Ratgeber Vollzeit
Vollzeit-Nanny anstellen: Sie kostet 110-116 % ihres Lohns, Pensionskasse inklusive

Eine Vollzeit-Nanny kostet Sie 2026 rund 110-116 % ihres Bruttolohns. Weil jeder Vollzeitlohn über der Schwelle von CHF 22'680 im Jahr liegt, gilt immer das ordentliche Verfahren mit Pensionskasse (BVG-Eintrittsschwelle 2026, BSV). Unten rechnen Sie Ihren Fall durch.
Ja, aber nur im ordentlichen Verfahren. Pensionskasse (BVG), Unfallversicherung und, bei B- oder L-Bewilligung, Quellensteuer nach kantonalem Tarif sind Pflicht. Zu den rund 8-10 % Sozialabgaben kommt Ihr BVG-Anteil: die Hälfte der Altersgutschrift von 7-18 % auf den koordinierten Lohn (Jahreslohn minus CHF 26'460).
- Verfahren: immer ordentlich. Das vereinfachte Verfahren ist über CHF 22'680/Jahr ausgeschlossen.
- Die Pensionskasse gilt ab dem ersten Arbeitstag. Fehlt der Anschluss, meldet die Ausgleichskasse Sie der Auffangeinrichtung BVG: rückwirkender Anschluss mit Nachzahlung, Verzugszins und Zuschlag.
- Beispiel Zürich, Nanny 35 Jahre, CHF 5'000 brutto mit 13. Monatslohn: rund CHF 5'600 Arbeitgeberkosten pro Lohnzahlung.
Das gilt, wenn
Ihre Nanny arbeitet (nahezu) Vollzeit, verdient also mehr als CHF 22'680 brutto pro Jahr bei Ihnen.
Was Ihre Vollzeit-Nanny wirklich kostet
Was eine Vollzeit-Nanny wirklich kostet
Die meisten Lohnrechner sind auf stundenweise Putzhilfen ausgelegt - und vergessen die Pensionskasse (BVG). Bei einer Vollzeit-Nanny ist sie aber Pflicht. Dieser Rechner zeigt die ehrlichen Gesamtkosten inklusive BVG.
Angaben zur Nanny
Nanny erhält netto
2026CHF 4'401
pro Monat • CHF 57'422 pro Jahr
Abzüge der Nanny
Ihre Arbeitgeberkosten
Bruttolohn + alle Arbeitgeberbeiträge
BVG ist hier Pflicht
Dieser Jahreslohn liegt über CHF 22'680 - die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist obligatorisch. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist hier NICHT möglich; es gilt das ordentliche Verfahren. Eingerechnet sind Altersgutschrift, Risikobeitrag und Verwaltungskosten (Schätzung nach Tarif der Auffangeinrichtung); den genauen Betrag bestätigt die Pensionskasse.
Unabhängige Unterstützung: Swiss Nanny Association
Die Swiss Nanny Association ist ein gemeinnütziger Verein, der Nannys und Au-pairs mit Informationen, Ressourcen, Weiterbildung und Beratung zu fairen Arbeitsbedingungen in der Schweiz unterstützt.
Für Informationen und Ressourcen: swissnanny.org ↗Richtwert. Die effektive Quellensteuer hängt vom Kanton und der persönlichen Situation ab; BVG-Beiträge variieren je nach Vorsorgeplan.
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Nanny mit Clino anmeldenNächster Schritt: Monatslohn, 13. Monatslohn und Ferien in einen schriftlichen Vertrag. Darauf bauen Pensionskasse und erste Lohnabrechnung auf.
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So melden Sie eine Vollzeit-Nanny korrekt an
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Das Kleingedruckte: öffnen Sie, was Sie betrifft
Die Antwort oben reicht für die meisten. Hier finden Sie die rechtlichen Details, jeweils mit Link zur ausführlichen Seite.
Vereinfachtes vs. ordentliches Verfahren
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren (VAV) ist nur bis zu einem Bruttolohn von CHF 22'680 pro Jahr und Angestellte zulässig. Diese Schwelle entspricht der BVG-Eintrittsschwelle 2026 (ebenfalls CHF 22'680). Eine Vollzeit-Nanny verdient je nach Region und Erfahrung CHF 3'800 bis 6'500 pro Monat, also CHF 45'600 bis 78'000 pro Jahr. Damit ist die VAV-Grenze um das Doppelte bis Dreifache überschritten, und das ordentliche Verfahren ist nicht optional, sondern zwingend.
Vereinfachtes Verfahren (Teilzeit)
- •Nur bis CHF 22'680 Bruttolohn/Jahr zulässig
- •Pauschale 5% Quellensteuer, eine Meldung pro Jahr
- •Kein BVG-Anschluss nötig
- •Kein Lohnausweis: Bestätigung der Ausgleichskasse
Ordentliches Verfahren (Vollzeit)
- •Kein Lohndeckel - für jeden Vollzeitlohn
- •Quellensteuer nach kantonaler Tabelle, Quartalsmeldungen
- •BVG-Anschluss obligatorisch (Pensionskasse)
- •Vollständiger, detaillierter Lohnausweis
BVG: die zweite Säule wird Pflicht
Wie viel geht in die Pensionskasse, je nach Alter?
Altersgutschrift in Prozent des koordinierten Lohns. Der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte.
Pflicht erst bei einem Jahreslohn über CHF 22'680 beim selben Arbeitgeber. Koordinationsabzug: CHF 26'460.
BVG: die zweite Säule wird Pflicht
Details zur Pensionskasse für Nannies: BVG-Anschluss Schritt für Schritt
Quellensteuer bei Vollzeit-Nannies
Hat Ihre Nanny eine B- oder L-Bewilligung (und nicht die Niederlassung C oder den Schweizer Pass), unterliegt sie der Quellensteuer. Im ordentlichen Verfahren gilt nicht die VAV-Pauschale von 5%, sondern die reguläre kantonale Quellensteuer-Tabelle. Sie hängt von Lohn, Zivilstand, Kindern und Konfession ab.
Quellensteuer bei Vollzeit-Nannies
Monatslohn-Vertrag & 13. Monatslohn
Eine Vollzeit-Nanny wird in der Regel mit einem festen Monatslohn angestellt, nicht auf Stundenbasis. Der schriftliche Arbeitsvertrag legt Monatslohn, Arbeitszeit, Ferien (mind. 4 Wochen), Kündigungsfristen, Probezeit und allfällige Naturalleistungen (Kost und Logis) fest.
Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht vorgeschrieben (ausser im NAV Bern und Tessin, wenn der schriftliche Vertrag ihn nicht ausschliesst), im Nanny-Sektor aber üblich und oft erwartet. Wird er vereinbart, wird er meist im Dezember oder anteilig bei Austritt ausbezahlt. Wichtig: Steht der 13. Monatslohn einmal im Vertrag, ist er verbindlich. Legen Sie deshalb klar fest, ob er geschuldet ist und wie er bei unterjährigem Ein- oder Austritt anteilig berechnet wird.
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Häufige Fragen
Kann ich eine Vollzeit-Nanny im vereinfachten Verfahren anmelden, um Aufwand zu sparen?
Ab welchem Lohn muss ich BVG-Beiträge zahlen?
Wie hoch sind die gesamten Arbeitgeberkosten zusätzlich zum Lohn?
Brauche ich für eine Vollzeit-Nanny einen schriftlichen Vertrag?
Quellen
- Informationsstelle AHV/IV - Merkblätter 2.06 «Hausdienstarbeit» und 2.07 «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende» (Stand 2026): ahv-iv.ch
- BVG-Eintrittsschwelle 2026: CHF 22'680 - Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- ESTV - Quellensteuer auf Erwerbseinkommen, kantonale Tarif-Tabellen 2026
- Obligationenrecht (OR), Art. 319 ff. (Einzelarbeitsvertrag), Art. 322d (Gratifikation / 13. Monatslohn)
