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Ratgeber Au pair

Au-pair-Bewilligung: Was du vor der Einreise erledigen musst

Dein Au-pair ist gefunden, der Koffer noch nicht gepackt - und jetzt fragst du dich, ob es eine Bewilligung braucht. Kurz: EU/EFTA ist einfach (Anmeldung bei der Gemeinde), Drittstaat ist ein echtes Verfahren mit Vermittlungsorganisation, Kontingent und Gesuch vor der Einreise. Hier steht, wer was macht und in welcher Reihenfolge.

Lesedauer: 7 min · Stand: August 2026
Antwort in 30 Sekunden

Ja, dein Au-pair braucht ein Aufenthaltsrecht - aber der Weg hängt vom Pass ab. EU/EFTA: kein Bewilligungsverfahren durch dich, nur die Anmeldung bei der Gemeinde, daraus wird Ausweis L oder B. Drittstaat: Die Vermittlung MUSS über eine zugelassene Organisation laufen, das Gesuch geht vor der Einreise an den Kanton, dein Au-pair ist 18 bis 25 und darf höchstens zwölf Monate bleiben (Art. 48 VZAE).

  • EU/EFTA: Anmeldung bei der Wohngemeinde vor dem Stellenantritt, Ausweis L oder B. Kein Kontingent, kein Gesuchsverfahren.
  • Drittstaat: zugelassene Vermittlungsorganisation zwingend, Kontingent, Bewilligung vor der Einreise, höchstens 12 Monate ohne Verlängerung, eigenes Zimmer.
  • Danach gilt für beide gleich: Vertrag, AHV-Anmeldung innert eines Monats ab dem ersten Arbeitstag, Unfallversicherung ab Tag eins.

Das gilt, wenn

Du bist Gastfamilie in der Schweiz und dein Au-pair ist noch nicht eingereist. Die Bewilligung selbst macht Clino nicht - alles danach schon.

18-25
Alter Drittstaat (Art. 48 VZAE)
12 Monate
Maximaldauer Drittstaat, keine Verlängerung
120 Std.
Sprachkurs, Richtwert (z.B. SG, BS)
30 Std.
Einsatz pro Woche, maximal

Braucht mein Au-pair eine Bewilligung - und was muss ich tun?

Wähle den Pass deines Au-pairs. Du siehst sofort den richtigen Weg, Schritt für Schritt - inklusive dem Teil, der nach der Bewilligung kommt.

Braucht mein Au-pair eine Bewilligung?

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EU/EFTA: Anmeldung statt Gesuch

Für Au-pairs aus EU- und EFTA-Staaten gilt die Personenfreizügigkeit. Du beantragst keine Arbeitsbewilligung und es gibt kein Kontingent: Dein Au-pair meldet sich nach der Ankunft bei der Wohngemeinde an und erhält den Ausweis L (kürzere Aufenthalte) oder B (längere). Viele Kantone rechnen mit 18 bis 30 Jahren als Au-pair-Alter; Basel-Stadt etwa nennt 17 bis 30 und lässt bis zu zwei Jahre zu.

1

Au-pair-Vertrag vor der Einreise unterschreiben: Stunden, Taschengeld, Kost und Logis, Sprachkurs. Die Gemeinde will oft eine Kopie sehen.

2

Nach der Ankunft: Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde, vor dem ersten Arbeitstag. Daraus entsteht der Ausweis L oder B.

3

Krankenkasse klären: Dein Au-pair versichert sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (KVG Art. 3).

Die Anmeldung bei der Gemeinde ist nicht die AHV-Anmeldung. Die kommt separat, innert eines Monats ab dem ersten Arbeitstag - dazu unten mehr.

Alle Ausweistypen (B, C, L, G, F, N, S) erklärt der grosse Bewilligungs-Guide

Drittstaat: Organisation, Kontingent, Gesuch vor der Einreise

Für Au-pairs aus Nicht-EU/EFTA-Staaten ist der Weg in Art. 48 VZAE geregelt, und er ist streng: Die Vermittlung MUSS über eine Organisation laufen, die nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz zugelassen ist. Privat vermitteln, auch wenn ihr euch schon kennt, geht nicht. Die Bewilligung wird den kantonalen Kontingenten belastet, mit arbeitsmarktlicher Vorprüfung - und einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Das Gesuch reichst du als Gastfamilie über die Vermittlungsorganisation bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde ein. Erst wenn die Bewilligung zugesichert ist, darf dein Au-pair einreisen, je nach Herkunftsland zusätzlich mit Visum. Plane das Verfahren grosszügig ein, Wochen bis Monate je nach Kanton - die Organisation kennt den Takt deines Kantons.

Nie auf gut Glück einreisen lassen

Ohne zugesicherte Bewilligung darf ein Drittstaaten-Au-pair nicht einreisen und nicht arbeiten - auch nicht «schon mal zum Kennenlernen» im Haushalt mithelfen. Warte den Entscheid ab, dann buche den Flug.

Die Voraussetzungen nach Art. 48 VZAE

Alter 18 bis 25 Jahre
Vermittlung durch eine zugelassene Organisation, kein Privatarrangement
Höchstens 12 Monate, keine Verlängerung als Au-pair
Wohnt bei euch, mit eigenem Zimmer
Maximal 30 Stunden pro Woche, mindestens ein ganzer freier Tag (viele Kantone verlangen 1,5)
Besuch eines Sprachkurses in der Ortssprache; die Kosten trägst du als Gastfamilie

Was ins Gesuch gehört

Die genaue Liste ist kantonal. St. Gallen verlangt zum Beispiel (Merkblatt vom Juni 2024):

Kantone: nicht überall möglich

Ob dein Kanton Drittstaaten-Au-pairs überhaupt bewilligt, ist die erste Frage - noch vor allen Formularen. Zürich zum Beispiel hält in der Weisung des Migrationsamts vom Dezember 2021 fest: «Derzeit werden keine Kontingente für Au-Pair-Angestellte erteilt.»

Die zugelassene Vermittlungsagentur Perfect Way zählt sechs Kantone auf, die keine Drittstaaten-Au-pairs bewilligen: Freiburg, Genf, Obwalden, Solothurn, Waadt und Zürich. Wir haben das nicht für jeden dieser Kantone einzeln verifiziert - verbindlich sagt es dir nur das kantonale Migrationsamt oder deine Vermittlungsorganisation.

Auch der Sprachkurs ist kantonal: St. Gallen und Basel-Stadt verlangen mindestens 120 Stunden, andere Kantone können abweichen. Frag dein kantonales Amt oder die Organisation, bevor du buchst.

Koffer eines ankommenden Au-pairs vor der Haustür der Gastfamilie

Der Teil danach

Die Bewilligung holst du. Vertrag, AHV und Lohnabrechnung bereitet Clino vor.

Nach der Bewilligung: Jetzt wirst du Arbeitgeber

Mit dem Ausweis ist der Migrations-Teil erledigt - und der Arbeitgeber-Teil beginnt. Ein Au-pair ist eine Angestellte deines Haushalts, AHV-pflichtig ab dem ersten Franken. Vier Dinge, in dieser Reihenfolge:

1

Au-pair-Vertrag: Stunden, freier Tag, Taschengeld, Kost und Logis als Lohnbestandteil, Sprachkurs. Für Drittstaaten hast du ihn schon aus dem Gesuch.

2

Unfallversicherung ab dem ersten Arbeitstag. Sie wirkt nicht rückwirkend - und fehlt sie, zahlt die Ersatzkasse UVG die Leistungen und stellt dir bis zu fünf Jahre Prämien in Rechnung (Art. 95 UVG).

3

AHV-Anmeldung bei der Ausgleichskasse deines Wohnkantons, innert eines Monats ab dem ersten Arbeitstag - mit Taschengeld plus Kost und Logis (Naturallohn) als Lohn.

4

Jeden Monat eine Lohnabrechnung, einmal im Jahr die Lohndeklaration an die Kasse.

Was Clino macht - und was nicht

Die Aufenthaltsbewilligung macht Clino nicht, weder EU/EFTA noch Drittstaat. Dafür sind Gemeinde, Kanton und deine Vermittlungsorganisation zuständig. Alles danach bereitet Clino vor: den Vertrag mit Au-pair-Zusatz, die AHV-Anmeldung, die UVG im vereinfachten Verfahren plus, jeden Monat die Lohnabrechnung. Du unterschreibst und sendest selbst.

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Häufige Fragen

Braucht mein Au-pair eine Arbeitsbewilligung?
Ein Aufenthaltsrecht ja, aber der Weg hängt vom Pass ab. EU/EFTA: keine Arbeitsbewilligung durch dich, dein Au-pair meldet sich bei der Gemeinde an und erhält den Ausweis L oder B. Drittstaat: ja, ein echtes Bewilligungsverfahren über eine zugelassene Vermittlungsorganisation, mit Kontingent und Entscheid vor der Einreise (Art. 48 VZAE).
Wer stellt das Gesuch für ein Drittstaaten-Au-pair?
Du als Gastfamilie, eingereicht über die zugelassene Vermittlungsorganisation bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde. Die Organisation ist kein Nice-to-have, sondern Voraussetzung nach Art. 48 VZAE: Ohne sie wird das Gesuch nicht bewilligt, auch wenn ihr euch schon kennt.
Wie lange darf ein Drittstaaten-Au-pair bleiben?
Höchstens zwölf Monate, ohne Verlängerung als Au-pair (Art. 48 VZAE; das St. Galler Merkblatt sagt es wörtlich: «maximal 12 Monate und kann nicht verlängert werden»). Bei EU/EFTA-Au-pairs ist es flexibler, üblich sind ein bis zwei Jahre, kantonal geregelt.
Ist der Sprachkurs Pflicht - und wie viele Stunden?
Der Kursbesuch in der Ortssprache ist Voraussetzung nach Art. 48 VZAE, die Kosten trägt die Gastfamilie. Die Stundenzahl legt der Kanton fest: St. Gallen und Basel-Stadt verlangen mindestens 120 Stunden, St. Gallen will Buchungs- und Zahlungsnachweis schon im Gesuch sehen. Für deinen Kanton: beim Amt oder deiner Organisation nachfragen.
Mein Kanton bewilligt keine Drittstaaten-Au-pairs. Was jetzt?
Dann bleiben zwei Wege: ein Au-pair aus der EU/EFTA (Anmeldung bei der Gemeinde, kein Kontingent) oder eine regulär angestellte Nanny, wenn du mehr Betreuung brauchst. Was rechtlich der Unterschied ist, zeigt der Vergleich Au-pair oder Nanny.
Macht Clino die Bewilligung für mich?
Nein, und das sagen wir lieber klar: Bewilligung und Visum laufen über Gemeinde, Kanton und deine Vermittlungsorganisation. Clino bereitet alles danach vor - Au-pair-Vertrag, AHV-Anmeldung, Unfallversicherung, monatliche Lohnabrechnung. Du unterschreibst und sendest selbst. CHF 19.90 im Monat, alle 26 Kantone.

Quellen

  • Art. 48 VZAE (SR 142.201): Voraussetzungen und Höchstdauer für Au-pair-Angestellte aus Drittstaaten - fedlex.admin.ch
  • Art. 30 Abs. 1 lit. j AIG (SR 142.20): gesetzliche Grundlage der Au-pair-Zulassung - fedlex.admin.ch
  • Merkblatt «Au-pair-Angestelltenverhältnisse Drittstaaten», Amt für Wirtschaft und Arbeit St. Gallen, Stand 30.06.2024 - sg.ch
  • Weisung «Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit aus Drittstaaten», Migrationsamt Kanton Zürich, 15.12.2021 («Derzeit werden keine Kontingente für Au-Pair-Angestellte erteilt.») - zh.ch
  • Kanton Basel-Stadt: Au-pair (EU/EFTA 17-30, bis 2 Jahre; Drittstaat 18-25, max. 1 Jahr, Deutschkurs mind. 120 Std.) - bs.ch
  • Perfect Way (zugelassene Au-pair-Agentur): Bewilligungen für Au-pairs aus Drittstaaten; PRO FILIA: Au-pair aus Drittstaaten - perfectway.ch, profilia.ch

Übersicht, keine Rechtsberatung. Stand August 2026 - kantonale Praxis ändert sich, massgebend ist dein kantonales Amt.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026