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Kostenlose Vorlage · Stand 2026

Au-pair-Vertrag: Vorlage für die Schweiz

Stunden, freier Tag, Taschengeld, Kost und Logis, Sprachkurs: Alles, was die Behörde prüft, steht als Klausel im Vertrag. Ausfüllen, als PDF herunterladen, unterschreiben. Gratis und ohne Konto.

15 Klauseln, Au-pair-spezifischFüllt sich live mit Ihren DatenJede Klausel erklärt

Interaktiv: kein Abschreiben mehr

Tragen Sie die Daten Ihres Au-pairs ein

Die Vorlage füllt sich live mit Ihren Angaben, und darunter sehen Sie sofort, ob Taschengeld und Stunden innerhalb der Grenzen bleiben. Keine Pflichtfelder, nur was Sie schon wissen.

25 h

Richtwert: 120 Kursstunden pro Jahr, Beitrag frei vereinbar.

Ihre Zahlen, live

Taschengeld (bar)
CHF 800
Kost & Logis (Art. 11 AHVV)
+ CHF 990
AHV-Lohn pro Monat
CHF 1'790
Hochgerechnet aufs Jahr
CHF 21'480
Grenze vereinfachtes Verfahren
CHF 22'680

Im vereinfachten Verfahren · 95%

Bis CHF 900 Taschengeld bleiben Sie bei 12 Monaten im vereinfachten Verfahren.

Noch leer, im PDF bleibt dafür eine Linie zum Ausfüllen von Hand:

Weiter zur Anmeldung bei Clino

Der Name der Au-pair und Ihre PLZ werden übernommen.

Lieber von Hand ausfüllen?

Dieselben 15 Klauseln als leere Vorlage mit Linien zum Ausfüllen, 3 Seiten A4.

Hinweis: Diese Vorlage ist als Ausgangspunkt gedacht. Passen Sie Taschengeld, Stunden und kantonale Besonderheiten an Ihre Situation an, bevor Sie unterschreiben.

Warum eine eigene Vorlage

Ein Au-pair-Vertrag ist kein normaler Arbeitsvertrag

Ein Au-pair ist ein Kulturaustausch mit Anstellungselementen. Vier Dinge regelt der Vertrag darum anders als jeder Nanny- oder Putzfrauen-Vertrag.

Der Lohn wird anders gerechnet

Statt Stundenlohn: Taschengeld plus Kost und Logis. Das Zimmer und die Verpflegung zählen mit CHF 990 pro Monat als Naturallohn (Art. 11 AHVV) zum AHV-pflichtigen Lohn. Wer nur das Taschengeld anmeldet, meldet zu wenig an.

Die Kriterien stehen als Klauseln drin

Höchstens 30 Wochenstunden, mindestens ein ganzer freier Tag, ein Elternteil zur Hälfte anwesend: Die Behörde prüft Kriterien, nicht Titel. Der Vertrag macht sie schwarz auf weiss verbindlich, statt sie einem Merkblatt zu überlassen.

Der Sprachkurs gehört in den Vertrag

Der Kurs belegt den Kulturaustausch: Richtwert 120 Stunden pro Jahr. Ihr Kostenbeitrag wird im Vertrag beziffert, und die Kurszeit ist freizustellen. Einzelne Kantone schreiben den Kurs verbindlich vor.

Eine Klausel schützt vor der Umqualifizierung

Fällt ein Kriterium weg, gilt rückwirkend der Mindestlohn einer Haushaltsangestellten. Die Abgrenzungsklausel macht diese Konsequenz transparent, damit beide Seiten wissen, woran das Verhältnis hängt.

Jede Klausel, erklärt

Was in einem Au-pair-Vertrag steht, und warum

Acht Bausteine entscheiden, ob Ihr Verhältnis als Au-pair gilt. Tippen Sie sich durch: Sie sehen die Vertragszeile, den Grund dahinter und die Fragen, die Gastfamilien dazu wirklich stellen.

So steht es im Vertrag

§ 1 · NATUR

Die Parteien vereinbaren ein Au-pair-Verhältnis: einen befristeten kulturellen Austausch, bei dem das Au-pair in der Gastfamilie lebt, die Landessprache lernt und im Gegenzug bei Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit mithilft.

Ein Austausch, kein Job, und trotzdem mit Pflichten

Warum das drinsteht

Der Vertrag hält als Erstes fest, was ein Au-pair-Verhältnis ist: Kulturaustausch mit Mithilfe, kein normales Arbeitsverhältnis. Genau daraus leitet sich alles Weitere ab, vom Taschengeld statt Marktlohn bis zur 30-Stunden-Grenze.

Häufige Fragen dazu

Ist mein Au-pair rechtlich eine Angestellte?

Für AHV, Unfallversicherung und Anmeldung: ja. Die Ausgleichskasse behandelt Taschengeld plus Kost und Logis als Lohn. Der Sonderstatus betrifft nur die Mindestlohn-Frage, nicht die Sozialversicherungen.

Können wir das nicht einfach privat regeln, ohne Papiere?

Nein. Ohne Anmeldung ist es Schwarzarbeit, mit Nachzahlungen bis fünf Jahre zurück und Bussen. Der schriftliche Vertrag ist ausserdem die Grundlage für Bewilligung und Anmeldung.

Die Kriterien als Checkliste

Alle Au-pair-Kriterien auf einer A4-Seite, zum Abhaken vor der Unterschrift und für Ihre Unterlagen.

Offizielle Daten 2026Quelle: BSV + seco.admin.ch · sem.admin.ch · ahv-iv.ch
Art. 48 VZAE
Art. 11 AHVV
OR Art. 319ff
Merkblatt TPK ZH
Schweizer Redaktionen zitieren unsere Studien
Tages-AnzeigerBeobachter24 heureswatson.chMoneycabBlicktio.ch / 20 minuti

Kein bezahlter Beitrag, keine Partnerschaft.

Passende Tools und Guides

Häufige Fragen zum Au-pair-Vertrag

Ist die Vorlage wirklich gratis?
Ja. Vorlage, ausgefülltes PDF und Kriterien-Checkliste sind kostenlos; wir fragen nur nach Ihrer E-Mail. Bezahlt wird Clino erst, wenn Sie die Anmeldung, Lohnabrechnung und Versicherungen automatisieren wollen: CHF 19.90 pro Monat, die ersten 30 Tage gratis.
Gibt es ein Mindest-Taschengeld?
National nicht: Das Taschengeld ist die Barkomponente eines Austauschverhältnisses, üblich sind einige hundert Franken pro Monat. Die Ausnahme ist Genf, wo ein eigener Normalarbeitsvertrag für Au-pairs von 18 bis 30 Jahren einen Mindestlohn von CHF 24.59 pro Stunde festlegt.
Zählen Kost und Logis wirklich als Lohn?
Ja. Die AHV rechnet Unterkunft und Verpflegung mit CHF 990 pro Monat als Naturallohn an (Art. 11 AHVV). Taschengeld plus Naturallohn bilden zusammen den Lohn, den Sie bei der Ausgleichskasse anmelden.
Muss ich das Au-pair auch für ein halbes Jahr anmelden?
Ja. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse muss innert eines Monats nach Stellenantritt erfolgen, unabhängig von der Dauer. Ohne Anmeldung ist es Schwarzarbeit, mit Bussen und Nachzahlungen bis fünf Jahre zurück.
Was passiert, wenn mein Au-pair mehr als 30 Stunden arbeitet?
Dann ist es kein Au-pair-Verhältnis mehr, sondern eine hauswirtschaftliche Anstellung: Es gelten die zwingenden Mindestlöhne, und die Differenz kann rückwirkend nachgefordert werden. Gleiches gilt, wenn ein anderes Kriterium wegfällt, etwa der freie Tag oder die Anwesenheit eines Elternteils.
Gilt die Vorlage auch für Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten?
Der Vertrag ja, die Zulassung ist strenger: Alter 18 bis 25, Vermittlung ausschliesslich über eine in der Schweiz zugelassene Organisation, Höchstdauer 12 Monate, Bewilligung vor der Einreise (Art. 48 VZAE). Der Vertrag ist dafür eine der Grundlagen.
Welche Versicherungen brauche ich?
Die Unfallversicherung (UVG) schliessen Sie ab dem ersten Arbeitstag ab. Zusätzlich muss das Au-pair innert 3 Monaten nach Einreise einer Schweizer Krankenkasse (KVG) beitreten; wer die Prämie trägt, regelt der Vertrag.

Vertrag unterschrieben? Der nächste Schritt wartet schon.

Innert eines Monats muss Ihr Au-pair bei der Ausgleichskasse angemeldet sein, mit Taschengeld plus Naturallohn. Clino bereitet die Anmeldung vor, erstellt die Lohnabrechnungen und führt Sie durch Quellensteuer und Versicherungen: für CHF 19.90 im Monat.

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Quellen

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