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Nanny · Anmeldung

Nanny bei der AHV anmelden: ab dem ersten Franken, in vier Schritten (2026)

Frau mit Brille sitzt nachdenklich mit Laptop, Unterlagen und grüner Tasse am Tisch, im Hintergrund spielt eine Nanny mit einem Kleinkind

Eine Nanny privat anzustellen ist legal, aber Sie werden damit Arbeitgeber. Hier steht, wann Sie anmelden müssen, bei wem, bis wann, und was sonst noch ab dem ersten Arbeitstag gilt.

Antwort in 30 Sekunden

Ja, ab dem ersten Franken. Im Privathaushalt gibt es keine Bagatellgrenze: Nur bei Angestellten bis 25 Jahre sind Löhne bis CHF 750 pro Jahr und Arbeitgeber beitragsfrei (AHVV Art. 34d Abs. 2). Sie melden sich innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons an, und die Unfallversicherung muss ab der ersten Arbeitsstunde stehen.

  • Bis CHF 22'680 Jahreslohn ist das vereinfachte Verfahren möglich, darüber rechnen Sie ordentlich ab und die Pensionskasse (BVG) kommt dazu.
  • Quellensteuer: Im vereinfachten Verfahren ziehen Sie bei jeder Nanny pauschal 5 % ab, auch mit C-Bewilligung oder Schweizer Pass. Im ordentlichen Verfahren nur, wenn sie keine C-Bewilligung hat.
  • Ohne Anmeldung fordert die Kasse die Beiträge bis fünf Jahre rückwirkend, mit 5 % Verzugszins, und Sie haften auch für den Anteil der Nanny.

Das gilt, wenn

Familien, die eine Nanny, Tagesmutter im eigenen Haushalt oder Kinderbetreuerin privat gegen Lohn anstellen.

In vier Schritten angemeldet

  1. 1

    Die Angaben der Nanny einholen

    Die Anmeldung scheitert selten am Formular, meist an fehlenden Angaben. Klären Sie in einem Gespräch:

    • Name, Geburtsdatum und AHV-Nummer, wie auf dem Versicherungsausweis oder der Krankenkassenkarte. Hat sie keine Nummer, beantragt die Kasse sie bei der Anmeldung.
    • Aufenthaltsstatus: Schweizer Pass, Bewilligung B, L, C oder G. Die Bewilligung selbst ist eine eigene Anmeldung beim Migrationsamt, nicht bei der AHV.
    • Wohnsitz und weitere Arbeitsorte: Wohnt sie im Ausland oder arbeitet sie auch in einem anderen Land, fragen Sie die Kasse vor der Anmeldung.
    • Andere Familien: Deren Anmeldung deckt Ihre Löhne nicht ab. Jeder Haushalt meldet den Lohn, den er selbst zahlt.
    • Lohn als AHV-pflichtiger Bruttolohn: Ferienentschädigung und 13. Monatslohn sowie Kost und Logis gehören dazu. Haben Sie netto vereinbart, rechnen Sie zuerst hoch.

    Aufenthaltsbewilligung und AHV-Anmeldung sind zwei getrennte Anmeldungen bei zwei Behörden: Meldeverfahren oder AHV-Anmeldung, der Unterschied.

  2. 2

    Innert eines Monats bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons anmelden

    Zuständig ist die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons, nicht die der Nanny. Auf dem Formular wählen Sie das Verfahren: bis CHF 22'680 Jahreslohn und CHF 60'480 Lohnsumme im Haushalt ist das vereinfachte möglich, sonst das ordentliche. Ob Ihre Nanny darunter bleibt, zeigt der Nanny-Check zum vereinfachten Verfahren.

    AK-Finder: deine kantonale Ausgleichskasse

    Die AHV-Anmeldung läuft über die Ausgleichskasse deines Wohnkantons. Wähle deinen Kanton - du bekommst die zuständige Kasse, das Online-Portal und das Anmeldeformular.

    Zürich

    SVA Zürich

    Online-Portal: AHVeasyFAK-Beitrag (Arbeitgeber): 1.025%
    Website der Kasse+41 44 448 50 00

    Quelle: offizielle Angaben der kantonalen Ausgleichskassen.

  3. 3

    Die Unfallversicherung ab der ersten Stunde

    Berufsunfälle sind immer versichert, Nichtberufsunfälle ab 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber. Zwei Wege: Sie kreuzen auf dem Anmeldeformular VAVplus an, dann läuft die Versicherung über die Kasse (in allen Kantonen möglich, nur im vereinfachten Verfahren), oder Sie schliessen eine Police bei einem Versicherer ab. Rückwirkend geht keins von beiden. Details: Unfallversicherung für Haushaltshilfen.

  4. 4

    Jeden Monat abziehen, einmal im Jahr abrechnen

    Vom Lohn ziehen Sie jeden Monat die Arbeitnehmerbeiträge ab (AHV/IV/EO, ALV, ab 8 Stunden pro Woche die Nichtberufsunfall-Prämie) und gegebenenfalls die Quellensteuer. Im vereinfachten Verfahren melden Sie die Lohnsumme bis zum 30. Januar, die Rechnung ist innert 30 Tagen zu zahlen. Liegt der Jahreslohn über CHF 22'680, ist zusätzlich eine Pensionskasse für die Nanny Pflicht.

    Quellensteuer: Im vereinfachten Verfahren ziehen Sie pauschal 5 % vom Lohn ab, bei jeder Nanny, auch mit C-Bewilligung oder Schweizer Pass. Im ordentlichen Verfahren ziehen Sie die Steuer nach dem kantonalen Tarif ab, wenn die Nanny keine C-Bewilligung hat und nicht mit einer Schweizerin, einem Schweizer oder einer Person mit C-Bewilligung verheiratet ist. Die Regeln im Detail: Quellensteuer für die Nanny.

Muster mit erfundenen Angaben

Anmeldung Hausangestellte

an die kantonale Ausgleichskasse

Arbeitgeberin
Familie Muster
Angestellte
Ana Beispiel
AHV-Nummer
756.9217.0769.85
Beginn
1. Oktober
ANGEMELDETALLES IN ORDNUNG

Nächster Schritt: Clino bereitet die Anmeldung für Ihren Kanton vor und macht danach jeden Monat die Lohnabrechnung. Einreichen tun Sie. CHF 19.90 im Monat, 30 Tage gratis.

Nanny jetzt anmelden →

Sonderfall: Nanny bis 25 Jahre

Bis Ende des Jahres, in dem sie 25 wird, sind Löhne bis CHF 750 pro Jahr und Arbeitgeber beitragsfrei. Die Studentin, die ein paar Samstage hütet, müssen Sie deshalb oft nicht anmelden. Übersteigt der Lohn CHF 750, ist der ganze Betrag beitragspflichtig. Die Grenze gilt pro Familie. Wann ein Babysitter trotzdem dazugehört: Babysitter, Nanny oder Au-pair anmelden.

Was passiert, wenn Sie nicht anmelden?

Das realistische Szenario ist nicht die Strafanzeige, sondern eine Rechnung, mit der Sie nicht gerechnet haben:

Beiträge rückwirkend, plus Zins

Beitragsforderungen verjähren in der Regel fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs (AHVG Art. 16). Dazu kommen 5 % Verzugszins pro Jahr. Sie haften gegenüber der Kasse für den ganzen Beitrag, also auch für den Anteil der Nanny, den Sie bei längst ausbezahlten Löhnen kaum noch abziehen können.

Strafbestimmungen

Das AHVG bestraft Arbeitgebende, die beitragspflichtige Löhne nicht abrechnen (AHVG Art. 87 und 88). Nicht jede verspätete Anmeldung endet vor Gericht. Wer sich von sich aus meldet, klärt es in aller Regel als Nachzahlung.

Fehlende Unfallversicherung

Verunfallt eine nicht versicherte Nanny, zahlt die Ersatzkasse UVG ihr die gesetzlichen Leistungen. Ihnen stellt sie Ersatzprämien für die Dauer des Versäumnisses in Rechnung, höchstens für fünf Jahre (UVG Art. 95).

Selbst machen oder sich führen lassen

Es gibt genau zwei Verfahren, das vereinfachte und das ordentliche. Beide können Sie mit dem Formular Ihrer Kasse selbst erledigen. Clino ist kein drittes Verfahren, sondern Software, die das passende Formular vorbereitet und danach die Lohnabrechnungen macht. Angemeldet werden Sie von der Ausgleichskasse, versichert von Ihrem Versicherer.

Selbst abrechnen, Treuhand oder Software: was die monatliche Nanny-Lohnabrechnung kostet, im Vergleich

Häufige Fragen

Kann ich meine Nanny rückwirkend anmelden?
Ja, und es ist der richtige Schritt. Sie zahlen die Beiträge nach, grundsätzlich bis fünf Jahre zurück, plus Verzugszins. Wie Ihre Kasse den konkreten Fall behandelt, erfahren Sie am Telefon. Die Unfallversicherung lässt sich nicht rückwirkend abschliessen, schliessen Sie sie deshalb sofort ab.
Die Nanny sagt, sie sei selbständig. Muss ich trotzdem anmelden?
Ja. Die Kasse beurteilt die tatsächlichen Umstände: Wer bei Ihnen zu Hause nach Ihren Anweisungen und zu Ihren Zeiten arbeitet, ist angestellt, auch wenn sie eine Rechnung stellt.
Muss ich anmelden, wenn meine Schwester die Kinder hütet?
Nicht, solange sie unentgeltlich oder gegen ein kleines Dankeschön hilft. Wird daraus eine Anstellung mit regelmässigem Lohn, gilt dasselbe wie sonst: ab dem ersten Franken, bei Angestellten bis 25 ab CHF 750 pro Jahr.
Wie lange dauert die Anmeldung?
Das Formular ist in etwa einer Viertelstunde ausgefüllt. Danach bearbeitet die Kasse die Anmeldung, üblicherweise innert einiger Arbeitstage, und Sie erhalten Ihre Abrechnungsnummer.
Bekommt meine Nanny einen Lohnausweis?
Im ordentlichen Verfahren stellen Sie ihr am Jahresende einen Lohnausweis aus. Im vereinfachten Verfahren nicht: Sie erhält von der Kasse eine Bescheinigung über die abgelieferte Quellensteuer. In beiden Fällen zählen die Beiträge für ihre Rente.

Quellen

Grenzwerte 2026 gemäss AHV/IV-Merkblättern 2.06 und 2.07. Anmeldefrist von einem Monat: Wegleitung über den Bezug der Beiträge (WBB, Rz 2108). Ersatzprämien: schriftliche Auskunft der Ersatzkasse UVG vom 7.8.2026. Geprüft am 25.09.2026.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino