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Kostenlose Vorlage · Stand 2026

Au-pair-Vertrag: Vorlage für die Schweiz

Stunden, freier Tag, Taschengeld, Kost und Logis, Sprachkurs: Alles, was die Behörde prüft, steht als Klausel im Vertrag. Ausfüllen, als PDF herunterladen, unterschreiben. Gratis und ohne Konto.

15 Klauseln, Au-pair-spezifischFüllt sich live mit Ihren DatenJede Klausel erklärt

Vorschau: die vollständige Vorlage

Au-pair-Vertrag-Clino.pdf
Clino
Vorlage Schweiz
Stand 2026

Au-pair-Vertrag

Vereinbarung über ein Au-pair-Verhältnis im Privathaushalt: kultureller Austausch mit Elementen eines Arbeitsverhältnisses

Gastfamilie (Arbeitgeber/in)
Name:  
Adresse:  
PLZ / Ort:  
Telefon:  
E-Mail:  
Au-pair
Name:  
Geburtsdatum:  
Staatsangehörigkeit:  
Adresse im Heimatland:  
AHV-Nr. (falls vorhanden):  
Aufenthaltsbewilligung:    ·  Bankverbindung (IBAN):  
§ 1   Vertragsparteien und Natur des Verhältnisses

Die Parteien vereinbaren ein Au-pair-Verhältnis: einen befristeten kulturellen Austausch, bei dem das Au-pair in der Gastfamilie lebt, die Landessprache lernt und im Gegenzug bei Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit mithilft. Auf die arbeitsvertraglichen Elemente sind die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) anwendbar; massgebend sind zudem die Kriterien von Art. 48 VZAE und der kantonalen Merkblätter. Anzahl und Alter der Kinder:  .

§ 2   Beginn, Dauer und Probezeit

Das Verhältnis beginnt am   und ist auf 12 Monate befristet. Eine einmalige Verlängerung um höchstens 12 Monate ist in gegenseitigem Einverständnis möglich; für Au-pairs aus Drittstaaten gilt eine Höchstdauer von 12 Monaten (Art. 48 VZAE). Der erste Monat gilt als Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen (OR Art. 335b).

§ 3   Einsatzzeit und freie Tage

Die Einsatzzeit beträgt   Stunden pro Woche, höchstens 30 Stunden inklusive leichter Hausarbeit und Abendbetreuung (Babysitting). Dem Au-pair steht mindestens 1 ganzer freier Tag pro Woche zu, vereinbart ist der  . Während mindestens der Hälfte der Einsatzzeit ist ein Elternteil im Haushalt anwesend. Der Besuch des Sprachkurses gilt nicht als Einsatzzeit; die dafür nötige Zeit wird freigestellt.

§ 4   Aufgabenbereich

Die Mithilfe umfasst Kinderbetreuung (Spielen, Begleiten, Mahlzeiten der Kinder, Hol- und Bringdienste) und leichte Hausarbeit (Aufräumen, Tisch decken, einfache Wäsche- und Küchenhilfe).

Nicht im Aufgabenbereich: die eigenverantwortliche Führung des Haushalts, Grossreinigungen, Pflege von Angehörigen sowie die alleinige und regelmässige Betreuungsverantwortung anstelle der Eltern. Solche Tätigkeiten sind Merkmale einer Anstellung als Haushaltshilfe oder Nanny und würden das Verhältnis umqualifizieren (§ 12).

§ 5   Taschengeld

Das monatliche Taschengeld beträgt CHF   und wird jeweils am  . des Monats bar oder per Überweisung ausgerichtet. Das Taschengeld ist bewusst kein Marktlohn, sondern die Barkomponente eines Austauschverhältnisses; zusammen mit Kost und Logis bildet es den AHV-pflichtigen Lohn (§ 7).

§ 6   Unterkunft, Verpflegung und Naturallohn

Das Au-pair wohnt im Haushalt der Gastfamilie und erhält ein eigenes, abschliessbares Zimmer sowie volle Verpflegung, auch an freien Tagen und bei Krankheit. Kost und Logis gelten als Naturallohn und werden zum Ansatz von Art. 11 AHVV angerechnet: CHF 33 pro Tag, CHF 990 pro Monat.

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§ 7   AHV-Lohn, Anmeldung und Sozialversicherungen

Der AHV-pflichtige Monatslohn setzt sich zusammen aus dem Taschengeld (§ 5) und dem Naturallohn von CHF 990 (§ 6). Die Gastfamilie meldet das Au-pair innert eines Monats nach Stellenantritt bei der AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons an und rechnet die Beiträge (AHV/IV/EO, ALV, Unfallversicherung) ab. Bis zu einem Jahreslohn von CHF 22'680 kann im vereinfachten Abrechnungsverfahren abgerechnet werden; darüber gilt für das ganze Kalenderjahr das ordentliche Verfahren.

§ 8   Sprachkurs

Das Au-pair besucht einen Sprachkurs in der am Wohnort gesprochenen Landessprache, als Richtwert 120 Stunden pro Jahr. Die Gastfamilie beteiligt sich an den Kurskosten mit CHF   und stellt die für den Kursbesuch nötige Zeit frei. Einzelne Kantone schreiben den Kursbesuch für Au-pairs aus Drittstaaten verbindlich vor.

§ 9   Ferien und Feiertage

Das Au-pair hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Vertragsjahr; bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es 5 Wochen (OR Art. 329a). Taschengeld sowie Kost und Logis laufen während der Ferien weiter. An öffentlichen Feiertagen des Wohnkantons ist das Au-pair grundsätzlich frei; Einsätze an Feiertagen werden durch Freizeit ausgeglichen.

§ 10   Krankheit, Unfall und Versicherungen

Die Gastfamilie versichert das Au-pair ab dem ersten Arbeitstag obligatorisch gegen Unfall (UVG); bei 8 und mehr Wochenstunden schliesst dies Nichtberufsunfälle ein. Das Au-pair braucht eine Schweizer Krankenversicherung (KVG); der Beitritt muss innert 3 Monaten nach Einreise erfolgen. Die Prämie trägt: ☐ das Au-pair   ☐ die Gastfamilie   ☐ je zur Hälfte. Bei unverschuldeter Krankheit erhält das Au-pair Taschengeld, Kost und Logis für eine beschränkte Zeit weiter (OR Art. 324a, kantonale Skala).

§ 11   Aufenthalt und Bewilligung

Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten melden sich vor Stellenantritt bei der Wohngemeinde an (Meldeverfahren bzw. Aufenthaltsbewilligung). Für Au-pairs aus Drittstaaten gelten Art. 48 VZAE: Alter 18 bis 25, Vermittlung ausschliesslich über eine in der Schweiz zugelassene Organisation, Höchstdauer 12 Monate; die Bewilligung ist vor der Einreise einzuholen. Die Gastfamilie unterstützt das Au-pair bei den Behördengängen.

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§ 12   Abgrenzung zur Anstellung als Nanny oder Haushaltshilfe

Dieses Verhältnis gilt nur so lange als Au-pair-Verhältnis, wie die Kriterien der §§ 1 bis 8 vollständig erfüllt sind: Alter 18 bis 30, höchstens 30 Wochenstunden, mindestens 1 freier Tag, Wohnen in der Gastfamilie, Sprachkurs, Anwesenheit eines Elternteils während mindestens der Hälfte der Einsatzzeit. Fällt ein Kriterium weg, gilt das Verhältnis als hauswirtschaftliche Anstellung: Dann greifen die zwingenden Mindestlöhne (NAV Hauswirtschaft bzw. kantonales Recht), und die Differenz zum geschuldeten Lohn kann rückwirkend nachgefordert werden.

