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Ratgeber Anmeldung

Vereinfachtes Verfahren für deine Nanny: Bist du überhaupt drin - und wie lange noch?

Vorweg, weil es fast überall falsch steht: Das vereinfachte Verfahren ist nicht die billigere Variante. Die Sozialabgaben bleiben im Wesentlichen dieselben, und die 5% Quellensteuer ziehst du vom Lohn deiner Nanny ab - sie sind kein Zuschlag für dich. Anders ist vor allem, wie du abrechnest und wie ihr Lohn besteuert wird. Die echte Frage lautet also: Erfüllst du die Bedingungen, und bleibst du bis Dezember darunter?

Lesedauer: 5 min · Stand: August 2026

30-Sekunden-Antwort

  • Kein Rabatt: AHV/IV/EO, ALV, FAK und UVG schuldest du in beiden Verfahren. Einfacher ist die Abrechnung, nicht die Rechnung.
  • Zwei Grenzen, beide gelten: max. CHF 22'680 pro Mitarbeiterin und Jahr UND max. CHF 60'480 Lohnsumme im ganzen Haushalt.
  • Die 5% Quellensteuer (0,5% Bund + 4,5% Kanton/Gemeinde) ziehst du ihrem Lohn ab und überweist sie der Ausgleichskasse.
  • Achtung Falle: Bei einer Anstellung unter einem Jahr kann trotz VAV eine BVG-Pflicht entstehen. Check unten.

Was ist das vereinfachte Verfahren?

Eingeführt 2008, soll das Vereinfachte Abrechnungsverfahren (VAV) Schwarzarbeit in Privathaushalten reduzieren - durch reduzierten Papierkram. Es bündelt vier Dinge in einer einzigen Abrechnung mit der Ausgleichskasse:

  • AHV / IV / EO (Sozialversicherungen)
  • ALV (Arbeitslosenversicherung)
  • Pauschale 5% Quellensteuer - ersetzt die kantonale Steuer-Tabelle
  • FAK (Familienzulagen)

Du als Familie überweist einen Gesamtbetrag (Lohnabzüge + Arbeitgeber-Anteil) an die kantonale Ausgleichskasse. Die Kasse leitet die Quellensteuer automatisch an die Steuerverwaltung weiter. Seit 2025 kannst du in allen 26 Kantonen zusätzlich VAVplus wählen, dann läuft auch die UVG-Unfallversicherung über die Kasse. VAVplus ist ein Opt-in, kein Automatismus. Ohne diese Anmeldung schliesst du die UVG weiterhin selbst bei einem Versicherer ab.

Lohnschwelle 2026: CHF 22'680 pro Jahr

Es sind zwei Grenzen, nicht eine, und beide müssen eingehalten sein: Der Bruttolohn darf pro Mitarbeiterin und Jahr CHF 22'680 nicht übersteigen, und die gesamte Lohnsumme deines Haushalts nicht CHF 60'480. Dazu kommt eine dritte Bedingung, die oft untergeht: Es müssen ALLE beitragspflichtigen Angestellten im vereinfachten Verfahren abgerechnet werden. Du kannst nicht die Nanny vereinfacht und die Putzhilfe ordentlich abrechnen.

Gerechnet wird auf dem AHV-pflichtigen Lohn, nicht auf dem Bargeld allein. Ferienentschädigung, ein 13. Monatslohn, Boni und Kost und Logis zählen mit. Genau daran scheitern Haushalte, die auf dem Papier bequem unter der Grenze lagen: ein paar zusätzliche Abende, eine Lohnerhöhung im Sommer, die 8,33% Ferienzuschlag im Stundenlohn - und im November ist die Bedingung weg.

Die Grenze gilt pro Arbeitgeber. Arbeitet deine Nanny noch bei einer anderen Familie, zählt deren Lohn hier nicht mit - für die Zulässigkeit des Verfahrens. Für ihre Steuerbelastung ist ihr übriges Einkommen dagegen sehr wohl relevant, siehe unten.

Bist du drin - und wie viel Luft bleibt?

Der Check rechnet auf dem AHV-pflichtigen Lohn, also inklusive Ferienzuschlag, 13. Monatslohn und Kost und Logis. Er sagt dir nicht, ob VAV billiger ist - das ist es meistens nicht -, sondern ob du die Bedingungen erfüllst und wie viel Spielraum bis zur Grenze übrig ist.

VAV-Check

Deine Zahlen, die zwei Grenzen und die verbleibende Luft.

Vereinfachtes Verfahren möglich

Lohn dieser MitarbeiterinCHF 21'839 / 22'680
Lohnsumme HaushaltCHF 21'839 / 60'480
Luft bis zur GrenzeCHF 841
Das entspricht etwa 22 zusätzlichen Stunden im Jahr.
Quellensteuer 5% - Abzug von ihrem LohnCHF 1'092

Dieser Betrag ist kein Zuschlag für dich: Du ziehst ihn vom Lohn ab und leitest ihn an die Ausgleichskasse weiter.

Richtwert auf Basis deiner Eingaben. Verbindlich ist die Beurteilung deiner Ausgleichskasse.

Vereinfachtes vs. Reguläres Verfahren

MerkmalVereinfachtRegulärLohnschwelle≤ CHF 22'680/JahrUnbegrenztQuellensteuerPauschal 5%Kantonale TabelleAHV-Meldung1× pro JahrQuartal/MonatBVG-AnschlussMeist nein - Ausnahme unter 1 JahrJa, ab CHF 22'680LohnausweisKein Lohnausweis: Bescheinigung der KasseLohnausweis vom ArbeitgeberSteuererklärung NannyLohn separat mit 5% besteuertOrdentlich veranlagt bzw. Quellensteuer

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • +Minimaler Papierkram - eine Abrechnung pro Jahr statt Quartal-Meldungen
  • +Keine separate kantonale Quellensteuer-Tabelle (pauschal 5%)
  • +Keine BVG-Anmeldung nötig (bei < CHF 22'680)
  • +Seit 2025: UVG via VAVplus (bei der Anmeldung wählbar)
  • +Klar definierte Pauschal-Sätze - keine Berechnungs-Fehler

Nachteile

  • Keine BVG-Beiträge im Normalfall - deine Nanny baut auf diesem Lohn keine 2. Säule auf.
  • Die 5% sind eine Pauschale ohne Rücksicht auf ihre persönliche Situation: keine Berufsauslagen, keine Sozialabzüge, kein anderes Einkommen. Ob das für sie günstig oder teuer ist, hängt von ihrer Steuersituation ab - für jemanden mit weiterem Einkommen ist die separate 5%-Besteuerung oft klar vorteilhaft, für jemanden mit sehr tiefem Gesamteinkommen kann sie über der ordentlichen Belastung liegen.
  • Beim Überschreiten der Grenze ist die Voraussetzung für das Verfahren schlicht nicht mehr erfüllt - und du musst mit der Ausgleichskasse klären, wie das laufende Jahr korrigiert wird.
  • Wechsel zum regulären Verfahren bei Lohnerhöhung über CHF 22'680 ist mitten im Jahr lästig
  • Sie bekommt keinen ordentlichen Lohnausweis, sondern eine Bescheinigung der Ausgleichskasse. Für Visa, Mietanträge oder eine Hypothek ist das erfahrungsgemäss weniger aussagekräftig.

Unabhängig vom Verfahren zu klären

UVG, Krankentaggeld bzw. Lohnfortzahlung und - je nach Fall - BVG sind eigene Fragen. Sie werden weder vom vereinfachten noch vom ordentlichen Verfahren beantwortet. Das Krankentaggeld ist also kein Nachteil des VAV, sondern ein Punkt, den du so oder so regeln musst.

Drei Fallen, die fast alle Ratgeber übergehen

1

«Vereinfachtes Verfahren heisst kein BVG.» Stimmt nur meistens. Dauert das Arbeitsverhältnis weniger als ein Jahr und liegt der Monatslohn über CHF 1'890, können trotzdem BVG-Beiträge geschuldet sein. Beispiel: sechs Monate zu CHF 3'000 ergeben CHF 18'000 im Jahr - klar unter der VAV-Grenze, weil bei kürzerer Anstellung der tatsächlich verdiente Lohn zählt und nicht hochgerechnet wird. Die BVG-Frage stellt sich trotzdem.

2

«Einmal im Jahr abrechnen heisst einmal im Jahr abziehen.» Nein. Die Meldung an die Kasse ist jährlich, der Lohnabzug ist monatlich. Wer das verwechselt, steht im Januar vor einer Nachforderung, die er der Nanny rückwirkend vom Lohn abziehen müsste.

3

«Meine Nanny arbeitet bei drei Familien, zusammen über CHF 22'680 - also geht VAV nicht.» Doch. Die Grenze gilt pro Arbeitgeber. Ihr übriges Einkommen ändert nichts an der Zulässigkeit - wohl aber daran, ob die 5% für sie ein guter Deal sind.

Wann Clino dir das Vereinfachte Verfahren NICHT empfiehlt

Wir empfehlen das vereinfachte Verfahren nur, wenn die Nanny wirklich Teilzeit ist und die Lohnobergrenze klar nicht überschritten wird. In folgenden Fällen rate ich zur regulären Anmeldung:

  • Du planst, die Stunden in den nächsten Monaten zu erhöhen. Nicht das zweite Kind ist das auslösende Ereignis, sondern der höhere Lohn.
  • Deine Nanny möchte aktiv Pensionskasse aufbauen - z.B. weil sie längerfristig in der Schweiz bleiben will
  • Du beschäftigst neben der Nanny weiteres Hauspersonal (z.B. eine Putzhilfe) und die gesamte Lohnsumme bei dir als Arbeitgeber übersteigt CHF 60'480 im Jahr
  • Deine Nanny braucht einen ordentlichen Lohnausweis (Familiennachzug, Aufenthaltsbewilligung, Mietdossier).
  • Du willst Krankentaggeld als Standard-Schutz - VAV inkludiert es nicht

Ein praktischer Trick: Wenn du nur knapp unter der Schwelle liegst, fang gleich mit dem regulären Verfahren an. Der Mehraufwand pro Jahr ist überschaubar, aber der Wechsel mitten im Jahr ist deutlich nerviger als die Erst-Anmeldung.

So meldest du dich für das vereinfachte Verfahren an

  1. 1Wähle die Ausgleichskasse deines Wohnkantons (z.B. SVA Zürich, OCAS Genf, AK Bern). Sie ist die zentrale Stelle für VAV.
  2. 2Fülle das «Beitrittsformular vereinfachtes Verfahren» aus - meist online verfügbar, dauert 15 Minuten. Du brauchst: AHV-Nr. der Nanny, ihre Adresse, deinen Bruttolohn-Plan, Aufenthaltsbewilligung.
  3. 3Du erhältst eine Arbeitgeber-Nummer + UVG-Police (via VAVplus seit 2025).
  4. 4Am Jahresende meldest du der Kasse die ausbezahlten Löhne und erhältst die Schlussabrechnung. Wichtig: Einmal pro Jahr abrechnen heisst NICHT einmal pro Jahr abziehen - die Arbeitnehmerbeiträge und die 5% Quellensteuer ziehst du jeden Monat vom Lohn ab. Wer das ein Jahr lang vergisst, muss der Nanny am Schluss einen vierstelligen Betrag vom Lohn abziehen oder ihn selber tragen.
  5. 5Lohnausweis für die Nanny: erhältst du von der Ausgleichskasse oder erstellst ihn selbst.

💡 Mit Clino behältst du die Grenze im Blick

Clino rechnet den AHV-pflichtigen Lohn jeden Monat aus, zeigt dir, wie viel Luft bis zur Grenze bleibt, und führt dich durch die Anmeldung bei deiner Ausgleichskasse - das Formular reichst du selber ein, angemeldet wirst du von der Kasse.

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Welches Verfahren passt zu dir?

Clino berechnet jeden Monat die Lohnabrechnung deiner Nanny, zeigt dir, welches Verfahren zu deinen Zahlen passt, und führt dich durch die Anmeldung. Kein Formular, das wir für dich unterschreiben - aber auch keines, bei dem du raten musst. CHF 19.90/Monat.

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Häufige Fragen

Was passiert, wenn meine Nanny mitten im Jahr über CHF 22'680 kommt?
Du musst per sofort zum regulären Verfahren wechseln. Das Kalenderjahr wird dabei nicht aufgeteilt: Fällt eine Voraussetzung des vereinfachten Verfahrens weg, rechnen die Ausgleichskassen das ganze Jahr rückwirkend ab 1. Januar im ordentlichen Verfahren ab. In der Praxis ist das ärgerlich - deshalb empfehlen wir bei klar geplanter Erhöhung von Beginn an das reguläre Verfahren.
Können beide Eltern als getrennte Arbeitgeber auftreten, um die Schwelle zu verdoppeln?
Davon raten wir ab. Wenn eine Nanny einen Haushalt betreut, ist das eine Anstellung - den Vertrag künstlich auf beide Elternteile aufzuteilen, nur um die Grenze zu verdoppeln, ist eine Umgehungskonstruktion, und die Kasse beurteilt den tatsächlichen Sachverhalt. Wenn du wirklich in dieser Lage bist, frag deine Ausgleichskasse vorher schriftlich an, statt es zu probieren.
Bekommt meine Nanny im Vereinfachten Verfahren AHV-Punkte?
Ja, vollständig. Die AHV-Beiträge werden ganz normal abgerechnet und auf ihrem AHV-Konto erfasst - sie zählen für ihre spätere Rente. Es ist nur das Verfahren vereinfacht, nicht die Leistung reduziert.
Was ist VAVplus und wie unterscheidet es sich?
Seit Januar 2025 bieten alle 26 kantonalen Ausgleichskassen VAVplus an: Damit läuft die UVG-Unfallversicherung über die Kasse statt über einen eigenen Vertrag. Wichtig: VAVplus ist ein Opt-in, kein Automatismus. Du musst dich aktiv dafür anmelden. Tust du das nicht, brauchst du weiterhin eine eigene UVG-Police (z.B. bei Suva oder einer Privatversicherung). Mehr im Detail-Artikel zu VAVplus.
Kann meine Nanny die 5% Quellensteuer zurückfordern, wenn sie eigentlich weniger hätte zahlen müssen?
Im Normalfall nicht: Die 5% haben abgeltende Wirkung, ihr Lohn wird damit separat und abschliessend besteuert. Ausnahme sind Doppelbesteuerungsabkommen. Beispiel: Bei Grenzgängerinnen mit Wohnsitz Deutschland begrenzt das Abkommen die Schweizer Besteuerung auf 4,5%, die 0,5% direkte Bundessteuer können also zurückgefordert werden. Im regulären Verfahren wäre umgekehrt eine Tarifkorrektur möglich.

Quellen

  • BSV - Merkblatt 2.07 «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende» (Grenzen, 5%-Aufteilung, Bescheinigung statt Lohnausweis): ahv-iv.ch
  • BSV - Merkblatt 6.06 «Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung gemäss BVG»: ahv-iv.ch
  • Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA), SR 822.41; DBG Art. 37a: fedlex.admin.ch
  • SECO - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren bei tiefen Lohnsummen: seco.admin.ch

Grenzen 2026: CHF 22'680 pro Mitarbeiterin (= BVG-Eintrittsschwelle) und CHF 60'480 Lohnsumme. Jährliche Anpassung möglich.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026