Ohne Vertrag, bar bezahlt: Diese Rechte hast du trotzdem als Putzfrau
Du arbeitest als Putzfrau oder Haushaltshilfe in der Schweiz? Dann hast du klare, gesetzlich verankerte Rechte. Egal ob du 3 oder 30 Stunden pro Woche arbeitest, ob du einen Schweizer Pass hast oder nicht. Dieser Leitfaden ist dein Nachschlagewerk: speichere ihn als Lesezeichen und zeig ihn deinem Arbeitgeber, wenn nötig.
Als Haushaltshilfe in der Schweiz hast du dieselben Grundrechte wie jede angestellte Person - auch ohne schriftlichen Vertrag und auch wenn du bar bezahlt wirst: den NAV-Mindestlohn, mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Mutterschutz und feste Kündigungsfristen. Die Anmeldung bei der AHV ist Pflicht deines Arbeitgebers, nicht freiwillig.
Das gilt, wenn
Für Haushaltshilfen, Putzkräfte, Nannys und Betreuerinnen, die bei einem privaten Haushalt in der Schweiz angestellt sind.
Offizielle Quellen
Das Wichtigste auf einen Blick
- 1Du hast Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit klaren Bedingungen.
- 2Der NAV Hauswirtschaft schreibt Mindestlöhne vor (ab CHF 20.35/h ohne Qualifikation).
- 3Mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr sind gesetzlich garantiert.
- 4Bei Krankheit hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung je nach Dienstjahren.
- 5Schwangere geniessen besonderen Kündigungsschutz und 14 Wochen Mutterschaftsurlaub.
- 6Dein Arbeitgeber muss dich ab der 1. Stunde gegen Berufsunfälle versichern.
- 7Gesetzliche Kündigungsfristen und Sperrfristen schützen dich vor willkürlicher Entlassung.
7 Rechte auf einen Blick
Kenne deine Rechte
Drei Angaben, und du siehst, was dir gesetzlich zusteht. Vergleiche es mit dem, was dein Arbeitgeber dir gibt.
Bezahlte Ferien
4 Wochen pro Jahr + 8.33% Ferienzuschlag (im Stundenlohn)
Kündigungsfrist
2 Monate
Lohn bei Krankheit
2 Monate voller Lohn
Unfallversicherung
Nur Berufsunfälle gedeckt. Unter 8 Std./Woche bist du in der Freizeit nicht über den Arbeitgeber versichert — kläre deine private Deckung.
Mindestlohn
Mindestens CHF 20.35/h (NAV Hauswirtschaft, ungelernt). In einigen Kantonen wie Genf höher.
Richtwerte nach Bundesrecht und NAV Hauswirtschaft (Lohnfortzahlung nach Berner Skala; Zürcher/Basler Skala können abweichen). Dein Vertrag oder ein GAV kann bessere Bedingungen vorsehen — nie schlechtere.
Lass dich von deinem Arbeitgeber korrekt anmelden
Teile deinen persönlichen Link. Meldet dich dein Arbeitgeber über Clino an, bekommst du CHF 10 — und nochmals CHF 20, sobald er aktiv ist. Und du bist legal angestellt und versichert.
Dein Arbeitsvertrag
Du hast das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Auch wenn im Schweizer Recht ein mündlicher Vertrag theoretisch gültig ist (OR Art. 320), schützt dich nur ein schriftlicher Vertrag wirklich. Ohne schriftlichen Vertrag kannst du im Streitfall kaum etwas beweisen.
Was muss im Vertrag stehen:
Lohn und Zahlungstermin
Bruttolohn pro Stunde oder Monat, Auszahlungsdatum, Ferienzuschlag separat ausgewiesen.
Arbeitszeiten
Wochentage, Stundenzahl, ggf. flexible Regelung. Überzeit-Regelung.
Aufgaben
Welche Arbeiten du ausführst (Reinigung, Bügeln, Kochen, Kinderbetreuung etc.).
Kündigungsfrist
Gesetzliches Minimum: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate ab 2. Dienstjahr (OR Art. 335c).
Ferien
Mindestens 4 Wochen pro Jahr (5 Wochen unter 20 Jahren). Bei Stundenlohn: Ferienzuschlag von 8.33%.
Kein Vertrag?
Nutze unsere kostenlose Arbeitsvertrag-Vorlage, um sicherzugehen, dass alles drinsteckt.
Damit deine Rechte auch wirklich gelten, muss dein Arbeitgeber dich korrekt anmelden. So funktioniert die Anmeldung.
So bittest du um Vertrag und Anmeldung
Weber
online
Guten Tag Frau Weber, ich arbeite sehr gern bei Ihnen. Mir ist wichtig, dass alles korrekt geregelt ist: Hätten wir die Möglichkeit, einen kurzen schriftlichen Vertrag aufzusetzen und die Anstellung bei der AHV anzumelden? So sind wir beide abgesichert.
12:15Guten Tag Maria, das ist ein guter Punkt. Ja, machen wir gern, ich kümmere mich darum.
12:40Das freut mich sehr, vielen Dank!
12:42Dein Lohn
In der Schweiz gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Für Hausangestellte gilt aber der NAV Hauswirtschaft (Normalarbeitsvertrag), der Mindestlöhne vorschreibt. Diese gelten in den meisten Kantonen:
NAV-Mindestlöhne 2026
| Ungelernt | CHF 20.35/h |
| Ungelernt mit mind. 4 Jahren Berufserfahrung | CHF 22.30/h |
| Gelernt mit EBA (2-jährige Grundbildung) | CHF 22.30/h |
| Gelernt mit EFZ (3-jährige Grundbildung) | CHF 24.55/h |
Brutto pro Stunde, ohne Zuschläge für Ferien und Feiertage (Art. 5 NAV Hauswirtschaft, Stand 1. Januar 2026).
Wichtig: Der NAV-Mindestlohn gilt ab durchschnittlich 5 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber (Art. 2 NAV). Deine übrigen Rechte - Vertrag, AHV, Ferien, Unfallversicherung - gelten unabhängig vom Pensum.
Einige Kantone haben darüber hinaus eigene kantonale Mindestlöhne, die höher liegen als der NAV:
Kantonale Mindestlöhne 2026
| Genf (GE) | CHF 24.59/h |
| Neuenburg (NE) | CHF 21.35/h |
| Basel-Stadt (BS) | CHF 22.20/h |
| Jura (JU) | CHF 21.40/h |
| Tessin (TI) | CHF 20.00/h |
Wichtig: Auf deinem Lohn muss der Ferienzuschlag von 8.33% (bei 4 Wochen Ferien) separat ausgewiesen sein. Dieser Zuschlag ist kein Geschenk, sondern ersetzt deine bezahlten Ferientage. Prüfe deine Lohnabrechnung!
Wenn dein Arbeitgeber dir weniger als den Mindestlohn zahlt, kannst du den Differenzbetrag bis zu 5 Jahre rückwirkend einfordern.
Gut zu wissen:
Details zu allen 26 Kantonen findest du in unserem Mindestlohn-Ratgeber.
Alle Details zum NAV Hauswirtschaft findest du in unserem separaten Ratgeber.
Deine Ferien
Du hast Anspruch auf bezahlte Ferien. Das ist kein Verhandlungspunkt, sondern Gesetz (OR Art. 329a):
4 Wochen pro Jahr
Mindestens 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Das ist das gesetzliche Minimum für alle Arbeitnehmenden ab 20 Jahren.
5 Wochen unter 20 Jahren
Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr stehen dir 25 Arbeitstage zu.
Ferienzuschlag bei Stundenlohn
Wenn du auf Stundenbasis arbeitest, wird der Ferienzuschlag auf den Bruttolohn aufgeschlagen: 8.33% bei 4 Wochen, 10.64% bei 5 Wochen.
Achtung:
Ferien dürfen nicht einfach durch Geld ersetzt werden (OR Art. 329d Abs. 2). Das ist nur beim Austritt aus dem Arbeitsverhältnis zulässig. Wenn dein Arbeitgeber dir sagt, er zahle dir die Ferien lieber aus statt dir frei zu geben, ist das gesetzeswidrig.
Berechne deinen genauen Anspruch mit unserem Ferienrechner.
Wenn du krank wirst
Wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung (OR Art. 324a). Wie lange, hängt von deinen Dienstjahren ab:
Lohnfortzahlung nach Dienstjahren
Berner SkalaVoller Lohn — so lange, je nach abgeschlossenen Dienstjahren.
Richtwerte nach Berner Skala. Die Zürcher und Basler Skala können abweichen.
Ab dem 3. Krankheitstag kann dein Arbeitgeber ein Arztzeugnis verlangen. Manche Verträge verlangen es ab dem 1. Tag. Prüfe deinen Vertrag.
Hat dein Arbeitgeber eine Krankentaggeld-Versicherung (KTG) abgeschlossen, erhältst du in der Regel 80% deines Lohnes für bis zu 720 Tage. Das ist für dich ein grosser Vorteil.
Tipp:
Ausführlich erklärt: Was tun, wenn die Putzfrau krank wird?
Wie lange dein Arbeitgeber den Lohn bei Krankheit genau weiterzahlen muss, erklären wir hier: Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Schwangerschaft & Mutterschaft
Als schwangere Arbeitnehmerin bist du besonders geschützt:
14 Wochen Mutterschaftsurlaub
Nach der Geburt hast du Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub mit 80% deines Lohns (Erwerbsersatzordnung, EO). Voraussetzung: Du warst in den 9 Monaten vor der Geburt AHV-versichert und hast in dieser Zeit mindestens 5 Monate gearbeitet.
Kündigungsschutz
Während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt darf dir nicht gekündigt werden (OR Art. 336c Abs. 1 lit. c). Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig, das heisst: sie ist rechtlich ungültig.
Kein schweres Heben
Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat solltest du nicht mehr als 5 kg regelmässig heben. Dein Arbeitgeber muss dir leichtere Aufgaben zuweisen oder dich bei Lohn freistellen (Mutterschutz-Standard; Fürsorgepflicht, Art. 328 OR).
Stillzeit
Im ersten Lebensjahr des Kindes zählt Stillzeit als Arbeitszeit. Dein Arbeitgeber muss dir die nötige Zeit und einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen.
Wichtig:
Mehr Details zu deinen Rechten und zur Lohnfortzahlung in der Schwangerschaft: Schwanger als Putzfrau und die Mutterschaftsentschädigung.
Unfallversicherung (UVG)
Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dich gegen Berufsunfälle zu versichern (UVG). Das gilt ab der ersten Arbeitsstunde:
Berufsunfall (BU)
Immer versichert, ab der 1. Stunde. Prämie zahlt der Arbeitgeber. Deckt Unfälle bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg.
Nichtberufsunfall (NBU)
Ab 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber. Prämie wird dir vom Lohn abgezogen (ca. 1.4%). Deckt Unfälle in der Freizeit.
Was tun bei einem Unfall?
Melden
Melde den Unfall sofort deinem Arbeitgeber.
Arzt
Geh zum Arzt und sag, dass es ein Arbeitsunfall ist.
Versicherung
Dein Arbeitgeber meldet den Unfall der Unfallversicherung (Suva oder Privatversicherer).
Taggeld
Du erhältst 80% deines Lohns als Taggeld ab dem 3. Tag.
Nicht versichert?
Wie die obligatorische Unfallversicherung (UVG) für Haushaltshilfen genau funktioniert: UVG-Unfallversicherung für Haushaltshilfen.
Kündigung
Sowohl du als auch dein Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis kündigen. Dabei gelten gesetzliche Fristen (OR Art. 335c):
| Probezeit (1. Monat) | 7 Tage |
| 1. Dienstjahr | 1 Monat (auf Monatsende) |
| 2.--9. Dienstjahr | 2 Monate (auf Monatsende) |
| Ab 10. Dienstjahr | 3 Monate (auf Monatsende) |
Während bestimmter Zeiten darf dir nicht gekündigt werden (Sperrfristen, OR Art. 336c):
- Während Krankheit oder Unfall (30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage ab 2. DJ, 180 Tage ab 6. DJ)
- Während Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt
- Während obligatorischem Militär-, Zivil- oder Schutzdienst (plus 4 Wochen davor und danach bei Dienst über 11 Tage)
Eine Kündigung während einer Sperrfrist ist nichtig. Wurde dir vor einer Sperrfrist gekündigt, wird die Kündigungsfrist unterbrochen und läuft nach der Sperrfrist weiter.
Tipp:
Berechne deine persönliche Frist mit dem Kündigungsfrist-Rechner.
Was oft passiert
- •Mündliche Abmachung ohne Nachweis
- •Beliebiger Stundenlohn, oft unter Minimum
- •Ferienzuschlag angeblich im Lohn drin
- •Keine Versicherung, Arbeitgeber spart Prämie
- •Kein Lohn bei Krankheit, sofortiger Ersatz
Deine Rechte (Gesetz)
- •Schriftlicher Arbeitsvertrag
- •NAV-Mindestlohn ab CHF 20.35/h
- •Ferienzuschlag 8.33% separat ausgewiesen
- •Unfallversicherung ab der 1. Stunde
- •Lohnfortzahlung bei Krankheit
Was tun, wenn dein Arbeitgeber sich weigert?
Nicht alle Arbeitgeber halten sich an die Regeln. Manche zahlen zu wenig, melden dich nicht an oder verweigern einen Vertrag. Hier ist dein Fahrplan:
Schritt 1: Gespräch suchen
Sprich das Thema direkt an. Viele Arbeitgeber wissen nicht, was ihre Pflichten sind. Zeig ihnen diesen Artikel oder die entsprechende Gesetzesgrundlage.
Schritt 2: Auf das Gesetz verweisen
Nenne konkret: NAV Hauswirtschaft (Mindestlohn), OR Art. 329a (Ferien), OR Art. 324a (Krankheit), UVG (Unfallversicherung). Das signalisiert, dass du deine Rechte kennst.
Schritt 3: Arbeitsinspektion kontaktieren
Jeder Kanton hat eine Arbeitsinspektion, die Beschwerden entgegennimmt. Die Meldung ist vertraulich und du bist vor Kündigung als Vergeltung geschützt (OR Art. 336 Abs. 1 lit. d).
Schritt 4: Gewerkschaft einschalten
Gewerkschaften wie VPOD oder Unia bieten kostenlose Rechtsberatung für Hausangestellte. Sie können auch bei Verhandlungen helfen.
Du hast Rechte, egal ob du 3 oder 30 Stunden pro Woche arbeitest, ob du einen Schweizer Pass hast oder nicht.
Mehr über die Risiken von Schwarzarbeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmende erfährst du in unserem Artikel Schwarzarbeit: Risiken und Strafen.
Dein Arbeitgeber zahlt deinen Lohn nicht oder nur teilweise aus? Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du an dein Geld kommst: Lohn nicht bezahlt — was tun.
Dein Arbeitgeber behauptet, du seist selbständig und bräuchtest keinen Vertrag? Vorsicht: Wer regelmässig im gleichen Haushalt arbeitet, ist fast immer als Arbeitnehmerin einzustufen - auch wenn keine schriftliche Vereinbarung besteht. Alles zur Scheinselbständigkeit bei Putzfrauen →
Check deine Arbeitssituation
Häufige Fragen
Habe ich als Putzfrau ohne Aufenthaltsbewilligung trotzdem Rechte?
Ja. Die Arbeitsrechte (Vertrag, Lohn, Ferien, Unfallversicherung) gelten unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Allerdings kannst du ohne Arbeitsbewilligung gebüsst oder ausgewiesen werden. Eine Anmeldung über deinen Arbeitgeber ist daher im Interesse beider Seiten.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber keinen Lohnzettel ausstellt?
Du hast Anspruch auf eine monatliche Lohnabrechnung. Fordere sie schriftlich ein. Wenn dein Arbeitgeber sich weigert, melde das der Arbeitsinspektion. Ohne Lohnabrechnung kannst du auch keine Steuern korrekt deklarieren.
Mein Arbeitgeber zahlt mir alles schwarz. Bin ich auch strafbar?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Anmeldung zuständig. Du bist aber verpflichtet, dein Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Wenn du das nicht tust, machst du dich der Steuerhinterziehung schuldig. Zudem verlierst du AHV-Beiträge, Unfallschutz und Arbeitslosenversicherung.
Wie viel Ferien stehen mir bei einem 60%-Pensum zu?
Gleich viel wie bei 100%: mindestens 4 Wochen (bzw. 5 Wochen unter 20 Jahren). Bei Teilzeitarbeit werden die Ferientage proportional berechnet. Bei 60% und 5-Tage-Woche sind es 12 Ferientage pro Jahr (60% von 20 Tagen).
Kann mein Arbeitgeber mich einfach von heute auf morgen entlassen?
Nein. Ausser in der Probezeit (7 Tage Frist) gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich (z.B. Diebstahl). Wird dir fristlos gekündigt ohne wichtigen Grund, hast du Anspruch auf Schadenersatz (OR Art. 337c).
Ich arbeite nur 3-4 Stunden pro Woche - was gilt für mich?
Fast alles in diesem Artikel gilt auch für dich: schriftlicher Vertrag, AHV-Anmeldung, Ferienzuschlag, Unfallversicherung und Kündigungsschutz hängen nicht vom Pensum ab. Nur der NAV-Mindestlohn greift erst ab durchschnittlich 5 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber (Art. 2 NAV). Darunter ist der Lohn Verhandlungssache - orientiere dich trotzdem an den NAV-Ansätzen.
Quellen & weiterführende Informationen
- 1Obligationenrecht (OR) Art. 319-362 - Arbeitsvertragsrecht - www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
- 2OR Art. 324a - Lohnfortzahlung bei Krankheit - www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_324_a
- 3OR Art. 329a-d - Ferienanspruch - www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_329_a
- 4OR Art. 336 - Kündigungsschutz & Sperrfristen - www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_336
- 5NAV Hauswirtschaft (SR 221.215.329.4) - www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/724/de
- 6SECO - Arbeitsrecht - www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Arbeitsrecht.html
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Angaben basieren auf dem Stand Juli 2026. Bei konkreten Rechtsfragen wende dich an eine Gewerkschaft, Rechtsberatung oder die kantonale Arbeitsinspektion.
Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2026
Fachlich geprüft anhand offizieller Quellen: Fedlex (OR, NAV Hauswirtschaft, UVG) und SECO. Letzte Prüfung: Juli 2026.
