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Anleitung

Lohnausweis für die Haushaltshilfe: Muss ich den wirklich selbst ausfüllen?

Am Jahresende fragen sich viele Arbeitgeber: Muss ich meiner Putzfrau oder Nanny einen Lohnausweis ausstellen, und wie fülle ich ihn aus? Die kurze Antwort hängt vom Abrechnungsverfahren ab. Hier erfahren Sie, wann Sie einen Lohnausweis brauchen, welche Felder hineingehören und bis wann er fällig ist.

Juli 2026·5 Min. Lesezeit
Kurz erklärt

Im vereinfachten Verfahren stellen Sie in der Regel keinen Lohnausweis aus, die Bescheinigung kommt von der Ausgleichskasse; erst im ordentlichen Verfahren (ab CHF 22'680 Jahreslohn) füllen Sie Formular 11 selbst aus, in der Regel bis Ende Januar.

  • Vereinfachtes Verfahren: 5% Quellensteuer ist abgeltend, Bescheinigung von der Kasse
  • Ordentliches Verfahren (ab CHF 22'680): Formular 11 selbst ausstellen und unterschreiben
  • Frist: in der Regel bis Ende Januar für das abgeschlossene Kalenderjahr

Brauchen Sie überhaupt einen Lohnausweis?

Das hängt davon ab, wie Sie den Lohn abrechnen. Für die allermeisten Privathaushalte gilt das vereinfachte Verfahren.

Vereinfachtes Verfahren

Sie rechnen den Lohn über die Ausgleichskasse ab und führen 5% Quellensteuer ab. Diese Steuer ist abgeltend, der Lohn muss in der ordentlichen Steuererklärung nicht mehr deklariert werden. Einen klassischen Lohnausweis müssen Sie deshalb in der Regel nicht ausstellen, die Ausgleichskasse stellt eine Bescheinigung aus. Ein einfacher Lohnbeleg pro Monat ist trotzdem gute Praxis.

Ordentliches Verfahren

Liegt der Jahreslohn über CHF 22'680 oder rechnen Sie aus anderen Gründen ordentlich ab, stellen Sie selbst einen Lohnausweis (Formular 11) aus. Ihre Angestellte legt ihn ihrer Steuererklärung bei.

Die wichtigsten Felder im Lohnausweis

Das offizielle Formular 11 hat viele Ziffern, aber für eine Haushaltshilfe sind nur wenige relevant:

FeldWas hineingehört
Bruttolohn (Ziffer 1)Der gesamte vereinbarte Lohn vor Abzügen, inkl. Ferienentschädigung und 13. Monatslohn, falls vereinbart.
Sozialabzüge (Ziffer 9)Die vom Lohn abgezogenen Arbeitnehmer-Beiträge: AHV/IV/EO 5.3%, ALV 1.1% und, ab 8 Std./Woche, NBU 1.432%.
Berufliche Vorsorge (Ziffer 10)Nur falls eine BVG-Pflicht besteht (ab CHF 22'680 Jahreslohn und Alter 25): der Arbeitnehmer-Anteil an die Pensionskasse.
Nettolohn (Ziffer 11)Der tatsächlich ausbezahlte Betrag: Bruttolohn minus alle Abzüge.
Spesen (Ziffer 13)Allfällige Spesenvergütungen, z.B. für Material oder Fahrten. Bei einer Haushaltshilfe meist nicht relevant.

Den Lohnausweis anfragen

Berger

online

Guten Tag Frau Berger, ich mache gerade meine Steuererklärung. Könnten Sie mir bitte den Lohnausweis für letztes Jahr schicken? Eine PDF reicht völlig. Vielen Dank!

09:10

Guten Tag, klar! Ich erstelle ihn über die Lohnabrechnung und schicke ihn Ihnen bis Freitag.

09:28

Perfekt, ganz herzlichen Dank!

09:30
Nachricht

Schritt für Schritt ausfüllen

  1. 1

    Formular 11 besorgen

    Das offizielle Lohnausweis-Formular gibt es bei der ESTV als ausfüllbares PDF.

  2. 2

    Jahreswerte zusammenrechnen

    Addieren Sie alle Monatslöhne des Vorjahres zum Bruttolohn und summieren Sie die Abzüge. Aus Ihren monatlichen Lohnabrechnungen ist das schnell erledigt.

  3. 3

    Felder eintragen und unterschreiben

    Tragen Sie Brutto, Abzüge und Netto ein, ergänzen Sie Name, AHV-Nummer und Anstellungszeitraum, und unterschreiben Sie.

  4. 4

    Bis Ende Januar übergeben

    Geben Sie Ihrer Angestellten den Lohnausweis in der Regel bis Ende Januar, damit sie ihn der Steuererklärung beilegen kann.

Frist und was die Angestellte damit macht

Der Lohnausweis betrifft immer das abgeschlossene Kalenderjahr und sollte zu Beginn des neuen Jahres vorliegen, in der Regel bis Ende Januar. Ihre Angestellte legt ihn ihrer Steuererklärung bei. Im vereinfachten Verfahren entfällt das für den abgerechneten Lohn, weil die Quellensteuer bereits abgeltend war.

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Häufige Fragen

Muss ich für meine Haushaltshilfe einen Lohnausweis ausstellen?
Das hängt vom Abrechnungsverfahren ab. Im vereinfachten Verfahren, dem Standard für Privathaushalte, in der Regel nicht: Die Ausgleichskasse stellt die Bescheinigung aus, und die 5% Quellensteuer ist abgeltend. Im ordentlichen Verfahren stellen Sie den Lohnausweis (Formular 11) selbst aus.
Bis wann muss der Lohnausweis vorliegen?
Er betrifft das abgeschlossene Kalenderjahr und sollte zu Beginn des neuen Jahres vorliegen, in der Regel bis Ende Januar, damit Ihre Angestellte ihn der Steuererklärung beilegen kann.
Welche Felder im Formular 11 sind wichtig?
Für eine Haushaltshilfe vor allem: Bruttolohn (Ziffer 1), Sozialabzüge (Ziffer 9), berufliche Vorsorge (Ziffer 10, nur falls BVG-pflichtig) und Nettolohn (Ziffer 11).
Brauche ich im vereinfachten Verfahren einen Lohnausweis?
In der Regel nicht. Der Lohn wird über die Ausgleichskasse mit 5% Quellensteuer abgerechnet, die abgeltend ist, und die Kasse stellt eine Bescheinigung aus. Eine monatliche Lohnabrechnung ist trotzdem gute Praxis.
Wo bekomme ich das Lohnausweis-Formular?
Das offizielle Formular 11 gibt es bei der ESTV als ausfüllbares PDF. Clino erstellt den Lohnausweis automatisch aus den erfassten Löhnen.

Clino erstellt den Lohnausweis für Sie

Aus den monatlich erfassten Löhnen generiert Clino den fertigen Lohnausweis zum Unterschreiben, dazu Lohnabrechnungen und die Jahresmeldung. CHF 19.90/Monat.

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Quellen

Diese Anleitung stützt sich auf offizielle Quellen und wird mehrmals jährlich geprüft.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026