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Au-pair · Welschland

Welschlandjahr als Au-pair: ab CHF 500 im Monat, in Genf ab 18 der Mindestlohn

Wie viel Taschengeld im Welschland?

Alter des Au-pairs

CHF 500–810Richtwert von Pro Filia, je nach Alter und Stunden. Einen kantonalen Au-pair-Tarif wie in Genf, Neuenburg oder Freiburg gibt es hier nicht.

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AHV und Kosten im Rechner ↓
Altstadtgasse in Carouge bei Genf mit bunten Fensterläden, Blumen auf den Balkonen und Café-Terrassen in der Sonne
Ein Jahr in der Romandie: Was die Gastfamilie zahlt, entscheidet der Kanton.

Ein Jahr in einer Familie in der Romandie, Kinder betreuen, Französisch lernen: Das Welschlandjahr ist eine Schweizer Tradition. Was die Gastfamilie zahlt, hängt vom Kanton ab. Genf schreibt unter 18 mindestens CHF 650 vor und ab 18 den Mindestlohn, Neuenburg ein Band von CHF 550 bis 750, Freiburg mindestens CHF 760. Sonst gilt der Richtwert von Pro Filia, CHF 500 bis 810. Und AHV zahlt sie ab dem Jahr, in dem sie 18 wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • 1Eine Schweizer Au-pair braucht keine Bewilligung. Das Welschlandjahr steht Jugendlichen nach der obligatorischen Schule offen, von 15 bis 30.
  • 2Genf: unter 18 mindestens CHF 650 in bar, ab 18 der Mindestlohn von CHF 3'196.70 brutto. Neuenburg: CHF 550 bis 750, ab 20 Jahren CHF 750 bis 1'000.
  • 3Waadt, Wallis und Jura kennen keinen kantonalen Au-pair-Tarif; dort gilt der Richtwert von Pro Filia: CHF 500 bis 810. Freiburg schreibt seit Mai 2025 mindestens CHF 760 vor, ab 20 Jahren CHF 960.
  • 4In Genf, Neuenburg und Freiburg höchstens 30 Stunden pro Woche (in Freiburg höchstens 5 Stunden pro Tag), dazu 4 Stunden Kurs. Ferien: 5 Wochen, solange sie unter 20 ist.
  • 5AHV ab dem 1. Januar des Jahres, in dem sie 18 wird, auf Taschengeld plus Kost und Logis (CHF 990 im Monat). Gegen Unfall versichert ist sie ab der ersten Stunde.

Was ein Welschlandjahr ist

Nach der obligatorischen Schule ein Jahr in einer Familie in der Romandie: Kinder betreuen, im Haushalt helfen, Französisch lernen. Es ist ein Austausch, keine Stelle. Pro Filia setzt deshalb auch den Eltern eine Grenze: zusammen höchstens 160 % Arbeitspensum, allein höchstens 60 %.

Eine Schweizer Au-pair braucht keine Bewilligung und bleibt bei ihrer Krankenkasse. Für Au-pairs aus dem Ausland gilt anderes: Kurs von mindestens 120 Stunden auf Kosten der Familie, mindestens die halbe Krankenkassenprämie, Kosten wie bei einer Anstellung.

Welche Bewilligung diese brauchen, steht Schritt für Schritt im Beitrag zur Au-pair-Bewilligung.

Und wo das Austauschjahr endet und die Anstellung beginnt, zeigt der Vergleich Au-pair oder Nanny: ohne Kurs und Familienanschluss ist es kein Au-pair-Jahr mehr.

Jeder Kanton hat seine Regel

Auf jedem Schild steht der Betrag, den die Familie mindestens zahlt, pro Monat. Wählen Sie das Alter und tippen Sie auf den Kanton: Darunter stehen Arbeitszeit, freie Zeit, Kurs und Ferien.

Alter des Au-pairs

Kanton antippen

  • Genf

  • Waadt

  • Neuenburg

  • Freiburg

  • Wallis

  • Jura

Genf

Grundlage: Genfer NAV für minderjährige Au-pairs (J 1 50.15)

Taschengeld

CHF 650

mindestens, pro Monat

Arbeitszeit
höchstens 30 Stunden pro Woche, keine Pflicht zu Überstunden
Freie Zeit
ein freier Tag pro Woche, dazu ein halber
Sprachkurs
4 Stunden Französisch pro Woche
Ferien
5 Wochen bezahlt

Genf ist der Sonderfall. Unter 18 gilt der NAV für minderjährige Au-pairs: mindestens CHF 650 in bar, dazu Zimmer, Essen und Wäsche. Ab 18 gilt ein eigener NAV mit dem Mindestlohn, CHF 24.59 pro Stunde, bei 30 Stunden CHF 3'196.70 im Monat. Kost und Logis darf die Familie mit CHF 990 anrechnen, bar bleiben CHF 2'206.70. Angemeldet wird sie dann wie eine Nanny.

Neuenburg gibt ein Band vor: CHF 550 bis 750 bis 20, danach CHF 750 bis 1'000. Dazu höchstens 30 Stunden, 1.5 freie Tage mit dem Sonntag und drei freie Abende pro Woche. Den Kurs zahlt dort die Au-pair.

Die Waadt nimmt Au-pairs ausdrücklich aus ihrem NAV für Hausangestellte aus. Freiburg hat dagegen seit dem 1.5.2025 eigene Au-pair-Regeln im NAV Hausdienst (RSF 222.5.91, Art. 22–25): mindestens CHF 760 im Monat, ab 20 Jahren CHF 960, dazu Kost, Logis und Wäsche; höchstens 5 Stunden pro Tag und 30 pro Woche; mindestens 4 Stunden Unterricht pro Woche. Abweichungen gelten nur schriftlich.

Im Wallis gibt es keinen Au-pair-Tarif, der kantonale NAV Hauswirtschaft (RS VS 221.602) nimmt Au-pairs aber nicht aus: Halten Sie Stunden und Taschengeld schriftlich fest und fragen Sie im Zweifel die kantonale Dienststelle für Arbeitnehmerschutz. Für den Jura haben wir keine eigene Au-pair-Regel gefunden. Wo kein Tarif gilt, nimmt man den Richtwert von Pro Filia: CHF 500 bis 810 je nach Alter und Stunden, bei 30 bis 40 Stunden an fünf Tagen.

Der Jet d'Eau im Genfersee vor der Stadt, dahinter die Berge im Abendlicht
Genf: Ab 18 zählt hier der Mindestlohn, nicht das Taschengeld.

Eine faire Woche

So schreibt eine Au-pair nach Hause, wenn es stimmt: feste Stunden, Kurs, freie Wochenenden. Die Zahlen auf der Karte folgen den Regeln von Neuenburg und Genf, und sie passen zu den Richtlinien von Pro Filia.

Postkarte aus Neuenburg: 30 Stunden Arbeit, 4 Stunden Kurs, zwei freie Tage und die Ferien, die das Gesetz bis 20 vorschreibt.

Abende zählen. Präsenzzeit ist Arbeitszeit (in Genf zählt bei Minderjährigen ein Präsenzabend pro Woche zur Hälfte), späte Einsätze gleicht die Familie aus, und in Neuenburg hat sie mindestens drei Abende pro Woche frei. Wie man das regelt, steht im Beitrag zu Überstunden und Abenden.

Reist sie mit der Familie in die Ferien und hütet die Kinder, sind das für sie keine Ferien; der Neuenburger NAV sagt es ausdrücklich. Was gilt, wenn die Familie ohne sie wegfährt, erklärt der Beitrag Ferien, wenn die Familie verreist.

Geht es ins Ausland, braucht eine Minderjährige eine Reisevollmacht ihrer Eltern. Stunden, Spesen und Versicherung unterwegs stehen im Beitrag über Reisen mit der Nanny.

Für die Au-pair und ihre Eltern

Mit 15 oder 16 von zu Hause weg, in einer anderen Sprache: Das darf jede Au-pair verlangen. Ihre Eltern prüfen es am besten vor der Unterschrift.

