Putzfrau versichern: Was Sie als Arbeitgeber zahlen müssen
Wer eine Putzfrau anstellt, ist Arbeitgeber - und muss sie versichern. Die gute Nachricht: Es sind nur vier Pflichtbeiträge, und der Zuschlag auf den Lohn liegt meist bei rund 8 %. Hier sehen Sie mit dem Rechner genau, was auf Sie zukommt.
Für eine Putzfrau sind vier Versicherungen immer Pflicht: AHV/IV/EO, ALV, UVG-Berufsunfall und FAK. Zusammen kosten sie den Arbeitgeber rund 8 % zusätzlich zum Lohn. Ab 8 Std./Woche kommt UVG-Nichtberufsunfall dazu (zahlt die Angestellte), ab CHF 22'680 Jahreslohn zusätzlich die Pensionskasse (BVG).
- Immer Pflicht: AHV/IV/EO (5,3 %), ALV (1,1 %), UVG-Berufsunfall (0,505 %), FAK (kantonal ~1-2 %).
- Ab 8 Std./Woche: UVG-Nichtberufsunfall (1,432 %) - Prämie zahlt die Angestellte, abschliessen müssen Sie sie.
- Ab CHF 22'680 Jahreslohn und Alter 25: Pensionskasse (BVG) wird Pflicht.
Das gilt, wenn
Sie beschäftigen eine Putzfrau, Haushaltshilfe oder Reinigungskraft in Ihrem privaten Haushalt.
Welche Versicherungen sind Pflicht?
Sobald Sie jemanden im Haushalt anstellen, entstehen Beitragspflichten ab dem ersten Franken Lohn - eine Bagatellgrenze gibt es für erwachsene Angestellte nicht. Vier Beiträge sind immer fällig, zwei weitere hängen von Pensum und Lohnhöhe ab.
Immer Pflicht - ab dem ersten Franken
AHV/IV/EO
5,3 % + 5,3 %Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzvorsorge. Arbeitgeber und Angestellte zahlen je 5,3 %. Pflicht ab dem ersten Franken, ohne Ausnahme.
ALV (Arbeitslosenversicherung)
1,1 % + 1,1 %Deckt den Lohnausfall bei Arbeitslosigkeit. Je 1,1 %, bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200 - für eine Putzstelle immer voll versichert.
UVG-Berufsunfall (BU)
0,505 %Versichert Unfälle bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Ab der ersten Stunde Pflicht, die Prämie zahlt allein der Arbeitgeber.
FAK (Familienzulagen)
kantonal ~1-2 %Finanziert die Kinder- und Ausbildungszulagen. Reiner Arbeitgeberbeitrag, der Satz variiert je Kanton (in VS und VD zahlt auch die Angestellte einen kleinen Teil).
Je nach Situation
UVG-Nichtberufsunfall (NBU)
1,432 %Deckt Freizeitunfälle. Pflicht erst ab 8 Std./Woche bei Ihnen. Die Prämie wird vom Lohn der Angestellten abgezogen - abschliessen müssen aber Sie. Unter 8 Std. übernimmt ihre Krankenkasse die Freizeitunfälle.
BVG (Pensionskasse, 2. Säule)
altersabhängig 7-18 %Pflicht erst ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 und Alter 25. Bei den meisten stundenweisen Putzstellen greift sie nicht - dann ist das vereinfachte Verfahren möglich.
Kostenrechner: Was zahlen Sie wirklich?
Geben Sie Stundenlohn und Stunden pro Woche ein. Der Rechner zeigt Ihre Arbeitgeberkosten, den Zuschlag in Prozent und was bei Ihrem Pensum tatsächlich Pflicht ist.
Was Ihre Putzfrau Sie wirklich kostet
Stundenlohn + Stunden pro Woche eingeben - der Rechner zeigt, wie viel Sie zusätzlich zum Lohn an Sozialversicherungen zahlen und welche Versicherungen bei Ihrem Pensum Pflicht sind.
Ihre Angaben
Ihre Arbeitgeberkosten
Sie zahlen +7.9% auf den Lohn drauf.
Ihre Beiträge (obligatorisch)
- AHV/IV/EO (5.3%)
- CHF 28
- ALV (Arbeitslosenversicherung) (1.1%)
- CHF 6
- UVG-BU (Berufsunfall) (0.505%)
- CHF 3
- FAK (Familienzulagen) (1.025%)
- CHF 5
- Gesamtkosten
- CHF 561
Bruttolohn + alle obligatorischen Arbeitgeberbeiträge
Keine NBU-Pflicht
Unter 8 Stunden pro Woche ist nur der Berufsunfall (UVG-BU) Pflicht. Freizeitunfälle deckt die Krankenkasse Ihrer Putzfrau.
Vereinfachtes Verfahren möglich
Der Jahreslohn liegt unter CHF 22'680 - kein BVG nötig. Sie können über das vereinfachte Verfahren abrechnen (5 % Quellensteuer pauschal, ein Formular pro Jahr).
Was Ihre Putzfrau netto erhält
Diese Beiträge werden vom Lohn abgezogen - sie kosten Sie nichts zusätzlich.
- AHV/IV/EO (5.3%)
- − CHF 28
- ALV (1.1%)
- − CHF 6
- Quellensteuer (pauschal) (5%)
- − CHF 26
- Netto-Auszahlung
- CHF 461
Richtwerte 2026. AHV/ALV/UVG sind bundesweit fix; FAK variiert je Kanton; BVG-Beiträge hängen vom Vorsorgeplan ab. KTG (Krankentaggeld) ist freiwillig und hier nicht eingerechnet.
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Wer zahlt was?
Wichtig zu verstehen: Ein Teil der Beiträge kommt on top zum Lohn (Ihre echten Zusatzkosten), ein anderer Teil wird vom Lohn der Angestellten abgezogen (kostet Sie nichts extra).
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich
- +Halbe AHV/IV/EO (5,3 %)
- +Halbe ALV (1,1 %)
- +UVG-Berufsunfall komplett (0,505 %)
- +FAK komplett (kantonal ~1-2 %)
- +Halbe BVG - nur falls Pflicht
Wird vom Lohn abgezogen
- −Halbe AHV/IV/EO (5,3 %)
- −Halbe ALV (1,1 %)
- −UVG-Nichtberufsunfall (1,432 %) - ab 8 Std./Woche
- −Quellensteuer (5 % pauschal im vereinfachten Verfahren)
- −Halbe BVG - nur falls Pflicht
Nicht vergessen: Ferienentschädigung
Vereinfachtes oder ordentliches Verfahren?
Für kleine Haushaltslöhne gibt es das vereinfachte Abrechnungsverfahren: eine einzige Jahresabrechnung über die Ausgleichskasse, 5 % Quellensteuer pauschal, kein BVG. Es lohnt sich fast immer - solange Sie unter der Lohngrenze bleiben.
Vereinfachtes Verfahren
Möglich bis CHF 22'680 Lohn pro Person und Jahr (und CHF 60'480 für den ganzen Haushalt). Ein Formular pro Jahr, die Ausgleichskasse rechnet AHV, ALV, UVG und die 5 % Quellensteuer gesamthaft ab. Kein BVG.
Ordentliches Verfahren
Ab CHF 22'680 Jahreslohn (oder wenn Sie es so wählen). Monatliche Lohnabrechnung, ordentliche Quellensteuer nach Tarif und - ab Alter 25 - obligatorische Pensionskasse (BVG).
Was passiert, wenn Sie nicht versichern?
Ohne Anmeldung sparen Sie kurzfristig die ~8 % - riskieren aber ein Vielfaches. Bei einer Kontrolle drohen AHV-Nachzahlungen für bis zu 5 Jahre, 5 % Verzugszins und eine Busse bis CHF 10'000 (AHVG Art. 88).
Was passiert, wenn Sie nicht versichern?
Quellen & offizielle Informationen
- 1AHV/IV - Beiträge und Merkblätter für Arbeitgeber - www.ahv-iv.ch/de/
- 2BSV - AHV-Beitragssätze - www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/grundlagen-gesetze/ahv-beitragssaetze.html
- 3UVG - Unfallversicherungsgesetz (SR 832.20) - www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1982/1676_1676_1676/de
- 4Vereinfachtes Abrechnungsverfahren (BGSA) - Merkblatt - www.ahv-iv.ch/de/Merkblätter-Formulare/Merkblätter/Beiträge-an-die-AHV-IV-und-EO
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Häufige Fragen
Muss ich meine Putzfrau versichern, wenn sie nur 2 Stunden pro Woche kommt?
Wie viel kostet mich die Versicherung ungefähr?
Wer zahlt die Unfallversicherung?
Ab wann muss ich eine Pensionskasse (BVG) zahlen?
Was ist das vereinfachte Verfahren?
Kann ich meine Putzfrau als Selbständige behandeln, um die Beiträge zu sparen?
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