Dein Lohn wurde nicht bezahlt? So forderst du ihn ein - ruhig, klar und mit dem Gesetz auf deiner Seite.
Du hast geputzt, sauber abgeliefert, und das Geld kommt nicht. Wochen vergehen, und du traust dich kaum zu fragen. Das ist häufiger, als du denkst, und es ist nicht deine Schuld. Hier liest du Wort für Wort, wie du nachfragst, und welche Rechte du in der Schweiz wirklich hast.
Wenn du erst einmal grundsätzlich wissen willst, was dir als Reinigungskraft zusteht: Deine Rechte als Putzfrau - der Überblick →
Schick zuerst eine kurze, freundliche Erinnerung - das reicht in den meisten Fällen, denn ab dem Tag nach dem vereinbarten Zahltag ist deine Kundschaft automatisch im Verzug und das Gesetz steht auf deiner Seite.
- 5 % Verzugszins ab dem ersten Tag im Verzug (Art. 104 OR) - ganz ohne Anwalt.
- Arbeitsgericht bis CHF 30'000 kostenlos (Art. 114 ZPO), Betreibung ab ca. CHF 20-40.
- Ruhig eskalieren: Erinnerung, Mahnung mit Frist, erst dann Betreibung.
Atme kurz durch - du bist nicht allein
In einem viel diskutierten Beitrag auf r/Switzerland bricht eine Reinigungskraft im Badezimmer zusammen: Sie wartet auf drei Zahlungen, fällig schon Ende Dezember. Die Auftraggeber? Wohlhabende Familien, Ärztinnen, CEOs, Bankdirektoren. Hunderte Kommentare bestätigen dasselbe Muster: spät zahlen, oft um Wochen, manchmal um Monate.
Selten ist es böse Absicht. Wer sehr viel Geld hat, merkt einen verspäteten Betrag schlicht nicht, während er für dich entscheidet, ob morgen Essen auf dem Tisch steht. Genau deshalb darfst du nachfragen. Das ist nicht unhöflich, das ist dein Lohn.
Reich zu sein heisst nicht, deinen Lohn liegen lassen zu dürfen. Du fragst nicht um einen Gefallen - du forderst, was dir gehört.
Deine Rechte - konkret und ohne Juristen-Deutsch
Egal ob du fest angestellt bist oder selbstständig auf Rechnung arbeitest: Sobald der vereinbarte Zahltag verstrichen ist, bist du im Recht. Diese vier Punkte solltest du kennen.
- 1
Der Lohn ist am vereinbarten Tag fällig
Monatslohn ist normal - aber «monatlich» heisst an einem festen Tag, nicht «irgendwann». Wurde ein Zahltag (z. B. der 25.) vereinbart, ist die Kundschaft am Folgetag automatisch im Verzug. Ohne fixen Tag genügt eine einzige Mahnung, um den Verzug auszulösen (Art. 102 OR).
- 2
5 % Verzugszins - automatisch
Ab dem ersten Tag im Verzug darfst du auf den offenen Betrag 5 % Zins pro Jahr verlangen (Art. 104 OR). Du brauchst dafür keinen Anwalt und keine Begründung. Schon die Erwähnung macht klar, dass du deine Rechte kennst.
- 3
Betreibung - ohne Mahnung möglich
Steht ein klarer Fälligkeitstag fest, kannst du sofort eine Betreibung einleiten - eine Mahnung ist gesetzlich nicht zwingend. Das kostet beim Betreibungsamt nur rund CHF 20-40 (die du zurückfordern kannst), keinen Anwalt, und es ist erstaunlich wirksam: Niemand will einen Betreibungsregister-Eintrag.
- 4
Bei Festanstellung: Du darfst die Arbeit zurückhalten
Zahlt dein Arbeitgeber trotz Mahnung nicht, darfst du deine Arbeit einstellen, bis bezahlt wird (Art. 82 OR). Bei anhaltendem Lohnausfall über mehrere Monate gilt das nach der Rechtsprechung als wichtiger Grund, und du kannst fristlos kündigen (Art. 337 OR) - und hast trotzdem Anspruch auf den ausstehenden Lohn.
Die Karte, die fast niemand kennt: das Arbeitsgericht ist gratis
Die ruhige Eskalations-Leiter
Du musst nicht gleich mit Gericht drohen. In den allermeisten Fällen reicht Stufe 1. Geh ruhig eine Stufe nach der anderen - jede ist sachlich, freundlich und lässt der Kundschaft das Gesicht wahren.
1 · Die freundliche Erinnerung
Sobald der Zahltag 2-3 Tage verstrichen istEine kurze WhatsApp am Abend, ganz ohne Druck. Oft ist es schlicht Vergesslichkeit - ein Tipp genügt. Wirkt in den meisten Fällen schon hier.
2 · Die klare Mahnung mit Frist
Wenn nach ~10 Tagen nichts kommtJetzt schriftlich, mit konkreter Frist (z. B. 10 Tage) und dem Hinweis, dass danach Verzugszins anfällt. Sachlich, nicht wütend. Behalte die Nachricht als Beweis.
3 · Letzte Frist vor Betreibung
Wenn die Frist ungenutzt verstreichtEine letzte, professionelle Nachricht: Zahlung innert weniger Tage, sonst Betreibung und gegebenenfalls die Schlichtungsbehörde. Danach handelst du - nicht weiter warten.
Wichtig: Stell parallel die Arbeit ein, wenn der Rückstand wächst. «Streng sein, eine Erinnerung senden, dann nicht mehr hingehen» ist der meistgegebene Rat erfahrener Reinigungskräfte - die Nachfrage ist gross genug, du findest neue Kundschaft.
WhatsApp-Vorlagen zum Kopieren
Wähle die Stufe, die Sprache und setze Name und Betrag ein. Die Nachricht passt sich live an - ein Klick, kopiert, gesendet. Alle Vorlagen sind freundlich formuliert und so gebaut, dass eine Antwort leichtfällt.
Zahlungserinnerung erstellen
Wähle die Stufe und die Sprache, setze Name und Betrag ein - kopiere mit einem Klick.
Sanfter Tipp - wirkt in den meisten Fällen.
Hallo Frau Meier, kurze Erinnerung: Die Zahlung für letzten Monat ist noch offen. Magst du sie diese Woche überweisen? Falls du sie schon abgeschickt hast, sag mir kurz Bescheid - dann ist alles gut. Danke dir und liebe Grüsse!
Tipp: Sende am Abend, halte es kurz. Eine ruhige Nachricht wird eher beantwortet.
Tipp: Sende am Abend, halte es kurz. Eine knappe, ruhige Nachricht wird eher beantwortet als eine lange Erklärung - und sie hält die Beziehung intakt, falls du weiter dort arbeiten möchtest.
Damit es gar nicht erst passiert
Nachlaufen ist anstrengend. Der beste Schutz ist Struktur von Anfang an - und die meiste davon liegt beim Arbeitgeber. Wenn du neue Kundschaft gewinnst oder bei bestehender etwas ändern darfst, helfen diese Punkte. Den unteren Block kannst du deiner Kundschaft direkt zeigen.
Was eine saubere Anstellung dir bringt
- •Ein schriftlicher Vertrag mit fixem Zahltag - schwarz auf weiss, kein «irgendwann».
- •Monatliche Lohnabrechnungen als Beweis über Stunden und Lohn - Gold wert, falls es doch zum Streit kommt.
- •Ein automatischer Dauerauftrag beim Arbeitgeber: gleicher Betrag, gleicher Tag, kein Nachfragen nötig.
- •AHV, Unfallversicherung und Ferienanspruch - dein Geld ist abgesichert, nicht nur dein Stundenlohn.
- •Bei Anmeldung: Schutz vor Schwarzarbeits-Risiken, gerade wenn du keinen Schweizer Pass hast.
Liest gerade ein Arbeitgeber mit?
Der eleganteste Weg, deine Reinigungskraft pünktlich und korrekt zu bezahlen, ist ein richtiger Vertrag mit Lohnabrechnung und festem Zahltag. Clino erledigt Vertrag, Lohnabrechnung und AHV-Anmeldung für CHF 19.90 pro Monat - und du richtest einen Dauerauftrag ein, der nie vergessen geht.
Du musst deine Kundschaft nicht überzeugen, dass sie etwas falsch macht. Du kannst es als Geschenk rahmen: «So ist alles sauber, und du musst nie mehr daran denken.»
Stimmen aus der Community
Diese Einschätzungen stammen aus der Diskussion auf r/Switzerland - übersetzt und leicht gekürzt. Sie zeigen: Du bist nicht zu empfindlich, und es gibt einen klaren Weg nach vorne.
Monatszahlung ist in Ordnung, wenn sie im Vertrag steht. Das Problem ist, nicht am vereinbarten Tag zu zahlen. Der praktische Schutz ist langweilig, aber wichtig: schriftlicher Vertrag, klarer Zahltag, Lohnabrechnungen, Stundennachweis. Bei Verzug bringen eine schriftliche Mahnung und dann die Betreibung mehr als geduldiges Warten.
Sei streng: eine Erinnerung senden und sofort aufhören zu arbeiten, wenn nicht bezahlt wird. Wechsle die Kundschaft - es gibt genug Nachfrage am Markt. Verliere keine Zeit damit, gratis zu arbeiten und danach unbezahlten Rechnungen hinterherzulaufen.
Du kannst eine Betreibung in dem Moment einleiten, in dem die Zahlung nicht rechtzeitig ankommt. Eine Mahnung ist rechtlich nicht nötig.
Bau eine Klausel für Zahlungsverzug in den Vertrag und setze ein Zahlungsziel von 10 statt 30 Tagen. Tust du der Person einen Gefallen, mach mit ihr einen fairen, schriftlichen Vertrag mit festem Zahltag - damit gibst du ihr zugleich eine Vorlage für ihre anderen Kundinnen.
Pünktlich bezahlt - mit Struktur statt Bitten
Bist du Arbeitgeberin oder Arbeitgeber? Melde deine Reinigungskraft sauber an, mit Vertrag, Lohnabrechnung und festem Zahltag. Pünktliche Zahlung wird damit zur Selbstverständlichkeit - nicht zur monatlichen Nachfrage.
Gratis Checkliste: Haushaltshilfe korrekt anstellen
AHV, UVG, Vertrag. Alles auf einer Seite, per E-Mail in 30 Sekunden.
Kein Spam. Jederzeit abmelden.
Häufige Fragen
Darf meine Kundschaft wirklich monatlich statt pro Einsatz zahlen?
Ab wann ist die Zahlung «zu spät»?
Wie viel Verzugszins darf ich verlangen?
Lohnt sich eine Betreibung bei kleinen Beträgen?
Ich habe Angst, die Kundschaft zu verlieren. Was tun?
Ich habe keinen schriftlichen Vertrag. Habe ich trotzdem Rechte?
Was ist, wenn ich keinen Schweizer Aufenthaltstitel habe?
Weiterlesen
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Gesetzesangaben (OR, ZPO) sind vereinfacht. In einem konkreten Streitfall helfen die kantonale Schlichtungsbehörde, eine Gewerkschaft oder eine Rechtsberatung weiter.
Lass dich legal anstellen, ohne das schwierige Gespräch
Wir bereiten dein persönliches Anstellungs-Paket vor und schicken es deinem Arbeitgeber in seiner Sprache. Kostenlos.
+ CHF 50 für dich, wenn er dich anmeldet
Paket erstellen (2 Min.)