  • Ein schriftlicher Vertrag

    Mit Stunden, Taschengeld, freien Tagen, Kurs und Ferien. Ist sie minderjährig, unterschreiben die Eltern mit; in Genf und Neuenburg ist das Pflicht.

  • Feste Stunden, keine Pflicht zu Überstunden

    In Genf, Neuenburg und Freiburg höchstens 30 Stunden pro Woche. Präsenzzeit zählt mit, auch abends.

  • Zeit für den Kurs

    Mindestens 4 Stunden pro Woche. Die Familie plant die Arbeit so, dass Kurs und Vorbereitung Platz haben.

  • Freie Tage und Ferien

    Mindestens ein freier Tag pro Woche (OR 329); in Neuenburg und für Minderjährige in Genf 1.5 Tage, in Freiburg 2 (NAV Art. 9), meist das ganze Wochenende. Bezahlte Ferien: 5 Wochen, ab 20 Jahren 4 (OR 329a).

  • Versichert ab dem ersten Tag

    Die Familie versichert sie gegen Unfall, ab 8 Stunden pro Woche auch in der Freizeit. Ab dem Jahr, in dem sie 18 wird, kommt die AHV dazu.

  • Ein Zeugnis zum Schluss

    Am Ende gibt es ein Arbeitszeugnis, das für die Lehrstelle zählt. Pro Filia sieht 3 bezahlte Tage pro Jahr für die Lehrstellensuche vor.

Pro Filia berät Au-pairs und Familien in allen Landesteilen. Wer nach dem Jahr in der Kinderbetreuung bleiben will, findet Lohn, Rechte und Zertifikat auf der Seite für Nannies.

Pro Filia: Au-pair in der Schweiz

AHV, Unfall und was die Familie wirklich zahlt

Das Taschengeld ist nur ein Teil. Für die AHV zählen Kost und Logis als Lohn, CHF 990 im Monat. Wann die Beiträge beginnen, entscheidet ihr Jahrgang.

Alter, das sie dieses Jahr erreicht
17 J.
Taschengeld pro Monat
CHF 650

Jahrgang 2009

AHV / AVSIV / AI

Versicherungsausweis · Certificat d'assurance · Certificato d'assicurazione

NameMEIER Anna*2009Nr.756.••••.••••.••

AHV-frei bis 31.12.2026

Beiträge ab 1. Januar 2027

Taschengeld
CHF 650
AHV-Lohn mit Kost und Logis (CHF 990)
CHF 1'640
Abzüge bei ihr
− CHF 23.48
Sie erhält ausbezahlt
CHF 626.52
Arbeitgeberbeiträge
CHF 8.28
Sie zahlen im Monat
CHF 658.28

Kost, Logis und der Sprachkurs kommen dazu.

Alle Abgaben im Jahr
CHF 381

Bis Ende des Jahres, in dem sie 17 wird, fallen weder AHV noch ALV an. Versichert gegen Unfall ist sie trotzdem ab der ersten Stunde; von ihrem Taschengeld geht nur die Prämie für Nichtberufsunfälle ab.

Ihre Eltern: Gehört der Sprachkurs zum Jahr, kann die Ausbildungszulage weiterlaufen, mindestens CHF 268 im Monat. Ihr Einkommen von CHF 19'680 im Jahr liegt unter der Grenze von CHF 30'240.

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AHV, ALV, Nichtberufsunfall und im vereinfachten Verfahren 5 % Quellensteuer gehen alle vom Taschengeld ab, obwohl Kost und Logis mitzählen. Bei CHF 650 Taschengeld werden einer 18-Jährigen in der Waadt deshalb rund CHF 438 ausbezahlt. Für Au-pairs aus dem Ausland rechnet der Beitrag zum Au-pair-Taschengeld dasselbe vor.

Unfall: Die Familie schliesst die Unfallversicherung ab dem ersten Arbeitstag ab. Fehlt sie, zahlt die Ersatzkasse und verlangt die Prämien nach.

Krankenkasse: Die Au-pair bleibt bei ihrer eigenen Kasse. Weil die Familie sie gegen Unfall versichert, kann sie die Unfalldeckung dort sistieren lassen (KVG Art. 8). Am neuen Ort meldet sie sich als Wochenaufenthalterin an.

Clino bereitet Vertrag, AHV-Anmeldung und Lohnabrechnung vor, mit Kost und Logis. Wie das bei einem Au-pair abläuft, zeigt die Seite Au-pair anmelden.

Die Ausbildungszulage ihrer Eltern läuft oft weiter

Ein Au-pair-Aufenthalt mit Schulunterricht gilt als Ausbildung (Art. 49bis AHVV). Dann erhalten ihre Eltern weiter die Ausbildungszulage, mindestens CHF 268 im Monat, je nach Kanton mehr. Pro Filia rechnet ab 4 Lektionen pro Woche damit.

Die Grenze: Ihr Erwerbseinkommen darf CHF 30'240 im Jahr nicht übersteigen. Mit Taschengeld bleibt sie darunter, mit dem Genfer Mindestlohn ab 18 nicht. Den Antrag stellen die Eltern bei ihrer Familienausgleichskasse, mit der Bestätigung der Sprachschule.

Kennenlernen, Vertrag, Probezeit

Vor dem Vertrag kommt das Kennenlernen. Pro Filia empfiehlt 2 bis 3 Tage zum Schnuppern; in Neuenburg zahlt die Familie die Reise zum Vorstellungsgespräch. Welche Fragen sich lohnen, steht im Beitrag zu Interview und Probetag.

Der Vertrag hält Stunden, Taschengeld, Kost und Logis, Kurs, freie Tage und Ferien fest. Mit dem Au-pair-Vertrag von Clino haben Sie alles auf einem PDF, bereit zum Unterschreiben.

Probezeit: in Genf 2 Monate mit 5 Tagen Kündigungsfrist, in Neuenburg 1 Monat mit 3 Tagen (nur bei unbefristetem Vertrag, NAV Art. 17), in Freiburg 2 Monate mit 7 Tagen, falls vereinbart (Art. 18), bei Pro Filia 1 Monat mit 7 Tagen. Danach gilt meist ein Monat auf Ende Monat. Ein befristeter Vertrag endet ohne Kündigung (OR 334); wer vorher kündigen können will, schreibt eine Kündigungsfrist in den Vertrag. Bei Minderjährigen läuft die Kündigung über die Eltern.

Ist sie krank, laufen Taschengeld, Kost und Logis weiter, im ersten Jahr mindestens 3 Wochen (OR 324a). In Genf schreibt der NAV eine Krankentaggeldversicherung vor (80 % während 720 Tagen, Prämie je zur Hälfte), in Neuenburg gilt im ersten Dienstjahr ein Monat (NAV Art. 15). Wer zahlt, wenn ein Kind oder die Betreuerin krank ist, erklärt der Beitrag zu krankem Kind und kranker Nanny.

Und welche Klauseln Familien sonst vergessen, vom Auto bis zu Fotos der Kinder, zeigt der Beitrag zu den Klauseln im Nanny-Vertrag.

Häufige Fragen

Wie viel Taschengeld bekommt eine Au-pair im Welschland?
Das hängt vom Kanton ab. Genf: unter 18 mindestens CHF 650 in bar, ab 18 der Mindestlohn von CHF 3'196.70 brutto. Neuenburg: CHF 550 bis 750 bis 20, danach CHF 750 bis 1'000. Freiburg: mindestens CHF 760, ab 20 Jahren CHF 960 (NAV Art. 24). Waadt, Wallis und Jura haben keinen kantonalen Tarif; Pro Filia nennt CHF 500 bis 810 je nach Alter und Stunden. Kost, Logis und Wäsche kommen immer dazu.
Zahlt man für eine 16-jährige Au-pair AHV?
Nein. AHV-Beiträge beginnen am 1. Januar des Jahres, in dem sie 18 wird. Wer 2026 16 oder 17 wird, zahlt 2026 keine AHV. Gegen Unfall versichern muss die Familie sie trotzdem ab dem ersten Tag, ab 8 Stunden pro Woche auch für Unfälle in der Freizeit.
Wer zahlt den Sprachkurs?
Bei Schweizer Au-pairs meist sie selbst oder ihre Eltern. Pro Filia rechnet mit CHF 180 bis 300 im Monat für 4 bis 6 Lektionen pro Woche, und der Neuenburger NAV legt die Kosten ausdrücklich der Au-pair auf. Die Familie gibt die Zeit dafür frei. Bei Au-pairs aus dem Ausland zahlt in der Regel die Familie.
Wie viele Stunden darf eine Au-pair im Welschland arbeiten?
In Genf, Neuenburg und Freiburg höchstens 30 Stunden pro Woche (in Freiburg höchstens 5 Stunden pro Tag); in Genf und Neuenburg ohne Pflicht zu Überstunden. Pro Filia vermittelt Stellen mit 30 bis 40 Stunden an fünf Tagen, mit mehr Taschengeld für mehr Stunden. Präsenzzeit zählt mit.
Bekommen die Eltern der Au-pair weiter die Ausbildungszulage?
Oft ja. Ein Au-pair-Aufenthalt mit Schulunterricht gilt als Ausbildung (Art. 49bis AHVV); die Ausbildungszulage beträgt mindestens CHF 268 im Monat. Ihr Erwerbseinkommen darf CHF 30'240 im Jahr nicht übersteigen, und in Genf liegt der Mindestlohn ab 18 darüber. Es entscheidet die Familienausgleichskasse der Eltern.
Braucht eine Schweizer Au-pair eine Bewilligung?
Nein. Sie meldet sich am neuen Ort an, meist als Wochenaufenthalterin; ihren Wohnsitz behält sie. Bewilligungen betreffen Au-pairs aus dem Ausland: Wer aus der EU oder EFTA kommt, meldet sich bei der Gemeinde an; aus Drittstaaten braucht es vor der Einreise eine Bewilligung, vermittelt über eine zugelassene Organisation.

Quellen

  • Genf: Contrat-type de travail des travailleurs au pair mineurs, rsGE J 1 50.15, Art. 12 (silgeneve.ch, gelesen am 21.10.2026).
  • Genf: Contrat-type de travail des jeunes gens au pair majeurs, rsGE J 1 50.12, Art. 9, Stand 1.1.2026 (silgeneve.ch).
  • Neuenburg: Contrat-type de travail pour le personnel de l'économie domestique, RSN 225.42, Art. 10 und 20 bis 28, in Kraft seit 1.8.2023 (rsn.ne.ch).
  • Waadt: Contrat-type de travail pour le personnel de l'économie domestique, RSV 222.105.1, Art. 1 Abs. 3.
  • Pro Filia: «Au-pair Inland» und Richtlinien für die Au-pair-Anstellung, genehmigt am 17.11.2025 (profilia.ch, gelesen am 21.10.2026).
  • AHVG Art. 3 Abs. 2 lit. a; AHVV Art. 11 und 49bis; KVG Art. 8; OR Art. 324a und 329a.
  • Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 6.08 Familienzulagen, Stand 1.1.2025.
  • Kanton Freiburg: Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst, RSF 222.5.91, Art. 2, 9, 14, 18 und 22 bis 25, in Kraft seit 1.5.2025 (bdlf.fr.ch, gelesen am 22.10.2026).
  • Wallis: Normalarbeitsvertrag für das Personal der Hauswirtschaft, RS VS 221.602, Art. 1 Abs. 3 und 5, Art. 2 (lex.vs.ch).
  • guidesocial.ch: Fiche 535, Jeunes gens aides de ménage et au pair, aktualisiert am 11.04.2025 (Jura).

Im Einzelfall entscheiden das kantonale Arbeitsamt und die Familienausgleichskasse.

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Wie Clino ein Au-pair abrechnet

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino