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Brauche ich für meine Haushaltshilfe eine Versicherung? Der Sozialversicherungs-Check mit Sofort-Antwort

Beantworten Sie 3 kurze Fragen und sehen Sie sofort, welche Sozialversicherungen für Ihre Haushaltshilfe obligatorisch sind, welche empfohlen werden und was Sie als Arbeitgeber zahlen müssen. Noch nicht angemeldet? Unser Anmelde-Guide hilft Ihnen weiter.

Schritt 1 von 4

Als was stellst du an?

Total Arbeitgeber-Kosten

CHF 2'189.35

/ Monat

BruttolohnCHF 2'000.00
+ BeiträgeCHF 189.35
Total Arbeitnehmerin-Abzüge− CHF 287.39
Basierend auf NAV Hauswirtschaft + BSV 2026
Tarife: AHV, ALV, UVG, FAK, BVG, Quellensteuer
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Keine Anmeldung nötig

Die Pflichtversicherungen im Detail

Als privater Arbeitgeber einer Haushaltshilfe müssen Sie folgende Sozialversicherungen abschliessen und abrechnen:

AHV/IV/EO - Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

Immer obligatorisch, ab dem ersten Franken Lohn. Beide Seiten zahlen je 5.3 % des Bruttolohns. Die AHV-Beiträge finanzieren die Altersrente, IV-Rente und Erwerbsersatz (Militärdienst, Mutterschaft). Es gibt keine Bagatellgrenze für Privathaushalte - im Gegensatz zu gewerblichen Arbeitgebern (dort gilt CHF 2’300/Jahr).

ALV - Arbeitslosenversicherung

Immer obligatorisch zusammen mit AHV. Je 1.1 % Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die ALV sichert den Lohnausfall bei Arbeitslosigkeit ab.

UVG Berufsunfall (BU)

Immer obligatorisch. Der Arbeitgeber muss die Haushaltshilfe gegen Berufsunfälle versichern (Unfälle während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg). Der Satz beträgt ca. 0.505 % und geht vollständig zu Lasten des Arbeitgebers.

UVG Nichtberufsunfall (NBU)

Pflicht ab 8 Stunden/Woche beim gleichen Arbeitgeber. Der Satz beträgt ca. 1.432 % und wird dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen. Bei weniger als 8h/Woche bleibt die Haushaltshilfe über ihre private Krankenkasse (KVG) gegen Nichtberufsunfälle versichert.

FAK - Familienausgleichskasse

Arbeitgeberbeitrag immer obligatorisch. Der Satz variiert nach Kanton (ca. 1-2.8 %). Die FAK finanziert Kinderzulagen. In den Kantonen Wallis (VS) und Waadt (VD) leisten auch Arbeitnehmer einen kleinen Beitrag.

Quellensteuer (vereinfachtes Verfahren)

Im vereinfachten Abrechnungsverfahren beträgt die Quellensteuer pauschal 5 % (Arbeitnehmeranteil). Sie ersetzt die reguläre Einkommenssteuer und wird zusammen mit den Sozialabgaben über die Ausgleichskasse abgerechnet.

BVG - Pensionskasse (2. Säule)

Pflicht ab CHF 22’680 Jahreslohn (Eintrittsschwelle 2026). Bei typischen Teilzeitpensen wird diese Schwelle oft nicht erreicht. Falls doch, zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50 % der Beiträge. Der Satz ist altersabhängig (7-18 %).

FAK-Karte: Arbeitgeberbeitrag pro Kanton

Den FAK-Beitrag (Familienausgleichskasse) zahlst du als Arbeitgeber - er finanziert die Familienzulagen. Der Satz ist kantonal geregelt. Wähle deinen Kanton.

ZHBELUURSZFRSOBLSHSGGRAGTGTIVDVSNEGEJU
1.025% (tiefer)2.85% (höher)

Zürich

DE
FAK-Beitrag (Arbeitgeber)
1.025%

Finanziert die Familienzulagen.

Ausgleichskasse: SVA Zürich
Details für Zürich

Quelle: offizielle FAK-Arbeitgebersätze (BSV/OFAS, Stand 2026).

Freiwillige, aber empfohlene Versicherungen

KTG - Krankentaggeldversicherung

Der NAV Hauswirtschaft schreibt keine KTG-Versicherung vor, aber sie ist dringend empfohlen. Ohne KTG müssen Sie bei Krankheit den Lohn gemäss Berner, Basler oder Zürcher Skala weiterzahlen (im 1. Dienstjahr 3 Wochen, dann steigend). Eine KTG-Versicherung kostet ca. 0.5-2 % des Lohns und deckt 80 % des Lohns für bis zu 720 Tage.

Weitere freiwillige Leistungen wie Zusatzunfallversicherung oder Überobligatorische BVG-Beiträge sind für Privathaushalte in der Regel nicht relevant.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Privathaushalt Sozialversicherungen zahlen?
Ja. Ab dem ersten Franken Lohn sind AHV/IV/EO, ALV, UVG-Berufsunfall und FAK obligatorisch. Es gibt keine Bagatellgrenze für Privathaushalte.
Ab wann ist die UVG-Nichtberufsunfallversicherung Pflicht?
Die UVG-NBU ist obligatorisch ab 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber. Bei weniger Stunden ist die Haushaltshilfe über ihre Krankenkasse (KVG) unfallversichert.
Braucht meine Putzfrau eine Pensionskasse (BVG)?
Nur wenn der Jahreslohn CHF 22'680 übersteigt. Bei typischen Teilzeitpensen wird diese Schwelle oft nicht erreicht.
Ist die Krankentaggeldversicherung (KTG) Pflicht?
Nein, KTG ist für Haushaltshilfen nicht obligatorisch. Wir empfehlen sie trotzdem, um hohe Lohnfortzahlungskosten bei längerer Krankheit abzusichern.
Wie melde ich die Versicherungen an?
Im vereinfachten Verfahren melden Sie die Haushaltshilfe bei der kantonalen Ausgleichskasse an. UVG müssen Sie separat abschliessen. Oder Sie nutzen Clino, das die Anmeldung inklusive UVG für Sie vorbereitet.

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Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026