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Recht & Alltag

Putzfrau sagt am selben Tag ab: Müssen Sie den Lohn zahlen?

Sagt sie ab, weil ihr etwas dazwischenkommt, schulden Sie für die ausgefallenen Stunden nichts. Ist sie krank, zahlen Sie den Lohn weiter, sobald das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat. Und sagen Sie selbst ab, zahlen Sie die Stunden trotzdem: Bei 4 Stunden zu CHF 30 sind das CHF 120.

·Lesedauer: 4 min
Unbenutzter grüner Schwamm in einer Schale neben der Spüle, davor ein Smartphone auf der Arbeitsplatte im Morgenlicht
Wer absagt, entscheidet, wer zahlt: Sagen Sie ab, schulden Sie den vollen Lohn (Art. 324 OR).
Antwort in 30 Sekunden

Wer absagt, entscheidet, wer zahlt. Freie Absage durch sie: kein Lohn für diese Stunden. Krankheit oder Unfall: Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR, im 1. Dienstjahr mindestens 3 Wochen. Absage durch Sie, auch wegen Ferien oder Besuch: voller Lohn nach Art. 324 OR, ohne dass sie die Zeit nachholen muss.

Offizielle Quellen

Was Sie ihr heute schreiben

Kurz, freundlich und mit einem nächsten Schritt. Für Feedback, Ferien oder eine Lohnerhöhung gibt es weitere WhatsApp-Vorlagen. Hier wählen Sie die passende Situation:

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Tipp eine Situation an: die Nachricht schreibt sich hier von selbst.

Absagen, Krankheit und Ferien richtig abrechnen

Ob ein Einsatz bezahlt wird, gehört auf die Lohnabrechnung. Clino rechnet ausgefallene, kranke und von Ihnen abgesagte Stunden korrekt ab und meldet sie bei der Ausgleichskasse an. CHF 19.90 im Monat, 30 Tage gratis.

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Wenn es wiederholt am selben Tag passiert

  • Notieren Sie über 6 bis 8 Wochen Datum und Grund jeder Absage.
  • Vereinbaren Sie im Gespräch eine Frist für Absagen, zum Beispiel bis 20 Uhr am Vorabend, und bestätigen Sie sie schriftlich. Wie eine faire Mahnung aussieht, zeigt der Ratgeber zu Abmahnung und Konflikten.
  • Ändert sich nichts, kündigen Sie ordentlich mit der vertraglichen Frist, am besten mit einem fertigen Kündigungsbrief. Eine fristlose Kündigung braucht einen wichtigen Grund (Art. 337 OR); einzelne Absagen reichen dafür nicht.

Die richtige Frist berechnen Sie mit dem Kündigungsfrist-Rechner.

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Häufige Fragen

Muss ich zahlen, wenn ich selbst absage, weil ich in den Ferien bin?

Ja. Wenn Sie einen vereinbarten Einsatz absagen, schulden Sie den Lohn trotzdem (Art. 324 OR), und sie muss die Stunden nicht nachholen. Legen Sie Ihre Ferien wenn möglich auf ihre Ferien oder vereinbaren Sie die Daten früh.

Sie arbeitet erst seit 2 Monaten bei mir und ist krank. Muss ich zahlen?

Nach OR in der Regel noch nicht: Die Lohnfortzahlung beginnt, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat oder für mehr als 3 Monate eingegangen wurde (Art. 324a Abs. 1 OR). Einige kantonale Normalarbeitsverträge knüpfen an die Probezeit an. Was in der Probezeit bei Krankheit sonst noch gilt, erklärt der Ratgeber zur Probezeit.

Darf ich ihr wegen einer kurzfristigen Absage fristlos kündigen?

Nein. Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus (Art. 337 OR). Einzelne Absagen sind das nicht; wiederholte Absagen trotz Mahnung sind ein Grund für eine ordentliche Kündigung.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino