Zum Inhalt springen

Ratgeber Vollzeit

Vollzeit-Nanny anstellen: Sie kostet 110-116 % ihres Lohns, Pensionskasse inklusive

Nanny kniet lächelnd neben einem Kleinkind auf dem Parkettboden eines hellen Flurs, im Hintergrund ein Kinderwagen und eine Glastür
Jeder Vollzeitlohn liegt über CHF 22'680 im Jahr, darum läuft eine Vollzeit-Nanny immer im ordentlichen Verfahren mit Pensionskasse.

Eine Vollzeit-Nanny kostet Sie 2026 rund 110-116 % ihres Bruttolohns. Weil jeder Vollzeitlohn über der Schwelle von CHF 22'680 im Jahr liegt, gilt immer das ordentliche Verfahren mit Pensionskasse (BVG-Eintrittsschwelle 2026, BSV). Unten rechnen Sie Ihren Fall durch.

Antwort in 30 Sekunden

Ja, aber nur im ordentlichen Verfahren. Pensionskasse (BVG), Unfallversicherung und, bei B- oder L-Bewilligung, Quellensteuer nach kantonalem Tarif sind Pflicht. Zu den rund 8-10 % Sozialabgaben kommt Ihr BVG-Anteil: die Hälfte der Altersgutschrift von 7-18 % auf den koordinierten Lohn (Jahreslohn minus CHF 26'460).

  • Verfahren: immer ordentlich. Das vereinfachte Verfahren ist über CHF 22'680/Jahr ausgeschlossen.
  • Die Pensionskasse gilt ab dem ersten Arbeitstag. Fehlt der Anschluss, meldet die Ausgleichskasse Sie der Auffangeinrichtung BVG: rückwirkender Anschluss mit Nachzahlung, Verzugszins und Zuschlag.
  • Beispiel Zürich, Nanny 35 Jahre, CHF 5'000 brutto mit 13. Monatslohn: rund CHF 5'600 Arbeitgeberkosten pro Lohnzahlung.

Das gilt, wenn

Ihre Nanny arbeitet (nahezu) Vollzeit, verdient also mehr als CHF 22'680 brutto pro Jahr bei Ihnen.

Was Ihre Vollzeit-Nanny wirklich kostet

Vollzeit-Rechner 2026

Was eine Vollzeit-Nanny wirklich kostet

Die meisten Lohnrechner sind auf stundenweise Putzhilfen ausgelegt - und vergessen die Pensionskasse (BVG). Bei einer Vollzeit-Nanny ist sie aber Pflicht. Dieser Rechner zeigt die ehrlichen Gesamtkosten inklusive BVG.

Angaben zur Nanny

35

Nanny erhält netto

2026

CHF 4'401

pro Monat • CHF 57'422 pro Jahr

Abzüge der Nanny

AHV/IV/EO− CHF 265
ALV− CHF 55
UVG-NBU (Unfall Freizeit)− CHF 72
BVG (Pensionskasse)− CHF 207

Ihre Arbeitgeberkosten

AHV/IV/EO Arbeitgeber− CHF 265
ALV Arbeitgeber− CHF 55
UVG-BU (Berufsunfall)− CHF 25
FAK (Familienzulagen)− CHF 51
BVG Arbeitgeber− CHF 207
Gesamtkosten pro JahrCHF 72'642

Bruttolohn + alle Arbeitgeberbeiträge

BVG ist hier Pflicht

Dieser Jahreslohn liegt über CHF 22'680 - die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist obligatorisch. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist hier NICHT möglich; es gilt das ordentliche Verfahren. Eingerechnet sind Altersgutschrift, Risikobeitrag und Verwaltungskosten (Schätzung nach Tarif der Auffangeinrichtung); den genauen Betrag bestätigt die Pensionskasse.

Unabhängige Unterstützung: Swiss Nanny Association

Die Swiss Nanny Association ist ein gemeinnütziger Verein, der Nannys und Au-pairs mit Informationen, Ressourcen, Weiterbildung und Beratung zu fairen Arbeitsbedingungen in der Schweiz unterstützt.

Für Informationen und Ressourcen: swissnanny.org ↗

Richtwert. Die effektive Quellensteuer hängt vom Kanton und der persönlichen Situation ab; BVG-Beiträge variieren je nach Vorsorgeplan.

Clino bereitet AHV-Anmeldung, BVG-Anschluss und UVG vor und erledigt die Lohnabrechnung - für CHF 19.90/Monat.

Nanny mit Clino anmelden

Nächster Schritt: Monatslohn, 13. Monatslohn und Ferien in einen schriftlichen Vertrag. Darauf bauen Pensionskasse und erste Lohnabrechnung auf.

Nanny-Arbeitsvertrag erstellen, gratis

Anmeldemappe Vollzeit-Nanny

0 von 12 erledigt

Im Vertrag festhalten

So melden Sie eine Vollzeit-Nanny korrekt an

Als A4-PDF mitnehmen, mit Ihren Häkchen und Ihren Einträgen.

PDF herunterladen

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und laden Sie Ihr Dokument als PDF herunter.

Kein Spam. Jederzeit abmelden.

Was Sie hier eintragen, bleibt in Ihrem Browser. Nur die E-Mail-Adresse für das PDF geht an uns.

💡

Mit Clino: ordentliches Verfahren ohne Buchhaltungs-Stress

Clino bereitet die Anmeldung bei Ausgleichskasse und Pensionskasse vor, berechnet AHV, BVG und Quellensteuer korrekt, erstellt monatliche Lohnabrechnungen und den jährlichen Lohnausweis. Sie sparen sich die komplette Lohnbuchhaltung, für CHF 19.90 pro Monat.

Clino, quitt, KLARA Home oder fairboss: die Nanny-Lohnabrechnung im Kostenvergleich

Das Kleingedruckte: öffnen Sie, was Sie betrifft

Die Antwort oben reicht für die meisten. Hier finden Sie die rechtlichen Details, jeweils mit Link zur ausführlichen Seite.

Vereinfachtes vs. ordentliches Verfahren

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren (VAV) ist nur bis zu einem Bruttolohn von CHF 22'680 pro Jahr und Angestellte zulässig. Diese Schwelle entspricht der BVG-Eintrittsschwelle 2026 (ebenfalls CHF 22'680). Eine Vollzeit-Nanny verdient je nach Region und Erfahrung CHF 3'800 bis 6'500 pro Monat, also CHF 45'600 bis 78'000 pro Jahr. Damit ist die VAV-Grenze um das Doppelte bis Dreifache überschritten, und das ordentliche Verfahren ist nicht optional, sondern zwingend.

Vereinfachtes Verfahren (Teilzeit)

  • •Nur bis CHF 22'680 Bruttolohn/Jahr zulässig
  • •Pauschale 5% Quellensteuer, eine Meldung pro Jahr
  • •Kein BVG-Anschluss nötig
  • •Kein Lohnausweis: Bestätigung der Ausgleichskasse

Ordentliches Verfahren (Vollzeit)

  • •Kein Lohndeckel - für jeden Vollzeitlohn
  • •Quellensteuer nach kantonaler Tabelle, Quartalsmeldungen
  • •BVG-Anschluss obligatorisch (Pensionskasse)
  • •Vollständiger, detaillierter Lohnausweis

Vereinfachtes Verfahren für Nannies: wann es noch passt

BVG: die zweite Säule wird Pflicht

Wie viel geht in die Pensionskasse, je nach Alter?

Altersgutschrift in Prozent des koordinierten Lohns. Der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte.

7 %10 %15 %18 %

Pflicht erst bei einem Jahreslohn über CHF 22'680 beim selben Arbeitgeber. Koordinationsabzug: CHF 26'460.

BVG: die zweite Säule wird Pflicht

Für Privathaushalte ist der einfachste Weg eine auf Hausangestellte spezialisierte Sammelstiftung. Ohne Anschluss sind Sie nicht gesetzeskonform: Die Ausgleichskasse kontrolliert das, setzt Ihnen zwei Monate Frist und meldet Sie danach der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, die Sie rückwirkend anschliesst. Dazu kommen die Nachzahlung der Beiträge, Verzugszinsen, ein Zuschlag als Schadenersatz und der Verwaltungsaufwand (Art. 11 und 12 BVG).

Details zur Pensionskasse für Nannies: BVG-Anschluss Schritt für Schritt

Quellensteuer bei Vollzeit-Nannies

Hat Ihre Nanny eine B- oder L-Bewilligung (und nicht die Niederlassung C oder den Schweizer Pass), unterliegt sie der Quellensteuer. Im ordentlichen Verfahren gilt nicht die VAV-Pauschale von 5%, sondern die reguläre kantonale Quellensteuer-Tabelle. Sie hängt von Lohn, Zivilstand, Kindern und Konfession ab.

