Muss ich mein Au-pair anmelden?
Ja. Ein Au-pair ist eine Angestellte Ihres Haushalts.
Der Titel ändert daran nichts. Sie melden sie innert eines Monats nach dem ersten Arbeitstag bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons an, im vereinfachten Verfahren. Die Unfallversicherung muss ab dem ersten Arbeitstag bestehen, rückwirkend geht das nicht. Die Frist läuft ab ihrem ersten Arbeitstag, nicht ab Ihrer Testphase bei Clino. Die Aufenthaltsbewilligung ist ein eigener Schritt bei Gemeinde oder Migrationsamt; den übernimmt Clino nicht.





