Quellensteuer bei der Haushaltshilfe: 5% Pauschale - oder Sie haften persönlich für die Nachzahlung
Wer die Quellensteuer vergisst, zahlt sie trotzdem - plus Verzugszinsen. Das Steueramt rechnet rückwirkend nach, sobald es die fehlenden Abzüge bemerkt. Pflicht besteht immer dann, wenn Ihre Haushaltshilfe keinen Ausweis C hat. Dieser Leitfaden erklärt, wie der Abzug funktioniert, welcher Tarif gilt und was seit 2021 anders ist.
Hat Ihre Haushaltshilfe keinen Ausweis C, müssen Sie als Arbeitgeber die Quellensteuer direkt vom Lohn abziehen: im vereinfachten Verfahren pauschal 5% des Bruttolohns, in allen Kantonen gleich.
- Ordentliches Verfahren: Tarife variieren je nach Kanton, Einkommen und Zivilstand.
- Vergessen Sie den Abzug, haften Sie persönlich für die Nachzahlung.
- Seit der Reform 2021 ist eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) möglich.
Wichtig: Arbeitgeber haftet
Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer (QST) ist eine Steuer, die direkt an der Quelle - also vom Lohn - abgezogen wird. Anders als bei der normalen Einkommenssteuer füllt die steuerpflichtige Person keine eigene Steuererklärung aus. Stattdessen zieht der Arbeitgeber die Steuer monatlich vom Bruttolohn ab und überweist sie an das kantonale Steueramt.
Für Privathaushalte, die eine Putzfrau, Nanny oder Betreuungsperson aus dem Ausland beschäftigen, ist die Quellensteuer ein zentrales Thema. Denn: Als Arbeitgeber sind SIE für den korrekten Abzug verantwortlich - nicht Ihre Haushaltshilfe.
Rechtsgrundlage: Art. 83-101 DBG / Art. 32-38 StHG
«Die Quellensteuer wird vom Schuldner der steuerbaren Leistung bei deren Fälligkeit einbehalten.»
Wer ist quellensteuerpflichtig?
Nicht alle ausländischen Arbeitnehmenden unterliegen der Quellensteuer. Es kommt auf den Aufenthaltsstatus an:
Quellensteuerpflichtig
- •Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) - bis CHF 120’000 Bruttoeinkommen
- •Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
- •Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländer)
- •Ausweis N (Asylsuchende mit Arbeitsbewilligung)
- •Grenzgänger/innen (Ausweis G) - Sonderregelungen je nach Kanton
NICHT quellensteuerpflichtig
- •Schweizer Staatsbürger/innen
- •Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) - reguläre Steuererklärung
- •Ausweis B mit Bruttoeinkommen über CHF 120’000 (seit 2021: obligatorische NOV)
- •Personen mit Schweizer Ehepartner/in (C-Ausweis des Partners reicht)
Quellensteuer im vereinfachten Verfahren (VAV)
Die meisten Privathaushalte nutzen das vereinfachte Abrechnungsverfahren (VAV) für ihre Haushaltshilfe. Dabei wird die Quellensteuer pauschal mit 5% des Bruttolohns abgerechnet - unabhängig von Kanton, Einkommen oder Zivilstand.
Diese 5% sind eine Pauschale, die alle Steuern abdeckt: Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Die Haushaltshilfe muss KEINE eigene Steuererklärung einreichen (solange sie kein weiteres Einkommen hat).
Vorteile des VAV
Wichtig: Lohngrenze beachten
Quellensteuer-Rechner
Berechnen Sie die Quellensteuer für Ihre Haushaltshilfe.
Vereinfachtes Verfahren
Bei Jahreslöhnen bis CHF 22’680 können private Arbeitgeber das vereinfachte Abrechnungsverfahren nutzen. Der Pauschalabzug von 5% deckt alle Steuern (Bund, Kanton, Gemeinde) ab. Die Arbeitnehmerin muss keine Steuererklärung einreichen.
Quellensteuer im ordentlichen Verfahren
Wenn die Haushaltshilfe mehr als CHF 22’680 pro Jahr verdient oder mehrere Arbeitgeber hat, kommt das ordentliche Quellensteuerverfahren zur Anwendung. Hier gelten die regulären kantonalen Quellensteuertarife.
Die Tarife hängen von mehreren Faktoren ab: Wohnkanton der Arbeitnehmerin, Zivilstand, Anzahl Kinder, Kirchenzugehörigkeit und Bruttoeinkommen. Als Arbeitgeber müssen Sie den korrekten Tarif (A, B, C, D, usw.) anwenden.
Tarif A: Alleinstehende ohne Kinder
Für ledige, geschiedene oder verwitwete Personen ohne unterstützungsbedürftige Kinder. Der häufigste Tarif bei Putzfrauen.
Tarif B: Verheiratete (Alleinverdiener)
Für verheiratete Personen, deren Ehepartner/in nicht oder nur geringfügig erwerbstätig ist (unter CHF 500/Monat).
Tarif C: Doppelverdiener
Für verheiratete Personen, deren Ehepartner/in ebenfalls erwerbstätig ist. Der Tarif berücksichtigt das Zweitverdienereinkommen.
Tarif H: Alleinerziehende
Für alleinstehende Personen mit Kindern. Gewährt einen Alleinerzieherabzug.
Kantonale Unterschiede: Quellensteuersätze im Vergleich
Die Quellensteuertarife variieren massiv zwischen den Kantonen. Hier ein Vergleich für eine ledige Person ohne Kinder (Tarif A0) bei einem Bruttolohn von CHF 3’000/Monat:
| Kanton | QST-Satz (Tarif A0) | QST-Abzug/Monat |
|---|---|---|
| Zürich | 9.86% | CHF 296 |
| Bern | 12.53% | CHF 376 |
| Luzern | 9.21% | CHF 276 |
| Basel-Stadt | 13.68% | CHF 410 |
| Basel-Landschaft | 11.47% | CHF 344 |
| St. Gallen | 10.34% | CHF 310 |
| Aargau | 9.72% | CHF 292 |
| Zug | 5.89% | CHF 177 |
| Genève | 13.92% | CHF 418 |
| Vaud | 12.15% | CHF 365 |
Quelle: Kantonale Steuerverwaltungen, ESTV-Quellensteuertarife 2026. Sätze gerundet, inkl. Kirchensteuer (ref.).
Hinweis
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für den korrekten Quellensteuerabzug. Clino berechnet den Abzug automatisch und führt Sie durch den Rest der Abrechnung.

So funktioniert der Quellensteuerabzug: Schritt für Schritt
Als Arbeitgeber einer ausländischen Haushaltshilfe sind Sie für den korrekten Ablauf verantwortlich. So geht es:
Aufenthaltsstatus klären
Prüfen Sie den Ausweis Ihrer Haushaltshilfe. Ohne C-Ausweis = quellensteuerpflichtig. Lassen Sie sich eine Kopie des Ausweises geben.
Tarif bestimmen (oder VAV wählen)
Im vereinfachten Verfahren: pauschal 5%. Im ordentlichen Verfahren: korrekten Tarif (A, B, C usw.) beim Steueramt des Wohnkantons der Arbeitnehmerin ermitteln.
Monatlich vom Lohn abziehen
Ziehen Sie die Quellensteuer bei jeder Lohnzahlung vom Bruttolohn ab. Auf der Lohnabrechnung muss der Abzug separat ausgewiesen werden.
Abführen an Steueramt / Ausgleichskasse
Im VAV: jährlich über die AHV-Ausgleichskasse. Im ordentlichen Verfahren: monatlich oder quartalsweise ans kantonale Steueramt. Fristen einhalten - Verzugszinsen drohen!
Lohnausweis erstellen
Am Jahresende stellen Sie einen Lohnausweis aus, der die einbehaltene Quellensteuer separat aufführt. Im VAV erstellt die Ausgleichskasse die Steuerbescheinigung automatisch.
So erstellen Sie eine korrekte Lohnabrechnung mit Quellensteuerabzug
Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
Seit der Quellensteuerreform 2021 können quellensteuerpflichtige Personen unter bestimmten Bedingungen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen. Das bedeutet: Sie füllen eine reguläre Steuererklärung aus, und die bereits bezahlte Quellensteuer wird angerechnet.
Für Haushaltshilfen mit tiefem Einkommen kann die NOV vorteilhaft sein, weil Abzüge (Berufskosten, Versicherungsprämien, Kinderabzug) den steuerbaren Betrag senken können.
Wann ist eine NOV möglich?
Frist: 31. März
Quellensteuerreform 2021: Was hat sich geändert?
Am 1. Januar 2021 trat die umfassende Quellensteuerreform in Kraft. Die wichtigsten Änderungen für Haushaltsarbeitgeber:
Einheitliche Tarife
Die Quellensteuertarife wurden schweizweit harmonisiert. Die Berechnungsmethode ist jetzt in allen Kantonen gleich - nur die Steuersätze selbst variieren noch.
Recht auf NOV für alle
Neu können ALLE quellensteuerpflichtigen Personen (auch unter CHF 120’000) eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen. Früher war dies in vielen Kantonen nicht möglich.
Quasi-Ansässigkeit abgeschafft
Das bisherige Konzept der «Quasi-Ansässigkeit» wurde durch das einheitliche NOV-Recht ersetzt. Die Bedingungen sind klarer und für alle gleich.
Korrektur nur noch über NOV
Einzelne Korrekturen (z.B. für Versicherungsprämien oder Kinderabzüge) sind nur noch über die NOV möglich - nicht mehr über ein vereinfachtes Korrekturverfahren.
Ohne System
- •Tarife selbst recherchieren und berechnen
- •Risiko: falscher Tarif = Nachzahlung aus eigener Tasche
- •Monatlicher Aufwand für Abrechnung
- •Lohnausweis manuell erstellen
Mit Clino
- •Quellensteuer wird automatisch berechnet
- •Korrekter Tarif garantiert - kein Haftungsrisiko
- •Alles in einer Jahresabrechnung (VAV)
- •Lohnausweis und Steuerbescheinigung automatisch
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Häufige Fragen zur Quellensteuer
Muss ich als Privathaushalt Quellensteuer abziehen?
Wie hoch ist die Quellensteuer im vereinfachten Verfahren?
Was passiert, wenn ich die Quellensteuer vergesse?
Kann meine Haushaltshilfe die Quellensteuer zurückfordern?
Was ist der Unterschied zwischen VAV und ordentlicher Quellensteuer?
Gilt die 5%-Pauschale auch für Grenzgänger?
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