Zum Inhalt springen
Ratgeber Au pair

Au-pair-Taschengeld 2026: Was zahlt man wirklich?

Üblich sind CHF 500 bis 800 im Monat, je nach Kanton und Pensum. Einen gesetzlichen Mindestbetrag gibt es nicht, solange alle Au-pair-Kriterien erfüllt sind. Aber fürs Budget zählt mehr als das Taschengeld: Kost und Logis kommen als Naturallohn von CHF 990 dazu, und einmal im Jahr kommt die Rechnung der Ausgleichskasse.

Lesedauer: 7 min · Stand: August 2026
Antwort in 30 Sekunden
CHF 500-800
übliches Taschengeld pro Monat in der Schweiz

Üblich sind CHF 500 bis 800 Taschengeld im Monat; in Zürich vereinbaren die meisten Gastfamilien rund CHF 800. Einen gesetzlichen Mindestbetrag gibt es nicht, solange alle Au-pair-Kriterien erfüllt sind (belegt für Zürich und Tessin). Abgerechnet wird aber auf Taschengeld plus Kost und Logis: CHF 1'790 im Monat.

  • Pro Filia empfiehlt netto CHF 600 bis 700 je nach Kanton, plus Kost, Logis und Sprachkurs
  • Kost und Logis zählen als Naturallohn: CHF 990 im Monat (AHVV Art. 11)
  • Bei CHF 800 Taschengeld kostet dich das Au-pair real rund CHF 942 im Monat; die Beiträge kommen als eine Jahresrechnung von rund CHF 4'460

Das gilt, wenn

Gilt für ein echtes Au-pair-Verhältnis: höchstens 30 Stunden pro Woche, wohnt bei euch, Sprachkurs, und ein Elternteil ist mindestens die Hälfte der Einsatzzeit zu Hause.

Stell dein Taschengeld ein: netto, echte Kosten, Jahresrechnung

CHF 800
CHF 400CHF 1'000

Dein Au-pair erhält netto

CHF 570.31 /Monat

nach AHV, ALV, Unfall und 5 % Quellensteuer

Dich kostet es real

CHF 942 /Monat

Taschengeld plus Arbeitgeberbeiträge; Kost, Logis und Sprachkurs kommen dazu

Jahresrechnung der Ausgleichskasse

CHF 4'460

alle Beiträge, einmal im Jahr, zahlbar innert 30 Tagen. Leg monatlich ein Zwölftel zur Seite.

AHV-Lohn (Taschengeld + Kost & Logis): CHF 1'790Grenze vereinfachtes Verfahren: CHF 22'680

Vereinfachtes Verfahren: eine Abrechnung pro Jahr, 5 % Quellensteuer, kein BVG.

Beispiel Kanton Zürich, vereinfachtes Verfahren mit VAVplus, Kost und Logis CHF 990 (AHVV Art. 11). Berechnet mit denselben Sätzen wie die Clino-Lohnabrechnung.

Clino bereitet Vertrag, Anmeldung und jede Lohnabrechnung mit genau diesen Zahlen vor. Du unterschreibst und sendest selbst.

Au-pair anmelden: so gehts

Was ist üblich? Die Bandbreite 2026

Eine gesetzliche Zahl wirst du nicht finden: Das Taschengeld ist Vereinbarungssache zwischen dir und deinem Au-pair. In der Praxis hat sich eine Bandbreite von CHF 500 bis 800 im Monat etabliert. In Zürich und anderen teuren Regionen liegen die meisten Familien bei CHF 700 bis 800, bei kürzeren Pensen oder in günstigeren Kantonen eher darunter.

Pro Filia, die traditionsreichste Schweizer Au-pair-Organisation, empfiehlt für Au-pairs aus der EU einen Nettolohn von CHF 600 bis 700 je nach Kanton, dazu Kost und Logis durch die Familie und den Sprachkurs, mindestens 120 Stunden im Jahr.

Und der Mindestlohn? Ein Au-pair fällt nicht unter die kantonalen Mindestlöhne, solange alle Au-pair-Kriterien erfüllt sind. Belegt ist das im Tessin und in Basel-Stadt direkt im Gesetz, in Zürich per Merkblatt der Tripartiten Kommission, in Neuenburg per Reglement. Genf ist die Ausnahme: Dort gilt ein eigener Mindestlohn von CHF 24.59 pro Stunde, auch im Haushalt.

CHF 500-600

Tiefere Pensen, günstigere Kantone, sehr junge Au-pairs. Deutlich unter CHF 500 wird es schwer, überhaupt jemanden zu finden.

CHF 600-700

Die Empfehlung von Pro Filia, netto und je nach Kanton. Eine solide Mitte für die meisten Regionen.

CHF 700-800

Üblich in Zürich und anderen teuren Regionen. Mit CHF 800 rechnen wir in allen Beispielen auf dieser Seite.

Kost und Logis zählen als Lohn: plus CHF 990 im Monat

Für die AHV ist dein Au-pair eine Angestellte deines Haushalts, und Zimmer und Verpflegung sind Teil des Lohns. Die AHV bewertet volle Kost und Logis fix mit CHF 33 pro Tag, also CHF 990 im Monat (AHVV Art. 11). Abgerechnet wird deshalb nie nur das Taschengeld, sondern Taschengeld plus Naturallohn.

Bei CHF 800 Taschengeld ergibt das einen AHV-Lohn von CHF 1'790 im Monat oder CHF 21'480 im Jahr. Das bleibt unter der Grenze von CHF 22'680, also läuft alles im vereinfachten Verfahren: eine Jahresrechnung, und die 5 % Quellensteuer sind damit erledigt.

CHF 990
Naturallohn pro Monat
CHF 1'790
AHV-Lohn bei CHF 800 Taschengeld
CHF 21'480
AHV-Lohn pro Jahr
CHF 22'680
Grenze vereinfachtes Verfahren

Der häufigste Rechenfehler

Wer nur mit dem Taschengeld rechnet, verschätzt sich um fast CHF 12'000 im Jahr. Alle Grenzen (CHF 22'680, BVG) werden am Gesamtlohn inklusive Naturallohn gemessen, nie am Barlohn allein.

Was vom Taschengeld abgezogen wird

Vom Taschengeld gehen die Arbeitnehmerbeiträge ab: AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 %, Nichtberufsunfall 1,432 % und 5 % Quellensteuer. Berechnet werden sie auf dem vollen AHV-Lohn von CHF 1'790, abgezogen aber nur vom Barlohn. Von CHF 800 bleiben deinem Au-pair so CHF 570.31 netto, im vereinfachten Verfahren mit VAVplus.

AHV schuldest du im Privathaushalt ab dem ersten Franken. Die einzige Ausnahme, die Freigrenze von CHF 750 im Jahr, gilt nur für Angestellte unter 25, und mit Taschengeld plus Naturallohn liegt ein Au-pair ohnehin weit darüber.

Die Kasse rechnet einmal im Jahr ab

Monatlich überweist du nur das Netto-Taschengeld. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge kommen als eine Jahresrechnung der Ausgleichskasse, zahlbar innert 30 Tagen: bei CHF 800 Taschengeld rund CHF 4'460. Leg den Betrag monatlich zur Seite, dann tut die Rechnung im Winter nicht weh.
Sparglas mit Schweizer Franken: das Budget für das Au-pair

Ehrlich gerechnet

Das Taschengeld ist nur die halbe Wahrheit.

Zimmer, Essen, Sprachkurs und Sozialbeiträge machen aus CHF 800 Taschengeld schnell das Doppelte an echten Kosten. Wer das vorher weiss, budgetiert entspannt.

Was neben dem Taschengeld noch dazugehört

Diese Posten gehören zum Au-pair-Modell. Die meisten sind kein Bargeld, aber alle gehören ins Budget und in den Vertrag.

1

Sprachkurs

Ein Kurs in der Ortssprache, Richtwert 120 Stunden im Jahr. In den meisten Kantonen zahlt die Gastfamilie den Kurs oder einen fixen Beitrag; halte deinen Anteil im Vertrag fest.

2

Unfallversicherung (UVG)

Pflicht ab dem ersten Arbeitstag und nicht rückwirkend abschliessbar. Fehlt die Police, zahlt die Ersatzkasse UVG zwar die Leistungen, stellt dir aber bis zu fünf Jahre Ersatzprämien in Rechnung, bei Unentschuldbarkeit verdoppelt (Art. 95 UVG).

3

Krankentaggeld je nach Kanton

In Zürich verlangt der NAV Hauswirtschaft eine Krankentaggeldversicherung (Art. 12), im Tessin gibt es keine solche Pflicht. Prüfe deinen Kanton, bevor der erste Krankheitstag kommt.

4

Krankenkasse

Dein Au-pair versichert sich selbst bei einer Schweizer Krankenkasse, innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme (KVG Art. 3). Die europäische Krankenversicherungskarte reicht nicht.

5

Ferien

Fünf Wochen pro Jahr bis zum vollendeten 20. Altersjahr, danach vier (OR Art. 329a). Taschengeld, Kost und Logis laufen in den Ferien weiter.

Krankentaggeld-Pflicht: alle Kantone im Überblick

Wenn die Kriterien kippen, kippt auch der Preis

Die 30 Stunden pro Woche sind alle Stunden: Abendbetreuung und leichte Hausarbeit zählen mit. Und ein Elternteil muss mindestens die Hälfte der Einsatzzeit zu Hause sein. Fällt ein Kriterium weg, ist es rechtlich kein Au-pair mehr, sondern eine Nanny.

Dann gilt der NAV-Lohn von CHF 20.35 pro Stunde: bei 30 Stunden rund CHF 2'646 im Monat statt Taschengeld. Die Differenz kann nachgefordert werden.

Über CHF 22'680 kippt auch das Verfahren

Wer die Grenze im laufenden Jahr überschreitet, wird für das ganze Kalenderjahr ordentlich abgerechnet, rückwirkend ab 1. Januar, inklusive BVG.

Au-pair oder Nanny? Der direkte Vergleich

Betrag gefunden? Dann fehlt nur noch die Anmeldung.

Au-pair-Vertrag mit Taschengeld, Kost und Logis als Lohnbestandteil, die vorbereitete Anmeldung bei der Ausgleichskasse, jeden Monat eine Lohnabrechnung: Clino bereitet alles vor, du unterschreibst und sendest selbst. Was Clino nicht macht: Versicherungen verkaufen und die Aufenthaltsbewilligung. CHF 19.90 im Monat, 30 Tage gratis.

So meldest du dein Au-pair an

Gratis Checkliste: Haushaltshilfe korrekt anstellen

AHV, UVG, Vertrag. Alles auf einer Seite, per E-Mail in 30 Sekunden.

Kein Spam. Jederzeit abmelden.

Häufige Fragen

Wie viel Taschengeld ist 2026 üblich?
Zwischen CHF 500 und 800 im Monat, plus Kost, Logis und Sprachkurs. Pro Filia empfiehlt netto CHF 600 bis 700 je nach Kanton; in Zürich vereinbaren die meisten Familien rund CHF 800.
Gibt es einen gesetzlichen Mindestbetrag für das Taschengeld?
Nein, solange alle Au-pair-Kriterien erfüllt sind: höchstens 30 Stunden pro Woche, wohnt in der Familie, Sprachkurs, ein Elternteil zur Hälfte der Einsatzzeit zu Hause. Belegt ist die Ausnahme für Zürich (Merkblatt der Tripartiten Kommission) und das Tessin (LSM Art. 3); Genf hat stattdessen einen eigenen Mindestlohn.
Zählen Kost und Logis wirklich als Lohn?
Ja. Die AHV bewertet volle Kost und Logis mit CHF 33 pro Tag, also CHF 990 im Monat (AHVV Art. 11). Bei der Ausgleichskasse deklarierst du Taschengeld plus Naturallohn, bei CHF 800 also CHF 1'790 im Monat.
Was bleibt meinem Au-pair netto?
Bei CHF 800 Taschengeld: CHF 570.31 im Monat. Abgezogen werden AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 %, Nichtberufsunfall 1,432 % und 5 % Quellensteuer, alle berechnet auf dem AHV-Lohn von CHF 1'790, aber nur vom Barlohn abgezogen.
Muss ich den Sprachkurs zahlen?
Der Sprachkurs gehört zum Au-pair-Modell, Richtwert 120 Stunden im Jahr. In den meisten Kantonen übernimmt die Gastfamilie den Kurs oder einen Beitrag daran; wie viel, hältst du im Vertrag fest.
Was passiert bei mehr als 30 Stunden pro Woche?
Dann ist es kein Au-pair mehr, sondern eine Nanny mit NAV-Lohn: CHF 20.35 pro Stunde, bei 30 Stunden rund CHF 2'646 im Monat. Die Differenz kann nachgefordert werden. Wer gar nicht anmeldet, riskiert zusätzlich Nachzahlungen bis fünf Jahre und eine Busse bis CHF 10'000 (AHVG Art. 88).

Quellen

  • AHVV Art. 11 und AHV-Merkblatt 2.06: Naturallohn, volle Kost und Logis CHF 33 pro Tag / CHF 990 pro Monat.
  • Merkblatt der Tripartiten Kommission Zürich (Au-pair-Kriterien, keine Mindestlohn-Vorgabe) und LSM Tessin Art. 3.
  • Pro Filia: Empfehlung Nettolohn CHF 600 bis 700 je nach Kanton, Sprachkurs mindestens 120 Stunden (profilia.ch, gelesen im August 2026).
  • SECO / NAV Hauswirtschaft: Mindestlohn ungelernt CHF 20.35; NAV Hauswirtschaft ZH Art. 12 (Krankentaggeld); CNL Ticino art. 19.
  • OR Art. 329a (Ferien), Art. 95 UVG (Ersatzkasse UVG), AHVG Art. 88 (Busse).

Übersicht, keine Rechtsberatung. Sätze 2026; Beträge werden aus denselben Daten berechnet wie in der Clino-App.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026