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Nanny · Anstellung

Nanny-Interview und Probetag: welche Fragen zählen und was der Probetag kostet

Ihre Fragen fürs Nanny-Interview

Ihr Kind
Die Nanny

Die 3 Fragen, die am meisten verraten

  1. Ihr Kind wirft sich im Coop auf den Boden. Was machen Sie?
  2. Es stürzt auf dem Spielplatz oder verschluckt etwas. Was tun Sie?
  3. Wann rufen Sie uns sofort an, und was entscheiden Sie selbst?

Mitbringen lassen: Ausweis mit Bewilligung, Referenzen und, falls vorhanden, einen aktuellen Sonderprivatauszug.

Sie ab dem Probetag anmelden →

30 Tage gratis, danach CHF 19.90/Monat · jederzeit kündbar

Alle 14 Fragen mit Hinweisen ↓
Händedruck im hellen Flur einer Wohnung: ein Elternteil und die Nanny nach dem Probetag
Passt es nach dem Probetag, ist er ihr erster Arbeitstag: bezahlt, versichert, angemeldet.

Ein gutes Nanny-Interview dreht sich um Situationen, nicht um Eigenschaften. Danach zeigt ein kurzer, bezahlter Probetag, wie sie mit Ihrem Kind umgeht. Hier finden Sie die Fragen für Ihr Kind, was Sie nicht fragen dürfen, den Sonderprivatauszug und die Probezeit Ihres Kantons.

Das Interview: Fragen, die etwas verraten

«Sind Sie geduldig?» beantwortet jede Bewerberin mit Ja. «Was tun Sie, wenn …» zeigt, wie sie denkt. Wählen Sie das Alter Ihres Kindes, und die Liste passt sich an.

Ihr Kind
Die Nanny

Gesprächsnotiz

Zu Ihrem Kind

  • 1. Ihr Kind wirft sich im Coop auf den Boden. Was machen Sie?

    Achten Sie auf: Ruhig bleiben, keine Drohung, keine Strafe.

  • 2. Wie sieht ein guter Vormittag mit einem Zweijährigen aus?

    Achten Sie auf: Draussen, fester Rhythmus, wenig Bildschirm.

  • 3. Es will nicht essen und nicht schlafen. Wie gehen Sie damit um?

    Achten Sie auf: Kein Zwang, Rituale, mit Ihnen abgestimmt.

  • 4. Es stürzt auf dem Spielplatz oder verschluckt etwas. Was tun Sie?

    Achten Sie auf: Erste Hilfe, Notruf 144, Tox Info 145, dann Sie.

  • 5. Wie begleiten Sie das Kind, wenn es aufs Töpfchen lernt?

    Achten Sie auf: Geduld, und Ihre Regeln statt ihrer eigenen.

Haltung und Grenzen

  • 6. Warum arbeiten Sie als Nanny, und was gefällt Ihnen daran?

    Achten Sie auf: Freude an Kindern, nicht nur ein Job.

  • 7. Was war in Ihrer letzten Stelle schwierig, und wie haben Sie es gelöst?

    Achten Sie auf: Ehrlich, ohne über die Familie herzuziehen.

  • 8. Wann rufen Sie uns sofort an, und was entscheiden Sie selbst?

    Achten Sie auf: Klare Grenze: Fieber, Unfall, Fremde an der Tür.

  • 9. Haben Sie einen Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder, und wann war er?

    Achten Sie auf: Ein aktueller Kurs; fehlt er, bieten Sie an, ihn zu zahlen.

  • 10. Was machen Sie, wenn unser Kind krank zu Hause bleibt?

    Achten Sie auf: Pflege, Medikamente nur nach Absprache.

Organisation

  • 11. Welche Tage und Zeiten passen für Sie, auch in einem Jahr noch?

    Achten Sie auf: Pensum, Abende, wie lange sie bleiben will.

  • 12. Welche Aufenthaltsbewilligung haben Sie, und haben Sie eine AHV-Nummer?

    Achten Sie auf: Sie müssen das prüfen: Ausweis zeigen lassen.

  • 13. Dürfen wir Ihre letzte Familie anrufen?

    Achten Sie auf: Nur mit ihrem Ja. Fragen Sie nach den Kindern, nicht nach dem Lohn.

  • 14. Ab wann könnten Sie anfangen, und haben Sie schon Ferien geplant?

    Achten Sie auf: Ferien früh abmachen.

Eine vorgeschriebene Ausbildung gibt es für Nannies in der Schweiz nicht. Die Swiss Nanny Association rät Familien deshalb, Ausbildung, Erfahrung und Zertifikate im Gespräch offen anzusprechen, und empfiehlt jeder Nanny einen aktuellen Kurs in Erster Hilfe und Reanimation.

Zwei Antworten gehören danach in den Vertrag, weil sie später am meisten Streit geben: wer was zahlt, wenn Ihr Kind krank ist, und ob Abende mit dem Babyphone Arbeitszeit sind.

Sprechen Sie auch über Ferien: wer sie festlegt, wenn die Familie verreist, und was gilt, wenn die Nanny mit in die Ferien kommt. Was Sie abmachen, halten Sie fest; welche Punkte Familien oft vergessen, zeigen die Klauseln im Nanny-Vertrag.

Was Sie fragen dürfen und was nicht

Im Gespräch zählt nur, was mit der Stelle zu tun hat (Art. 328b OR). Ausbildung, Erfahrung und der Umgang mit Kindern: ja. Ihr Privatleben: nein.

Erlaubt

  • Erfahrung mit Kindern in diesem Alter
  • Ausbildung und Erste-Hilfe-Kurs
  • Aufenthaltsbewilligung und AHV-Nummer
  • Tage, Zeiten und Startdatum
  • Sonderprivatauszug, weil sie mit Kindern arbeitet

Nicht erlaubt

  • Schwangerschaft oder Kinderwunsch
  • Religion, Partei oder Gewerkschaft
  • Frühere Krankheiten und Operationen
  • Herkunft, Partner oder sexuelle Orientierung
  • Schulden und Betreibungen

Eine Bewerberin wegen einer Schwangerschaft abzulehnen ist Diskriminierung (Art. 3 GlG). Sie kann dafür eine Entschädigung von bis zu drei Monatslöhnen verlangen (Art. 5 GlG).

Nach der Gesundheit fragen Sie nicht selbst. Muss sie für die Stelle körperlich fit sein, etwa um ein Kind von 12 kg zu tragen, verlangen Sie ein ärztliches Zeugnis: Es sagt nur, ob sie für die Stelle geeignet ist. Frühere Krankheiten gehen Sie nichts an.

Die Arbeitsbewilligung prüfen Sie vor dem ersten Arbeitstag, also schon vor dem Probetag: Das ist Ihre Pflicht als Arbeitgeber (Art. 91 AIG).

Referenzen: nur mit ihrem Ja

Frühere Familien rufen Sie nur an, wenn sie einverstanden ist. Fragen Sie nach Zuverlässigkeit und dem Umgang mit den Kindern. Über Lohn und Vertrag darf die frühere Familie nichts sagen.

Bringt sie ein Arbeitszeugnis oder ein Empfehlungsschreiben mit, lesen Sie es vor dem Anruf. Dann fragen Sie gezielt nach.

Der Sonderprivatauszug: der Auszug für die Arbeit mit Kindern

Er zeigt, ob gegen sie ein Berufs-, Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot zum Schutz von Minderjährigen besteht. Andere Urteile stehen im normalen Privatauszug. Für eine Nanny ist der Sonderprivatauszug der passende.

Strafregister

Sonderprivatauszug

Name
Muster, Anna
Geboren
14.03.1996
Ausgestellt
22.10.2026

Kein Berufs- und Tätigkeitsverbot sowie kein Kontakt- und Rayonverbot eingetragen.

  • CHF 17

    Gebühr

  • rund 2 Wochen

    Lieferung

  • 3 Monate

    Bestätigung gültig

  • 6 Monate

    Echtheit prüfbar

  1. Nach dem Gespräch füllen Sie online die Bestätigung des Arbeitgebers aus, unterschreiben sie und geben sie ihr. Sie trägt einen Code und ist drei Monate gültig.

  2. Die Nanny bestellt den Auszug mit diesem Code: online (Formular ausdrucken, unterschreiben und mit Ihrer Bestätigung und einer Ausweiskopie per Post schicken) oder persönlich am Postschalter, mit Bestätigung und Ausweis.

  3. Er kostet CHF 17 und kommt nach rund zwei Wochen per Post.

  4. Ohne Eintrag lässt sich die Echtheit online prüfen, solange er nicht älter als sechs Monate ist.

Fair ist: Sie zahlen die CHF 17, zum Beispiel mit dem ersten Lohn. Wie Sie die Bestätigung ausfüllen, zeigt die Anleitung zum Sonderprivatauszug.

Lebt sie erst seit Kurzem in der Schweiz, sagt der Schweizer Auszug wenig. Bitten Sie dann zusätzlich um einen Strafregisterauszug aus ihrem Herkunftsland.

Der Probetag: kurz, bezahlt und versichert

Betreut sie am Probetag Ihr Kind, ist das Arbeit, und Arbeit wird bezahlt: Der Arbeitsvertrag gilt ab der ersten Stunde (Art. 320 Abs. 2 OR). Machen Sie den Stundenlohn deshalb vorher ab.

Ein reines Kennenlernen, bei dem sie nur zuschaut und Sie die Kinder betreuen, ist kein Arbeitstag. Halten Sie den Probetag kurz: drei bis vier Stunden, ein normaler Vormittag, Sie zu Hause oder erreichbar.

Stunden
4
Stundenlohn
CHF 30

Übergabe

Probetag · Zürich

  1. 08:30Ankommen: Wohnung, Notfallnummern, Allergien
  2. 09:00Spielen, draussen, Sie in der Nähe
  3. 11:30Mittagessen kochen und essen
  4. 12:30Ende: kurzes Gespräch, Lohn auszahlen
4 Std. × CHF 30.00CHF 120.00
+ Ferienzuschlag 8.33 %CHF 10.00
Probetag-Lohn bruttoCHF 130.00

Mindestlohn Zürich für eine Nanny: CHF 20.35 pro Stunde.

  • Unfallversichert ab der ersten Stunde: Police vor dem Probetag abschliessen.
  • AHV ab dem ersten Franken. Ausnahme bis Ende des Jahres, in dem sie 25 wird: Verdient sie bei Ihnen im ganzen Jahr höchstens CHF 750, bleibt der Lohn beitragsfrei, ausser sie verlangt die Beiträge.
  • Passt es, ist der Probetag ihr Eintrittsdatum.

Die meisten Familien schliessen die Unfallversicherung erst nach der Zusage ab. Der Probetag liegt davor. Passiert dann etwas, zahlt die Ersatzkasse UVG, und Sie zahlen die Prämien nach, mit Zuschlag.

Welcher Stundenlohn üblich ist, zeigt der Nanny-Lohn nach Kanton. Die Swiss Nanny Association nennt als typische Marktpreise CHF 25 bis 40 brutto pro Stunde, je nach Erfahrung.

Nach der Zusage: die Probezeit in Ihrem Kanton

Die Probezeit ist schon die Anstellung, mit Lohn, Versicherung und Vertrag. Anders ist vor allem die kurze Kündigungsfrist. Dazu gibt es nach OR in der Probezeit keinen Kündigungsschutz bei Krankheit oder Schwangerschaft, und in einzelnen Kantonen beginnt der Lohn bei Krankheit erst nach der Probezeit. Von Gesetzes wegen ist es der erste Monat; viele Kantone regeln es in ihrem Normalarbeitsvertrag anders.

Die Nanny

Probezeit in Zürich

1 Monat

schriftlich bis 3 Monate

Kündigung in der Probezeit: 3 Tage

Danach im 1. Dienstjahr: 1 Monat Kündigungsfrist auf Ende Monat.

Quelle: NAV ZH Art. 17 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 1

  • Fällt sie in der Probezeit krank oder verunfallt aus, verlängert sich die Probezeit um diese Tage (Art. 335b Abs. 3 OR).
  • Nach OR gibt es den Kündigungsschutz bei Krankheit oder Schwangerschaft erst nach der Probezeit (Art. 336c OR).

Zwei Dinge erledigen Sie vor dem ersten Arbeitstag: die AHV-Anmeldung der Nanny und den schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Probezeit Ihres Kantons.

Wenn Sie die Nanny sind

Ein Probetag ist Arbeit, und ein gutes Gespräch geht in beide Richtungen. Diese Fragen dürfen Sie der Familie stellen:

  • Wird der Probetag bezahlt, und wie viel pro Stunde?

  • Sind Sie angemeldet und unfallversichert, auch am Probetag?

  • Bekomme ich einen schriftlichen Vertrag und jeden Monat eine Lohnabrechnung?

  • Wer zahlt den Sonderprivatauszug?

Fragen nach Schwangerschaft, Religion oder Partner müssen Sie nicht beantworten. Ihre früheren Familien darf die neue Familie nur mit Ihrem Ja anrufen.

Lohn, Rechte und Vorlagen für Nannies →

Häufige Fragen

Muss ich den Probetag der Nanny bezahlen?
Ja, sobald sie Ihr Kind betreut: Das ist Arbeit, und der Arbeitsvertrag gilt ab der ersten Stunde (Art. 320 Abs. 2 OR). Bei einem einzelnen Tag kommt der Ferienzuschlag dazu, meist 8.33 %.
Darf ich im Interview nach einer Schwangerschaft fragen?
Nein. Die Frage hat nichts mit der Eignung zu tun (Art. 328b OR), und eine Absage wegen einer Schwangerschaft ist Diskriminierung (Art. 3 GlG). Die Bewerberin kann eine Entschädigung von bis zu drei Monatslöhnen verlangen (Art. 5 GlG).
Darf ich die frühere Familie der Nanny anrufen?
Ja, aber nur mit ihrem Einverständnis. Die frühere Familie darf nur sagen, was für die neue Stelle zählt, also Zuverlässigkeit und Umgang mit den Kindern, nicht Lohn oder Vertrag.
Was ist der Sonderprivatauszug, und wer bezahlt ihn?
Der Auszug aus dem Strafregister für Tätigkeiten mit Minderjährigen: Er zeigt Berufs-, Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote. Er kostet CHF 17 und braucht Ihre Bestätigung als Arbeitgeber. Fair ist, dass die Familie ihn bezahlt.
Wie lange dauert die Probezeit bei einer Nanny?
Von Gesetzes wegen der erste Monat, mit 7 Tagen Kündigungsfrist; schriftlich lässt sie sich auf höchstens drei Monate verlängern (Art. 335b OR). Viele kantonale Normalarbeitsverträge weichen davon ab: Das Lineal oben zeigt Ihren Kanton.
Ist die Nanny am Probetag versichert?
Ja, gegen Unfall von Gesetzes wegen ab der ersten Stunde. Haben Sie noch keine Police, zahlt die Ersatzkasse UVG ihre Leistungen, und Sie zahlen die Prämien nach, mit Zuschlag. Schliessen Sie die Police deshalb vor dem Probetag ab.

Quellen

  • Obligationenrecht (OR, SR 220): Art. 320 Abs. 2, 328b, 335b und 336c.
  • Gleichstellungsgesetz (GlG, SR 151.1): Art. 3 und 5.
  • EDÖB: Datenbearbeitung durch den Arbeitgeber; Phasen des Arbeitsverhältnisses (Auswahlverfahren, Referenzauskünfte).
  • Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20): Art. 91.
  • Bundesamt für Justiz: Sonderprivatauszug und Bestätigung des Arbeitgebers; Strafregistergesetz (StReG) Art. 55; Strafregisterverordnung (StReV) Art. 54: Gebühr CHF 17.
  • Unfallversicherungsgesetz (UVG): Art. 73 und 95; AHVV Art. 34d Abs. 2 lit. a (Freigrenze von CHF 750 pro Jahr für junge Angestellte im Privathaushalt).
  • Kantonale Normalarbeitsverträge für die Hauswirtschaft: Probezeit und Kündigung, Stand 2026 (unter anderem Solothurn § 24, Tessin Art. 12, Freiburg Art. 18, Waadt Art. 1, 5 und 6).
  • Swiss Nanny Association: Information for families (swissnanny.org).

Stand: 22. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino