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Ratgeber Vollzeit

Vollzeit-Nanny anstellen: 116-120 % des Lohns - und die Pensionskasse ist ab CHF 22'680 Pflicht

Du willst eine Nanny Vollzeit anstellen und fragst dich, was das kostet und was du konkret tun musst? Kurz: Vollzeit läuft immer über das ordentliche Verfahren mit Pensionskasse - und kostet dich rund 116 bis 120 % des Bruttolohns. Unten rechnest du deinen Fall durch und siehst die 5 Schritte.

Lesedauer: 8 min · Stand: Juni 2026
Antwort in 30 Sekunden
Aktualisiert Stand: Juni 2026

Ja - aber nur im ordentlichen Verfahren. Eine Vollzeit-Nanny verdient immer über CHF 22'680 im Jahr, deshalb sind Pensionskasse (BVG), Quellensteuer nach Tabelle und ein voller Lohnausweis Pflicht. Plane mit rund 116 bis 120 % des Bruttolohns als Gesamtkosten.

  • Verfahren: immer ordentlich - das vereinfachte Verfahren ist über CHF 22'680/Jahr ausgeschlossen.
  • Pensionskasse (BVG): obligatorisch - du schliesst die Nanny an und trägst mindestens die Hälfte der Beiträge.
  • Deine Kosten: rund 116-120 % des Bruttolohns. Beispiel: CHF 5'000 brutto kosten dich ca. CHF 5'800 pro Monat.

Das gilt, wenn

Deine Nanny arbeitet (nahezu) Vollzeit, verdient also mehr als CHF 22'680 brutto pro Jahr bei dir.

Was deine Vollzeit-Nanny wirklich kostet

Vollzeit-Rechner 2026

Was eine Vollzeit-Nanny wirklich kostet

Die meisten Lohnrechner sind auf stundenweise Putzhilfen ausgelegt - und vergessen die Pensionskasse (BVG). Bei einer Vollzeit-Nanny ist sie aber Pflicht. Dieser Rechner zeigt die ehrlichen Gesamtkosten inklusive BVG.

Angaben zur Nanny

35

Nanny erhält netto

2026

CHF 4'448

pro Monat • CHF 57'822 pro Jahr

Abzüge der Nanny

AHV/IV/EO− CHF 265
ALV− CHF 55
UVG-NBU (Unfall Freizeit)− CHF 72
BVG (Pensionskasse)− CHF 161

Ihre Arbeitgeberkosten

AHV/IV/EO Arbeitgeber− CHF 265
ALV Arbeitgeber− CHF 55
UVG-BU (Berufsunfall)− CHF 25
FAK (Familienzulagen)− CHF 51
BVG Arbeitgeber− CHF 161
Gesamtkosten pro JahrCHF 72'242

Bruttolohn + alle Arbeitgeberbeiträge

BVG ist hier Pflicht

Dieser Jahreslohn liegt über CHF 22'680 - die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist obligatorisch. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist hier NICHT möglich; es gilt das ordentliche Verfahren.

Faire Anstellung - auch im Sinne der Swiss Nanny Association

Die Swiss Nanny Association (SNA), die einzige gemeinnützige Organisation für Nannys, Familien und Agenturen in der Schweiz, setzt sich für korrekt deklarierte Arbeit und faire Löhne ein. Korrekte Sozialbeiträge - inklusive BVG - sind Teil davon.

Mehr zur Swiss Nanny Association

Richtwert. Die effektive Quellensteuer hängt vom Kanton und der persönlichen Situation ab; BVG-Beiträge variieren je nach Vorsorgeplan.

Clino übernimmt AHV, BVG-Anschluss, UVG und Lohnabrechnung - für CHF 19.90/Monat.

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So meldest du eine Vollzeit-Nanny korrekt an

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Mit Clino: ordentliches Verfahren ohne Buchhaltungs-Stress

Clino übernimmt die Anmeldung bei Ausgleichskasse und Pensionskasse, berechnet AHV, BVG und Quellensteuer korrekt, erstellt monatliche Lohnabrechnungen und den jährlichen Lohnausweis. Du sparst dir die komplette Lohnbuchhaltung - für CHF 19.90 pro Monat.

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Das Kleingedruckte - öffne, was dich betrifft

Die Antwort oben reicht für die meisten. Willst du tiefer einsteigen, findest du hier die rechtlichen Details - jeweils mit Link zur ausführlichen Seite.

Vereinfachtes vs. ordentliches Verfahren

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren (VAV) ist nur bis zu einem Bruttolohn von CHF 22'680 pro Jahr und Arbeitgeber zulässig. Diese Schwelle entspricht der BVG-Eintrittsschwelle 2026 (ebenfalls CHF 22'680). Eine Vollzeit-Nanny verdient je nach Region und Erfahrung CHF 3'800 bis 6'500 pro Monat - also CHF 45'600 bis 78'000 pro Jahr. Damit ist die VAV-Grenze um das Doppelte bis Dreifache überschritten, und das ordentliche Verfahren ist nicht optional, sondern zwingend.

Vereinfachtes Verfahren (Teilzeit)

  • Nur bis CHF 22'680 Bruttolohn/Jahr zulässig
  • Pauschale 5% Quellensteuer, eine Meldung pro Jahr
  • Kein BVG-Anschluss nötig
  • Vereinfachter Lohnausweis

Ordentliches Verfahren (Vollzeit)

  • Kein Lohndeckel - für jeden Vollzeitlohn
  • Quellensteuer nach kantonaler Tabelle, Quartalsmeldungen
  • BVG-Anschluss obligatorisch (Pensionskasse)
  • Vollständiger, detaillierter Lohnausweis

Vereinfachtes Verfahren für Nannies: wann es noch passt

BVG: die zweite Säule wird Pflicht

Sobald der Jahreslohn CHF 22'680 übersteigt, ist die berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) obligatorisch. Du musst die Nanny bei einer Pensionskasse oder Sammelstiftung anmelden. Der koordinierte Lohn wird versichert, und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerin teilen sich die Beiträge - der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte tragen.

BVG: die zweite Säule wird Pflicht

Für Privathaushalte ist der einfachste Weg eine Sammelstiftung, die auf Hausangestellte spezialisiert ist. Ohne Pensionskassen-Anschluss bist du nicht gesetzeskonform - und im Schadenfall (Invalidität, Tod) haftest du persönlich für die fehlende Vorsorge.

Details zur Pensionskasse für Nannies: BVG-Anschluss Schritt für Schritt

Quellensteuer bei Vollzeit-Nannies

Hat deine Nanny eine B- oder L-Bewilligung (und nicht die Niederlassung C oder den Schweizer Pass), unterliegt sie der Quellensteuer. Im ordentlichen Verfahren gilt nicht die VAV-Pauschale von 5%, sondern die reguläre kantonale Quellensteuer-Tabelle - abhängig von Lohn, Zivilstand, Kindern und Konfession.

Quellensteuer bei Vollzeit-Nannies

Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, die Quellensteuer monatlich vom Lohn abzuziehen und an die kantonale Steuerverwaltung abzuliefern. Die Tarifeinstufung (z.B. Tarif A für Alleinstehende, C für Doppelverdiener) musst du korrekt vornehmen, sonst drohen Nachzahlungen.

Mehr dazu: Quellensteuer für Nannies in der Schweiz

Monatslohn-Vertrag & 13. Monatslohn

Eine Vollzeit-Nanny wird in der Regel mit einem festen Monatslohn angestellt, nicht auf Stundenbasis. Der schriftliche Arbeitsvertrag legt Monatslohn, Arbeitszeit, Ferien (mind. 4 Wochen), Kündigungsfristen, Probezeit und allfällige Naturalleistungen (Kost und Logis) fest.

Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, im Nanny-Sektor aber üblich und oft erwartet. Wird er vereinbart, wird er meist im Dezember oder anteilig bei Austritt ausbezahlt. Wichtig: Steht der 13. Monatslohn einmal im Vertrag, ist er verbindlich. Lege deshalb klar fest, ob er geschuldet ist und wie er bei unterjährigem Ein- oder Austritt berechnet wird.

Vorlage: Nanny-Arbeitsvertrag (Vollzeit)

Eine Vollzeit-Nanny anfragen

Anna

online

Guten Tag Anna, wir suchen eine Vollzeit-Nanny für unsere beiden Kinder (1 und 3), rund 42 Stunden pro Woche. Wir bieten einen schriftlichen Vertrag, 5 Wochen Ferien und natürlich AHV/BVG-Anmeldung. Dürften wir uns kennenlernen?

11:00

Guten Tag! Ja, sehr gern. Vollzeit suche ich genau. Was für Aufgaben kämen dazu?

11:18

Betreuung, Spielen, einfache Mahlzeiten für die Kinder und etwas Ordnung im Kinderzimmer. Den Lohn besprechen wir fair beim Treffen. Passt Ihnen Freitag um 10 Uhr?

11:22
Nachricht

Vollzeit-Nanny korrekt und stressfrei anstellen

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Häufige Fragen

Kann ich eine Vollzeit-Nanny im vereinfachten Verfahren anmelden, um Aufwand zu sparen?
Nein. Das vereinfachte Verfahren ist gesetzlich auf CHF 22'680 Bruttolohn pro Jahr begrenzt. Eine Vollzeit-Nanny überschreitet diese Grenze immer, deshalb ist das ordentliche Verfahren zwingend. Eine Aufteilung oder ein Trick, um darunter zu bleiben, ist nicht zulässig.
Ab welchem Lohn muss ich BVG-Beiträge zahlen?
Die BVG-Pflicht beginnt ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 (Eintrittsschwelle 2026). Jede Vollzeit-Nanny liegt darüber, also musst du sie zwingend bei einer Pensionskasse anschliessen und Arbeitgeberbeiträge leisten.
Wie hoch sind die gesamten Arbeitgeberkosten zusätzlich zum Lohn?
Rechne mit rund 16-20% Aufschlag auf den Bruttolohn: ca. 9-10% für AHV/IV/EO, ALV, FAK und UVG, plus die BVG-Arbeitgeberbeiträge (~7%, altersabhängig). Bei CHF 65'000 Jahres-Bruttolohn ergeben sich also etwa CHF 75'000-78'000 Gesamtkosten.
Brauche ich für eine Vollzeit-Nanny einen schriftlichen Vertrag?
Dringend zu empfehlen. Ein schriftlicher Monatslohn-Vertrag mit Lohn, Arbeitszeit, Ferien, Kündigungsfristen und 13.-Monatslohn-Regelung schützt beide Seiten und ist Voraussetzung für eine saubere Lohnabrechnung. Bei Kost und Logis sind die Naturalwerte zusätzlich festzuhalten.

Quellen

  • Bundesamt für Sozialversicherungen - Merkblatt 2.06 «Beiträge der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen» und 2.07 «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» (Stand 2026): bsv.admin.ch
  • BVG-Eintrittsschwelle 2026: CHF 22'680 - Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ESTV - Quellensteuer auf Erwerbseinkommen, kantonale Tarif-Tabellen 2026
  • Obligationenrecht (OR), Art. 319 ff. (Einzelarbeitsvertrag), Art. 322d (Gratifikation / 13. Monatslohn)
Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026