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Au-pair anmelden, alle 26 Kantone

Au-pair anmelden, ohne aus Versehen eine Nanny anzustellen

Kein Mindestlohn, solange alle Au-pair-Kriterien erfüllt sind; belegt für Zürich und das Tessin. AHV, Unfallversicherung und Kost und Logis als Lohnbestandteil gelten überall. Clino bereitet alles vor, ohne falsche Mindestlohn-Warnung.

Nichts wird vor Tag 30 belastet. Monatlich kündbar. Sie unterschreiben und senden selbst, Clino bereitet vor.

Vertrag mit Au-pair-ZusatzKost & Logis korrekt im AHV-Lohn
Schweizer Redaktionen zitieren unsere Studien
MoneycabBlicktio.ch / 20 minuti

Kein bezahlter Beitrag, keine Partnerschaft.

Kurz und ehrlich

Vier Fragen, vier klare Antworten

Muss ich mein Au-pair anmelden?

Ja. Ein Au-pair ist eine Angestellte Ihres Haushalts.

Der Titel ändert daran nichts. Sie melden sie innert eines Monats nach dem ersten Arbeitstag bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons an, im vereinfachten Verfahren. Die Unfallversicherung muss ab dem ersten Arbeitstag bestehen, rückwirkend geht das nicht. Die Frist läuft ab ihrem ersten Arbeitstag, nicht ab Ihrer Testphase bei Clino. Die Aufenthaltsbewilligung ist ein eigener Schritt bei Gemeinde oder Migrationsamt; den übernimmt Clino nicht.

Was kostet es wirklich?

Für sie CHF 570.31 netto. Für Sie rund CHF 942 im Monat, plus Essen, Zimmer und Sprachkurs.

Beispiel mit CHF 800 Taschengeld. Kost und Logis zählen als Lohn, der Bund bewertet sie mit CHF 990 im Monat (AHVV Art. 11). Abgerechnet wird deshalb auf CHF 1'790, nicht auf CHF 800. AHV, ALV, Nichtberufsunfall und 5 % Quellensteuer werden auf CHF 1'790 berechnet und vom Taschengeld abgezogen. Von Ihrem Konto gehen CHF 570.31 sofort an sie, der Rest kommt einmal im Jahr als Rechnung der Ausgleichskasse: legen Sie ihn monatlich zur Seite. Beispiel Kanton Zürich, andere Kantone weichen beim FAK-Satz um wenige Franken ab. CHF 21'480 im Jahr bleiben unter der Grenze von CHF 22'680.

Ihren Betrag im Rechner einstellen

Gilt der Mindestlohn?

Nein, solange alle Au-pair-Kriterien erfüllt sind. Belegt für zwei Kantone.

Im Tessin steht die Ausnahme im Gesetz (LSM Art. 3 cpv. 1 lett. c), in Zürich im Merkblatt der Tripartiten Kommission. Für die übrigen Kantone haben wir keine veröffentlichte Quelle gefunden. Das heisst nicht, dass es keine Ausnahme gibt: Fragen Sie vor der Zusage das Arbeitsinspektorat Ihres Kantons. Die Kriterien stehen unten, Punkt für Punkt.

Was passiert, wenn ich es falsch mache?

Das hängt davon ab, was fehlt.

Ein Kriterium fällt weg: Dann haben Sie eine Nanny angestellt. In Zürich gilt dann der NAV Hauswirtschaft, CHF 20.35 pro Stunde, bei 30 Stunden rund CHF 2'646 im Monat, und die Differenz kann nachgefordert werden. Über CHF 22'680 im Jahr: Die Kasse rechnet das ganze Kalenderjahr im ordentlichen Verfahren nach, ab 25 Jahren mit Sparbeiträgen an die Pensionskasse. Nie angemeldet: Busse bis CHF 10'000 und Nachzahlung der Beiträge, bis fünf Jahre zurück. Unfall ohne Versicherung: Ihr Au-pair ist über die Ersatzkasse UVG gedeckt, Ihnen stellt die Ersatzkasse die Prämien in Rechnung, bis fünf Jahre zurück.

Quellen: Art. 1 Abs. 1 VOSA; AHVV Art. 11; AHV-Merkblätter 2.06 und 2.07; LSM Tessin Art. 3; Merkblatt der TPK Zürich; SVA Zürich, SVA Graubünden und Ersatzkasse UVG, schriftliche Auskünfte August 2026. Beispiel mit CHF 800 Taschengeld, Ihr Betrag ist frei vereinbar. Sätze 2026 geprüft am . Quellen und Methodik

Die Bedingungen: alle, nicht die meisten

Au-pair ist keine Rabattstufe, sondern eine Einstufung. Sie kippt, sobald eine einzige Bedingung nicht mehr stimmt, und dann gilt der Mindestlohn rückwirkend ab Beginn.

  • Höchstens 30 Stunden pro Woche, leichte Hausarbeit inbegriffen
  • Mindestens ein freier Tag pro Woche
  • Ein Elternteil ist während mindestens der Hälfte der Einsatzzeit im Haushalt
  • Sprachkurs in der Landessprache, als Richtwert 120 Stunden pro Jahr, mit einem Beitrag der Gastfamilie
  • Zwischen 18 und 30 Jahre alt (aus Drittstaaten: 18 bis 25), mit eigenem Zimmer im Haushalt
  • Nur Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit: keine Erziehung, keine Nachhilfe
  • Ein Jahr, höchstens einmal um ein Jahr verlängert (aus Drittstaaten: höchstens zwölf Monate, Art. 48 VZAE)

Was passiert, wenn eine Bedingung wegfällt

Dann ist es keine Au-pair-Anstellung mehr, sondern eine hauswirtschaftliche, und der zwingende Mindestlohn greift: CHF 20.35 pro Stunde, bei 30 Stunden also rund CHF 2'646 brutto im Monat statt CHF 800 Taschengeld. Die Differenz kann rückwirkend nachgefordert werden. Zusätzlich steigt die Lohnsumme über CHF 22'680: Die Kasse rechnet dann das ganze Kalenderjahr im ordentlichen Verfahren nach, ab 25 Jahren mit Sparbeiträgen an die Pensionskasse.

So einfach ist Clino

Clino macht den Papierkram. Sie behalten die Kontrolle.

Das erledigt Clino, für CHF 19.90
  • Arbeitsvertrag fertig erstellt
  • Lohn & Sozialabgaben berechnet
  • Anmeldung & Formulare vorausgefüllt
  • Erinnert an jede Frist, wie, wann, wo
Das bleibt bei Ihnen
  • Mit einem Klick bestätigen
  • Den Lohn direkt auszahlen
Keine Vollmacht, volle Kontrolle

Sie kommt an. Der Papierkram ist schon erledigt.

Was es kostet und worauf Sie abrechnen

Der häufigste Fehler ist, nur das Taschengeld abzurechnen. Für die AHV zählt die Summe aus Taschengeld und Naturallohn, und Kost und Logis werden zum Ansatz von Art. 11 AHVV bewertet: CHF 33 pro Tag, also CHF 990 pro Monat. Bei CHF 800 Taschengeld rechnen Sie deshalb auf CHF 1'790 ab, nicht auf CHF 800.

Was es kostet und worauf Sie abrechnen
CHF 800
Taschengeld (bar)
CHF 800
Kost & Logis (AHVV Art. 11)
CHF 990
AHV-pflichtiger Lohn
CHF 1'790
Pro Jahr
CHF 21'480
Grenze vereinfachtes VerfahrenCHF 22'680

Vereinfachtes Verfahren: eine Abrechnung pro Jahr.

Kost und Logis werden zum gesetzlichen Ansatz gerechnet und zählen mit. Genau das wird am häufigsten vergessen.

Taschengeld plus Kost und Logis CHF 990 ergibt den AHV-Lohn. Netto für Ihr Au-pair bei CHF 800: CHF 570.31, im vereinfachten Verfahren mit VAVplus.

OHNE ANMELDUNGDunkle Realität.
  • Kein Vertrag: bei Streit gilt nur, was beide noch wissen
  • Unfall: die Ersatzkasse zahlt, Sie zahlen 5 Jahre Prämien nach
  • AHV: 5 Jahre Nachzahlung, Busse bis CHF 10'000
ANGEMELDETHelle Realität.
  • Arbeitsvertrag nach NAV: Ferien, Kündigung, Lohnfortzahlung
  • Unfallversichert ab der ersten Stunde
  • AHV-Jahre für sie, Lohnabrechnung für Sie
ZIEHEN SIE DIE GRENZE: WO STEHT IHR HAUSHALT?

Art. 95 Abs. 1 UVG; Ersatzkasse UVG, schriftliche Auskunft vom 7. August 2026.

Was Sie als Gastfamilie konkret machen

  1. 1Aufenthalt klären: EU/EFTA meldet sich bei der Gemeinde an. Aus Drittstaaten läuft die Vermittlung zwingend über eine zugelassene Organisation, das Au-pair ist 18 bis 25 Jahre alt, die Bewilligung gilt höchstens zwölf Monate (Art. 48 VZAE). Clino übernimmt diesen Schritt nicht.
  2. 2Schriftlichen Au-pair-Vertrag aufsetzen: Stunden, freier Tag, Ferien, Taschengeld, Kost und Logis, Sprachkurs. Clino erstellt ihn mit dem Au-pair-Zusatz.
  3. 3Bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons anmelden, innert eines Monats nach dem ersten Arbeitstag, mit Taschengeld PLUS Naturallohn als Lohnsumme.
  4. 4Unfallversicherung (UVG) abschliessen, ab dem ersten Arbeitstag.
  5. 5Prüfen, dass Ihr Au-pair bei einer Schweizer Krankenkasse versichert ist, innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme (KVG Art. 3 Abs. 1). Wer hier arbeitet, versichert sich hier.
  6. 6Monatliche Abrechnungen und am Jahresende die Lohndeklaration. Im vereinfachten Verfahren ist das eine Abrechnung pro Jahr.

Fünf Punkte, die Gastfamilien erst nach der Anmeldung treffen

Woran kaum jemand denkt

Wir nennen sie vorher.

Haftpflicht ist keine Unfallversicherung.

Eine Privathaftpflicht ersetzt die UVG nicht, und die Krankenkasse Ihres Au-pairs mit Unfalleinschluss auch nicht («Krankenversicherung mit Unfalleinschluss ist nicht ausreichend», Tripartite Kommission Zürich). Die Unfallversicherung schliessen Sie ab, ab dem ersten Arbeitstag, nicht rückwirkend. Haben Sie schon eine Police, beachten Sie zuerst deren Kündigungsfrist (Merkblatt 2.07 Ziff. 7).

Mit ClinoZeigt, ob Ihre Ausgleichskasse das vereinfachte Verfahren plus anbietet, und kreuzt es in der Anmeldung an. Sonst führt Clino Sie zur eigenen Police.

Krankenkasse und Krankentaggeld sind zwei verschiedene Dinge.

Die Grundversicherung ist Sache Ihres Au-pairs: in der Schweiz, innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme (KVG Art. 3 Abs. 1). Wer die Prämie trägt, halten Sie im Vertrag fest. Krankentaggeld hängt vom Kanton ab: Zürich verlangt es, 80 % ab dem 31. Tag, auch auf Kost und Logis (NAV ZH Art. 12 und 26); das Tessin nicht (CNL art. 19).

Mit ClinoZeigt die Regel Ihres Kantons und rechnet Kost und Logis mit.

Die Kasse rechnet einmal im Jahr ab.

Monatlich geht nur das Taschengeld von Ihrem Konto. Die Beiträge kommen als eine Rechnung nach der Lohndeklaration (bis 30. Januar), zahlbar innert 30 Tagen; wer die Frist verpasst, riskiert den Ausschluss aus dem vereinfachten Verfahren (Merkblatt 2.07 Ziff. 10). Legen Sie den Betrag monatlich zur Seite.

Mit ClinoZeigt Ihnen jeden Monat, was sich für die Kasse ansammelt, bereitet die Lohndeklaration vor und erinnert Sie vor dem 30. Januar.

30 Stunden sind alle Stunden.

Kinderbetreuung am Abend und leichte Hausarbeit zählen mit. Und ein Elternteil ist mindestens die Hälfte der Einsatzzeit zu Hause. Arbeiten beide Eltern Vollzeit ausser Haus, ist es keine Au-pair-Stelle mehr, sondern eine Nanny; in Zürich zum NAV-Lohn von CHF 20.35 pro Stunde.

Mit ClinoDer Vertrag druckt die 30-Stunden-Grenze und die Abgrenzung zur Nanny; der Rechner zeigt, wann Sie CHF 22'680 im Jahr überschreiten.

Unter 20 Jahren: fünf Wochen Ferien. Und der Abschied kommt schneller als gedacht.

OR Art. 329a: fünf Wochen Ferien bis zum vollendeten 20. Altersjahr, danach vier. Bei der Abreise: Schlussabrechnung, Ferien pro rata, Kost und Logis bis zum Auszug, Abmeldung bei der Kasse, Arbeitszeugnis.

Mit ClinoPrüft das Alter, rechnet die Ferien pro rata und erstellt Schlussabrechnung und Arbeitszeugnis.

Quellen: Merkblatt der TPK Zürich, Fussnote 2 · AHV-Merkblatt 2.07 Ziff. 7 und 10 · KVG Art. 3 Abs. 1 · NAV Hauswirtschaft ZH Art. 12 und 26 · CNL Ticino art. 19 · OR Art. 329a

Wo die Mindestlohn-Ausnahme herkommt

Im GesetzKantonale WeisungKeine Quelle gefunden
Zürich: Kantonale WeisungBern: Keine Quelle gefundenLuzern: Keine Quelle gefundenUri: Keine Quelle gefundenSchwyz: Keine Quelle gefundenObwalden: Keine Quelle gefundenNidwalden: Keine Quelle gefundenGlarus: Keine Quelle gefundenZug: Keine Quelle gefundenFreiburg: Keine Quelle gefundenSolothurn: Keine Quelle gefundenBasel-Stadt: Keine Quelle gefundenBasel-Landschaft: Keine Quelle gefundenSchaffhausen: Keine Quelle gefundenAppenzell Ausserrhoden: Keine Quelle gefundenAppenzell Innerrhoden: Keine Quelle gefundenSt. Gallen: Keine Quelle gefundenGraubünden: Keine Quelle gefundenAargau: Keine Quelle gefundenThurgau: Keine Quelle gefundenTessin: Im GesetzWaadt: Keine Quelle gefundenWallis: Keine Quelle gefundenNeuenburg: Keine Quelle gefundenGenf: Keine Quelle gefundenJura: Keine Quelle gefundenZHTI

Wo die Ausnahme belegt ist

Zwei Kantone haben wir gegen eine Primärquelle geprüft. Die übrigen 24 sind grau, weil wir dort keine publizierte Quelle gefunden haben, nicht weil die Ausnahme dort nicht gälte.

Au-pair mit Clino anmelden

In 5 Minuten startklar

Au-pair mit Clino anmelden

Sie bekommen den Vertrag mit Au-pair-Zusatz, Kost und Logis im AHV-Lohn, die vorbereitete Anmeldung bei Ihrer Ausgleichskasse und jeden Monat eine Lohnabrechnung mit Nettobetrag, ohne falsche Mindestlohn-Warnung. Was Clino nicht macht: die Aufenthaltsbewilligung. Alle 26 Kantone, CHF 19.90 im Monat.

Anmeldung innert eines Monats ab Stellenantritt, Unfallversicherung ab dem ersten Arbeitstag. Nicht warten: die Frist läuft ab ihrem ersten Arbeitstag, nicht ab Ihrer Testphase.

Au-pair jetzt anmelden

Nichts wird vor Tag 30 belastet. Monatlich kündbar. Sie unterschreiben und senden selbst, Clino bereitet vor.

Häufige Fragen

Muss ich ein Au-pair bei der AHV anmelden?

Ja. Taschengeld plus Naturallohn gelten als AHV-pflichtiger Lohn, unabhängig davon, dass kein Mindestlohn gilt. Sie melden das Au-pair bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons an und schliessen die Unfallversicherung ab, über das vereinfachte Verfahren plus oder mit eigener Police.

Was bleibt meinem Au-pair netto?

Bei CHF 800 Taschengeld und CHF 990 Kost und Logis: CHF 570.31 im Monat, im vereinfachten Verfahren mit VAVplus. Abgezogen werden AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 %, Nichtberufsunfall 1,432 % und 5 % Quellensteuer, alle auf dem AHV-Lohn von CHF 1'790, aber nur vom Barlohn. Die Quellensteuer leiten Sie über die Kasse weiter; mit dem Steueramt rechnen Sie nicht ab.

Unfallversicherung über die Kasse oder eigene Police?

Bietet Ihre Ausgleichskasse das vereinfachte Verfahren plus an, kreuzen Sie es in der Anmeldung an; die Prämie rechnet die Kasse mit den Beiträgen ab (Berufsunfall zu Ihren Lasten, Nichtberufsunfall vom Lohn). Im Tessin ist das der einzige Weg über die Kasse (Modulo 111, Punkt 6 und 10). Sonst schliessen Sie eine eigene Police ab, vor dem ersten Arbeitstag; bei einer bestehenden Police zuerst deren Kündigungsfrist beachten.

Sie kommt aus Kolumbien. Brauche ich eine Agentur?

EU/EFTA: Anmeldung bei der Gemeinde, Bewilligung L oder B. Drittstaat: ja, die Vermittlung läuft über eine zur Arbeitsvermittlung zugelassene Organisation, das Au-pair ist 18 bis 25 Jahre alt und die Bewilligung gilt höchstens zwölf Monate, ohne Verlängerung (Art. 48 VZAE). Clino übernimmt die Aufenthaltsbewilligung nicht; alles danach (Vertrag, AHV, Unfall, Lohn) schon.

Reicht die europäische Krankenversicherungskarte?

Nein. Wer in der Schweiz erwerbstätig ist, untersteht dem Schweizer Versicherungsobligatorium und versichert sich hier bei einer Krankenkasse, innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme (KVG Art. 3 Abs. 1).

Bleibt ein Au-pair im vereinfachten Verfahren?

In der Regel ja: CHF 800 plus CHF 990 ergeben CHF 21'480 im Jahr, unter der Grenze von CHF 22'680. Rechnen Sie mit dem Naturallohn, sonst verschätzen Sie sich um fast CHF 12'000 im Jahr. Wer die Grenze im laufenden Jahr überschreitet, wird für das ganze Jahr ordentlich abgerechnet (Auskunft der SVA Graubünden, August 2026).

Sie geht nach zwei Monaten. Was schulde ich ihr noch?

Den Lohn bis zum letzten Tag, die nicht bezogenen Ferien anteilig, Kost und Logis bis zum Auszug, ein Arbeitszeugnis. Die Lohndeklaration an die Kasse bleibt für die gearbeiteten Monate fällig. Clino erstellt Schlussabrechnung und Zeugnis.

Sätze 2026 geprüft am . Gelesen: AHVV Art. 11, AHV-Merkblätter 2.06 und 2.07, SECO NAV Hauswirtschaft Stand 1. Januar 2026, Merkblatt der TPK Zürich, LSM Tessin Art. 3, Art. 48 VZAE. Schriftliche Auskünfte: Ersatzkasse UVG 7. August 2026, SVA Graubünden 7. August 2026, IAS Ticino 12. August 2026, SVA Zürich 13. August 2026. Keine Auskunft zu Au-pairs von TPK Zürich oder Ispettorato Ticino. Fehler melden

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