Vereinfachtes Verfahren für Nannies: Wann lohnt es sich?
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist die schmerzärmste Art, eine Teilzeit-Nanny anzumelden - eine pauschale Quellensteuer, AHV/ALV/FAK in einem Schritt, kein BVG-Anschluss. Aber für wen passt es wirklich, und wo sind die Haken?
30-Sekunden-Antwort
- ✓Vereinfachtes Verfahren = pauschale 5% Quellensteuer + AHV/ALV/FAK in einem Schritt über die Ausgleichskasse.
- ✓Lohnschwelle 2026: bis CHF 22'680 pro Jahr und Arbeitgeber.
- ✓Lohnt sich für: < 15 Std/Woche, eine Familie, kein BVG-Bedarf.
- ✓Lohnt sich NICHT für: Vollzeit-Nanny, Familie plant 2. Kind, Nanny möchte ordentliche Steuererklärung.
Was ist das vereinfachte Verfahren?
Eingeführt 2008, soll das Vereinfachte Abrechnungsverfahren (VAV) Schwarzarbeit in Privathaushalten reduzieren - durch reduzierten Papierkram. Es bündelt vier Dinge in einer einzigen Abrechnung mit der Ausgleichskasse:
- ●AHV / IV / EO (Sozialversicherungen)
- ●ALV (Arbeitslosenversicherung)
- ●Pauschale 5% Quellensteuer - ersetzt die kantonale Steuer-Tabelle
- ●FAK (Familienzulagen)
Du als Familie überweist einen Gesamtbetrag (Lohnabzüge + Arbeitgeber-Anteil) an die kantonale Ausgleichskasse. Die Kasse leitet die Quellensteuer automatisch an die Steuerverwaltung weiter. Seit 2025 ist auch die UVG-Versicherung über VAVplus inkludiert - du musst dich also nicht mehr separat an einen Versicherer wenden.
Lohnschwelle 2026: CHF 22'680 pro Jahr
Pro Arbeitgeber und pro Jahr darf der Bruttolohn nicht über CHF 22'680 liegen - das entspricht genau der Eintrittsschwelle BVG 2026 (ebenfalls CHF 22'680). Sobald du mehr zahlst, fällt die Nanny aus dem vereinfachten Verfahren und du musst zur ordentlichen AHV-Anmeldung wechseln (mit BVG, separater Quellensteuer-Tabelle, etc.). Halte den kumulierten Jahreslohn im Auge - wenn du im Herbst merkst, dass ihr knapp drüber landet, lohnt sich der frühzeitige Wechsel statt einer rückwirkenden Korrektur durch die Kasse.
Die Schwelle gilt pro Arbeitgeber. Wenn deine Nanny auch bei Familie Schmidt arbeitet, kann sie dort ebenfalls bis CHF 22'680 im vereinfachten Verfahren erhalten - beide Seiten zählen separat.
