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Nanny · Abrechnung

Vereinfachtes Verfahren für die Nanny: Passt sie unter die Grenze? (2026)

Zwei Schweizer Formulare mit Schweizerkreuz und ein Stift auf einem Holztisch, daneben eine leuchtende Tischlampe

Ob Sie Ihre Nanny im vereinfachten Verfahren abrechnen dürfen, entscheidet fast nur eine Zahl: ihr Jahreslohn. Hier sehen Sie, bis zu wie vielen Wochenstunden das reicht und was passiert, wenn die Stunden im Lauf des Jahres steigen.

Antwort in 30 Sekunden

Nur eine Teilzeit-Nanny. Das vereinfachte Verfahren ist bis CHF 22'680 AHV-pflichtigem Jahreslohn pro Angestellte möglich, und der ganze Haushalt darf zusammen höchstens CHF 60'480 Lohnsumme haben. Schon zum Mindestlohn des NAV Hauswirtschaft (CHF 20.35 pro Stunde) ist die Grenze bei rund 21 Stunden pro Woche erreicht. Eine Vollzeit-Nanny mit 40 Stunden verdient selbst zum Mindestlohn rund CHF 42'328 im Jahr und gehört ins ordentliche Verfahren, mit Pensionskasse.

  • Gezählt wird der AHV-pflichtige Lohn: Ferienentschädigung, ein 13. Monatslohn und bei einer Live-in-Nanny Kost und Logis (CHF 990 pro Monat) gehören dazu.
  • Steigt der Lohn im Lauf des Jahres über die Grenze, rechnet die Ausgleichskasse das ganze Jahr ab 1. Januar ordentlich ab, nicht erst ab dem Monat der Überschreitung.
  • Beginnt die Anstellung unter dem Jahr, rechnen Kassen wie die SVA Zürich die Grenze anteilig herunter: bei Start am 1. Juli auf CHF 11'340. Fragen Sie Ihre Kasse vor der Anmeldung.

Das gilt, wenn

Familien, die eine Nanny privat anstellen und zwischen den beiden Abrechnungsverfahren wählen müssen.

Bis zu wie vielen Wochenstunden passt Ihre Nanny?

Rechnung: Grenze von CHF 22'680 geteilt durch Stundenlohn mal 52 Wochen (bezahlte Ferien eingerechnet). Die drei Stundenlöhne sind die Mindestlöhne des Normalarbeitsvertrags Hauswirtschaft. Zahlen Sie mehr, wie es bei Nanny-Löhnen in der Schweiz üblich ist, sinkt die Stundenzahl entsprechend.

Mindestlohn NAVHöchstens Stunden pro Woche
UngelerntCHF 20.3521
Ungelernt mit mind. vier Jahren Erfahrung, oder EBACHF 22.3019
Mit EFZCHF 24.5517

Kantonale Mindestlöhne wie in Genf, Basel-Stadt oder Neuenburg liegen höher und senken die Stundenzahl weiter. Im Check unten rechnen Sie mit Ihrem echten Lohn.

Ihr Fall: drin oder nicht, und wie viel Luft bleibt?

Der Check rechnet mit dem AHV-pflichtigen Lohn, also inklusive Ferienzuschlag, allfälligem 13. Monatslohn sowie Kost und Logis, und mit der Lohnsumme aller Angestellten in Ihrem Haushalt.

Nanny-Check vereinfachtes Verfahren

Ihre Zahlen, die zwei Grenzen und die verbleibende Luft.

Vereinfachtes Verfahren möglich

Lohn dieser AngestelltenCHF 21'839 / 22'680
Lohnsumme HaushaltCHF 21'839 / 60'480
Luft bis zur GrenzeCHF 841
Das entspricht etwa 22 zusätzlichen Stunden im Jahr.
Quellensteuer 5 %, Abzug von ihrem LohnCHF 1'092

Kein Zuschlag für Sie: Sie ziehen den Betrag vom Lohn ab und leiten ihn an die Ausgleichskasse weiter.

Richtwert auf Basis Ihrer Eingaben. Verbindlich ist die Beurteilung Ihrer Ausgleichskasse.

Nächster Schritt: Nanny anmelden und jeden Monat die Lohnabrechnung, mit Ihren Zahlen vorausgefüllt.

Mit diesen Zahlen anmelden →

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Vier Nanny-Situationen, in denen die Grenze kippt

Mehr Stunden im Lauf des Jahres

Ein zweites Kind, Schulferien, ein paar Abende mehr: Wenige Zusatzstunden pro Woche schieben den Jahreslohn über CHF 22'680. Dann rechnet die Kasse das ganze Kalenderjahr rückwirkend ordentlich ab. Liegen Sie knapp darunter, starten Sie besser gleich im ordentlichen Verfahren: Zurück ins vereinfachte Verfahren geht es nur auf den 1. Januar.

Live-in-Nanny

Wohnt und isst die Nanny bei Ihnen, zählen Kost und Logis als Naturallohn: CHF 990 pro Monat, also CHF 11'880 im Jahr. Für den Barlohn bleiben bis zur Grenze nur noch CHF 10'800.

Nanny und Putzhilfe

Alle Angestellten eines Haushalts laufen im selben Verfahren, und ihre Löhne dürfen zusammen CHF 60'480 nicht übersteigen. Die Nanny vereinfacht und die Putzhilfe ordentlich abzurechnen, geht nicht.

Kurzer Einsatz, guter Lohn

Eine Sommer-Nanny für drei Monate bleibt meist unter der Grenze. Liegt ihr Monatslohn aber über CHF 1'890, kann trotzdem eine Pflicht zur Pensionskasse entstehen (Merkblatt 2.07, Ziffer 8).

Was das vereinfachte Verfahren genau ist und wie es sich vom ordentlichen unterscheidet, steht im Vergleich der beiden Abrechnungsverfahren. Alle Grenzwerte 2026 mit Rechtsgrundlage finden Sie unter Schwellenwerte 2026. Und wie die Anmeldung Schritt für Schritt geht: Nanny bei der AHV anmelden.

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Häufige Fragen

Die Nanny arbeitet noch bei anderen Familien. Zählt deren Lohn mit?
Nein. Die Grenze gilt pro Arbeitgeber: Jede Familie prüft nur den Lohn, den sie selbst zahlt. Ihr übriges Einkommen spielt für die Zulässigkeit keine Rolle, wohl aber dafür, ob die pauschalen 5 % Quellensteuer für sie günstig sind.
Können beide Eltern getrennt anstellen, um die Grenze zu verdoppeln?
Davon raten wir ab. Betreut die Nanny einen Haushalt, ist das eine Anstellung, und die Kasse beurteilt den tatsächlichen Sachverhalt. Wer das trotzdem erwägt, fragt die Ausgleichskasse vorher schriftlich.
Bekommt die Nanny im vereinfachten Verfahren volle AHV-Beiträge?
Ja. AHV, IV, EO und ALV werden normal abgerechnet und auf ihrem AHV-Konto gutgeschrieben. Vereinfacht ist nur die Abrechnung. Statt eines Lohnausweises erhält sie von der Kasse eine Bescheinigung über die abgelieferte Quellensteuer.
Läuft die Unfallversicherung automatisch über die Kasse?
Nein. Alle kantonalen Ausgleichskassen bieten VAVplus an: Die Unfallversicherung läuft dann über die Kasse. Das ist ein Opt-in auf dem Anmeldeformular. Ohne dieses Häkchen versichern Sie die Nanny selbst bei einem Versicherer, ab der ersten Arbeitsstunde. Haben Sie schon eine Police, beachten Sie deren Kündigungsfrist.
Braucht die Nanny im vereinfachten Verfahren eine Pensionskasse?
In der Regel nicht: Die Grenze des vereinfachten Verfahrens, CHF 22'680, ist zugleich die Eintrittsschwelle des BVG. Ausnahme ist ein befristeter Einsatz unter einem Jahr mit mehr als CHF 1'890 Monatslohn (Merkblatt 2.07, Ziffer 8). Freiwillig versichern können Sie sie auch darunter, zum Beispiel im Plan AN Plus der Auffangeinrichtung.
Zahlt auch eine Schweizer Nanny die 5 % Quellensteuer?
Ja. Im vereinfachten Verfahren ist die Quellensteuer-Pauschale von 5 % für alle Angestellten die endgültige Steuer auf diesen Lohn, auch für Schweizerinnen und C-Bewilligte. Einzeln darauf verzichten kann sie nicht, und in ihrer Steuererklärung gibt sie diesen Lohn nicht mehr an. Ist ihre normale Steuer tiefer, besprechen Sie vor der Anmeldung das ordentliche Verfahren.
Muss ich trotzdem jeden Monat eine Lohnabrechnung machen?
Ja. Die Ausgleichskasse rechnet nur einmal pro Jahr mit Ihnen ab, Ihre Nanny hat aber jeden Monat Anspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung (OR Art. 323b). Was ihr nach allen Abzügen netto bleibt, zeigt der Nanny-Lohnrechner.

Quellen

Grenzwerte 2026 gemäss AHV/IV-Merkblatt 2.07 und der Wegleitung über den Bezug der Beiträge (WBB, Rz 2103 bis 2105). Anteilige Grenze: schriftliche Auskunft der SVA Zürich vom 13.8.2026. Rückwirkende Abrechnung ab 1. Januar: schriftliche Auskunft der SVA Graubünden vom 7.8.2026. Geprüft am 25.09.2026.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino