Putzfrau krank gemeldet? Das müssen Sie jetzt zahlen - und wie lange
Die Putzfrau schreibt um 7 Uhr morgens: krank, kommt nicht. Was jetzt? Lohnfortzahlungspflicht gilt trotzdem - und ohne UVG-Versicherung haften Sie persönlich, falls es kein einfaches Erkältungstag ist. Hier steht, was Sie in den ersten 24 Stunden tun müssen und was nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- 1Lohnfortzahlung ist Pflicht - auch im vereinfachten Verfahren (Art. 324a OR).
- 2Die Dauer richtet sich nach Dienstjahren: 3 Wochen im 1. Jahr, bis 6 Monate ab dem 20. (Berner Skala).
- 3Ab dem 3. Krankheitstag dürfen Sie ein Arztzeugnis verlangen - am besten im Arbeitsvertrag festhalten.
- 4Eine KTG-Versicherung (1-3% Bruttolohn) ersetzt die Lohnfortzahlungspflicht und deckt bis zu 720 Tage.
- 5Unfall ≠ Krankheit: UVG ist obligatorisch, KTG freiwillig - beide gehören in jedes Anstellungs-Setup.
Ja, Sie zahlen den Lohn weiter. Krankheit gilt als unverschuldete Verhinderung (Art. 324a OR) - die Lohnfortzahlung greift auch im vereinfachten Verfahren und bei Stundenlohn. Wie lange, hängt von den Dienstjahren ab: im 1. Jahr 3 Wochen, danach mehr.
- Dauer nach Berner Skala: 1. Dienstjahr 3 Wochen, 2. Jahr 1 Monat, 3.-4. Jahr 2 Monate, danach steigend.
- Ein Arztzeugnis dürfen Sie ab dem 3. Krankheitstag verlangen - im Vertrag auch schon ab Tag 1.
- Mit einer Krankentaggeld-Versicherung (KTG) zahlt die Versicherung 80 % bis zu 720 Tage statt nur Wochen.
Das gilt, wenn
Ihre Putzfrau ist bei Ihnen angestellt (auch im Stundenlohn) - unbefristet oder für mehr als 3 Monate (Art. 324a OR).
Pflichten als Arbeitgeber bei Krankheit
Wenn Ihre Putzfrau krank wird, haben Sie als Arbeitgeber eine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht. Das gilt auch im vereinfachten Abrechnungsverfahren und bei Teilzeitanstellungen.
Die rechtliche Grundlage ist Art. 324a OR (Obligationenrecht). Dieser Artikel verpflichtet den Arbeitgeber, bei unverschuldeter Verhinderung - also auch bei Krankheit - den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzuzahlen.
Die ersten 24 Stunden
Ihre Putzfrau ist krank? So gehen Sie ruhig und rechtssicher vor.
- 1
Krankmeldung erhalten
Tag 0 — Ihre Putzfrau meldet sich krank.
- 2
Freundlich antworten
Der Lohn läuft weiter — keine Sorge.
- 3
Arztzeugnis verlangen
Ab dem 3. Tag ein Arztzeugnis anfordern.
- 4
Absenz dokumentieren
Datum, Dauer und Zeugnis festhalten.
- 5
Als Lohnfortzahlung abrechnen
Bei längerer Krankheit eine Krankentaggeld-Versicherung prüfen.
Wichtig
- •Lohnfortzahlung ist Pflicht: Sie müssen den vollen Lohn weiterzahlen, auch wenn die Putzfrau nicht arbeitet.
- •Unverschuldete Verhinderung: Krankheit zählt als unverschuldete Verhinderung - selbstverschuldete Krankheit (z.B. durch Extremsport) kann ausgenommen sein.
- •Auch bei Stundenlohn: Auch wenn Ihre Haushaltshilfe im Stundenlohn angestellt ist, besteht die Lohnfortzahlungspflicht. Der Durchschnittslohn der letzten 12 Monate ist massgebend.
So kann eine Krankmeldung aussehen
Maria
online
Guten Morgen Frau Müller, leider bin ich krank und kann heute nicht kommen. Tut mir leid für die kurzfristige Absage!
07:42Gute Besserung Maria! Kein Problem. Melden Sie sich, wenn es Ihnen besser geht.
07:58Danke! Ich halte Sie auf dem Laufenden.
08:01Ein Tipp — die Nachricht ist fertig.
›Du behältst die Kontrolle — antippen, kopieren, anpassen, senden.
Wie lange muss ich zahlen?
Die Dauer der Lohnfortzahlung hängt von den Dienstjahren ab. In der Praxis richten sich die meisten Kantone nach der Berner Skala, die auch für Privathaushalte im vereinfachten Verfahren gilt:
Mehr zur Lohnfortzahlung und zur Berner Skala.
Lohnfortzahlung (Berner Skala)
Lohnfortzahlungs-Rechner
Sehen Sie, wie lange Sie den Lohn weiterzahlen müssen — und was Sie das kostet.
CHF/Monat
Dauer der Lohnfortzahlung
2 Monate
Ihre Kosten (voller Lohn)
CHF 1'200
wenn die Krankheit die ganze Dauer ausschöpft
Mit Krankentaggeld-Versicherung (KTG): ≈ CHF 240
Eine KTG übernimmt meist 80% des Lohns ab einer kurzen Wartefrist — Ihr Eigenanteil sinkt entsprechend deutlich.
Richtwerte nach Berner Skala (im vereinfachten Verfahren am häufigsten angewandt; Basler/Zürcher Skala können abweichen). Massgebend ist der Durchschnittslohn der letzten 12 Monate. Die Pflicht gilt bei unbefristeter Anstellung ab dem ersten Tag; ausgenommen sind nur befristete Einsätze bis 3 Monate (Art. 324a OR).
Gut zu wissen
Beispiel: Ihre Putzfrau arbeitet seit 1 Jahr für Sie und wird für 6 Wochen krank. Nach der Berner Skala müssen Sie 1 Monat lang den Lohn weiterzahlen. Die restlichen 2 Wochen sind nicht gedeckt - es sei denn, Sie haben eine Krankentaggeld-Versicherung.
Arztzeugnis verlangen
Als Arbeitgeber haben Sie das Recht, ein ärztliches Zeugnis (Arbeitsunfähigkeitszeugnis) zu verlangen. In der Praxis gilt:
- •Ab dem 3. Tag üblich: Die meisten Arbeitgeber verlangen ein Arztzeugnis ab dem 3. Krankheitstag. Das können Sie im Arbeitsvertrag so festlegen.
- •Ab dem 1. Tag möglich: Im Arbeitsvertrag können Sie vereinbaren, dass schon ab dem ersten Tag ein Zeugnis nötig ist. Das ist bei wiederkehrenden Kurzabsenzen sinnvoll.
- •Das Zeugnis muss enthalten: Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Grad (z.B. 50% oder 100%). Es muss nicht die Diagnose enthalten.
- •Kosten trägt die Arbeitnehmerin: Die Kosten für das Arztzeugnis gehen grundsätzlich zulasten der Arbeitnehmerin, ausser der Arbeitgeber verlangt ein Vertrauensarztzeugnis.
Tipp: Im Vertrag regeln
Ohne Arztzeugnis ab dem 3. Tag bleibt alles Ermessenssache - mit Arztzeugnis sind die Fakten dokumentiert.
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Krankentaggeld-Versicherung (KTG)
Eine Krankentaggeld-Versicherung (KTG) ist eine freiwillige Versicherung, die den Lohnausfall bei Krankheit abdeckt. Sie ist für Arbeitgeber von Haushaltshilfen besonders interessant:
Vorteile einer KTG-Versicherung
✓ Bis zu 720 Tage gedeckt
Die Versicherung zahlt 80% des versicherten Lohns für bis zu 720 Tage (statt nur wenige Wochen nach Berner Skala).
✓ Ersetzt die gesetzliche Lohnfortzahlung
Ist die KTG mindestens gleichwertig (80% des Lohns für 720 Tage) und schriftlich vereinbart, ersetzt sie die gesetzliche Lohnfortzahlung nach Art. 324a Abs. 4 OR.
✓ Günstige Prämien
Die Kosten liegen typischerweise bei 1-3% des Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Prämie oft je zur Hälfte.
✓ Planungssicherheit
Sie wissen genau, was im Krankheitsfall auf Sie zukommt - keine überraschenden Lohnfortzahlungen über Monate.
Beispielrechnung KTG
Ihre Putzfrau verdient CHF 2'000 pro Monat (Brutto):
Ohne KTG müssten Sie im 3. Dienstjahr bis zu 2 Monate vollen Lohn selbst zahlen - das wären CHF 4'000 aus eigener Tasche.
Achtung: Die KTG-Versicherung ist im vereinfachten Abrechnungsverfahren nicht obligatorisch. Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass sie diese Option haben. Prüfen Sie mit unserem Sozialversicherungs-Check, welche Versicherungen für Ihre Situation gelten.
Unfall vs. Krankheit - was ist der Unterschied?
Bei Haushaltshilfen ist es entscheidend, zwischen Unfall und Krankheit zu unterscheiden. Die Versicherungsdeckung ist völlig unterschiedlich:
Unfall (UVG)
- •Versicherung: Obligatorisch (UVG)
- •Leistung: 80% ab 3. Tag, unbegrenzt
- •Prämie: Arbeitgeber (BU), AN (NBU)
- •Heilungskosten: Voll gedeckt durch UVG
- •Kündigungsschutz: Während Behandlung
Krankheit
- •Versicherung: Freiwillig (KTG)
- •Leistung: Art. 324a OR oder KTG
- •Prämie: Je 50% (üblich)
- •Heilungskosten: Krankenkasse (KVG)
- •Kündigungsschutz: 30/90/180 Tage (Sperrfrist)
Wer zahlt? Unfall oder Krankheit
Tippen Sie auf den Fall — Sie sehen sofort, wer die Kosten trägt.
Wählen Sie oben einen Fall.
Alles zur Unfallversicherung (UVG) für Haushaltshilfen.
Vorsicht bei Unfällen
Konkretes Beispiel: Maria, die Putzfrau
Berufsunfall (BU)
Maria stürzt beim Treppenputzen und verstaucht sich den Knöchel. UVG zahlt 80% des Lohns ab dem 3. Tag, plus alle Heilungskosten - Sie zahlen die ersten 2 Tage und haften sonst für nichts.
Nicht-Berufsunfall (NBU)
Maria verstaucht sich beim Skifahren am Wochenende. Wenn sie ≥ 8 Std./Woche bei Ihnen arbeitet und korrekt angemeldet ist, deckt das UVG auch den NBU. Sonst übernimmt die Krankenkasse die Heilungskosten und Sie haften für die Lohnfortzahlung nach Berner Skala.
Krankheit (z.B. Grippe)
UVG zahlt nichts. Sie zahlen nach Berner Skala (3 Wochen im 1. Jahr) - oder die KTG-Versicherung springt ein und übernimmt 80% des Lohns.
Praktische Tipps für den Krankheitsfall
Tipps für den Krankheitsfall - Schritt für Schritt
Häufige Fragen
Muss ich meiner Putzfrau bei Krankheit den Lohn weiterzahlen?
Ja. Nach Art. 324a OR sind Sie als Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Die Dauer richtet sich nach den Dienstjahren und der anwendbaren Skala (Berner, Basler oder Zürcher Skala). Im ersten Dienstjahr sind es mindestens 3 Wochen.
Ab wann darf ich ein Arztzeugnis verlangen?
Gesetzlich gibt es keine fixe Frist, aber es ist üblich, ab dem 3. Krankheitstag ein ärztliches Zeugnis zu verlangen. Im Arbeitsvertrag können Sie auch ab dem 1. Tag ein Zeugnis vorschreiben.
Was ist der Unterschied zwischen UVG und Krankentaggeld?
Die UVG-Unfallversicherung ist obligatorisch und deckt Berufsunfälle; Nichtberufsunfälle sind nur mitversichert, wenn die Angestellte mindestens 8 Stunden pro Woche bei Ihnen arbeitet. Krankentaggeld (KTG) ist freiwillig und deckt Lohnausfall bei Krankheit ab - 80% des Lohns für bis zu 720 Tage.
Lohnt sich eine Krankentaggeld-Versicherung für meine Putzfrau?
Ja, besonders bei regelmässiger Beschäftigung. Eine KTG-Versicherung kostet ca. 1-3% des Bruttolohns und schützt Sie vor langen Lohnfortzahlungspflichten. Schriftlich vereinbart und gleichwertig ersetzt sie die gesetzliche Lohnfortzahlung (Art. 324a Abs. 4 OR).
Wie hilft Clino bei Krankheitsfällen?
Clino dokumentiert Abwesenheiten automatisch, berechnet die korrekte Lohnfortzahlung nach Dienstjahren und erinnert Sie an Fristen. So bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Weiterlesen
Quellen & weiterführende Informationen
- 1OR Art. 324a - Lohnfortzahlung bei Krankheit - www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_324_a
- 2NAV Hauswirtschaft (SR 221.215.329.4) - www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/724/de
- 3SECO - Arbeitsrecht - www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Arbeitsrecht.html
- 4AHV-Informationsstelle - Sozialversicherungen - www.ahv-iv.ch/de/
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zur Lohnfortzahlung und Krankentaggeld-Versicherung in der Schweiz. Er ersetzt keine rechtliche Beratung. Die genauen Bestimmungen können je nach Kanton und Arbeitsvertrag variieren. Für spezifische Fragen konsultieren Sie bitte eine Fachperson. Informationen basieren auf Art. 324a OR und dem UVG, Stand 2026.