Vereinfachtes vs. Reguläres Verfahren
Vor- und Nachteile
Vorteile
- +Minimaler Papierkram - eine Abrechnung pro Jahr statt Quartal-Meldungen
- +Keine separate kantonale Quellensteuer-Tabelle (pauschal 5%)
- +Keine BVG-Anmeldung nötig (bei < CHF 22'680)
- +Seit 2025: UVG via VAVplus (bei der Anmeldung wählbar)
- +Klar definierte Pauschal-Sätze - keine Berechnungs-Fehler
Nachteile
- −Keine BVG-Beiträge → Nanny baut keine 2. Säule auf (Risiko bei Pensionierung)
- −5% Quellensteuer ist für tiefe Löhne tendenziell zu hoch - keine Tarifkorrektur möglich
- −Krankentaggeld (KTG) meist nicht inkludiert - bei längerer Krankheit ist die Nanny ungeschützt
- −Wechsel zum regulären Verfahren bei Lohnerhöhung über CHF 22'680 ist mitten im Jahr lästig
- −Lohnausweis ist «light» - eingeschränkt für Visa, Hypothekenanträge, Mietverträge der Nanny
Wann Clino dir das Vereinfachte Verfahren NICHT empfiehlt
Wir empfehlen das vereinfachte Verfahren nur, wenn die Nanny wirklich Teilzeit ist und die Lohnobergrenze klar nicht überschritten wird. In folgenden Fällen rate ich zur regulären Anmeldung:
- ⚠Du planst, die Stunden in den nächsten 6-12 Monaten zu erhöhen (z.B. zweites Kind, Rückkehr aus Mutterschutz)
- ⚠Deine Nanny möchte aktiv Pensionskasse aufbauen - z.B. weil sie längerfristig in der Schweiz bleiben will
- ⚠Du beschäftigst neben der Nanny weiteres Hauspersonal (z.B. eine Putzhilfe) und die gesamte Lohnsumme bei dir als Arbeitgeber übersteigt CHF 60'480 im Jahr
- ⚠Du brauchst einen detaillierten Lohnausweis (z.B. für Familienzuzug, Aufenthaltsgenehmigung der Nanny)
- ⚠Du willst Krankentaggeld als Standard-Schutz - VAV inkludiert es nicht
Ein praktischer Trick: Wenn du nur knapp unter der Schwelle liegst, fang gleich mit dem regulären Verfahren an. Der Mehraufwand pro Jahr ist überschaubar, aber der Wechsel mitten im Jahr ist deutlich nerviger als die Erst-Anmeldung.
So meldest du dich für das vereinfachte Verfahren an
- 1Wähle die Ausgleichskasse deines Wohnkantons (z.B. SVA Zürich, OCAS Genf, AK Bern). Sie ist die zentrale Stelle für VAV.
- 2Fülle das «Beitrittsformular vereinfachtes Verfahren» aus - meist online verfügbar, dauert 15 Minuten. Du brauchst: AHV-Nr. der Nanny, ihre Adresse, deinen Bruttolohn-Plan, Aufenthaltsbewilligung.
- 3Du erhältst eine Arbeitgeber-Nummer + UVG-Police (via VAVplus seit 2025).
- 4Am Jahresende: Du erhältst die Schluss-Abrechnung, überweist den fälligen Betrag (typisch ~19-20% des Bruttolohns: ca. 6.4% AHV-Arbeitgeber + 6.4% AHV-Arbeitnehmer + 5% Quellensteuer + ~2% UVG).
- 5Lohnausweis für die Nanny: erhältst du von der Ausgleichskasse oder erstellst ihn selbst.
💡 Mit Clino: kein Formular, kein Stress
Clino prüft, ob das vereinfachte Verfahren für dich sinnvoll ist, meldet dich passend an und übernimmt die Abrechnung. Wenn du die Schwelle überschreitest, wechseln wir automatisch zum regulären Verfahren - ohne Lücke.
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Welches Verfahren passt zu dir?
Clino prüft kostenlos, ob das vereinfachte oder reguläre Verfahren für deine Nanny optimal ist - und meldet dich entsprechend an. AHV, UVG und monatliche Lohnabrechnung inkludiert. CHF 19.90/Monat.
Jetzt prüfen lassenHäufige Fragen
Was passiert, wenn meine Nanny mitten im Jahr über CHF 22'680 kommt?
Können beide Eltern als getrennte Arbeitgeber auftreten, um die Schwelle zu verdoppeln?
Bekommt meine Nanny im Vereinfachten Verfahren AHV-Punkte?
Was ist VAVplus und wie unterscheidet es sich?
Kann meine Nanny die 5% Quellensteuer zurückfordern, wenn sie eigentlich weniger hätte zahlen müssen?
Quellen
- Bundesamt für Sozialversicherungen - Merkblatt 2.07 «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» (Stand 2026): bsv.admin.ch
- Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA), SR 822.41, Art. 2
- VAVplus seit 2025: Suva-Information zur automatischen UVG-Inkludierung
- ESTV - Quellensteuer im vereinfachten Verfahren (5% pauschal)
Lohnschwelle CHF 22'680 = BVG-Eintrittslohn 2026 (CHF 22'680). Anpassung jährlich möglich.
