Muss ich meine Nanny bei der AHV anmelden? Ja - so machst du es in 3 Schritten (2026)
Eine Nanny privat anstellen ist legal - aber sobald du ihr regelmässig Lohn zahlst, musst du sie bei der Ausgleichskasse anmelden. Hier ist die kurze Antwort, drei mögliche Wege und genau das, was du pro Kanton tun musst.
Ja: Bei einer erwachsenen Nanny bist du ab dem ersten Franken AHV-pflichtig - im Privathaushalt gibt es keine Bagatellgrenze. Nur bei unter 25-Jährigen sind Löhne bis CHF 750 pro Jahr und Arbeitgeber beitragsfrei. Angemeldet wird bei der Ausgleichskasse deines Wohnkantons.
- Bis CHF 22'680 Jahreslohn: vereinfachtes Verfahren möglich. Darüber: ordentliche Anmeldung
- Zuständig ist die Ausgleichskasse deines Wohnkantons - nicht die deiner Nanny
- Ohne Anmeldung: Beiträge in der Regel 5 Jahre rückwirkend, plus 5% Verzugszins - und du schuldest beide Hälften
Wann musst du eine Nanny anmelden?
Für eine erwachsene Nanny bist du ab dem ersten bezahlten Franken AHV-pflichtig. Die Bagatellgrenze, die sonst für Kleinstlöhne gilt, ist im Privathaushalt ausdrücklich ausgenommen (Art. 34d Abs. 2 AHVV). Bei einer regelmässigen Nanny - sagen wir CHF 28/h, 12 Stunden pro Woche - zahlst du also vom ersten Lohn an mit.
Rechne mit dem Jahreslohn, nicht mit den Wochenstunden. CHF 32 pro Stunde für 15 Stunden in der Woche sind rund CHF 1'900 im Monat und gut CHF 23'000 im Jahr - aber selbst wenn deine Nanny nur die Sommerferien überbrückt, meldest du sie an. Bei einer erwachsenen Angestellten zählt jeder Franken.
Wichtig: Die CHF 750-Grenze für junge Nannies gilt pro Arbeitgeber, nicht pro Person. Arbeitet eine unter 25-jährige Nanny bei mehreren Familien, hat jede Familie ihre eigene CHF 750-Grenze. Eine erwachsene Nanny dagegen meldet jede Familie ab dem ersten Franken an - oder ihr nutzt gemeinsam das vereinfachte Verfahren.
Sonderregel: junge Nannies
Für Personen bis Ende des Jahres ihres 25. Geburtstags gilt eine Ausnahme: Löhne bis CHF 750 pro Jahr und Arbeitgeber sind AHV-frei (Art. 34d Abs. 2 AHVV). Klassischer Fall: die 22-jährige Studentin als Wochenend-Nanny - zahlst du ihr nur ein paar Hundert Franken im Jahr, musst du sie nicht anmelden. Erst wenn du die CHF 750 überschreitest, wird ihr ganzer Jahreslohn beitragspflichtig. Für alle ab 25 gibt es diese Grenze nicht - da zählt schon der erste Franken.
3 Wege, deine Nanny anzumelden
Welcher Weg für dich richtig ist, hängt vor allem vom Jahreslohn ab. Die Übersicht:
1. Vereinfachtes Verfahren
- •Lohnschwelle: bis CHF 22'680 pro Jahr und Arbeitgeber (Stand 2026)
- •Pauschale Quellensteuer von 5% (0,5% Bund, 4,5% Kanton und Gemeinde), die du vom Lohn deiner Nanny abziehst
- •AHV, ALV und FAK werden einmal im Jahr über die Ausgleichskasse abgerechnet - abgezogen wird trotzdem jeden Monat
- •Statt eines Lohnausweises stellt die Ausgleichskasse deiner Nanny eine Bescheinigung aus
Passt, wenn der AHV-pflichtige Jahreslohn sicher unter CHF 22'680 bleibt und die Lohnsumme des Haushalts unter CHF 60'480.
2. Reguläres Verfahren (ordentlich)
- •Anmeldung als Arbeitgeber bei deiner kantonalen Ausgleichskasse
- •Monatliche Lohnabrechnung mit Brutto-Netto, Sozialabzüge, Lohnausweis am Jahresende
- •Quellensteuer separat über kantonale Steuerverwaltung (bei B/L-Bewilligung)
- •Du brauchst: BVG-Anschluss ab CHF 22'680 im Jahr, eine eigene UVG-Police, und du klärst die Lohnfortzahlung bzw. das Krankentaggeld
Passt bei Vollzeit, bei mehreren Angestellten im Haushalt oder wenn die Grenze im Lauf des Jahres fallen könnte.
Beide Wege kannst du selber gehen - oder dich führen lassen
- •Clino ist kein drittes Verfahren. Es gibt genau zwei: das vereinfachte und das ordentliche. Clino ist Software, die dich durch eines davon führt
- •Was das konkret heisst: ausrechnen, welches Verfahren auf deine Zahlen passt, das richtige Formular deines Kantons heraussuchen und die Angaben vorbereiten
- •Unterschreiben und einreichen tust du. Angemeldet wirst du von der Ausgleichskasse, versichert von deinem Versicherer - beides sind wir nicht
- •Danach jeden Monat die Lohnabrechnung und am Jahresende die Meldung an die Kasse. CHF 19.90 im Monat
Frag deine Nanny das, bevor du das Formular öffnest
Die Anmeldung scheitert selten am Formular, sondern an fehlenden Angaben. Diese fünf Punkte klärst du am besten in einem einzigen Gespräch:
- 1Name, Geburtsdatum und AHV-Nummer, genau so wie sie auf dem Versicherungsausweis oder der Krankenkassenkarte stehen. Beides trägt die Nummer.
- 2Sie hat keine AHV-Nummer? Das blockiert die Anstellung nicht. Die Nummer wird über die zuständige Ausgleichskasse vergeben - du meldest sie an und beantragst sie im selben Zug.
- 3Sie arbeitet schon bei einer anderen Familie? Ihre AHV-Nummer bleibt dieselbe, aber die Anmeldung der anderen Familie deckt deine Löhne nicht ab. Jeder Haushalt rechnet die Löhne ab, die er selber zahlt.
- 4Wohnt sie in der Schweiz, und arbeitet sie nur hier? Bei Wohnsitz im Ausland oder Arbeit in mehreren Ländern gelten eigene Regeln - dann frag die Kasse vor der Anmeldung.
- 5Hat sie Kinder? Familienzulagen laufen ebenfalls über die Ausgleichskasse und werden separat beantragt.
Und die Lohnangabe im Formular: Gemeint ist der AHV-pflichtige Bruttolohn. Ferienentschädigung, ein 13. Monatslohn und Kost und Logis gehören dazu. Habt ihr einen Nettolohn vereinbart, musst du zuerst hochrechnen - sonst meldest du zu wenig.
Welcher Weg passt zu dir?
Der Entscheid endet bei einem der beiden gesetzlichen Verfahren. Wie viel Luft dir bis zur Grenze bleibt, rechnet der Check im Beitrag zum vereinfachten Verfahren aus.
AK-Finder: deine kantonale Ausgleichskasse
Die AHV-Anmeldung läuft über die Ausgleichskasse deines Wohnkantons. Wähle deinen Kanton - du bekommst die zuständige Kasse, das Online-Portal und das Anmeldeformular.
Zürich
SVA Zürich
Quelle: offizielle Angaben der kantonalen Ausgleichskassen.
Andere Kantone findest du via zas.admin.ch oder ahv-iv.ch. Wenn du selbständig bist, kann auch deine Branchen-Ausgleichskasse zuständig sein - bei Privathaushalten ist es immer die kantonale.
Was passiert, wenn du nicht anmeldest?
Es lohnt sich, das nüchtern zu betrachten. Nicht die Strafanzeige ist das realistische Szenario, sondern eine Rechnung, mit der du nicht gerechnet hast:
Beiträge rückwirkend, plus Zins
Beitragsforderungen müssen in der Regel innert fünf Jahren nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahrs geltend gemacht werden (Art. 16 AHVG); leitet sich die Nachforderung aus einer strafbaren Handlung ab, kann die längere strafrechtliche Frist gelten. Dazu kommen 5% Verzugszins pro Jahr. Der wunde Punkt: Du haftest gegenüber der Kasse für den Gesamtbeitrag, also auch für den Arbeitnehmeranteil - und den bei längst ausbezahlten Löhnen nachträglich einzutreiben, ist praktisch schwierig.
Strafbestimmungen gibt es auch
Das AHVG enthält eigene Strafbestimmungen für Arbeitgebende, die sich keiner Ausgleichskasse anschliessen oder beitragspflichtige Löhne nicht fristgerecht abrechnen (Art. 87 AHVG). Wir hängen daran bewusst keine Zahl: Nicht jede verspätete Anmeldung endet vor einem Gericht, und mit einer Zahl zu drohen, sagt dir nichts darüber, was du jetzt tun sollst.
Fehlende UVG-Deckung ist ein eigenes Problem
War deine Nanny nicht unfallversichert, erbringt die Ersatzkasse UVG die gesetzlichen Leistungen - der Schaden landet also nicht einfach bei dir persönlich. Dafür verlangt sie Ersatzprämien: für die Dauer des Versäumnisses, höchstens fünf Jahre, und der Betrag verdoppelt sich, wenn du dich der Versicherungspflicht unentschuldbar entzogen hast (Art. 95 UVG). Wichtig zu wissen: Eine normale UVG-Police lässt sich nicht rückwirkend abschliessen.
Welche Dokumente brauchst du?
Für die Anmeldung deiner Nanny brauchst du:
- ✓AHV-Nummer der Nanny (auf der Krankenkassen-Karte)
- ✓Aufenthaltsbewilligung (B, L, C, oder G für Grenzgänger) - bei Schweizerinnen nicht nötig
- ✓Geburtsdatum und Adresse der Nanny
- ✓Vereinbarter Bruttolohn (pro Stunde oder pro Monat)
- ✓Arbeitsbeginn und voraussichtliche Wochenstunden
- ✓Dein eigener AHV-Arbeitgeber-Kontoauszug (bekommst du nach Erst-Anmeldung)
💡 Tipp: Bewahre eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung in deinen Unterlagen auf - die Migrationsbehörde kann sie bei einer Kontrolle verlangen.
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Zwei Verfahren, ein Weg durch den Papierkram
Clino rechnet aus, welches Verfahren zu deinen Zahlen passt, bereitet die Anmeldung bei deiner Ausgleichskasse vor und erstellt danach jeden Monat die Lohnabrechnung. Einreichen tust du - raten musst du nicht. CHF 19.90 im Monat.
Jetzt Nanny anmeldenHäufige Fragen
Kann ich meine Nanny rückwirkend anmelden, wenn ich es bisher nicht getan habe?
Was, wenn die Nanny selbst sagt, sie sei selbständig?
Muss ich anmelden, wenn meine Schwester unsere Kinder hütet?
Wie lange dauert die AHV-Anmeldung?
Was ist mit der Quellensteuer für meine ausländische Nanny?
Bekommt meine Nanny einen Lohnausweis?
Quellen
- BSV - Merkblatt 2.06 «Beiträge der Hausangestellten» (AHV-Nummer, Meldung, Familienzulagen): ahv-iv.ch
- BSV - Merkblatt 2.07 «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende»: ahv-iv.ch
- AHVG Art. 16 (Verjährung) und Art. 87 (Strafbestimmungen); UVG Art. 95 (Ersatzprämien); AHVV Art. 34d Abs. 2: fedlex.admin.ch
- Kantonale Ausgleichskassen: zas.admin.ch. Ersatzkasse UVG: ersatzkasse.ch
Alle Beträge Stand 2026. Lohnschwellen werden alle 2 Jahre angepasst.
