Au-pair oder Nanny: der Unterschied in Stunden, Franken und Recht
Ein Au-pair arbeitet höchstens 30 Stunden pro Woche, wohnt bei Ihnen und erhält Taschengeld: Bei CHF 800 kostet es Sie rund CHF 942 im Monat in bar, dazu Zimmer und Verpflegung, die für die AHV mit CHF 990 zählen. Eine Nanny ist eine normale Angestellte mit einem Mindestlohn von CHF 20.35 pro Stunde (NAV Hauswirtschaft 2026): Für dieselben 30 Stunden sind das rund CHF 3'128 im Monat. Fehlt ein einziges Au-pair-Kriterium, gilt der Nanny-Lohn.
Vier Fragen, dann sehen Sie, welches Modell rechtlich passt.
1 von 4Wie viele Stunden Betreuung brauchen Sie pro Woche?

Au-pair und Nanny im Vergleich
Beispiel Kanton Zürich, 30 Stunden pro Woche, Au-pair mit CHF 800 Taschengeld, gerechnet mit denselben Sätzen wie die Clino-Lohnabrechnung. Welcher Betrag üblich ist und was er Sie brutto kostet, zeigt der Überblick zum Au-pair-Taschengeld.
| - | Au-pair | Nanny |
|---|---|---|
| Kosten pro Monat | CHF 942 in bar (CHF 800 Taschengeld plus Beiträge), dazu Zimmer und Verpflegung | CHF 3'128 (CHF 2'866 Lohn plus Arbeitgeberbeiträge) |
| Stunden | Höchstens 30 pro Woche, alles inklusive, ein ganzer freier Tag | Frei vereinbar |
| Wohnen | Bei Ihnen, mit eigenem Zimmer | Bei Ihnen oder auswärts |
| Dauer | Drittstaat: höchstens 12 Monate, keine Verlängerung, Bewilligung vor der Einreise. EU/EFTA: kantonal, in Zürich 1 Jahr plus 1 Verlängerung | Unbefristet |
| Wer | EU/EFTA: 18 bis 30 Jahre (Zürich). Drittstaat: 18 bis 25 Jahre, nur über eine zugelassene Agentur | Jede Person mit Arbeitsbewilligung |
| Mindestlohn | Keiner, solange alle Kriterien erfüllt sind (belegt für ZH, TI, BS, NE). Genf: CHF 24.59 pro Stunde | CHF 20.35 pro Stunde (NAV), in einigen Kantonen höher |
| AHV und Unfallversicherung | Ja, auf Taschengeld plus Kost und Logis: CHF 1'790 im Monat | Ja; über CHF 22'680 im Jahr ordentliches Verfahren mit BVG |
Wann ein Au-pair rechtlich eine Nanny ist
Die Au-pair-Ausnahme vom Mindestlohn ist kein Rabatt, sondern eine Einordnung. Das Merkblatt der Tripartiten Kommission Zürich nennt die Kriterien: höchstens 30 Stunden pro Woche, wohnt in der Familie mit eigenem Zimmer, Sprachkurs, Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit, und ein Elternteil ist mindestens die Hälfte der Einsatzzeit zu Hause. Den letzten Punkt übersehen viele Familien, in denen beide Eltern Vollzeit arbeiten: Für sie stellt sich eher die Wahl zwischen Kita, Nanny und Tagesmutter.
Fehlt ein Kriterium, gilt der NAV Hauswirtschaft: CHF 20.35 pro Stunde, bei 30 Stunden rund CHF 2'866 Bruttolohn im Monat statt CHF 800 Taschengeld, und die Differenz kann nachgefordert werden. In Genf gilt für Au-pairs ohnehin ein eigener Mindestlohn von CHF 24.59 pro Stunde («CTT-TPMaj»).
Häufige Fragen
Darf ein Au-pair Vollzeit arbeiten?
Nein. Höchstens 30 Stunden pro Woche, Abendbetreuung und Hausarbeit eingerechnet, mit mindestens einem ganzen freien Tag (Art. 48 VZAE für Drittstaaten, Merkblatt der Tripartiten Kommission Zürich). Wer mehr Betreuung braucht, stellt eine Nanny an.
Was kostet ein Au-pair wirklich?
Taschengeld (üblich CHF 500 bis 800; Pro Filia empfiehlt netto CHF 600 bis 700 je nach Kanton), Arbeitgeberbeiträge von rund CHF 142 im Monat bei CHF 800 Taschengeld, der Sprachkurs und Zimmer und Verpflegung. Die Beiträge werden auf CHF 1'790 berechnet, weil Kost und Logis als Naturallohn zählen. Bei einem Au-pair aus einem Drittstaat übernimmt die Familie laut Pro Filia zusätzlich Reisekosten und Krankenkasse. Der Leitfaden zur Au-pair-Anstellung rechnet Ihren Fall mit Ihrem Taschengeld durch.
Brauche ich für eine Nanny einen Vertrag und eine Anmeldung?
Ja. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag, die Anmeldung bei der Ausgleichskasse, eine Unfallversicherung ab dem ersten Arbeitstag und jeden Monat eine Lohnabrechnung. Über CHF 22'680 Jahreslohn gilt das ordentliche Verfahren mit BVG. Für ein Au-pair gilt dasselbe, nur auf dem tieferen Lohn. Wie das bei der Ausgleichskasse abläuft: die Nanny-Anmeldung Schritt für Schritt.
Kann ich später vom Au-pair zur Nanny wechseln?
Ja, als neue Anstellung mit Lohn nach NAV und neuem Vertrag. Hat die Person eine Au-pair-Bewilligung aus einem Drittstaat, gilt diese nur für den Au-pair-Aufenthalt; eine Nanny-Stelle braucht eine neue Bewilligung des Kantons. Den neuen Vertrag erstellen Sie mit der Vertragsvorlage für Nannys.
Quellen: Art. 48 VZAE (SR 142.201); Merkblatt Au-Pair / Nanny / Haushaltshilfe, Tripartite Kommission Zürich; NAV Hauswirtschaft (SECO, Stand 1.1.2026); AHVV Art. 11 (Naturallohn); «CTT-TPMaj» Genf, Art. 9; Pro Filia, Au-pair aus der EU und aus Drittstaaten. Übersicht, keine Rechtsberatung.
