Putzfrau schwanger: keine Kündigung bis 16 Wochen nach der Geburt, den Urlaub zahlt die EO
Geben Sie Geburtstermin und Lohn ein: Sie sehen sofort, bis wann der Kündigungsschutz läuft, wann der Mutterschaftsurlaub endet und wie viel die EO ihr zahlt.
Kanton Zürich: Geburtstermin , Lohn CHF pro Stunde, Std. pro Woche.
Termin und Zahlen antippen und ändern: alles rechnet sofort mit.
Kündigen: nicht vor dem 25. Juni 2027
Der Kündigungsschutz gilt während der ganzen Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt (Art. 336c OR, nach der Probezeit). Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig. Sie selbst darf jederzeit kündigen.
- Heute
- 6. Okt.
- Geburt
- 5. März
- Urlaub bis
- 10. Juni
- Schutz bis
- 25. Juni
MSE total (14 Wochen)
CHF 2'134
MSE pro Tag
CHF 21.78
Wer zahlt
Die EO, nicht Sie
80 % ihres Bruttolohns von CHF 817 im Monat (inkl. Ferienzuschlag). Die Ausgleichskasse zahlt die Mutterschaftsentschädigung aus, finanziert über die EO-Beiträge, die Sie mit dem Lohn schon abrechnen.
Nach der Geburt wird die MSE bei der Ausgleichskasse beantragt, von ihr oder von Ihnen für sie. Voraussetzung: 9 Monate AHV-versichert und 5 Monate erwerbstätig vor der Geburt.
Mit Clino tragen Sie den Mutterschaftsurlaub als Absenz ein, und die Lohnabrechnungen dieser Monate stimmen.
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Sperrfrist: Wann dürfen Sie nicht kündigen?
Eine Kündigung während der Sperrfrist ist nichtig (Art. 336c Abs. 2 OR). Das bedeutet: Sie hat keine rechtliche Wirkung - als wäre sie nie ausgesprochen worden. Auch eine bereits laufende Kündigungsfrist wird durch die Sperrfrist unterbrochen und läuft erst nach deren Ende weiter.
Beispiel: Sie kündigen Ihrer Haushaltshilfe am 1. März mit Kündigungsfrist von einem Monat. Am 15. März erfahren Sie, dass sie seit Februar schwanger ist. Die Kündigung ist nichtig. Frühestens 16 Wochen nach der Geburt können Sie erneut und formgerecht kündigen.
Als Arbeitgeber NICHT erlaubt
- •Kündigung während Schwangerschaft
- •Kündigung innerhalb 16 Wochen nach Geburt
- •Schwere körperliche Arbeit zuweisen
- •Arbeit mit gefährlichen Chemikalien
Als Arbeitgeber erlaubt
- •Arbeitsbedingungen gemeinsam anpassen
- •Einvernehmliche Vertragsauflösung vereinbaren
- •Vertretung für Mutterschaftsurlaub planen
- •Nach Ablauf der Sperrfrist kündigen
Arbeit anpassen: was Sie ab heute ändern

Das Arbeitsgesetz (und damit die ArGV 1) gilt für Privathaushalte nicht direkt (Art. 2 ArG). Massgebend ist Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber (Art. 328 OR): Sie müssen die Arbeitsbedingungen aktiv anpassen - nicht erst auf Anfrage der Arbeitnehmerin. Kann sie wegen Beschwerden gar nicht arbeiten, gilt die Lohnfortzahlung wie bei Krankheit. Die folgenden Standards orientieren sich an der Mutterschutz-Praxis:
Checkliste: Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Häufige Fragen
Darf ich meiner schwangeren Putzfrau kündigen?
Was, wenn sie erst seit kurzem bei mir arbeitet?
Wer zahlt die Mutterschaftsentschädigung?
Was, wenn sie nach dem Mutterschaftsurlaub nicht zurückkommen will?
Deckt das vereinfachte Verfahren die MSE-Beiträge ab?
Quellen & weiterführende Informationen
- 1OR Art. 336c - Sperrfrist bei Schwangerschaft & Mutterschaft - fedlex.admin.ch
- 2BSV - Mutterschaftsentschädigung (MSE) - bsv.admin.ch
- 3SECO - Arbeitsrecht - seco.admin.ch
- 4BSV - AHV-Beitragssätze - bsv.admin.ch
