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Au-pair-Bewilligung: was vor der Einreise geklärt sein muss

Braucht mein Au-pair eine Bewilligung?

Pass wählen, bei Drittstaat optional den Kanton: Sie sehen sofort Ihre Schritte.

Pass auf Formularen, dahinter wartet eine junge Frau mit Unterlagen am Fenster eines Amts, draussen Schweizer Fahnen und Berge
Kommt das Au-pair aus einem Drittstaat, geht das Gesuch vor der Einreise an den Kanton.

Ja, Ihr Au-pair braucht ein Aufenthaltsrecht, aber der Weg hängt vom Pass ab. EU/EFTA: kein Bewilligungsverfahren für Sie, nur die Anmeldung bei der Gemeinde, daraus wird Ausweis L oder B. Drittstaat: Die Vermittlung muss über eine zugelassene Organisation laufen, das Gesuch geht vor der Einreise an den Kanton, Ihr Au-pair ist 18 bis 25 und darf höchstens zwölf Monate bleiben (Art. 48 VZAE).

EU/EFTA: Anmeldung statt Gesuch

Für Au-pairs aus EU- und EFTA-Staaten gilt die Personenfreizügigkeit. Sie beantragen keine Arbeitsbewilligung, und es gibt kein Kontingent: Ihr Au-pair meldet sich nach der Ankunft bei der Wohngemeinde an und erhält den Ausweis L (kürzere Aufenthalte) oder B (längere). Viele Kantone rechnen mit 18 bis 30 Jahren als Au-pair-Alter; Basel-Stadt etwa nennt 17 bis 30 und lässt bis zu zwei Jahre zu.

  1. Au-pair-Vertrag vor der Einreise unterschreiben: Stunden, Taschengeld, Kost und Logis, Sprachkurs. Die Gemeinde will oft eine Kopie sehen. Eine Vorlage für den Au-pair-Vertrag deckt diese Punkte ab.
  2. Nach der Ankunft: Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde, vor dem ersten Arbeitstag. Daraus entsteht der Ausweis L oder B. Getrennt davon kommt die AHV-Anmeldung Ihres Au-pairs.
  3. Krankenkasse: Ihr Au-pair versichert sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (KVG Art. 3).

Drittstaat: Organisation, Kontingent, Gesuch vor der Einreise

Für Au-pairs aus Nicht-EU/EFTA-Staaten ist der Weg in Art. 48 VZAE geregelt, und er ist streng: Die Vermittlung muss über eine Organisation laufen, die nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz zugelassen ist. Sie brauchen also zuerst eine Au-pair-Agentur mit dieser Zulassung; privat vermitteln geht nicht, auch wenn Sie sich schon kennen. Die Bewilligung wird den kantonalen Kontingenten belastet, mit arbeitsmarktlicher Vorprüfung, und einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Das Gesuch reichen Sie als Gastfamilie über die Vermittlungsorganisation bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde ein. Erst wenn die Bewilligung zugesichert ist, darf Ihr Au-pair einreisen, je nach Herkunftsland zusätzlich mit Visum. Rechnen Sie mit Wochen bis Monaten; die Organisation kennt den Takt Ihres Kantons.

Auch die Kosten sind andere: Laut Pro Filia zahlt die Familie bei einem Au-pair aus einem Drittstaat neben CHF 600 bis 700 Taschengeld netto auch Reise, Krankenkasse, Sozialabgaben, Quellensteuer und Sprachkurs. Was das brutto heisst, rechnet der Beitrag zum Au-pair-Taschengeld vor.

Nie auf gut Glück einreisen lassen

Ohne zugesicherte Bewilligung darf ein Drittstaaten-Au-pair nicht einreisen und nicht arbeiten, auch nicht «schon mal zum Kennenlernen» im Haushalt mithelfen. Warten Sie den Entscheid ab, dann buchen Sie den Flug.

Die Voraussetzungen nach Art. 48 VZAE

  • Alter 18 bis 25 Jahre
  • Vermittlung durch eine zugelassene Organisation, kein Privatarrangement
  • Höchstens 12 Monate, keine Verlängerung als Au-pair
  • Wohnt bei Ihnen, mit eigenem Zimmer
  • Maximal 30 Stunden pro Woche, mindestens ein ganzer freier Tag (viele Kantone verlangen 1,5)
  • Besuch eines Sprachkurses in der Ortssprache; die Kosten trägt die Gastfamilie

Was ins Gesuch gehört

Die genaue Liste ist kantonal. St. Gallen verlangt zum Beispiel (Merkblatt vom Juni 2024):

  • Gesuchsformular des Kantons
  • Vermittlungsvertrag zwischen Organisation und Gastfamilie
  • Von beiden Seiten unterschriebener Arbeitsvertrag
  • Passkopie und Lebenslauf des Au-pairs
  • Motivationsschreiben der Gastfamilie und Angaben zur Wohnsituation (eigenes Zimmer)
  • Nachweis der Ausser-Haus-Tätigkeit der Eltern: ein Elternteil muss mindestens die Hälfte der Einsatzzeit zu Hause sein
  • Buchungs- und Zahlungsnachweis für einen Deutschkurs von mindestens 120 Stunden
  • Nachweis der Krankenversicherung

Kantone: nicht überall möglich

Ob Ihr Kanton Drittstaaten-Au-pairs überhaupt bewilligt, ist die erste Frage, noch vor allen Formularen. Zürich zum Beispiel hält in der Weisung des Migrationsamts vom Dezember 2021 fest: «Derzeit werden keine Kontingente für Au-Pair-Angestellte erteilt.»

Die zugelassene Vermittlungsagentur Perfect Way zählt sechs Kantone auf, die keine Drittstaaten-Au-pairs bewilligen: Freiburg, Genf, Obwalden, Solothurn, Waadt und Zürich. Wir haben das nicht für jeden dieser Kantone einzeln verifiziert. Verbindlich sagt es Ihnen nur das kantonale Migrationsamt oder Ihre Vermittlungsorganisation.

Auch der Sprachkurs ist kantonal: St. Gallen und Basel-Stadt verlangen mindestens 120 Stunden, andere Kantone können abweichen. Fragen Sie beim kantonalen Amt oder der Organisation nach, bevor Sie buchen.

Häufige Fragen

Wer stellt das Gesuch für ein Drittstaaten-Au-pair?
Sie als Gastfamilie, eingereicht über die zugelassene Vermittlungsorganisation bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde. Die Organisation ist Voraussetzung nach Art. 48 VZAE: Ohne sie wird das Gesuch nicht bewilligt, auch wenn Sie sich schon kennen.
Wie lange darf ein Drittstaaten-Au-pair bleiben?
Höchstens zwölf Monate, ohne Verlängerung als Au-pair (Art. 48 VZAE; das St. Galler Merkblatt sagt es wörtlich: «maximal 12 Monate und kann nicht verlängert werden»). Bei EU/EFTA-Au-pairs ist es flexibler, üblich sind ein bis zwei Jahre, kantonal geregelt.
Ist der Sprachkurs Pflicht - und wie viele Stunden?
Der Kursbesuch in der Ortssprache ist Voraussetzung nach Art. 48 VZAE, die Kosten trägt die Gastfamilie. Die Stundenzahl legt der Kanton fest: St. Gallen und Basel-Stadt verlangen mindestens 120 Stunden, St. Gallen will Buchungs- und Zahlungsnachweis schon im Gesuch sehen. Für Ihren Kanton: beim Amt oder bei Ihrer Organisation nachfragen.
Mein Kanton bewilligt keine Drittstaaten-Au-pairs. Was jetzt?
Dann bleiben zwei Wege: ein Au-pair aus der EU/EFTA (Anmeldung bei der Gemeinde, kein Kontingent) oder eine regulär angestellte Nanny, wenn Sie mehr Betreuung brauchen. Was rechtlich der Unterschied ist, zeigt der Vergleich Au-pair oder Nanny.
Macht Clino die Bewilligung für mich?
Nein. Bewilligung und Visum laufen über Gemeinde, Kanton und Ihre Vermittlungsorganisation. Clino bereitet alles danach vor: Au-pair-Vertrag, AHV-Anmeldung, Unfallversicherung im vereinfachten Verfahren plus, monatliche Lohnabrechnung. Sie unterschreiben und senden selbst. CHF 19.90 im Monat, alle 26 Kantone.

Quellen

  • Art. 48 VZAE (SR 142.201): Voraussetzungen und Höchstdauer für Au-pair-Angestellte aus Drittstaaten - fedlex.admin.ch
  • Art. 30 Abs. 1 lit. j AIG (SR 142.20): gesetzliche Grundlage der Au-pair-Zulassung - fedlex.admin.ch
  • Merkblatt «Au-pair-Angestelltenverhältnisse Drittstaaten», Amt für Wirtschaft und Arbeit St. Gallen, Stand 30.06.2024 - sg.ch
  • Weisung «Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit aus Drittstaaten», Migrationsamt Kanton Zürich, 15.12.2021 («Derzeit werden keine Kontingente für Au-Pair-Angestellte erteilt.») - zh.ch
  • Kanton Basel-Stadt: Au-pair (EU/EFTA 17-30, bis 2 Jahre; Drittstaat 18-25, max. 1 Jahr, Deutschkurs mind. 120 Std.) - bs.ch
  • Perfect Way (zugelassene Au-pair-Agentur): Bewilligungen für Au-pairs aus Drittstaaten; PRO FILIA: Au-pair aus Drittstaaten - perfectway.ch, profilia.ch

Übersicht, keine Rechtsberatung. Stand September 2026. Kantonale Praxis ändert sich, massgebend ist Ihr kantonales Amt.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino