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Recht

Meldeverfahren oder AHV-Anmeldung? Der Unterschied einfach erklärt

«Ich habe meine Putzfrau doch angemeldet – reicht das nicht?» Es gibt zwei völlig verschiedene Anmeldungen, und sie werden oft verwechselt: die AHV-Anmeldung (Sozialversicherung und Lohn) und das Meldeverfahren (Aufenthalts- und Arbeitsrecht). Hier erfahren Sie, was was ist – und wann Sie welche brauchen.

13. Juli 2026·Lesezeit: 8 Minuten
Antwort in 30 Sekunden

Es sind zwei getrennte Dinge. Die AHV-Anmeldung meldet den Lohn bei der Ausgleichskasse an (Sozialversicherung) – das übernimmt Clino. Das Meldeverfahren regelt das Recht, überhaupt in der Schweiz zu arbeiten (Aufenthalt/Bewilligung) und läuft über die Behörden (SEM/EasyGov). Die meisten Haushaltshilfen wohnen bereits in der Schweiz und brauchen nur die AHV-Anmeldung. Kommt jemand für einen Kurzeinsatz aus dem Ausland, kann zusätzlich das Meldeverfahren nötig sein.

Das gilt, wenn

Sie stellen eine Reinigungskraft, Nanny oder Betreuerin im Privathaushalt an – besonders relevant, wenn die Person aus dem EU-/EFTA- oder Drittausland für einen befristeten Einsatz kommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • 1AHV-Anmeldung = Sozialversicherung und Lohn (Ausgleichskasse). Meldeverfahren = Aufenthalts- und Arbeitsrecht (Migrationsbehörde / EasyGov). Zwei Behörden, zwei Zwecke.
  • 2Wohnt Ihre Haushaltshilfe bereits in der Schweiz (Schweizer/in, Ausweis B/C/L/F)? Dann brauchen Sie in der Regel nur die AHV-Anmeldung – das Meldeverfahren entfällt.
  • 3Kommt die Person aus dem Ausland für höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr? Dann kann das Meldeverfahren nötig sein – und die Regeln hängen von der Nationalität ab (EU/EFTA, Drittstaat, UK).
  • 4Die AHV-Anmeldung ist KEINE Arbeitsbewilligung. Wer den Lohn korrekt anmeldet, aber kein Aufenthaltsrecht hat, arbeitet trotzdem nicht legal.

Zwei Anmeldungen, die ständig verwechselt werden

Frau meldet abends am Küchentisch eine neue Betreuungsperson im EasyGov-Portal an

Beide heissen im Alltag «anmelden» – und beide haben mit einer «Meldung» zu tun. Doch sie betreffen zwei komplett verschiedene Rechtsgebiete. Die AHV-Anmeldung stellt sicher, dass Lohn, Sozialversicherungen und Steuern korrekt abgerechnet werden. Das Meldeverfahren stellt sicher, dass die Person überhaupt in der Schweiz arbeiten darf.

AHV-Anmeldung (Sozialversicherung)

  • Zweck: Lohn, AHV/IV/EO/ALV, Unfallversicherung, Quellensteuer
  • Zuständig: Ausgleichskasse (SVA) Ihres Kantons
  • Gilt für: praktisch jede bezahlte Haushaltshilfe in der Schweiz
  • Das übernimmt Clino – vereinfachtes Verfahren, Lohnabrechnung, Versicherungen

Meldeverfahren (Aufenthalt/Arbeit)

  • Zweck: Recht, in der Schweiz zu arbeiten (Kurzeinsatz ≤ 90 Tage)
  • Zuständig: SEM / kantonale Migrationsbehörde, online über EasyGov
  • Gilt für: Personen, die aus dem Ausland für befristete Arbeit kommen
  • Das erledigt der Arbeitgeber selbst – Clino übernimmt das nicht

Wichtig: Für die grosse Mehrheit der Haushalte ist nur die linke Spalte relevant. Ihre Reinigungskraft oder Nanny wohnt in der Schweiz und hat bereits ein Aufenthaltsrecht – dann ist die AHV-Anmeldung alles, was Sie brauchen. Das Meldeverfahren wird erst zum Thema, wenn jemand aus dem Ausland für einen kurzen Einsatz einreist.

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Wann brauche ich das Meldeverfahren? Nach Nationalität

Ob und wie das Meldeverfahren gilt, hängt vom Pass der Person ab. Drei Fälle:

EU-/EFTA-Staatsangehörige

Keine formelle Arbeitsbewilligung nötig. Für einen Einsatz von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr meldet der Arbeitgeber die Anstellung online (EasyGov) – spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn. Bei Reinigungsarbeit im Haushalt gilt die Meldepflicht ab dem ersten Tag (keine acht meldefreien Tage).

Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EFTA)

Grundsätzlich ab dem ersten Tag bewilligungspflichtig. Ausnahme: Wer seit mindestens 12 Monaten fest auf dem Arbeitsmarkt eines EU-/EFTA-Staates zugelassen ist und von dort entsandt wird, kann für kurze Einsätze das Meldeverfahren nutzen. Ohne diese Voraussetzung braucht es eine Bewilligung – die Chancen im Privathaushalt sind gering.

Britische Staatsangehörige (UK)

Seit dem 1. Januar 2021 gelten sie als Drittstaatsangehörige. Das 90-Tage-Meldeverfahren gilt für eine Anstellung nicht. Es braucht eine Bewilligung nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), die der Arbeitgeber bei der kantonalen Behörde beantragt.

Reinigung im Haushalt: Meldung ab Tag 1

Für die meisten Branchen gibt es acht meldefreie Tage pro Jahr. Für Reinigungsarbeit in Haushalten (und Unternehmen) gilt diese Ausnahme nicht: Hier ist die Meldung ab dem allerersten Arbeitstag Pflicht.

Fristen und Ablauf des Meldeverfahrens

Läuft alles über EasyGov, seit März 2025 die einzige Plattform dafür. Je nach Konstellation gelten unterschiedliche Fristen:

1

EU/EFTA, direkt bei Ihnen angestellt

Meldung spätestens am Tag vor dem ersten Arbeitstag.

2

Entsandte oder selbstständige Dienstleister aus EU/EFTA

Meldung mindestens 8 Tage im Voraus; höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr.

3

Reinigungsarbeit im Haushalt

Meldung ab dem ersten Tag – keine meldefreie Toleranz.

4

Meldung erfassen

Der Arbeitgeber (bei Ihnen: der Privathaushalt) reicht die Meldung online über EasyGov ein.

Sonderfall 24-Stunden-Betreuung und Live-in

Viele Familien holen für die Betreuung eines Angehörigen eine Person aus dem Ausland – oft im Turnus über eine Agentur. Auch hier gilt: Für Einsätze bis 90 Tage kann das Meldeverfahren genutzt werden, danach braucht es eine L- oder B-Bewilligung.

Zusätzlich gilt eine oft übersehene Regel: Wird die Betreuungsperson über eine Agentur aus dem EU-/EFTA-Ausland in den Privathaushalt verliehen (Personalverleih), darf das nur eine Agentur mit Sitz in der Schweiz und eidgenössischer Verleihbewilligung tun. Stellen Sie die Person hingegen direkt selbst an, sind Sie der Arbeitgeber – und die AHV-Anmeldung läuft wie bei jeder Haushaltshilfe über Clino.

Verleih nur mit Bewilligung

Grenzüberschreitender Personalverleih in Privathaushalte ist nur Agenturen mit Schweizer Sitz und eidgenössischer Verleihbewilligung erlaubt. Vorsicht bei ausländischen «Vermittlern», die eine Betreuungsperson direkt in Ihren Haushalt entsenden.

Der wichtigste Satz

Die AHV-Anmeldung und das Meldeverfahren ersetzen sich nicht gegenseitig. Sie können den Lohn perfekt korrekt anmelden und die Sozialversicherungen zahlen – wenn die Person kein Recht hat, in der Schweiz zu arbeiten, ist die Anstellung trotzdem nicht legal. Umgekehrt macht eine Arbeitsbewilligung die Lohnabrechnung nicht überflüssig.

AHV-Anmeldung ≠ Arbeitsbewilligung

Prüfen Sie beides getrennt: (1) Darf die Person in der Schweiz arbeiten? (Aufenthalt/Bewilligung/Meldeverfahren – Migrationsbehörde). (2) Ist der Lohn korrekt angemeldet und versichert? (AHV – das übernimmt Clino.)

Häufige Fragen

Ich habe meine Putzfrau bei Clino angemeldet. Muss ich trotzdem ein Meldeverfahren machen?
Nur wenn sie aus dem Ausland für einen befristeten Einsatz (≤ 90 Tage) kommt. Wohnt sie in der Schweiz und hat einen Ausweis (B/C/L/F) oder ist Schweizerin, ist die AHV-Anmeldung über Clino ausreichend; ein Meldeverfahren gibt es dann nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Meldeverfahren und vereinfachtem Verfahren?
Das sind zwei verschiedene Dinge mit ähnlichem Namen. Das «vereinfachte Verfahren» ist eine Abrechnungsart bei der Ausgleichskasse (AHV/Steuern) für tiefe Löhne. Das «Meldeverfahren» betrifft das Aufenthalts- und Arbeitsrecht (Migration). Clino nutzt das vereinfachte Abrechnungsverfahren; das Meldeverfahren läuft über EasyGov.
Wer reicht das Meldeverfahren ein – ich oder die Person?
Bei einer Anstellung meldet der Arbeitgeber, also der Privathaushalt. Nur selbstständige Dienstleister melden sich selbst. Die Meldung erfolgt online über EasyGov.
Meine Betreuerin kommt aus Polen für drei Monate. Was muss ich tun?
Polen ist EU: Für bis zu 90 Tage genügt das Meldeverfahren (Meldung spätestens am Vortag über EasyGov). Zusätzlich melden Sie den Lohn korrekt an – das übernimmt Clino. Dauert der Einsatz länger, braucht es eine L-/B-Bewilligung.
Gilt das auch für Grenzgänger (Ausweis G)?
Grenzgänger folgen einem eigenen Verfahren (nicht dem 90-Tage-Meldeverfahren). Für die Sozialversicherung/Lohn gelten je nach Kanton besondere Regeln – Clino deckt reine Grenzgänger-Anstellungen aktuell nicht durchgängig ab.

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Die AHV-Seite übernehmen wir

Clino meldet Ihre Haushaltshilfe korrekt an, rechnet den Lohn ab und kümmert sich um die Versicherungen. Das Aufenthaltsrecht prüfen Sie separat – wir zeigen Ihnen, wie.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026