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Recht

Schwanger und als Putzfrau angestellt? So sicherst du dir deine Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen Lohn

Du bist schwanger und arbeitest als Putzfrau oder Haushaltshilfe in der Schweiz? Dann hast du Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Aber nur, wenn du korrekt angemeldet bist. Hier erfährst du alles: wer zahlt, wie viel du bekommst und warum Schwarzarbeit dich um Tausende von Franken bringt.

Kurz erklärt

Als angemeldete Haushaltshilfe bekommst du 14 Wochen (98 Tage) Mutterschaftsentschädigung zu 80% deines Lohns, maximal CHF 220 pro Tag, sofern du in den 9 Monaten vor der Geburt AHV-versichert warst und davon mindestens 5 Monate gearbeitet hast.

  • Voraussetzung: 9 Monate AHV-versichert + mindestens 5 Monate gearbeitet vor der Geburt
  • Kündigungsschutz während der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Geburt
  • Ohne AHV-Anmeldung gibt es CHF 0, Schwarzarbeit kostet dich die ganze Entschädigung

MSE-Rechner

Berechne deine Mutterschaftsentschädigung

Monatlicher BruttolohnCHF 2'500
CHF 500CHF 6'000
9 Monate AHV-versichert vor Geburt?
Mindestens 5 Monate gearbeitet?
Du hast Anspruch!

Taggeld (80%)

CHF 66.67/Tag

Maximum CHF 220/Tag

Total Auszahlung (98 Tage)

Angemeldet

CHF 6'533

Schwarzarbeit

CHF 0

Dein Verlust bei Schwarzarbeit

CHF 6'533

Beitragssätze 2026 · Stand 17.07.2026·Alle Quellen

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?

Die Mutterschaftsentschädigung (MSE) ist in der Erwerbsersatzordnung (EOG) geregelt. Als Haushaltshilfe hast du Anspruch, wenn du diese beiden Bedingungen erfüllst:

9 Monate AHV-versichert

Du musst in den 9 Monaten vor der Geburt bei der AHV versichert gewesen sein. Das heisst: Dein Arbeitgeber muss dich angemeldet und AHV-Beiträge abgeführt haben.

5 Monate gearbeitet

Du musst in diesen 9 Monaten mindestens 5 Monate lang gearbeitet haben. Teilzeit zählt, auch wenige Stunden pro Woche.

Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Wenn du nur 4 Monate gearbeitet hast oder nicht AHV-versichert warst, bekommst du nichts.

Wie viel Mutterschaftsentschädigung bekommst du?

Die MSE beträgt 80% deines durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt. Sie wird als Taggeld für 98 Tage (14 Wochen) ausbezahlt.

80%
Deines Lohns
CHF 220
Maximum pro Tag
98
Tage Anspruch

Die Berechnung: Dein durchschnittlicher Monatslohn wird durch 30 geteilt, um den Tageslohn zu berechnen. Davon erhältst du 80%, maximal CHF 220 pro Tag.

Beispiel: Bei einem Monatslohn von CHF 3’000 ergibt das einen Tageslohn von CHF 100. Davon 80% = CHF 80 pro Tag. Über 98 Tage = CHF 7’840 total.

Kündigungsschutz: Du darfst nicht entlassen werden

Während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt darf dir nicht gekündigt werden. Das steht in OR Art. 336c Abs. 1 lit. c. Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig, also rechtlich ungültig.

Wichtig

Wenn dir trotzdem gekündigt wird, musst du die Kündigung sofort schriftlich anfechten. Lass dich nicht einschüchtern. Das Gesetz ist auf deiner Seite.

Wichtig: Die Sperrfrist gilt erst nach Ablauf der Probezeit (Art. 336c Abs. 1 OR). Während der Probezeit ist eine Kündigung trotz Schwangerschaft möglich. Danach gilt: Eine bereits laufende Kündigungsfrist wird unterbrochen und läuft erst nach der Sperrfrist weiter.

Geschützt

  • Keine Kündigung während Schwangerschaft
  • Keine Kündigung bis 16 Wochen nach Geburt
  • Kündigung in dieser Zeit ist nichtig
  • Laufende Kündigungsfrist wird unterbrochen

Nicht geschützt

  • Eigene Kündigung bleibt möglich
  • Fristlose Kündigung bei wichtigem Grund
  • Befristeter Vertrag läuft normal aus
  • Kündigung während der Probezeit

So meldest du deinen Anspruch an

Die MSE wird nicht automatisch ausbezahlt. Dein Arbeitgeber muss sie bei der Ausgleichskasse beantragen. So läuft es ab:

1

Arbeitgeber informieren

Teile deinem Arbeitgeber mit, dass du schwanger bist und wann der errechnete Geburtstermin ist.

2

Geburt melden

Nach der Geburt: Geburtsschein an den Arbeitgeber geben.

3

Arbeitgeber stellt Antrag

Dein Arbeitgeber füllt das Anmeldeformular für die Mutterschaftsentschädigung aus und schickt es an seine Ausgleichskasse.

4

Auszahlung

Die Ausgleichskasse prüft und zahlt die MSE aus. In der Regel über den Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn.

Tipp:

Frag deinen Arbeitgeber rechtzeitig, bei welcher Ausgleichskasse er angemeldet ist. Wenn er sich weigert, den Antrag zu stellen, kannst du ihn auch selbst einreichen.

Arbeitsschutz in der Schwangerschaft

Als schwangere Arbeitnehmerin bist du auch körperlich geschützt. Das Arbeitsgesetz gilt im Privathaushalt zwar nicht direkt - massgebend ist die Fürsorgepflicht deines Arbeitgebers (Art. 328 OR), die sich an den Mutterschutz-Standards orientiert. Für Putzfrauen besonders relevant:

1

Kein schweres Heben ab Monat 6

Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat solltest du nicht mehr als 5 kg regelmässig heben. Dein Arbeitgeber muss dir leichtere Aufgaben zuweisen (Mutterschutz-Standard).

2

Keine gefährlichen Stoffe

Der Kontakt mit bestimmten Reinigungsmitteln (z.B. stark chlorhaltige Produkte) kann eingeschränkt oder verboten sein.

3

Maximale Arbeitszeit

Als Richtwert gelten maximal 9 Stunden Arbeit pro Tag. In den letzten 8 Wochen vor der Geburt gilt: keine Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr.

4

Freistellung bei Lohn

Kannst du wegen der Schwangerschaft nicht arbeiten und gibt es keine zumutbare leichtere Arbeit, greift die Lohnfortzahlung (Art. 324a Abs. 3 OR); die Mutterschutz-Praxis sieht eine Freistellung bei 80% des Lohns vor.

Merke:

Du musst nicht kündigen, weil du schwanger bist. Dein Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen anpassen, nicht du.

Schwarzarbeit = kein Geld bei Mutterschaft

Hier ist die bittere Wahrheit: Wenn du schwarz arbeitest, existierst du für die AHV nicht. Und ohne AHV-Anmeldung bekommst du null Franken Mutterschaftsentschädigung.

Angemeldet

  • 14 Wochen Lohn (80%)
  • Kündigungsschutz
  • Unfallversicherung
  • AHV-Beitragsjahre
  • Arbeitslosenversicherung

Schwarzarbeit

  • CHF 0 Mutterschaftsentschädigung
  • Kein Kündigungsschutz
  • Kein Unfallschutz
  • Keine AHV-Rente
  • Kein Arbeitslosengeld

Bei einem Monatslohn von CHF 2’500 verlierst du mit Schwarzarbeit rund CHF 6’500 Mutterschaftsentschädigung. Das ist Geld, das dir und deinem Kind zusteht.

Klar gesagt

Schwarzarbeit schadet dir am meisten. Sag deinem Arbeitgeber, dass er dich anmelden soll. Wenn er sich weigert, suche dir einen anderen Arbeitgeber.

Mehr zu den Risiken von Schwarzarbeit: Schwarzarbeit: Risiken und Strafen

Häufige Fragen

Bekomme ich MSE auch bei Teilzeitarbeit?
Ja. Auch wenn du nur wenige Stunden pro Woche arbeitest, hast du Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Voraussetzung: AHV-Versicherung und mindestens 5 Monate Arbeit in den 9 Monaten vor der Geburt.
Was passiert, wenn ich während der MSE krank werde?
Die MSE läuft weiter. Krankheit unterbricht die 14 Wochen nicht. Du erhältst weiterhin 80% deines Lohns bis zum Ende der 98 Tage.
Kann ich die MSE verlängern, wenn ich Komplikationen habe?
Die MSE dauert grundsätzlich fix 98 Tage. Ausnahme: Muss dein Neugeborenes direkt nach der Geburt mindestens 14 Tage ununterbrochen im Spital bleiben, verlängert sich deine Mutterschaftsentschädigung um bis zu 56 zusätzliche Tage (maximal 154 Tage total, Art. 16c EOG). Bei Komplikationen greift aber die ärztliche Krankschreibung, und du erhältst Lohnfortzahlung nach OR Art. 324a (je nach Dienstjahren).
Mein Arbeitgeber will den Antrag nicht stellen. Was tun?
Du kannst den Antrag auf Mutterschaftsentschädigung auch selbst bei der zuständigen Ausgleichskasse einreichen. Dazu brauchst du den Geburtsschein und Angaben zu deinem Arbeitsverhältnis.
Bekomme ich MSE, wenn ich mehrere Arbeitgeber habe?
Ja. Die Löhne aller Arbeitgeber, bei denen du AHV-versichert bist, werden zusammengerechnet. Jeder Arbeitgeber muss seinen Anteil bei seiner Ausgleichskasse anmelden.
Quellen & weiterführende Informationen

Sag deinem Arbeitgeber Bescheid

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Hinweis:

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Angaben basieren auf dem Stand April 2026. Bei konkreten Rechtsfragen wende dich an eine Gewerkschaft, Rechtsberatung oder die kantonale Ausgleichskasse.

Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2026

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Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026