Quellensteuer bei Vollzeit-Nannies

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Quellensteuer monatlich vom Lohn abzuziehen und an die kantonale Steuerverwaltung abzuliefern. Die Tarifeinstufung (z.B. Tarif A für Alleinstehende, C für Doppelverdiener) müssen Sie korrekt vornehmen, sonst drohen Nachzahlungen.

Mehr dazu: Quellensteuer für Nannies in der Schweiz

Monatslohn-Vertrag & 13. Monatslohn

Eine Vollzeit-Nanny wird in der Regel mit einem festen Monatslohn angestellt, nicht auf Stundenbasis. Der schriftliche Arbeitsvertrag legt Monatslohn, Arbeitszeit, Ferien (mind. 4 Wochen), Kündigungsfristen, Probezeit und allfällige Naturalleistungen (Kost und Logis) fest.

Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht vorgeschrieben (ausser im NAV Bern und Tessin, wenn der schriftliche Vertrag ihn nicht ausschliesst), im Nanny-Sektor aber üblich und oft erwartet. Wird er vereinbart, wird er meist im Dezember oder anteilig bei Austritt ausbezahlt. Wichtig: Steht der 13. Monatslohn einmal im Vertrag, ist er verbindlich. Legen Sie deshalb klar fest, ob er geschuldet ist und wie er bei unterjährigem Ein- oder Austritt anteilig berechnet wird.

Vorlage: Nanny-Arbeitsvertrag (Vollzeit)

Vollzeit-Nanny korrekt und stressfrei anstellen

Clino bereitet das ordentliche Verfahren komplett vor: Anmeldung bei Ausgleichskasse und Pensionskasse, BVG, Quellensteuer, monatliche Lohnabrechnung und Jahres-Lohnausweis. Sie müssen keine Lohnbuchhaltung führen. CHF 19.90/Monat.

Jetzt starten

Gratis Checkliste: Haushaltshilfe korrekt anstellen

AHV, UVG, Vertrag. Alles auf einer Seite, per E-Mail in 30 Sekunden.

Kein Spam. Jederzeit abmelden.

Häufige Fragen

Kann ich eine Vollzeit-Nanny im vereinfachten Verfahren anmelden, um Aufwand zu sparen?
Nein. Das vereinfachte Verfahren ist gesetzlich auf CHF 22'680 Bruttolohn pro Jahr begrenzt. Eine Vollzeit-Nanny überschreitet diese Grenze immer, deshalb ist das ordentliche Verfahren zwingend. Eine Aufteilung oder ein Trick, um darunter zu bleiben, ist nicht zulässig.
Ab welchem Lohn muss ich BVG-Beiträge zahlen?
Die BVG-Pflicht beginnt bei einem Jahreslohn über CHF 22'680 (Eintrittsschwelle 2026). Jede Vollzeit-Nanny liegt darüber, also müssen Sie sie zwingend bei einer Pensionskasse anschliessen und Arbeitgeberbeiträge leisten.
Wie hoch sind die gesamten Arbeitgeberkosten zusätzlich zum Lohn?
Rechnen Sie mit rund 10-16 % Aufschlag auf den Bruttolohn: rund 8-10 % für AHV/IV/EO, ALV, FAK, Unfallversicherung und die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse, dazu Ihr BVG-Anteil (die Hälfte von 7-18 % des koordinierten Lohns, je nach Alter). Bei CHF 65'000 Jahres-Bruttolohn sind das rund CHF 71'500-75'500 Gesamtkosten.
Brauche ich für eine Vollzeit-Nanny einen schriftlichen Vertrag?
Dringend zu empfehlen. Ein schriftlicher Monatslohn-Vertrag mit Lohn, Arbeitszeit, Ferien, Kündigungsfristen und 13.-Monatslohn-Regelung schützt beide Seiten und ist Voraussetzung für eine saubere Lohnabrechnung. Wohnt die Nanny bei Ihnen, halten Sie Kost und Logis fest: CHF 990 pro Monat, die zum AHV-pflichtigen Lohn zählen.

Quellen

  • Informationsstelle AHV/IV - Merkblätter 2.06 «Hausdienstarbeit» und 2.07 «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende» (Stand 2026): ahv-iv.ch
  • BVG-Eintrittsschwelle 2026: CHF 22'680 - Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • ESTV - Quellensteuer auf Erwerbseinkommen, kantonale Tarif-Tabellen 2026
  • Obligationenrecht (OR), Art. 319 ff. (Einzelarbeitsvertrag), Art. 322d (Gratifikation / 13. Monatslohn)
Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino