Nanny · Abrechnung
Vereinfachtes Verfahren für die Nanny: Passt sie unter die Grenze? (2026)

Ob Sie Ihre Nanny im vereinfachten Verfahren abrechnen dürfen, entscheidet fast nur eine Zahl: ihr Jahreslohn. Hier sehen Sie, bis zu wie vielen Wochenstunden das reicht und was passiert, wenn die Stunden im Lauf des Jahres steigen.
Nur eine Teilzeit-Nanny. Das vereinfachte Verfahren ist bis CHF 22'680 AHV-pflichtigem Jahreslohn pro Angestellte möglich, und der ganze Haushalt darf zusammen höchstens CHF 60'480 Lohnsumme haben. Schon zum Mindestlohn des NAV Hauswirtschaft (CHF 20.35 pro Stunde) ist die Grenze bei rund 21 Stunden pro Woche erreicht. Eine Vollzeit-Nanny mit 40 Stunden verdient selbst zum Mindestlohn rund CHF 42'328 im Jahr und gehört ins ordentliche Verfahren, mit Pensionskasse.
- Gezählt wird der AHV-pflichtige Lohn: Ferienentschädigung, ein 13. Monatslohn und bei einer Live-in-Nanny Kost und Logis (CHF 990 pro Monat) gehören dazu.
- Steigt der Lohn im Lauf des Jahres über die Grenze, rechnet die Ausgleichskasse das ganze Jahr ab 1. Januar ordentlich ab, nicht erst ab dem Monat der Überschreitung.
- Beginnt die Anstellung unter dem Jahr, rechnen Kassen wie die SVA Zürich die Grenze anteilig herunter: bei Start am 1. Juli auf CHF 11'340. Fragen Sie Ihre Kasse vor der Anmeldung.
Das gilt, wenn
Familien, die eine Nanny privat anstellen und zwischen den beiden Abrechnungsverfahren wählen müssen.
Bis zu wie vielen Wochenstunden passt Ihre Nanny?
Rechnung: Grenze von CHF 22'680 geteilt durch Stundenlohn mal 52 Wochen (bezahlte Ferien eingerechnet). Die drei Stundenlöhne sind die Mindestlöhne des Normalarbeitsvertrags Hauswirtschaft. Zahlen Sie mehr, wie es bei Nanny-Löhnen in der Schweiz üblich ist, sinkt die Stundenzahl entsprechend.
| Mindestlohn NAV | Höchstens Stunden pro Woche | |
|---|---|---|
| Ungelernt | CHF 20.35 | 21 |
| Ungelernt mit mind. vier Jahren Erfahrung, oder EBA | CHF 22.30 | 19 |
| Mit EFZ | CHF 24.55 | 17 |
Kantonale Mindestlöhne wie in Genf, Basel-Stadt oder Neuenburg liegen höher und senken die Stundenzahl weiter. Im Check unten rechnen Sie mit Ihrem echten Lohn.
Ihr Fall: drin oder nicht, und wie viel Luft bleibt?
Der Check rechnet mit dem AHV-pflichtigen Lohn, also inklusive Ferienzuschlag, allfälligem 13. Monatslohn sowie Kost und Logis, und mit der Lohnsumme aller Angestellten in Ihrem Haushalt.
Nanny-Check vereinfachtes Verfahren
Ihre Zahlen, die zwei Grenzen und die verbleibende Luft.
Vereinfachtes Verfahren möglich
Kein Zuschlag für Sie: Sie ziehen den Betrag vom Lohn ab und leiten ihn an die Ausgleichskasse weiter.
Richtwert auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich ist die Beurteilung Ihrer Ausgleichskasse.
Nächster Schritt: Nanny anmelden und jeden Monat die Lohnabrechnung, mit Ihren Zahlen vorausgefüllt.
Mit diesen Zahlen anmelden →Vier Nanny-Situationen, in denen die Grenze kippt
Mehr Stunden im Lauf des Jahres
Ein zweites Kind, Schulferien, ein paar Abende mehr: Wenige Zusatzstunden pro Woche schieben den Jahreslohn über CHF 22'680. Dann rechnet die Kasse das ganze Kalenderjahr rückwirkend ordentlich ab. Liegen Sie knapp darunter, starten Sie besser gleich im ordentlichen Verfahren: Zurück ins vereinfachte Verfahren geht es nur auf den 1. Januar.
Live-in-Nanny
Wohnt und isst die Nanny bei Ihnen, zählen Kost und Logis als Naturallohn: CHF 990 pro Monat, also CHF 11'880 im Jahr. Für den Barlohn bleiben bis zur Grenze nur noch CHF 10'800.
Nanny und Putzhilfe
Alle Angestellten eines Haushalts laufen im selben Verfahren, und ihre Löhne dürfen zusammen CHF 60'480 nicht übersteigen. Die Nanny vereinfacht und die Putzhilfe ordentlich abzurechnen, geht nicht.
Kurzer Einsatz, guter Lohn
Eine Sommer-Nanny für drei Monate bleibt meist unter der Grenze. Liegt ihr Monatslohn aber über CHF 1'890, kann trotzdem eine Pflicht zur Pensionskasse entstehen (Merkblatt 2.07, Ziffer 8).
Was das vereinfachte Verfahren genau ist und wie es sich vom ordentlichen unterscheidet, steht im Vergleich der beiden Abrechnungsverfahren. Alle Grenzwerte 2026 mit Rechtsgrundlage finden Sie unter Schwellenwerte 2026. Und wie die Anmeldung Schritt für Schritt geht: Nanny bei der AHV anmelden.
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Häufige Fragen
Die Nanny arbeitet noch bei anderen Familien. Zählt deren Lohn mit?
Können beide Eltern getrennt anstellen, um die Grenze zu verdoppeln?
Bekommt die Nanny im vereinfachten Verfahren volle AHV-Beiträge?
Läuft die Unfallversicherung automatisch über die Kasse?
Braucht die Nanny im vereinfachten Verfahren eine Pensionskasse?
Zahlt auch eine Schweizer Nanny die 5 % Quellensteuer?
Muss ich trotzdem jeden Monat eine Lohnabrechnung machen?
Quellen
- AHV/IV-Merkblatt 2.07, Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
- NAV Hauswirtschaft (Mindestlöhne)
- BGSA, SR 822.41
- BVG, SR 831.40
Grenzwerte 2026 gemäss AHV/IV-Merkblatt 2.07 und der Wegleitung über den Bezug der Beiträge (WBB, Rz 2103 bis 2105). Anteilige Grenze: schriftliche Auskunft der SVA Zürich vom 13.8.2026. Rückwirkende Abrechnung ab 1. Januar: schriftliche Auskunft der SVA Graubünden vom 7.8.2026. Geprüft am 25.09.2026.
