Pro Filia empfiehlt CHF 600 bis 700 netto im Monat, je nach Kanton, dazu Kost, Logis und einen Sprachkurs. Das Wort, das viele überlesen, ist «netto»: AHV, Unfallversicherung und Quellensteuer werden auf Taschengeld plus Kost und Logis (CHF 990) berechnet, aber nur vom Taschengeld abgezogen. Für CHF 600 bis 700 netto braucht es deshalb rund CHF 835 bis 950 brutto.
Kost und Logis990Franken im Monat
Kost und Logis zählen für die AHV als Lohn, zusätzlich zum Taschengeld.
AHVV Art. 11: CHF 33 pro Tag für volle Kost und Logis. Bei CHF 800 Taschengeld ergibt das einen AHV-Lohn von CHF 1'790 im Monat oder CHF 21'480 im Jahr, noch unter der Grenze von CHF 22'680 für das vereinfachte Verfahren.
Vom Taschengeld gehen AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 %, Nichtberufsunfall 1,432 % und 5 % Quellensteuer ab, berechnet auf den CHF 1'790. Von CHF 800 bleiben so CHF 570.31 netto. Sobald Ihr Au-pair angemeldet ist, kommen die Beiträge beider Seiten als eine Jahresrechnung der Ausgleichskasse, bei CHF 800 rund CHF 4'460: am besten monatlich ein Zwölftel zur Seite legen.
Gibt es einen Mindestbetrag?
Keinen bundesweiten. Solange alle Au-pair-Kriterien erfüllt sind, gilt kein kantonaler Mindestlohn: so steht es im Gesetz im Tessin, in Basel-Stadt und in Neuenburg, und im Merkblatt der Tripartiten Kommission in Zürich. Genf ist die Ausnahme: Der Normalarbeitsvertrag für Au-pairs setzt dort einen Mindestlohn von CHF 24.59 pro Stunde. Für die übrigen Kantone haben wir keine veröffentlichte Regel gefunden; fragen Sie im Zweifel beim kantonalen Arbeitsamt nach.
Die Kriterien sind streng: höchstens 30 Stunden pro Woche, Abendbetreuung und leichte Hausarbeit eingerechnet, Sprachkurs, eigenes Zimmer, und ein Elternteil ist mindestens die Hälfte der Einsatzzeit zu Hause. Fällt eines weg, ist es rechtlich eine Nanny mit NAV-Lohn: CHF 20.35 pro Stunde, bei 30 Stunden rund CHF 2'646 im Monat. Die Differenz kann nachgefordert werden.
Was neben dem Taschengeld ins Budget gehört
Sprachkurs
Ein Kurs in der Ortssprache, Richtwert 120 Stunden im Jahr. Meist zahlt die Gastfamilie den Kurs oder einen fixen Beitrag; halten Sie den Anteil im Vertrag fest.
Unfallversicherung (UVG)
Pflicht ab dem ersten Arbeitstag, nicht rückwirkend abschliessbar. Fehlt die Police, zahlt die Ersatzkasse UVG die Leistungen und stellt Ihnen die Prämien bis fünf Jahre zurück in Rechnung (Art. 95 UVG).
Krankentaggeld je nach Kanton
In Zürich verlangt der NAV Hauswirtschaft eine Krankentaggeldversicherung (Art. 12), im Tessin nicht. Prüfen Sie Ihren Kanton vor dem ersten Krankheitstag.
Krankenkasse
Ihr Au-pair versichert sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme bei einer Schweizer Krankenkasse (KVG Art. 3). Bei einem Au-pair aus einem Drittstaat zahlt laut Pro Filia die Familie die Prämie, ebenso Reise, Sozialabgaben und Quellensteuer.
Ferien
Fünf Wochen pro Jahr bis zum vollendeten 20. Altersjahr, danach vier (OR Art. 329a). Taschengeld, Kost und Logis laufen weiter.
Häufige Fragen
Ist die Empfehlung von Pro Filia brutto oder netto?
Gilt das auch für ein Au-pair aus einem Drittstaat?
Muss ich den Sprachkurs zahlen?
Was passiert bei mehr als 30 Stunden pro Woche?
Quellen
- Pro Filia, «Au-pair aus der EU» und «Au-pair aus Drittstaaten»: Nettolohn CHF 600 bis 700 je nach Kanton, Sprachkurs mindestens 120 Stunden (profilia.ch, gelesen am 25.09.2026).
- AHVV Art. 11 und AHV-Merkblatt 2.06: volle Kost und Logis CHF 33 pro Tag / CHF 990 pro Monat.
- Au-pairs und Mindestlohn: LSM Tessin Art. 3, MiLoG Basel-Stadt § 2, RSalMin Neuenburg Art. 3, Merkblatt TPK Zürich; Genf: CTT-TPMaj Art. 9 (CHF 24.59 pro Stunde).
- SECO / NAV Hauswirtschaft: Mindestlohn ungelernt CHF 20.35; NAV Hauswirtschaft ZH Art. 12 (Krankentaggeld).
- OR Art. 329a (Ferien), Art. 95 UVG (Ersatzkasse UVG), AHVG Art. 88 (Busse), KVG Art. 3.
Übersicht, keine Rechtsberatung. Sätze 2026, Beispiel Kanton Zürich, vereinfachtes Verfahren mit VAVplus; berechnet mit denselben Daten wie die Clino-Lohnabrechnung.
