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Anleitung

Lohnausweis für die Haushaltshilfe: Muss ich den wirklich selbst ausfüllen?

Kurz gesagt: Für die meisten Haushalte nein. Rechnen Sie im vereinfachten Verfahren ab, stellen Sie keinen Lohnausweis aus. Nur im ordentlichen Verfahren füllen Sie Formular 11 selbst aus. Hier steht, welcher Fall Ihrer ist, was in die Felder gehört und wo zwei Kantone abweichen.

4. Oktober 2026·5 Min. Lesezeit
Kurz erklärt

Im vereinfachten Verfahren (bis CHF 22'680 Jahreslohn pro Angestellte) stellen Sie keinen Lohnausweis aus: Die Ausgleichskasse schickt Ihrer Angestellten einen Nachweis über die abgerechnete Quellensteuer. Nur im ordentlichen Verfahren füllen Sie Formular 11 selbst aus, in der Regel bis Ende Januar.

  • 22 der 26 Ausgleichskassen haben das bestätigt. Zwei Ausnahmen: Neuenburg empfiehlt trotzdem einen Lohnausweis, in Schaffhausen braucht es einen separaten für ausbezahlte Familienzulagen.
  • Ordentliches Verfahren (über CHF 22'680 pro Angestellte oder über CHF 60'480 Lohnsumme im Haushalt): Formular 11 selbst ausstellen und unterschreiben.
  • Frist: in der Regel bis Ende Januar für das abgeschlossene Kalenderjahr
Lohnausweis Muster (Formular 11) ausgefüllt für eine Haushaltshilfe im vereinfachten Abrechnungsverfahren
Muster mit erfundenen Angaben, erstellt mit unserem Lohnausweis-Generator.

Brauchen Sie überhaupt einen Lohnausweis?

Das hängt davon ab, wie Sie den Lohn abrechnen. Für die allermeisten Privathaushalte gilt das vereinfachte Verfahren.

Vereinfachtes Verfahren

Sie rechnen den Lohn über die Ausgleichskasse ab und führen 5 % Quellensteuer ab. Diese Steuer ist abgeltend, Ihre Angestellte muss den Lohn nicht mehr in der ordentlichen Steuererklärung deklarieren. Einen Lohnausweis stellen Sie deshalb nicht aus; die Kasse schickt ihr einen Nachweis über die abgerechnete Quellensteuer. Die monatliche Lohnabrechnung bleibt trotzdem Pflicht (Art. 323b OR). Mit einem Lohnabrechnungs-Generator für Haushalte ist sie schnell erstellt.

Ordentliches Verfahren

Liegt der Jahreslohn über CHF 22'680, die gesamte Lohnsumme Ihres Haushalts über CHF 60'480, oder rechnen Sie aus anderen Gründen ordentlich ab, stellen Sie selbst einen Lohnausweis (Formular 11) aus. Ihre Angestellte legt ihn ihrer Steuererklärung bei. Was Sie als Arbeitgeber für Ihre eigene Steuererklärung brauchen, zeigt die Checkliste für Ihre Steuerbelege.

Die wichtigsten Felder im Lohnausweis

Das offizielle Formular 11 hat viele Ziffern, aber für eine Haushaltshilfe sind nur wenige relevant:

Lohnausweis / Certificat de salaire / Certificato di salarioFormular 11
ALohnausweisBRentenbescheinigungHName und Adresse der Arbeitnehmerin / des ArbeitnehmersCAHV-Nr.DJahrEZeitraumvonbisFUnentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und ArbeitsortGKantinenverpflegung / Lunch-Checks
CHF
2Gehaltsnebenleistungen2.1Verpflegung, Unterkunft2.2Privatanteil Geschäftswagen2.3Andere3Unregelmässige Leistungen4Kapitalleistungenbei einem Privathaushalt meist leer5Beteiligungsrechte gemäss Beiblatt6Verwaltungsratsentschädigungen7Andere Leistungen14Weitere Gehaltsnebenleistungenbei einem Privathaushalt meist leer15Bemerkungen
IOrt und DatumDie Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigtName und Adresse des Arbeitgebers / TelefonUnterschrift

Was hineingehört

Der gesamte vereinbarte Lohn vor Abzügen, inkl. Ferienentschädigung und 13. Monatslohn, falls vereinbart.
Nachbau des Aufbaus des offiziellen Formulars 11 zur Erläuterung, nicht das Formular selbst. Das offizielle PDF gibt es bei der ESTV oder bei Ihrem kantonalen Steueramt.
Den Lohnausweis gratis erstellen: Jahreszahlen eintragen, PDF herunterladen

Die nächste Frist nicht verpassen

Wann die Lohnmeldung an die Ausgleichskasse fällig ist, wann ein Lohnausweis (nur im ordentlichen Verfahren) und welche Feiertage an Ihrem Arbeitsort gelten: Der Arbeitgeber-Kalender legt alles als Datei in Ihren Kalender. Kostenlos.

Fristen in meinen Kalender →

Schritt für Schritt ausfüllen

  1. 1

    Formular 11 besorgen

    Das offizielle Lohnausweis-Formular gibt es bei der ESTV als ausfüllbares PDF.

  2. 2

    Jahreswerte zusammenrechnen

    Addieren Sie alle Monatslöhne des Vorjahres zum Bruttolohn und summieren Sie die Abzüge. Aus Ihren monatlichen Lohnabrechnungen ist das schnell erledigt.

  3. 3

    Felder eintragen und unterschreiben

    Tragen Sie Brutto, Abzüge und Netto ein, ergänzen Sie Name, AHV-Nummer und Anstellungszeitraum, und unterschreiben Sie.

  4. 4

    Bis Ende Januar übergeben

    Geben Sie Ihrer Angestellten den Lohnausweis in der Regel bis Ende Januar, damit sie ihn der Steuererklärung beilegen kann.

Häufige Fragen

Muss ich für meine Haushaltshilfe einen Lohnausweis ausstellen?
Das hängt vom Abrechnungsverfahren ab. Im vereinfachten Verfahren, dem Standard für Privathaushalte, nicht: Die Ausgleichskasse schickt Ihrer Angestellten einen Nachweis über die abgerechnete Quellensteuer, und die 5 % sind abgeltend. Ausnahmen sind Neuenburg (Kasse empfiehlt trotzdem einen Lohnausweis) und Schaffhausen (separater Lohnausweis für Familienzulagen). Im ordentlichen Verfahren stellen Sie den Lohnausweis (Formular 11) selbst aus.
Bis wann muss der Lohnausweis vorliegen?
Er betrifft das abgeschlossene Kalenderjahr und sollte zu Beginn des neuen Jahres vorliegen, in der Regel bis Ende Januar, damit Ihre Angestellte ihn der Steuererklärung beilegen kann.
Welche Felder im Formular 11 sind wichtig?
Für eine Haushaltshilfe vor allem: Bruttolohn (Ziffer 1), Sozialabzüge (Ziffer 9), berufliche Vorsorge (Ziffer 10, nur falls BVG-pflichtig) und Nettolohn (Ziffer 11).
Brauche ich im vereinfachten Verfahren einen Lohnausweis?
Nein, ausser in Neuenburg (empfohlen) und Schaffhausen (für Familienzulagen). Der Lohn wird über die Ausgleichskasse mit 5 % abgeltender Quellensteuer abgerechnet, und die Kasse schickt Ihrer Angestellten den Nachweis. Die monatliche Lohnabrechnung ist aber Pflicht (Art. 323b OR).
Wo bekomme ich das Lohnausweis-Formular?
Das offizielle Formular 11 gibt es bei der ESTV als ausfüllbares PDF. Clino erstellt den Lohnausweis automatisch aus den erfassten Löhnen.

Clino erstellt den Lohnausweis für Sie

Aus den monatlich erfassten Löhnen generiert Clino den fertigen Lohnausweis zum Unterschreiben, dazu Lohnabrechnungen und die Jahresmeldung. CHF 19.90/Monat.

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Quellen

Diese Anleitung stützt sich auf offizielle Quellen und wird mehrmals jährlich geprüft.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino