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Schwangerschaft & Recht

Meine Putzfrau ist schwanger: Darf ich kündigen - oder zahle ich jetzt drauf?

Der Schock sitzt: Ihre Haushaltshilfe teilt Ihnen mit, dass sie schwanger ist. Darf ich kündigen? Muss ich weiterzahlen? Was passiert mit der Arbeit? Keine Panik - das Schweizer Recht regelt die Situation klar. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitgeber haben, was die Sperrfrist bedeutet und wie die Mutterschaftsentschädigung funktioniert.

Antwort in 30 Sekunden

Nein, kündigen dürfen Sie nicht: Nach der Probezeit ist eine Kündigung während der gesamten Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt nichtig (Art. 336c OR).

  • Mutterschaftsentschädigung: 14 Wochen, 80% Lohn, max. CHF 220/Tag - zahlt die EO
  • Aufgaben anpassen: keine schweren Lasten, mehr Pausen, keine aggressiven Mittel
  • MSE gibt es nur, wenn Ihre Haushaltshilfe korrekt bei der AHV angemeldet ist

Das Wichtigste in Kürze

  • 1Kündigung während Schwangerschaft und 16 Wochen nach Geburt ist nichtig (Art. 336c OR).
  • 2Mutterschaftsentschädigung: 14 Wochen, 80% Lohn, max. CHF 220/Tag - zahlt die EO, nicht Sie.
  • 3Gesundheitsschutz: keine schweren Lasten, Recht auf Pausen, kein gefährliches Reinigungsmittel.
  • 4Nur bei korrekter AHV-Anmeldung hat Ihre Haushaltshilfe Anspruch auf MSE.

5-Minuten-Plan: Was Sie jetzt sofort tun müssen

Diese fünf Schritte schützen Sie rechtlich - bevor Sie weiterlesen.

1

Keine Kündigung aussprechen

Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist nichtig (Art. 336c OR). Auch eine bereits laufende Frist wird unterbrochen - selbst wenn Sie heute kündigen würden, hätte es keine Wirkung.

2

Mitteilung schriftlich bestätigen

Notieren Sie Datum der Mitteilung und voraussichtlichen Geburtstermin. Antworten Sie per WhatsApp oder E-Mail - als Beweis und damit Ihre Haushaltshilfe weiss, dass Sie informiert sind.

3

Aufgaben sofort anpassen

Keine Lasten über 5 kg, keine starken Reinigungsmittel (Chlor, Laugen), zusätzliche Pausen - ab heute. Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber (Art. 328 OR) verlangt diese Anpassungen - die Pflicht liegt bei Ihnen, nicht bei ihr.

4

AHV-Anmeldung prüfen

Ohne korrekte Anmeldung gibt es keine Mutterschaftsentschädigung. Voraussetzung: 9 Monate AHV-versichert + 5 Monate Erwerbstätigkeit vor der Geburt. Lücken jetzt schliessen.

5

14 Wochen Mutterschaftsurlaub einplanen

Vertretung organisieren. Die EO zahlt 80% Lohn (max. CHF 220/Tag) - nicht Sie. Sperrfrist endet erst 16 Wochen nach der Geburt.

Ausführliche Erklärungen, Beispiele und FAQ folgen unten ↓

14
Wochen Mutterschaftsurlaub
80%
des Lohns (MSE)
CHF 220
max. pro Tag (MSE)
16
Wochen Kündigungsschutz nach Geburt

Die 3 wichtigsten Rechte Ihrer schwangeren Haushaltshilfe

Das Schweizer Arbeitsrecht schützt schwangere Arbeitnehmerinnen umfassend - auch wenn sie im Privathaushalt angestellt sind. Diese drei Rechte müssen Sie kennen:

Kündigungsschutz (Sperrfrist)

Während der gesamten Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt dürfen Sie nicht kündigen. Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig - sie hat keine Wirkung (Art. 336c OR).

Mutterschaftsentschädigung (MSE)

Nach der Geburt erhält Ihre Haushaltshilfe 14 Wochen lang 80% ihres Lohns (max. CHF 220/Tag). Das Geld kommt von der EO (Erwerbsersatzordnung) - nicht aus Ihrer Tasche (Art. 16b-16h EOG).

Gesundheitsschutz

Schwangere dürfen keine schweren Lasten tragen, haben Anspruch auf zusätzliche Pausen und dürfen nicht mit gefährlichen Reinigungsmitteln arbeiten. Grundlage im Privathaushalt ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Art. 328 OR).

Als Arbeitgeber NICHT erlaubt

  • Kündigung während Schwangerschaft
  • Kündigung innerhalb 16 Wochen nach Geburt
  • Schwere körperliche Arbeit zuweisen
  • Arbeit mit gefährlichen Chemikalien

Als Arbeitgeber erlaubt

  • Arbeitsbedingungen gemeinsam anpassen
  • Einvernehmliche Vertragsauflösung vereinbaren
  • Vertretung für Mutterschaftsurlaub planen
  • Nach Ablauf der Sperrfrist kündigen

WhatsApp: Schwangerschaft mitteilen

Maria

online

Hallo, ich muss Ihnen etwas Wichtiges sagen. Ich bin schwanger - voraussichtlicher Termin ist im Oktober. Ich wollte es Ihnen so früh wie möglich mitteilen.

10:30

Herzlichen Glückwunsch, Maria! Das sind wunderbare Neuigkeiten! Vielen Dank, dass du es mir so früh sagst. Lass uns in Ruhe besprechen, wie wir das am besten organisieren.

10:45

Danke! Ich kann vorerst normal weiterarbeiten, aber schwere Sachen sollte ich nicht mehr heben.

10:52

Natürlich, deine Gesundheit geht vor. Wir passen die Aufgaben entsprechend an. Ich informiere mich auch über Mutterschutz und Lohnfortzahlung - das regeln wir alles sauber.

10:55
Nachricht

Sperrfrist: Wann dürfen Sie nicht kündigen?

Die Sperrfrist ist der häufigste Stolperstein für Arbeitgeber. Sie beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft und endet 16 Wochen nach der Geburt.

Während dieser gesamten Zeit ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen. Die Arbeitnehmerin selbst darf jederzeit kündigen - die Sperrfrist schützt nur sie.

Schwangerschaft

Gesamte Dauer

Sperrfrist

Geburt

Tag 0

Mutterschaftsurlaub

14 Wochen / 98 Tage

80% Lohn (MSE)

Kündigungsschutz nach Geburt

16 Wochen

Sperrfrist

Eine Kündigung während der Sperrfrist ist nichtig (Art. 336c Abs. 2 OR). Das bedeutet: Sie hat keine rechtliche Wirkung - als wäre sie nie ausgesprochen worden. Auch eine bereits laufende Kündigungsfrist wird durch die Sperrfrist unterbrochen und läuft erst nach deren Ende weiter.

Beispiel: Sie kündigen Ihrer Haushaltshilfe am 1. März mit Kündigungsfrist von einem Monat. Am 15. März erfahren Sie, dass sie seit Februar schwanger ist. Die Kündigung ist nichtig. Frühestens 16 Wochen nach der Geburt können Sie erneut kündigen.

Mutterschaftsentschädigung (MSE)

Das Arbeitsgesetz (und damit die ArGV 1) gilt für Privathaushalte nicht direkt (Art. 2 ArG). Massgebend ist Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber (Art. 328 OR): Sie müssen die Arbeitsbedingungen aktiv anpassen - nicht erst auf Anfrage der Arbeitnehmerin. Die folgenden Standards orientieren sich an der Mutterschutz-Praxis:

Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährden. Die Anpassungspflicht liegt beim Arbeitgeber.

Checkliste: Ihre Pflichten als Arbeitgeber

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Mutterschaftsentschädigung: Wer zahlt wie viel?

Die gute Nachricht: Sie als Arbeitgeber zahlen die Mutterschaftsentschädigung nicht selbst. Das übernimmt die EO (Erwerbsersatzordnung) über die AHV-Ausgleichskasse.

80% des Lohns, max. CHF 220/Tag
14 Wochen (98 Tage)
EO (Erwerbsersatzordnung) zahlt - nicht Sie als Arbeitgeber
9 Monate AHV-versichert + 5 Monate erwerbstätig vor Geburt

Wichtig: Nur bei korrekter Anmeldung

Die Mutterschaftsentschädigung wird nur ausbezahlt, wenn Ihre Haushaltshilfe korrekt bei der AHV angemeldet ist und Beiträge entrichtet wurden. Ohne Anmeldung = kein MSE-Anspruch. Das ist einer der häufigsten Gründe, warum Haushaltshilfen leer ausgehen - und der wichtigste Grund, die Anmeldung nicht aufzuschieben.

5 Schritte: Was Sie als Arbeitgeber jetzt tun sollten

Ihre Haushaltshilfe ist schwanger? Hier ist Ihr Fahrplan - ruhig, klar und rechtssicher:

1

Ruhe bewahren - kein Grund zur Panik

Eine Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund und keine Katastrophe. Das Gesetz regelt die Situation klar. Atmen Sie durch und informieren Sie sich - genau das tun Sie gerade.

2

Arbeitsbedingungen anpassen

Keine schweren Eimer schleppen, keine aggressiven Reinigungsmittel, regelmässige Pausen ermöglichen. Sprechen Sie offen mit Ihrer Haushaltshilfe, was sie noch problemlos erledigen kann (Fürsorgepflicht, Art. 328 OR).

3

Mutterschaftsurlaub planen

Klären Sie den voraussichtlichen Geburtstermin und planen Sie eine Vertretung für die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. So vermeiden Sie Stress auf beiden Seiten.

4

MSE bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden

Nach der Geburt melden Sie (oder Ihre Haushaltshilfe) den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse an. Voraussetzung: korrekte AHV-Anmeldung und mindestens 9 Monate versichert.

5

Nach dem Mutterschaftsurlaub: Rückkehr oder einvernehmliche Auflösung

Nach Ablauf der 16-wöchigen Sperrfrist können Sie gemeinsam entscheiden: Weiterarbeit oder einvernehmliche Vertragsauflösung. Eine Kündigung ist ab diesem Zeitpunkt wieder möglich - aber immer mit ordentlicher Kündigungsfrist.

Quellen & weiterführende Informationen

Korrekt angemeldet = kein Stress bei Schwangerschaft

Wer seine Haushaltshilfe korrekt anmeldet, muss bei einer Schwangerschaft nichts befürchten: Die EO übernimmt die Lohnfortzahlung, und Sie sind rechtlich abgesichert. Clino bereitet die Anmeldung, den Vertrag und alle Abrechnungen vor - in 10 Minuten.

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Häufige Fragen

Darf ich meiner schwangeren Putzfrau kündigen?
Nein. Während der gesamten Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt gilt eine Sperrfrist (Art. 336c OR). Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig - sie hat keinerlei rechtliche Wirkung.
Was, wenn sie erst seit kurzem bei mir arbeitet?
Die Sperrfrist gilt nach Ablauf der Probezeit (Art. 336c OR) - dann aber unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht. Während der Probezeit (in der Regel der erste Monat) ist eine Kündigung trotz Schwangerschaft möglich. Für die MSE braucht sie zudem 9 Monate AHV-Versicherung und 5 Monate Erwerbstätigkeit vor der Geburt.
Wer zahlt die Mutterschaftsentschädigung?
Die EO (Erwerbsersatzordnung), finanziert über die AHV-Beiträge. Nicht Sie als Arbeitgeber. Sie zahlen ganz normal Ihre AHV-Beiträge (AHV/IV/EO: 10.6% des Bruttolohns, je zur Hälfte von Ihnen und Ihrer Angestellten getragen) - die MSE wird dann von der Ausgleichskasse ausbezahlt.
Was, wenn sie nach dem Mutterschaftsurlaub nicht zurückkommen will?
Die Arbeitnehmerin kann jederzeit kündigen - auch während der Schwangerschaft oder des Mutterschaftsurlaubs. Wenn sie nicht zurückkehren möchte, können Sie den Vertrag einvernehmlich auflösen oder sie kündigt selbst mit der vereinbarten Frist.
Deckt das vereinfachte Verfahren die MSE-Beiträge ab?
Ja. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren (für Haushaltshilfen bis CHF 22'680/Jahr pro Arbeitgeber) schliesst alle Sozialversicherungsbeiträge ein - auch die EO, aus der die Mutterschaftsentschädigung finanziert wird. Solange Sie Ihre Haushaltshilfe korrekt angemeldet haben, ist sie abgesichert.

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Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026