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Assistenzbeitrag der IV

Assistenzperson anstellen: Vertrag, Lohn und Versicherungen mit dem Assistenzbeitrag

Mit dem Assistenzbeitrag sind Sie selbst Arbeitgeber. Sie brauchen einen schriftlichen Vertrag, mindestens den Mindestlohn nach NAV, die Anmeldung bei der Ausgleichskasse und eine Unfallversicherung. Anfangen können Sie schon vor der Verfügung.

8 Minuten

Wen darf ich anstellen?

Geschwister und Freunde ja. Partner, Eltern und Kinder nein.

Mindestlohn?

Nach NAV: ab CHF 20.35 pro Stunde.

Wie viele Stunden?

Höchstens 44 Stunden pro Woche und Person, ausnahmsweise 50 Stunden.

Welche Versicherungen?

AHV, ALV, FAK und UVG. BVG erst über CHF 22'680 im Jahr.

Antwort in 30 Sekunden

Sie stellen Ihre Assistenzpersonen selbst an: mit schriftlichem Vertrag, mindestens dem Mindestlohn nach NAV und höchstens 44 Stunden pro Woche. Dazu melden Sie sich bei der Ausgleichskasse als Arbeitgeber an und versichern jede Person gegen Unfall. Die IV zahlt CHF 35.30 pro Stunde, Ferien und alle Sozialbeiträge inbegriffen. Das deckt rund CHF 30 Bruttolohn pro Stunde.

  • Geschwister und Freunde dürfen Sie anstellen, Partner, Eltern, Kinder und Ihren Beistand nicht.
  • Sie können vor der Verfügung anstellen. Die IV zahlt dann rückwirkend ab dem Monat Ihrer Anmeldung.
  • Ist eine Assistenzperson krank, vergütet die IV den Lohn bis 3 Monate, zusätzlich zu Ihrem Jahresbetrag.

Das gilt, wenn

Sie beziehen den Assistenzbeitrag der IV oder haben ihn beantragt, für sich selbst oder als Eltern oder Beistand.

Ab wann Sie anstellen können

Sobald Sie eine Hilflosenentschädigung der IV erhalten, zu Hause wohnen und den Assistenzbeitrag bei der IV-Stelle angemeldet haben. Auf die Verfügung müssen Sie nicht warten. Wie Anmeldung, Abklärung und Verfügung ablaufen, erklärt der Leitfaden zum Assistenzbeitrag.

Anstellen vor der Verfügung: das Risiko

Nach der Verfügung zahlt die IV rückwirkend ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie sich angemeldet haben. Bedingung: Die Verträge waren schriftlich und unterschrieben, und Sie waren bei der Ausgleichskasse als Arbeitgeber angemeldet. Rechnungen schicken Sie erst nach der Verfügung. Was über dem verfügten Betrag liegt, zahlen Sie selbst, und lehnt die IV ab, tragen Sie alle Löhne. Die IV-Stelle Waadt zahlt rückwirkend nur, wenn die Löhne in dieser Zeit schon deklariert und bezahlt waren.

Sechs Schritte bis zur ersten Rechnung

In dieser Reihenfolge. Was mit Clino markiert ist, erledigen Sie im selben Konto, ab dem ersten Vertrag.

  1. Arbeitsvertrag

    Mit Clino

    Schriftlich und von beiden unterschrieben. Die IV stellt einen Mustervertrag zur Verfügung (Anhang 7 ihres Kreisschreibens).

  2. Anmeldung bei der Ausgleichskasse

    Mit Clino

    Als Arbeitgeber, für AHV/IV/EO, ALV und Familienzulagen. Die Bestätigung braucht die IV vor ihrer ersten Zahlung.

  3. Unfallversicherung

    Für jede Assistenzperson. Nichtberufsunfall ab 8 Stunden pro Woche bei Ihnen.

  4. Pensionskasse, falls nötig

    Nur für Personen, die mehr als CHF 22'680 im Jahr verdienen.

  5. Erste Lohnabrechnung

    Mit Clino

    Mit Ferienzuschlag, Abzügen und den Tagesstunden und Nächten für die IV.

  6. Erste Rechnung an die IV-Stelle

    Mit Clino

    Formular 318.536 mit Stundennachweis, dazu Kopien der Verträge und die Bestätigung der Ausgleichskasse. Abschicken müssen Sie sie selbst, per Portal, Post oder E-Mail.

Wen Sie anstellen dürfen

Jede Privatperson, die Sie mit Arbeitsvertrag anstellen. Ausgeschlossen ist nur Ihre engste Familie, weil sie Ihnen gegenüber ohnehin unterhalts- oder unterstützungspflichtig ist, und wer nicht als Privatperson arbeitet.

Erlaubt

  • Geschwister
  • Tanten und Onkel
  • Cousinen und Cousins
  • Freundinnen und Freunde
  • Personen, die Sie neu suchen

Nicht erlaubt

  • Ehe- und eingetragene Partner
  • Lebenspartner
  • Eltern und Grosseltern
  • Kinder und Enkel
  • Stief- und Pflegeeltern
  • Ihre gesetzliche Vertretung
  • Spitex und andere Organisationen

Das Parlament diskutiert, auch Angehörige über den Assistenzbeitrag zu bezahlen. Geändert hat sich bisher nichts.

Minderjährige und Menschen mit Beistand

Hier schliesst die gesetzliche Vertretung, also Eltern oder Beistand, die Verträge im Namen der versicherten Person ab. Selbst Assistenzperson sein darf sie nicht, Geschwister schon. Die IV-Stelle Waadt verlangt, dass die minderjährige Person in eigenem Namen bei der Ausgleichskasse angemeldet ist.

Vertrag und Lohn

Die IV anerkennt den Vertrag nur, wenn er schriftlich ist und beide ihn unterschrieben haben. Diese Punkte gehören hinein:

  • Namen und Adressen
  • Stellenantritt
  • Aufgaben
  • Lohn und alle Zulagen
  • Ferien im Lohn enthalten oder nicht
  • Arbeitszeit pro Woche oder Monat
  • Stunden- oder Monatslohn
  • Schweigepflicht
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit
  • Regel für Ihre eigene Abwesenheit
  • Höchstarbeitszeit pro Woche
  • Sozialversicherungsabzüge
  • Befristung, falls vereinbart

Am einfachsten nehmen Sie den Mustervertrag der IV oder erstellen den Vertrag in Clino, das den Mindestlohn schon einsetzt.

Mindestens der Lohn nach NAV

Seit 2026 prüft die IV ausdrücklich, ob der Vertrag die Mindestlöhne des NAV Hauswirtschaft einhält, und lehnt Verträge darunter ab. Sie gelten ab 5 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber. Kantonale Mindestlöhne, etwa in Genf oder Basel-Stadt, können höher sein.

CHF 20.35

Ohne Ausbildung

CHF 22.30

4 Jahre Erfahrung oder EBA

CHF 24.55

Mit EFZ

pro Stunde, ohne Ferienzuschlag

Wie viel Lohn der Beitrag deckt

Die IV zahlt 2026 CHF 35.30 pro Stunde. Darin stecken der Ferienzuschlag und die Beiträge beider Seiten. Übrig bleiben rund CHF 30 Bruttolohn pro Stunde, je nach Kanton von CHF 29.75 (Waadt) bis CHF 30.19 (Zürich). Zahlen Sie mehr, geht die Differenz auf Ihre Rechnung. Ferien rechnen Sie nicht separat ab, sie stecken schon im Ansatz.

Mit Ihrem Kanton rechnen

Arbeitszeit: höchstens 44 Stunden pro Woche

Eine Assistenzperson arbeitet höchstens 100 %, das sind 44 Stunden pro Woche. In Ausnahmefällen, etwa wenn eine andere Assistenzperson krank ist, sind mit Überstunden bis 50 Stunden erlaubt. Es zählt nur die aktive Arbeitszeit, ohne Präsenzzeit und Pausen. Brauchen Sie mehr Stunden, teilen sich mehrere Assistenzpersonen die Stunden Ihrer Verfügung.

Die Tagesgrenze von 11 Stunden, die das Kreisschreiben für 2026 eingeführt hatte, wurde mit dem IV-Rundschreiben Nr. 458 wieder gestrichen. Tägliche Höchstzeiten und Ruhezeiten aus dem NAV Ihres Kantons gelten aber weiter, soweit Ihr Vertrag nicht davon abweicht.

Und die Nächte?

Nächte rechnet die IV nicht nach Stunden ab, sondern mit einer Pauschale pro Nacht, je nach Stufe in Ihrer Verfügung: von CHF 58.85 (Stufe 1) bis CHF 169.10 (Stufe 4). Für die 44 Stunden pro Woche zählt eine Nacht je nach Stufe 1.67 bis 4.79 Stunden.

Sozialversicherungen: meist im vereinfachten Verfahren

Sie rechnen die Beiträge über die Ausgleichskasse ab. Das vereinfachte Verfahren steht Ihnen offen, wenn jede Assistenzperson höchstens CHF 22'680 im Jahr verdient und alle zusammen höchstens CHF 60'480; alle Angestellten müssen dann im selben Verfahren sein.

AHV/IV/EO und ALV

Halb Sie, halb die Assistenzperson. Ihren Anteil deckt der Ansatz der IV.

Familienzulagen (FAK)

Über die Ausgleichskasse, zum Satz Ihres Kantons.

Unfallversicherung (UVG)

Für jede Assistenzperson. Nichtberufsunfall ab 8 Stunden pro Woche bei Ihnen.

Pensionskasse (BVG)

Erst über CHF 22'680 Lohn im Jahr bei Ihnen. Dann rechnen Sie im ordentlichen Verfahren ab.

Quellensteuer

Im vereinfachten Verfahren pauschal 5 % für alle. Im ordentlichen nur bei Ausweis B, L, F oder N, nach dem Tarif des Kantons.

Wenn jemand krank wird

Ihre Assistenzperson ist krank

Sie zahlen den Lohn weiter wie jeder Arbeitgeber. Die IV vergütet diese Lohnfortzahlung nach der Berner Skala, höchstens 3 Monate pro Dienstjahr, und zwar ausserhalb Ihres Jahresbetrags. Auf der Rechnung ist das Position 665.05 mit Beiblatt 1, ab dem 4. Tag mit Arztzeugnis.

  1. 1. Dienstjahr: 3 Wochen
  2. 2. Dienstjahr: 1 Monat
  3. 3. und 4. Dienstjahr: 2 Monate
  4. Ab dem 5. Dienstjahr: 3 Monate

Haben Sie eine Krankentaggeldversicherung, vergütet die IV nur deren Wartezeit.

Befristete Verträge lösen die Lohnfortzahlung nur aus, wenn sie für mehr als 3 Monate abgeschlossen sind.

Sie selbst sind im Spital

Können Sie die Hilfe nicht annehmen, zum Beispiel wegen eines Spitalaufenthalts, schulden Sie den Lohn trotzdem. Die IV zahlt ihn höchstens 3 Monate pro Ereignis weiter, aber innerhalb Ihres Jahresbetrags und der Monatsgrenze von 150 %: Position 665.06 mit Beiblatt 2. Für Vorhersehbares wie Ferien oder einen geplanten Aufenthalt gilt das nicht; legen Sie solche Zeiten auf die Ferien Ihrer Assistenzpersonen.

Clino erfasst beide Positionen im Monat der Abwesenheit, erstellt Beiblatt 1 und 2 und warnt, wenn der Anspruch nach Berner Skala ausgeschöpft ist.

Anatomie

So sieht die Lohnabrechnung einer Assistenzperson aus

Lohnabrechnung

Assistenzperson, vereinfachtes Verfahren

Lohn: 40 Std. zu CHF 28.00CHF 1'120.00
Ferienzuschlag (8.33 %)CHF 93.30
BruttolohnCHF 1'213.30
AHV/IV/EO (5.3 %)- CHF 64.30
ALV (1.1 %)- CHF 13.35
NBU (1.432 %)- CHF 17.37
Quellensteuer (5 %)- CHF 60.67
Zusatzangaben für die IV-Stelle
Tagesstunden40.00
Nächte0
  1. Den Ferienzuschlag zahlen Sie auf jede Stunde. Er steckt schon in den CHF 35.30 der IV, separat abrechnen können Sie Ferien nicht.

  2. Die Beiträge sind dieselben wie bei jeder Angestellten. Auch Ihren Arbeitgeberanteil deckt der Ansatz der IV. Den NBU-Satz legt Ihr Unfallversicherer fest.

  3. Im vereinfachten Verfahren ziehen Sie für alle Assistenzpersonen pauschal 5 % Quellensteuer ab.

  4. Der IV-Block: Tagesstunden und Nächte dieser Person im Monat. Es sind dieselben Zahlen wie auf der Rechnung und im Stundennachweis, so kann die IV-Stelle abgleichen.

Was die IV von Ihnen sehen will

Die IV zahlt erst, wenn die Unterlagen stimmen. Die Einzelheiten legt jede IV-Stelle selbst fest.

  1. Vor der ersten Zahlung

    Kopien der unterschriebenen Verträge und die Bestätigung, dass Sie bei der Ausgleichskasse als Arbeitgeber angemeldet sind. Ohne diese Bestätigung zahlt die IV nichts, auch keinen Vorschuss.

  2. Jeden Monat

    Die Rechnung (Formular 318.536) mit Stundennachweis, spätestens 12 Monate nach der geleisteten Hilfe. Zürich und die Waadt verlangen auch die Lohnabrechnungen.

  3. Jedes Jahr

    Den Nachweis, dass die Sozialbeiträge mit der Ausgleichskasse abgerechnet sind. Fehlt er, stellt die IV die Zahlungen ein. Für jede Assistenzperson stellen Sie zudem einen Lohnausweis aus.

Häufige Fragen

Darf ich meine Schwester als Assistenzperson anstellen?

Ja. Geschwister, Tanten, Onkel, Cousinen und Freunde dürfen Sie anstellen. Ausgeschlossen sind Ehe- und Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, also Eltern, Kinder, Grosseltern und Enkel, dazu Stief- und Pflegeeltern und Ihre gesetzliche Vertretung.

Kann ich anstellen, bevor die Verfügung da ist?

Ja. Nach der Verfügung zahlt die IV rückwirkend ab dem Monat Ihrer Anmeldung, wenn die Verträge schriftlich vorlagen und Sie als Arbeitgeber angemeldet waren. Lehnt die IV ab oder verfügt sie weniger Stunden, zahlen Sie den Rest selbst.

Was passiert, wenn meine Assistenzperson krank ist?

Sie zahlen den Lohn weiter. Die IV vergütet ihn nach der Berner Skala, höchstens 3 Monate pro Dienstjahr und ausserhalb Ihres Jahresbetrags (Position 665.05, Arztzeugnis ab dem 4. Tag). Mit Krankentaggeldversicherung vergütet sie nur die Wartezeit.

Brauche ich eine Pensionskasse für meine Assistenzpersonen?

Nur für eine Person, die bei Ihnen mehr als CHF 22'680 im Jahr verdient. Darunter gibt es keine BVG-Pflicht, und Sie können im vereinfachten Verfahren abrechnen, solange alle Löhne zusammen höchstens CHF 60'480 betragen.

Darf eine Assistenzperson 50 Stunden pro Woche arbeiten?

Nur ausnahmsweise, etwa wenn eine andere Assistenzperson krank ist. Die Regel sind höchstens 44 Stunden pro Woche, also 100 %, und es zählt nur die aktive Arbeitszeit.

Wer unterschreibt die Verträge für ein minderjähriges Kind?

Die gesetzliche Vertretung, also Eltern oder Beistand, im Namen des Kindes. Eltern dürfen selbst nicht Assistenzperson sein, Geschwister schon. Lebt das Kind bei den Eltern, zahlt die IV meist 11 statt 12 Monatsbeträge im Jahr.

Bezahlt die IV auch Clino?

Nein. Die CHF 35.30 pro Stunde decken Lohn, Ferien und Sozialbeiträge. Das Beratungsbudget der IV von bis zu CHF 1'500 alle 3 Jahre schliesst wiederkehrende Lohnabrechnungen aus. Clino kostet CHF 19.90 pro Monat und Haushalt, egal wie viele Assistenzpersonen Sie haben.

Schickt Clino die Rechnung an die IV-Stelle?

Nein, das machen Sie: über das Portal Ihrer IV-Stelle, per Post oder per E-Mail. Clino erstellt die Rechnung im Aufbau des Formulars 318.536 mit Stundennachweis, dazu die Lohnabrechnungen, die manche IV-Stellen zusätzlich verlangen.

Quellen

Weiterlesen

Ab dem ersten Vertrag rechnet Clino für Sie ab

Clino erstellt den Vertrag mit Mindestlohn nach NAV, übernimmt die Anmeldung bei der Ausgleichskasse und macht jeden Monat die Lohnabrechnungen und die Rechnung im Aufbau des Formulars 318.536 mit Stundennachweis, am Jahresende die Lohnausweise. Sie tragen die Stunden ein und schicken die Rechnung selbst ab.

CHF 19.90 pro Monat für Ihren Haushalt, egal wie viele Assistenzpersonen. 30 Tage kostenlos. Die IV erstattet diese Kosten nicht.

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Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino