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Rechtsmythos

Scheinselbständigkeit bei der Putzfrau: Warum ein Gewerbeschein Sie nicht schützt

Der häufigste Irrtum in Schweizer Privathaushalten: «Meine Putzfrau ist selbständig, also muss ich sie nicht anmelden.» Falsch. Komplett falsch. Das Gesetz ist eindeutig - und die Konsequenzen bei einer Kontrolle sind teuer.

Das Urteil steht fest

Reinigungsarbeit in Privathaushalten ist in der Schweiz IMMER ein Arbeitsverhältnis. Keine Ausnahme. Kein Schlupfloch. Jeder Haushalt ist Arbeitgeber.

Kurz erklärt

Ihre Putzfrau kann rechtlich nicht selbständig sein: Reinigungsarbeit im Privathaushalt gilt in der Schweiz immer als Arbeitsverhältnis, und Sie sind der Arbeitgeber.

  • Gewerbeschein, Rechnung oder mehrere Haushalte ändern daran nichts (Art. 319 OR).
  • Bei Kontrolle: bis 5 Jahre Nachzahlung, 5% Verzugszins, Bussen bis CHF 10'000.
  • Korrekte Anmeldung dauert 10 Minuten und kostet ca. 6.5% Arbeitgeberanteil.

Die 5 Mythen

Klicken Sie auf einen Mythos, um die rechtliche Wahrheit zu sehen:

Warum ist Reinigungsarbeit IMMER ein Arbeitsverhältnis?

Das Bundesgericht und die AHV-Ausgleichskassen verwenden vier Kriterien zur Abgrenzung:

1

Weisungsgebundenheit

Sie bestimmen, wann geputzt wird, welche Räume, mit welchen Mitteln. → Arbeitsverhältnis.

2

Organisatorische Eingliederung

Die Arbeit findet in Ihrer Wohnung statt, mit Ihren Geräten und Reinigungsmitteln. → Arbeitsverhältnis.

3

Kein unternehmerisches Risiko

Ihre Putzfrau investiert nichts, trägt kein Verlustrisiko, hat keine eigene Infrastruktur. → Arbeitsverhältnis.

4

Persönliche Arbeitspflicht

Sie kann nicht einfach jemand anderen schicken. Sie erwarten, dass SIE kommt. → Arbeitsverhältnis.

Alle vier Kriterien zeigen eindeutig: Haushaltsreinigung = Arbeitsverhältnis. Ausnahmslos.

Gesetzesgrundlage

«Durch den Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers.»

Art. 319 Abs. 1 OR

Klarstellen: angestellt statt «selbständig»

Maria

online

Soll ich Ihnen eine Rechnung schreiben? Ich dachte, ich bin selbständig.

17:02

Das habe ich auch lange gedacht, Maria, aber da Sie regelmässig nur bei uns putzen, gelten Sie rechtlich als angestellt. Ich melde Sie darum richtig an, dann sind Sie unfall- und sozialversichert. Für Sie ist das die sichere Variante.

17:20

Ah, gut zu wissen. Danke, dass Sie das korrekt machen!

17:24
Nachricht

Die Konsequenzen bei einer Kontrolle

Wenn die AHV-Ausgleichskasse oder das Arbeitsinspektorat prüft - und das passiert häufiger als Sie denken:

bis CHF 10'000
Bussen nach BGSA
Bis 5 Jahre
AHV-Nachzahlung
5% p.a.
Verzugszinsen
Unbegrenzt
Haftung ohne UVG

Sie müssen als Arbeitgeber BEIDE Anteile der AHV/IV/EO-Beiträge nachzahlen - Ihren Anteil UND den Arbeitnehmeranteil, den Sie nie abgezogen haben. Plus Verzugszinsen von 5% pro Jahr.

Haftung ohne UVG

Passiert ein Unfall ohne UVG-Versicherung, haften Sie persönlich für sämtliche Kosten: Arzt, Spital, Rehabilitation, im schlimmsten Fall eine lebenslange Invalidenrente.

Was Gerichte sagen

Bundesgericht BGE 122 V 169

In diesem Fall entschied das Bundesgericht, dass Telefonistinnen ('Telefon-Hostessen') eines Zuger Telekiosks unselbständig erwerbstätig waren, nicht selbständig - massgebend sind die tatsächlichen Umstände, nicht die vertragliche Bezeichnung. Dieselben Abgrenzungskriterien gelten auch für Reinigungskräfte in Privathaushalten.

Bundesgericht - ständige Praxis zur Abgrenzung

Auch wenn eine Reinigungskraft eine eigene Firma angemeldet hat, gilt nach ständiger bundesgerichtlicher Praxis ein unselbständiges Arbeitsverhältnis, sobald die tatsächlichen Umstände (Weisungsgebundenheit, kein Unternehmerrisiko) dies zeigen. Die vertragliche oder gewerberechtliche Bezeichnung ist nicht massgebend.

Was Sie stattdessen tun sollten

Die gute Nachricht: Korrekt anmelden dauert 10 Minuten und kostet Sie etwa 6.5% Arbeitgeberanteil auf den Bruttolohn.

1

Vereinfachtes Verfahren nutzen

Ein Formular bei der AHV-Ausgleichskasse. AHV, IV, EO, ALV und Quellensteuer - alles in einem Abzug.

2

Arbeitsvertrag erstellen

Stundenlohn, Arbeitszeit, Ferien (min. 4 Wochen), Kündigungsfrist. Muster gibt es bei Clino kostenlos.

3

UVG abschliessen

Berufsunfallversicherung (BU) ist immer Pflicht, unabhängig von der Stundenzahl. Nichtberufsunfallversicherung (NBU) kommt ab 8 Stunden/Woche dazu. Kosten: ca. CHF 100-200 pro Jahr.

4

Monatlich abrechnen

Lohnabrechnung mit Sozialversicherungsabzügen. Clino bereitet das für Sie vor.

Unsicher, welchen Stundenlohn Sie im Vertrag ansetzen sollen? Unser Artikel zum fairen Lohn gibt Ihnen eine realistische Spanne.

Quellen & weiterführende Informationen

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Häufige Fragen

Kann meine Putzfrau wirklich nicht selbständig sein?
Nein. Reinigungsarbeit in Privathaushalten erfüllt alle Kriterien eines Arbeitsverhältnisses: Weisungsgebundenheit, organisatorische Eingliederung, kein unternehmerisches Risiko. Auch mit Gewerbeschein oder eigener Firma bleibt es ein Arbeitsverhältnis.
Was ist, wenn sie mir eine Rechnung schreibt?
Das Rechnungsformat ändert nichts an der rechtlichen Einordnung. Die AHV-Ausgleichskasse prüft die tatsächlichen Umstände, nicht die Form der Dokumente. Eine Rechnung macht aus einem Arbeitsverhältnis keinen Werkvertrag.
Wie hoch sind die Nachzahlungen bei einer Kontrolle?
Sie müssen beide Anteile der AHV/IV/EO-Beiträge für bis zu 5 Jahre nachzahlen, plus 5% Verzugszinsen pro Jahr, plus eine Busse bis CHF 10'000 nach BGSA.
Woher weiss die AHV, dass ich eine Putzfrau habe?
Kontrollen werden oft durch Unfälle ausgelöst: Ihre Putzfrau verletzt sich und geht zum Arzt. Oder ein Nachbar meldet etwas. Auch bei Scheidungsverfahren oder Steuerprüfungen kommen unangemeldete Arbeitsverhältnisse ans Licht.
Gilt das auch für nur 2 Stunden pro Woche?
Ja - erst recht: Für erwachsene Angestellte gibt es keine Bagatellgrenze, die AHV-Pflicht gilt ab dem ersten Franken Lohn. Die wöchentliche Stundenanzahl ist nicht das Kriterium.
Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026