Vollzeit-Nanny anstellen: 116-120 % des Lohns - und die Pensionskasse ist ab CHF 22'680 Pflicht
Du willst eine Nanny Vollzeit anstellen und fragst dich, was das kostet und was du konkret tun musst? Kurz: Vollzeit läuft immer über das ordentliche Verfahren mit Pensionskasse - und kostet dich rund 116 bis 120 % des Bruttolohns. Unten rechnest du deinen Fall durch und siehst die 5 Schritte.
Ja - aber nur im ordentlichen Verfahren. Eine Vollzeit-Nanny verdient immer über CHF 22'680 im Jahr, deshalb sind Pensionskasse (BVG), Quellensteuer nach Tabelle und ein voller Lohnausweis Pflicht. Plane mit rund 116 bis 120 % des Bruttolohns als Gesamtkosten.
- Verfahren: immer ordentlich - das vereinfachte Verfahren ist über CHF 22'680/Jahr ausgeschlossen.
- Pensionskasse (BVG): obligatorisch - du schliesst die Nanny an und trägst mindestens die Hälfte der Beiträge.
- Deine Kosten: rund 116-120 % des Bruttolohns. Beispiel: CHF 5'000 brutto kosten dich ca. CHF 5'800 pro Monat.
Das gilt, wenn
Deine Nanny arbeitet (nahezu) Vollzeit, verdient also mehr als CHF 22'680 brutto pro Jahr bei dir.
Was deine Vollzeit-Nanny wirklich kostet
Was eine Vollzeit-Nanny wirklich kostet
Die meisten Lohnrechner sind auf stundenweise Putzhilfen ausgelegt - und vergessen die Pensionskasse (BVG). Bei einer Vollzeit-Nanny ist sie aber Pflicht. Dieser Rechner zeigt die ehrlichen Gesamtkosten inklusive BVG.
Angaben zur Nanny
Nanny erhält netto
2026CHF 4'448
pro Monat • CHF 57'822 pro Jahr
Abzüge der Nanny
Ihre Arbeitgeberkosten
Bruttolohn + alle Arbeitgeberbeiträge
BVG ist hier Pflicht
Dieser Jahreslohn liegt über CHF 22'680 - die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist obligatorisch. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist hier NICHT möglich; es gilt das ordentliche Verfahren.
Faire Anstellung - auch im Sinne der Swiss Nanny Association
Die Swiss Nanny Association (SNA), die einzige gemeinnützige Organisation für Nannys, Familien und Agenturen in der Schweiz, setzt sich für korrekt deklarierte Arbeit und faire Löhne ein. Korrekte Sozialbeiträge - inklusive BVG - sind Teil davon.
Mehr zur Swiss Nanny Association↗Richtwert. Die effektive Quellensteuer hängt vom Kanton und der persönlichen Situation ab; BVG-Beiträge variieren je nach Vorsorgeplan.
Clino übernimmt AHV, BVG-Anschluss, UVG und Lohnabrechnung - für CHF 19.90/Monat.
Nanny mit Clino anmeldenSo meldest du eine Vollzeit-Nanny korrekt an
Mit Clino: ordentliches Verfahren ohne Buchhaltungs-Stress
Clino übernimmt die Anmeldung bei Ausgleichskasse und Pensionskasse, berechnet AHV, BVG und Quellensteuer korrekt, erstellt monatliche Lohnabrechnungen und den jährlichen Lohnausweis. Du sparst dir die komplette Lohnbuchhaltung - für CHF 19.90 pro Monat.

Das Kleingedruckte - öffne, was dich betrifft
Die Antwort oben reicht für die meisten. Willst du tiefer einsteigen, findest du hier die rechtlichen Details - jeweils mit Link zur ausführlichen Seite.
Vereinfachtes vs. ordentliches Verfahren
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren (VAV) ist nur bis zu einem Bruttolohn von CHF 22'680 pro Jahr und Arbeitgeber zulässig. Diese Schwelle entspricht der BVG-Eintrittsschwelle 2026 (ebenfalls CHF 22'680). Eine Vollzeit-Nanny verdient je nach Region und Erfahrung CHF 3'800 bis 6'500 pro Monat - also CHF 45'600 bis 78'000 pro Jahr. Damit ist die VAV-Grenze um das Doppelte bis Dreifache überschritten, und das ordentliche Verfahren ist nicht optional, sondern zwingend.
Vereinfachtes Verfahren (Teilzeit)
- •Nur bis CHF 22'680 Bruttolohn/Jahr zulässig
- •Pauschale 5% Quellensteuer, eine Meldung pro Jahr
- •Kein BVG-Anschluss nötig
- •Vereinfachter Lohnausweis
Ordentliches Verfahren (Vollzeit)
- •Kein Lohndeckel - für jeden Vollzeitlohn
- •Quellensteuer nach kantonaler Tabelle, Quartalsmeldungen
- •BVG-Anschluss obligatorisch (Pensionskasse)
- •Vollständiger, detaillierter Lohnausweis
BVG: die zweite Säule wird Pflicht
Sobald der Jahreslohn CHF 22'680 übersteigt, ist die berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) obligatorisch. Du musst die Nanny bei einer Pensionskasse oder Sammelstiftung anmelden. Der koordinierte Lohn wird versichert, und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerin teilen sich die Beiträge - der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte tragen.
BVG: die zweite Säule wird Pflicht
Details zur Pensionskasse für Nannies: BVG-Anschluss Schritt für Schritt
Quellensteuer bei Vollzeit-Nannies
Hat deine Nanny eine B- oder L-Bewilligung (und nicht die Niederlassung C oder den Schweizer Pass), unterliegt sie der Quellensteuer. Im ordentlichen Verfahren gilt nicht die VAV-Pauschale von 5%, sondern die reguläre kantonale Quellensteuer-Tabelle - abhängig von Lohn, Zivilstand, Kindern und Konfession.
Quellensteuer bei Vollzeit-Nannies
Monatslohn-Vertrag & 13. Monatslohn
Eine Vollzeit-Nanny wird in der Regel mit einem festen Monatslohn angestellt, nicht auf Stundenbasis. Der schriftliche Arbeitsvertrag legt Monatslohn, Arbeitszeit, Ferien (mind. 4 Wochen), Kündigungsfristen, Probezeit und allfällige Naturalleistungen (Kost und Logis) fest.
Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, im Nanny-Sektor aber üblich und oft erwartet. Wird er vereinbart, wird er meist im Dezember oder anteilig bei Austritt ausbezahlt. Wichtig: Steht der 13. Monatslohn einmal im Vertrag, ist er verbindlich. Lege deshalb klar fest, ob er geschuldet ist und wie er bei unterjährigem Ein- oder Austritt berechnet wird.
Eine Vollzeit-Nanny anfragen
Anna
online
Guten Tag Anna, wir suchen eine Vollzeit-Nanny für unsere beiden Kinder (1 und 3), rund 42 Stunden pro Woche. Wir bieten einen schriftlichen Vertrag, 5 Wochen Ferien und natürlich AHV/BVG-Anmeldung. Dürften wir uns kennenlernen?
11:00Guten Tag! Ja, sehr gern. Vollzeit suche ich genau. Was für Aufgaben kämen dazu?
11:18Betreuung, Spielen, einfache Mahlzeiten für die Kinder und etwas Ordnung im Kinderzimmer. Den Lohn besprechen wir fair beim Treffen. Passt Ihnen Freitag um 10 Uhr?
11:22Vollzeit-Nanny korrekt und stressfrei anstellen
Clino übernimmt das ordentliche Verfahren komplett: Anmeldung bei Ausgleichskasse und Pensionskasse, BVG, Quellensteuer, monatliche Lohnabrechnung und Jahres-Lohnausweis. Du musst keine Lohnbuchhaltung führen. CHF 19.90/Monat.
Jetzt startenGratis Checkliste: Haushaltshilfe korrekt anstellen
AHV, UVG, Vertrag. Alles auf einer Seite, per E-Mail in 30 Sekunden.
Kein Spam. Jederzeit abmelden.
Häufige Fragen
Kann ich eine Vollzeit-Nanny im vereinfachten Verfahren anmelden, um Aufwand zu sparen?
Ab welchem Lohn muss ich BVG-Beiträge zahlen?
Wie hoch sind die gesamten Arbeitgeberkosten zusätzlich zum Lohn?
Brauche ich für eine Vollzeit-Nanny einen schriftlichen Vertrag?
Quellen
- Bundesamt für Sozialversicherungen - Merkblatt 2.06 «Beiträge der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen» und 2.07 «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» (Stand 2026): bsv.admin.ch
- BVG-Eintrittsschwelle 2026: CHF 22'680 - Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- ESTV - Quellensteuer auf Erwerbseinkommen, kantonale Tarif-Tabellen 2026
- Obligationenrecht (OR), Art. 319 ff. (Einzelarbeitsvertrag), Art. 322d (Gratifikation / 13. Monatslohn)