§ 13   Privatsphäre, Schweigepflicht und Hausordnung

Beide Seiten respektieren die Privatsphäre der anderen. Das Au-pair wahrt Verschwiegenheit über persönliche, gesundheitliche und finanzielle Verhältnisse der Familie, während der Vertragsdauer und danach. Bilder oder Videos der Kinder dürfen ohne schriftliche Einwilligung beider Eltern nicht veröffentlicht oder versendet werden, insbesondere nicht auf Social Media. Die Gastfamilie ihrerseits respektiert das Zimmer des Au-pairs als privaten Raum und ermöglicht die Teilnahme am Familienleben.

§ 14   Vorzeitige Beendigung

Nach der Probezeit kann das befristete Verhältnis im gegenseitigen Einverständnis jederzeit, einseitig mit einer Frist von einem Monat auf Monatsende beendet werden (analog OR Art. 335c). Die Kündigung erfolgt schriftlich. Endet das Verhältnis, organisieren die Parteien gemeinsam den Auszug; das Wohnrecht endet mit dem Vertrag, wobei eine angemessene Übergangsfrist gewährt wird.

§ 15   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Gastfamilie in der Schweiz. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.

Ort, Datum:  
Unterschrift Gastfamilie
Ort, Datum:  
Unterschrift Au-pair

Nächster Schritt

Dieser Vertrag muss innert eines Monats bei der AHV-Ausgleichskasse angemeldet werden, mit Taschengeld plus Naturallohn. Clino bereitet die Anmeldung vor, erstellt die Lohnabrechnungen und führt Sie durch Unfall- und Krankenversicherung.

CHF 19.90/Monat · 30 Tage gratis · clino.ch

© Clino · clino.ch · Stand 2026 · Vorlage Schweiz · Seite 3 / 3
Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Kantonale Besonderheiten beachten: Genf kennt einen eigenen Normalarbeitsvertrag mit Mindestlohn für Au-pairs.

Was Sie erhalten

  • 15 Klauseln, spezifisch für Au-pairs
  • Taschengeld, Kost und Logis korrekt als AHV-Lohn
  • Die 30-Stunden-Grenze und der freie Tag als Klausel
  • Sprachkurs, Ferien, Versicherungen, Aufenthalt
  • Abgrenzungsklausel gegen die Umqualifizierung zur Nanny
  • Editierbares PDF (3 Seiten, A4), gratis

Hinweis: Diese Vorlage ist als Ausgangspunkt gedacht. Passen Sie Taschengeld, Stunden und kantonale Besonderheiten an Ihre Situation an, bevor Sie unterschreiben.

Warum eine eigene Vorlage

Ein Au-pair-Vertrag ist kein normaler Arbeitsvertrag

Ein Au-pair ist ein Kulturaustausch mit Anstellungselementen. Vier Dinge regelt der Vertrag darum anders als jeder Nanny- oder Putzfrauen-Vertrag.

Der Lohn wird anders gerechnet

Statt Stundenlohn: Taschengeld plus Kost und Logis. Das Zimmer und die Verpflegung zählen mit CHF 990 pro Monat als Naturallohn (Art. 11 AHVV) zum AHV-pflichtigen Lohn. Wer nur das Taschengeld anmeldet, meldet zu wenig an.

Die Kriterien stehen als Klauseln drin

Höchstens 30 Wochenstunden, mindestens ein ganzer freier Tag, ein Elternteil zur Hälfte anwesend: Die Behörde prüft Kriterien, nicht Titel. Der Vertrag macht sie schwarz auf weiss verbindlich, statt sie einem Merkblatt zu überlassen.

Der Sprachkurs gehört in den Vertrag

Der Kurs belegt den Kulturaustausch: Richtwert 120 Stunden pro Jahr. Ihr Kostenbeitrag wird im Vertrag beziffert, und die Kurszeit ist freizustellen. Einzelne Kantone schreiben den Kurs verbindlich vor.

Eine Klausel schützt vor der Umqualifizierung

Fällt ein Kriterium weg, gilt rückwirkend der Mindestlohn einer Haushaltsangestellten. Die Abgrenzungsklausel macht diese Konsequenz transparent, damit beide Seiten wissen, woran das Verhältnis hängt.

Jede Klausel, erklärt

Was in einem Au-pair-Vertrag steht, und warum

Acht Bausteine entscheiden, ob Ihr Verhältnis als Au-pair gilt. Tippen Sie sich durch: Sie sehen die Vertragszeile, den Grund dahinter und die Fragen, die Gastfamilien dazu wirklich stellen.

So steht es im Vertrag

§ 1 · NATUR

Die Parteien vereinbaren ein Au-pair-Verhältnis: einen befristeten kulturellen Austausch, bei dem das Au-pair in der Gastfamilie lebt, die Landessprache lernt und im Gegenzug bei Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit mithilft.

Ein Austausch, kein Job, und trotzdem mit Pflichten

Warum das drinsteht

Der Vertrag hält als Erstes fest, was ein Au-pair-Verhältnis ist: Kulturaustausch mit Mithilfe, kein normales Arbeitsverhältnis. Genau daraus leitet sich alles Weitere ab, vom Taschengeld statt Marktlohn bis zur 30-Stunden-Grenze.

Häufige Fragen dazu

Ist mein Au-pair rechtlich eine Angestellte?

Für AHV, Unfallversicherung und Anmeldung: ja. Die Ausgleichskasse behandelt Taschengeld plus Kost und Logis als Lohn. Der Sonderstatus betrifft nur die Mindestlohn-Frage, nicht die Sozialversicherungen.

Können wir das nicht einfach privat regeln, ohne Papiere?

Nein. Ohne Anmeldung ist es Schwarzarbeit, mit Nachzahlungen bis fünf Jahre zurück und Bussen. Der schriftliche Vertrag ist ausserdem die Grundlage für Bewilligung und Anmeldung.

Die Kriterien als Checkliste

Alle Au-pair-Kriterien auf einer A4-Seite, zum Abhaken vor der Unterschrift und für Ihre Unterlagen.

Au-pair und Gastfamilie am Küchentisch

Ein Jahr Austausch

Ein guter Vertrag ist der Anfang eines guten Jahres, für beide Seiten.

In drei Schritten zum unterschriebenen Vertrag

Schritt 1

Daten eintragen

Gastfamilie, Au-pair, Stunden, Taschengeld: Die Vorlage füllt sich live, und das Tool warnt, wenn ein Wert ein Kriterium verletzt.

Schritt 2

PDF herunterladen

E-Mail eingeben und die Vorlage sofort als PDF herunterladen, leer oder ausgefüllt. Zweimal ausdrucken, beide unterschreiben.

Schritt 3

Innert eines Monats anmelden

Der Vertrag allein genügt nicht: Das Au-pair muss zur Ausgleichskasse. Clino bereitet die Anmeldung vor, erstellt die Lohnabrechnungen und führt Sie durch die Versicherungen.

Interaktiv: kein Abschreiben mehr

Tragen Sie die Daten Ihres Au-pairs ein

Die Vorlage füllt sich live mit Ihren Angaben, und rechts sehen Sie sofort, ob Taschengeld und Stunden innerhalb der Grenzen bleiben. Keine Pflichtfelder, nur was Sie schon wissen.

25 h

Richtwert: 120 Kursstunden pro Jahr, Beitrag frei vereinbar.

Ihre Zahlen, live

Taschengeld (bar)
CHF 800
Kost & Logis (Art. 11 AHVV)
+ CHF 990
AHV-Lohn pro Monat
CHF 1'790
Hochgerechnet aufs Jahr
CHF 21'480
Grenze vereinfachtes Verfahren
CHF 22'680

Im vereinfachten Verfahren · 95%

Bis CHF 900 Taschengeld bleiben Sie bei 12 Monaten im vereinfachten Verfahren.

Ihr Vertrag, live aktualisiert· Scrollen für alle 3 Seiten

Clino
Vorlage Schweiz
Stand 2026

Au-pair-Vertrag

Vereinbarung über ein Au-pair-Verhältnis im Privathaushalt: kultureller Austausch mit Elementen eines Arbeitsverhältnisses

Gastfamilie (Arbeitgeber/in)
Name:  
Adresse:  
PLZ / Ort:  
Telefon:  
E-Mail:  
Au-pair
Name:  
Geburtsdatum:  
Staatsangehörigkeit:  
Adresse im Heimatland:  
AHV-Nr. (falls vorhanden):  
Aufenthaltsbewilligung:    ·  Bankverbindung (IBAN):  
§ 1   Vertragsparteien und Natur des Verhältnisses

Die Parteien vereinbaren ein Au-pair-Verhältnis: einen befristeten kulturellen Austausch, bei dem das Au-pair in der Gastfamilie lebt, die Landessprache lernt und im Gegenzug bei Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit mithilft. Auf die arbeitsvertraglichen Elemente sind die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR Art. 319 ff.) anwendbar; massgebend sind zudem die Kriterien von Art. 48 VZAE und der kantonalen Merkblätter. Anzahl und Alter der Kinder:  .

§ 2   Beginn, Dauer und Probezeit

Das Verhältnis beginnt am   und ist auf 12 Monate befristet. Eine einmalige Verlängerung um höchstens 12 Monate ist in gegenseitigem Einverständnis möglich; für Au-pairs aus Drittstaaten gilt eine Höchstdauer von 12 Monaten (Art. 48 VZAE). Der erste Monat gilt als Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen (OR Art. 335b).

§ 3   Einsatzzeit und freie Tage

Die Einsatzzeit beträgt 25 Stunden pro Woche, höchstens 30 Stunden inklusive leichter Hausarbeit und Abendbetreuung (Babysitting). Dem Au-pair steht mindestens 1 ganzer freier Tag pro Woche zu, vereinbart ist der  . Während mindestens der Hälfte der Einsatzzeit ist ein Elternteil im Haushalt anwesend. Der Besuch des Sprachkurses gilt nicht als Einsatzzeit; die dafür nötige Zeit wird freigestellt.

§ 4   Aufgabenbereich

Die Mithilfe umfasst Kinderbetreuung (Spielen, Begleiten, Mahlzeiten der Kinder, Hol- und Bringdienste) und leichte Hausarbeit (Aufräumen, Tisch decken, einfache Wäsche- und Küchenhilfe).

Nicht im Aufgabenbereich: die eigenverantwortliche Führung des Haushalts, Grossreinigungen, Pflege von Angehörigen sowie die alleinige und regelmässige Betreuungsverantwortung anstelle der Eltern. Solche Tätigkeiten sind Merkmale einer Anstellung als Haushaltshilfe oder Nanny und würden das Verhältnis umqualifizieren (§ 12).

§ 5   Taschengeld

Das monatliche Taschengeld beträgt CHF 800 und wird jeweils am  . des Monats bar oder per Überweisung ausgerichtet. Das Taschengeld ist bewusst kein Marktlohn, sondern die Barkomponente eines Austauschverhältnisses; zusammen mit Kost und Logis bildet es den AHV-pflichtigen Lohn (§ 7).

§ 6   Unterkunft, Verpflegung und Naturallohn

Das Au-pair wohnt im Haushalt der Gastfamilie und erhält ein eigenes, abschliessbares Zimmer sowie volle Verpflegung, auch an freien Tagen und bei Krankheit. Kost und Logis gelten als Naturallohn und werden zum Ansatz von Art. 11 AHVV angerechnet: CHF 33 pro Tag, CHF 990 pro Monat.

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§ 7   AHV-Lohn, Anmeldung und Sozialversicherungen

Der AHV-pflichtige Monatslohn setzt sich zusammen aus dem Taschengeld (§ 5) und dem Naturallohn von CHF 990 (§ 6), zusammen CHF 1'790 pro Monat. Die Gastfamilie meldet das Au-pair innert eines Monats nach Stellenantritt bei der AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons an und rechnet die Beiträge (AHV/IV/EO, ALV, Unfallversicherung) ab. Bis zu einem Jahreslohn von CHF 22'680 kann im vereinfachten Abrechnungsverfahren abgerechnet werden; darüber gilt für das ganze Kalenderjahr das ordentliche Verfahren.

§ 8   Sprachkurs

Das Au-pair besucht einen Sprachkurs in der am Wohnort gesprochenen Landessprache, als Richtwert 120 Stunden pro Jahr. Die Gastfamilie beteiligt sich an den Kurskosten mit CHF   und stellt die für den Kursbesuch nötige Zeit frei. Einzelne Kantone schreiben den Kursbesuch für Au-pairs aus Drittstaaten verbindlich vor.

§ 9   Ferien und Feiertage

Das Au-pair hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Vertragsjahr; bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es 5 Wochen (OR Art. 329a). Taschengeld sowie Kost und Logis laufen während der Ferien weiter. An öffentlichen Feiertagen des Wohnkantons ist das Au-pair grundsätzlich frei; Einsätze an Feiertagen werden durch Freizeit ausgeglichen.

§ 10   Krankheit, Unfall und Versicherungen

Die Gastfamilie versichert das Au-pair ab dem ersten Arbeitstag obligatorisch gegen Unfall (UVG); bei 8 und mehr Wochenstunden schliesst dies Nichtberufsunfälle ein. Das Au-pair braucht eine Schweizer Krankenversicherung (KVG); der Beitritt muss innert 3 Monaten nach Einreise erfolgen. Die Prämie trägt: ☐ das Au-pair   ☐ die Gastfamilie   ☐ je zur Hälfte. Bei unverschuldeter Krankheit erhält das Au-pair Taschengeld, Kost und Logis für eine beschränkte Zeit weiter (OR Art. 324a, kantonale Skala).

§ 11   Aufenthalt und Bewilligung

Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten melden sich vor Stellenantritt bei der Wohngemeinde an (Meldeverfahren bzw. Aufenthaltsbewilligung). Für Au-pairs aus Drittstaaten gelten Art. 48 VZAE: Alter 18 bis 25, Vermittlung ausschliesslich über eine in der Schweiz zugelassene Organisation, Höchstdauer 12 Monate; die Bewilligung ist vor der Einreise einzuholen. Die Gastfamilie unterstützt das Au-pair bei den Behördengängen.

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§ 12   Abgrenzung zur Anstellung als Nanny oder Haushaltshilfe

Dieses Verhältnis gilt nur so lange als Au-pair-Verhältnis, wie die Kriterien der §§ 1 bis 8 vollständig erfüllt sind: Alter 18 bis 30, höchstens 30 Wochenstunden, mindestens 1 freier Tag, Wohnen in der Gastfamilie, Sprachkurs, Anwesenheit eines Elternteils während mindestens der Hälfte der Einsatzzeit. Fällt ein Kriterium weg, gilt das Verhältnis als hauswirtschaftliche Anstellung: Dann greifen die zwingenden Mindestlöhne (NAV Hauswirtschaft bzw. kantonales Recht), und die Differenz zum geschuldeten Lohn kann rückwirkend nachgefordert werden.

§ 13   Privatsphäre, Schweigepflicht und Hausordnung

Beide Seiten respektieren die Privatsphäre der anderen. Das Au-pair wahrt Verschwiegenheit über persönliche, gesundheitliche und finanzielle Verhältnisse der Familie, während der Vertragsdauer und danach. Bilder oder Videos der Kinder dürfen ohne schriftliche Einwilligung beider Eltern nicht veröffentlicht oder versendet werden, insbesondere nicht auf Social Media. Die Gastfamilie ihrerseits respektiert das Zimmer des Au-pairs als privaten Raum und ermöglicht die Teilnahme am Familienleben.

§ 14   Vorzeitige Beendigung

Nach der Probezeit kann das befristete Verhältnis im gegenseitigen Einverständnis jederzeit, einseitig mit einer Frist von einem Monat auf Monatsende beendet werden (analog OR Art. 335c). Die Kündigung erfolgt schriftlich. Endet das Verhältnis, organisieren die Parteien gemeinsam den Auszug; das Wohnrecht endet mit dem Vertrag, wobei eine angemessene Übergangsfrist gewährt wird.

§ 15   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Gastfamilie in der Schweiz. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.

Ort, Datum:  
Unterschrift Gastfamilie
Ort, Datum:  
Unterschrift Au-pair

Nächster Schritt

Dieser Vertrag muss innert eines Monats bei der AHV-Ausgleichskasse angemeldet werden, mit Taschengeld plus Naturallohn. Clino bereitet die Anmeldung vor, erstellt die Lohnabrechnungen und führt Sie durch Unfall- und Krankenversicherung.

CHF 19.90/Monat · 30 Tage gratis · clino.ch

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Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Kantonale Besonderheiten beachten: Genf kennt einen eigenen Normalarbeitsvertrag mit Mindestlohn für Au-pairs.
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Ihre Angaben werden übernommen, nichts muss ein zweites Mal eingetippt werden.

Offizielle Daten 2026Quelle: BSV + seco.admin.ch · sem.admin.ch · ahv-iv.ch
Art. 48 VZAE
Art. 11 AHVV
OR Art. 319ff
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Passende Tools und Guides

Häufige Fragen zum Au-pair-Vertrag

Ist die Vorlage wirklich gratis?
Ja. Vorlage, ausgefülltes PDF und Kriterien-Checkliste sind kostenlos; wir fragen nur nach Ihrer E-Mail. Bezahlt wird Clino erst, wenn Sie die Anmeldung, Lohnabrechnung und Versicherungen automatisieren wollen: CHF 19.90 pro Monat, die ersten 30 Tage gratis.
Gibt es ein Mindest-Taschengeld?
National nicht: Das Taschengeld ist die Barkomponente eines Austauschverhältnisses, üblich sind einige hundert Franken pro Monat. Die Ausnahme ist Genf, wo ein eigener Normalarbeitsvertrag für Au-pairs von 18 bis 30 Jahren einen Mindestlohn von CHF 24.59 pro Stunde festlegt.
Zählen Kost und Logis wirklich als Lohn?
Ja. Die AHV rechnet Unterkunft und Verpflegung mit CHF 990 pro Monat als Naturallohn an (Art. 11 AHVV). Taschengeld plus Naturallohn bilden zusammen den Lohn, den Sie bei der Ausgleichskasse anmelden.
Muss ich das Au-pair auch für ein halbes Jahr anmelden?
Ja. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse muss innert eines Monats nach Stellenantritt erfolgen, unabhängig von der Dauer. Ohne Anmeldung ist es Schwarzarbeit, mit Bussen und Nachzahlungen bis fünf Jahre zurück.
Was passiert, wenn mein Au-pair mehr als 30 Stunden arbeitet?
Dann ist es kein Au-pair-Verhältnis mehr, sondern eine hauswirtschaftliche Anstellung: Es gelten die zwingenden Mindestlöhne, und die Differenz kann rückwirkend nachgefordert werden. Gleiches gilt, wenn ein anderes Kriterium wegfällt, etwa der freie Tag oder die Anwesenheit eines Elternteils.
Gilt die Vorlage auch für Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten?
Der Vertrag ja, die Zulassung ist strenger: Alter 18 bis 25, Vermittlung ausschliesslich über eine in der Schweiz zugelassene Organisation, Höchstdauer 12 Monate, Bewilligung vor der Einreise (Art. 48 VZAE). Der Vertrag ist dafür eine der Grundlagen.
Welche Versicherungen brauche ich?
Die Unfallversicherung (UVG) schliessen Sie ab dem ersten Arbeitstag ab. Zusätzlich muss das Au-pair innert 3 Monaten nach Einreise einer Schweizer Krankenkasse (KVG) beitreten; wer die Prämie trägt, regelt der Vertrag.

Vertrag unterschrieben? Der nächste Schritt wartet schon.

Innert eines Monats muss Ihr Au-pair bei der Ausgleichskasse angemeldet sein, mit Taschengeld plus Naturallohn. Clino bereitet die Anmeldung vor, erstellt die Lohnabrechnungen und führt Sie durch Quellensteuer und Versicherungen: für CHF 19.90 im Monat.

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Quellen

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