Zum Inhalt springen
Rechtliche Information

Gratifikation für die Haushaltshilfe - freiwillig oder Pflicht?

Kurz gesagt: Sie dürfen, müssen aber nicht. Wird der Bonus zur Gewohnheit, kann er zur Pflicht werden - und AHV-pflichtig ist er immer.

Aktualisiert: Juni 2026·Lesedauer: 5 min
Gratifikation für die Haushaltshilfe - freiwillig oder Pflicht?

Ihre Fragen, in 10 Sekunden beantwortet

Muss ich eine zahlen?

Nein. Eine Gratifikation ist freiwillig.

Wird sie zur Pflicht?

Ja - nach 3 Jahren ohne «freiwillig»-Vermerk.

AHV & Steuern?

Ja, immer. Läuft über die Lohnabrechnung.

Bei Kündigung?

Anteilig nur, wenn vereinbart.

Jetzt kostenlos starten

So wird aus einem Bonus eine Pflicht

1

1. Jahr

Freiwilliger Bonus

2

2. Jahr

Wieder gezahlt

3

3. Jahr

Wird zum Anspruch

Ihr Stopp-Knopf: jedes Mal schriftlich «freiwillig» vermerken. Dann bleibt es in aller Regel freiwillig - auch bei wiederholter Zahlung.

Ein Satz schützt Sie

Notieren Sie diesen Vermerk auf jeder Lohnabrechnung mit Bonus:

«Diese Gratifikation ist freiwillig und einmalig. Auch bei Wiederholung entsteht kein Anspruch für die Zukunft.»

So sagen Sie es - ganz entspannt

Ein Bonus ist eine nette Geste - und schnell gesagt. So könnte Ihre Nachricht klingen (Sie können sie direkt kopieren):

Nachricht an Ihre Haushaltshilfe

Maria

online

Frohe Festtage und danke für das schöne Jahr! 🎄

14:02

Ihnen auch, Maria! Als Dankeschön gibt es diesen Monat CHF 200 extra. 😊

14:05

Oh, das ist lieb - ganz herzlichen Dank!

14:07

Gern! Ich verbuche es als freiwillige Gratifikation auf der Lohnabrechnung.

14:09
Nachricht

Das Wörtchen «freiwillig» auf der Lohnabrechnung schützt vor einem dauerhaften Anspruch - und der Betrag bleibt korrekt über die AHV abgerechnet.

Drei Arten - nur eine ist wirklich freiwillig

Echte Gratifikation

Ganz Ihre Entscheidung. Kein Anspruch.

!

Unechte Gratifikation

Über Jahre gewachsen. Anspruch dem Grunde nach.

=

13. Monatslohn / fixer Bonus

Fest vereinbart = Lohn. Immer geschuldet.

Der 13. Monatslohn folgt eigenen Regeln - kurz erklärt im Glossar.

Geschenk oder Lohn?

Die Faustregel ist einfach:

Geschenk - keine AHV

Blumen oder ein kleines Präsent. Geringer Wert, in Naturalien.

Lohn - AHV-pflichtig

Bargeld als Dank für die Arbeit. Gehört auf die Lohnabrechnung.

Achtung: Ein Bar-Bonus ohne Abrechnung ist Schwarzarbeit auf diesem Betrag - mit denselben Risiken wie nicht angemeldeter Lohn.

Freiwillig vermerkt und über den Lohn abgerechnet - so bleiben Sie grosszügig, ganz ohne Risiko.

Ohne «freiwillig»-Vermerk

  • Nach 3 Jahren wird die Zahlung zur Pflicht
  • Anspruch auch in einem schlechten Jahr
  • Streit bei Kündigung wahrscheinlicher

Mit «freiwillig»-Vermerk

  • Jede Zahlung bleibt freiwillig
  • Sie entscheiden jedes Jahr neu
  • Klare Lage für beide Seiten
Bonus richtig abrechnen

Bonus richtig abrechnen

Die Gratifikation ist Teil des Lohns. Sie läuft über die Lohnabrechnung der Haushaltshilfe - genau wie die AHV-Anmeldung. Clino erledigt beides automatisch.

Und wenn die Hilfe mitten im Jahr geht?

Eine anteilige Gratifikation schulden Sie nur, wenn Sie das im Arbeitsvertrag vereinbart haben (OR Art. 322d Abs. 2). Beim 13. Monatslohn dagegen immer. Wie lange Ihre Hilfe noch bleibt, sagt Ihnen der Kündigungsfristen-Rechner.

Anteiligen 13. Monatslohn berechnen

Bei einem vereinbarten 13. Monatslohn: Monatslohn und gearbeitete Monate eingeben — Sie sehen den anteiligen Betrag.

Anteiliger 13. Monatslohn
CHF 875
1'500 × 7/12

Gilt nur, wenn ein 13. Monatslohn vereinbart ist; bei Austritt unter dem Jahr anteilig. Eine freiwillige Gratifikation ohne Vereinbarung ist nicht geschuldet.

So machen Sie es richtig

1

«Freiwillig» vermerken

Ein Satz auf der Lohnabrechnung genügt.

2

Über den Lohn abrechnen

Der Bonus ist AHV-pflichtig - Clino macht das automatisch.

3

Grosszügig bleiben

Kein Risiko, keine Bindung für die Zukunft.

Clino erstellt Lohnabrechnung und AHV-Abrechnung inklusive Sonderzahlungen - für CHF 19.90 im Monat.

Jetzt kostenlos starten

Häufige Fragen

Muss ich meiner Putzfrau eine Gratifikation zahlen?

Nein. Eine echte Gratifikation ist freiwillig - Sie entscheiden über Ob und Höhe. Pflicht wird sie nur, wenn Sie sie drei Jahre in Folge ohne Freiwilligkeitsvorbehalt zahlen oder wenn ein fixer Bonus bzw. 13. Monatslohn vereinbart ist.

Ist die Gratifikation AHV-pflichtig?

Ja. Eine in Geld ausgerichtete Gratifikation gehört zum massgebenden Lohn und läuft wie der übrige Lohn über die Lohnabrechnung - inklusive aller Sozialversicherungsbeiträge.

Wie verhindere ich, dass sie zur Pflicht wird?

Vermerken Sie bei jeder Auszahlung schriftlich, dass sie freiwillig erfolgt und keinen Anspruch für die Zukunft begründet. Ein kurzer Satz auf der Lohnabrechnung genügt - so greift die 3-Jahre-Regel in aller Regel nicht. Nur bei sehr langjähriger, gleichbleibender Zahlung kann ein Gericht den Vorbehalt als leere Floskel werten.

Unterschied zwischen Gratifikation und 13. Monatslohn?

Der 13. Monatslohn ist ein fester Lohnbestandteil: einmal vereinbart, immer geschuldet und bei Austritt anteilig. Die Gratifikation ist freiwillig - bis durch wiederholte vorbehaltlose Zahlung ein Anspruch entsteht.

Muss ich bei Kündigung mitten im Jahr anteilig zahlen?

Nur wenn eine anteilige Zahlung vereinbart wurde (OR Art. 322d Abs. 2). Sonst besteht bei Austritt vor dem Auszahlungstermin kein Anspruch. Beim 13. Monatslohn dagegen immer.

Lohn und Bonus ohne Papierkram

Clino erstellt Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und AHV-Abrechnung für Ihre Haushaltshilfe - Sonderzahlungen inklusive. Für CHF 19.90 im Monat.

Jetzt kostenlos starten

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Obligationenrecht (OR), insbesondere Art. 322d, und die einschlägigen Sozialversicherungsbestimmungen.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026