.

1. Dienstjahr3 Wochen
2. Dienstjahr1 Monat
3.-4. Dienstjahr2 Monate
5.-9. Dienstjahr3 Monate
10.-14. Dienstjahr4 Monate
15.-19. Dienstjahr5 Monate
20.+ Dienstjahr6 Monate

Basler Skala (grosszügigste ab dem 2. Dienstjahr)

Die Basler Skala ist ab dem 2. Dienstjahr deutlich arbeitnehmerfreundlicher. Sie wird vor allem in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft angewandt.

1. Dienstjahr3 Wochen
2. Dienstjahr2 Monate
3. Dienstjahr2 Monate
4.-10. Dienstjahr3 Monate
11.-15. Dienstjahr4 Monate
16.-20. Dienstjahr5 Monate
21.+ Dienstjahr6 Monate

Zürcher Skala

Die Zürcher Skala liegt zwischen der Berner und der Basler Skala. Sie wird im Kanton Zürich und einigen weiteren Kantonen angewandt.

1. Dienstjahr3 Wochen
2. Dienstjahr8 Wochen
3. Dienstjahr9 Wochen
4. Dienstjahr10 Wochen
5.-9. Dienstjahrje +1 Woche/Jahr
10.-14. Dienstjahrje +1 Woche/Jahr
15.+ Dienstjahrje +1 Woche/Jahr

Bei der Zürcher Skala steigt die Dauer linear: Im 5. Dienstjahr 11 Wochen, im 10. Dienstjahr 16 Wochen, im 15. Dienstjahr 21 Wochen usw.

Berner & Zürcher Skala

  • Berner Skala: 1 Monat, Zürcher Skala: 8 Wochen
  • Gilt in der Mehrheit der Kantone
  • Begrenzte Deckung in den ersten Jahren

Basler Skala

  • Bereits 2 Monate Lohnfortzahlung
  • Gilt in Basel-Stadt und Basel-Landschaft
  • Deutlich besserer Schutz für Arbeitnehmer

Welcher Kanton wendet welche Skala an?

Die Zuordnung ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich aus der Gerichtspraxis. Hier eine Übersicht:

Berner Skala

Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura

Basler Skala

Basel-Stadt, Basel-Landschaft

Zürcher Skala

Zürich, Schaffhausen, Thurgau

Hinweis: In der Praxis gibt es Grenzfälle und einzelne Gerichte können abweichen. Entscheidend ist immer der Arbeitsort (nicht der Wohnort). Im Arbeitsvertrag kann eine günstigere Regelung vereinbart werden, aber nie eine schlechtere als die gesetzliche Mindestdauer.

Berechnungsbeispiele mit echten Zahlen

Damit die Skalen greifbar werden, hier drei konkrete Szenarien:

Lohnfortzahlung berechnen

Kanton und Dienstjahr wählen — Sie sehen sofort, wie lange der Lohn bei Krankheit weiterläuft.

Lohnfortzahlung
2 Monate
Berner Skala · Bern

Bei vollem Lohn (100%), pro Krankheitsfall im jeweiligen Dienstjahr. Mit einer Krankentaggeld-Versicherung (KTG) läuft es meist länger, dafür zu 80%.

Beispiel 1: Putzfrau in Bern, 1. Dienstjahr

Maria arbeitet seit 8 Monaten als Haushaltshilfe, 6 Stunden pro Woche, CHF 30/Stunde. Sie wird für 4 Wochen krank.

Wochenlohn 6h x CHF 30 = CHF 180
Anspruch (Berner Skala, 1. DJ) 3 Wochen = CHF 540

Die 4. Woche ist nicht gedeckt. Maria erhält für diese Woche keinen Lohn, es sei denn, eine KTG-Versicherung besteht.

Beispiel 2: Haushaltshilfe in Basel, 2. Dienstjahr

Ana arbeitet seit 14 Monaten im Haushalt, 10 Stunden pro Woche, CHF 28/Stunde. Sie wird für 6 Wochen krank.

Wochenlohn 10h x CHF 28 = CHF 280
Anspruch (Basler Skala, 2. DJ) 2 Monate = ca. 9 Wochen

Die gesamten 6 Wochen sind voll gedeckt. Die Basler Skala bietet hier deutlich mehr Schutz.

Beispiel 3: Nanny in Zürich, 5. Dienstjahr

Laura arbeitet seit 4,5 Jahren als Nanny, 20 Stunden pro Woche, CHF 32/Stunde. Sie wird für 3 Monate krank.

Monatslohn ~87h x CHF 32 = CHF 2'784
Anspruch (Zürcher Skala, 5. DJ) 11 Wochen = ca. 2,5 Monate

Die letzten 2 Wochen sind nicht gedeckt. Gesamtkosten für den Arbeitgeber: ca. CHF 7'040.

Je länger das Arbeitsverhältnis dauert, desto länger die Lohnfortzahlung - aber die Unterschiede zwischen den Kantonen können mehrere Monate betragen.

Krankentaggeldversicherung (KTG) als Alternative

Eine Krankentaggeldversicherung kann die gesetzliche Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR ersetzen, sofern sie gleichwertig oder besser ist. Das ist in der Praxis fast immer der Fall, da KTG-Policen standardmässig 720 Tage Leistung bieten.

Die KTG-Versicherung ist für Privathaushalte nicht obligatorisch, aber besonders bei längeren Arbeitsverhältnissen dringend empfohlen. Ohne KTG tragen Sie als Arbeitgeber das volle Risiko.

Wann lohnt sich eine KTG-Versicherung?

  • Ab dem 2. Dienstjahr - das Risiko steigt mit den Jahren
  • Bei mehr als 8 Stunden pro Woche - höhere Lohnkosten im Krankheitsfall
  • Bei Nannys und Vollzeit-Haushaltshilfen - oft hohe Monatslohnkosten
  • Wenn Sie Planungssicherheit wollen - fixe Prämie statt unerwarteter Lohnfortzahlung
1-3%
KTG-Prämie vom Bruttolohn
720 Tage
Maximale Leistungsdauer
80%
des versicherten Lohns

Ohne KTG (Art. 324a OR)

  • Dauer abhängig von Skala und Dienstjahren
  • Arbeitgeber trägt volles Risiko
  • 3 Wochen bis 6 Monate
  • 100% des Lohns
  • Keine Prämien, aber unplanbares Risiko

Mit KTG-Versicherung

  • Bis zu 720 Tage Deckung
  • Versicherung trägt das Risiko
  • Wartefrist: meist 30 oder 60 Tage
  • 80% des Lohns
  • Prämie ca. 1-3% des Bruttolohns

Wichtig bei KTG

Die KTG-Versicherung muss gleichwertig zur gesetzlichen Lohnfortzahlung sein (Art. 324a Abs. 4 OR). In der Praxis ist das fast immer erfüllt. Beachten Sie die Wartefrist: Während dieser Zeit (meist 30-60 Tage) müssen Sie den Lohn aus eigener Tasche weiterzahlen.

So hilft Clino bei der Lohnfortzahlung

Clino automatisiert die Berechnung der Lohnfortzahlung für Ihren Privathaushalt:

1

Clino erkennt automatisch den Kanton und die geltende Skala

2

Dienstjahre werden laufend nachgeführt

3

Bei Krankheit berechnet Clino die exakte Lohnfortzahlungsdauer

4

Die Lohnabrechnung weist die Fortzahlung korrekt aus

5

Sie erhalten eine Erinnerung, wenn das Ende der Lohnfortzahlung naht

Direkt starten in Ihrem Kanton

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Häufige Fragen

Wie lange muss ich meiner Putzfrau bei Krankheit den Lohn weiterzahlen?

Das hängt von den Dienstjahren und dem Kanton ab. Nach der Berner Skala (Mehrheit der Kantone) sind es im 1. Dienstjahr 3 Wochen, im 2. Dienstjahr 1 Monat, ab dem 3. Dienstjahr 2 Monate usw. In Basel-Stadt und Basel-Landschaft gilt die Basler Skala: im 1. Dienstjahr ebenfalls 3 Wochen, danach grosszügiger (2 Monate im 2.-3., 3 Monate ab dem 4. Dienstjahr).

Was ist die Berner Skala bei der Lohnfortzahlung?

Die Berner Skala ist eine von der Rechtsprechung entwickelte Richtlinie für die Dauer der Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR. Sie beginnt bei 3 Wochen im 1. Dienstjahr und steigt stufenweise auf 6 Monate ab dem 20. Dienstjahr. Sie wird in den meisten Schweizer Kantonen angewandt.

Berner Skala Lohnfortzahlung Tabelle - welche Dauer gilt?

1. DJ: 3 Wochen, 2. DJ: 1 Monat, 3.-4. DJ: 2 Monate, 5.-9. DJ: 3 Monate, 10.-14. DJ: 4 Monate, 15.-19. DJ: 5 Monate, 20.+ DJ: 6 Monate. Diese Werte gelten pro Krankheitsfall und Dienstjahr.

Lohnt sich eine Krankentaggeldversicherung für meine Haushaltshilfe?

Ja, besonders ab dem 2. Dienstjahr und bei mehr als 8 Stunden pro Woche. Die KTG-Prämie beträgt ca. 1-3% des Bruttolohns, wird oft hälftig geteilt, und bietet bis zu 720 Tage Deckung bei 80% des Lohns. Das ist deutlich mehr als die gesetzliche Lohnfortzahlung.

Gilt die Lohnfortzahlung auch bei Stundenlohn?

Ja. Auch bei Stundenlohn besteht die volle Lohnfortzahlungspflicht. Massgebend ist der Durchschnittslohn der letzten 12 Monate (oder seit Stellenantritt, falls kürzer). Auch Ferienentschädigung ist in die Berechnung einzubeziehen.

Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung aufgebraucht ist?

Nach Ablauf der Lohnfortzahlung besteht keine weitere Zahlungspflicht des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmerin kann allenfalls Leistungen der Krankenversicherung (Taggeld, sofern privat versichert) oder Sozialhilfe beantragen. Eine KTG-Versicherung würde in diesem Fall bis zu 720 Tage weiterzahlen.

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Quellen & weiterführende Informationen

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit und den verschiedenen Skalen in der Schweiz. Er ersetzt keine rechtliche Beratung. Die genauen Bestimmungen können je nach Kanton, Arbeitsvertrag und Einzelfall variieren. Für spezifische Fragen konsultieren Sie bitte eine Fachperson. Informationen basieren auf Art. 324a OR, Stand 2026.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026