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Leitfaden IV

Assistenzbeitrag der IV: wer ihn bekommt, wie Sie ihn beantragen und ab wann er zahlt

Mit dem Assistenzbeitrag stellen Sie Ihre Hilfe zu Hause selbst an, und die IV bezahlt die Stunden: CHF 35.30 pro Stunde. Er gilt frühestens ab dem Monat Ihrer Anmeldung. Anstellen dürfen Sie schon vor dem Entscheid: Mit schriftlichem Vertrag zahlt die IV diese Monate danach zurück.

9 Min. Lesezeit

Wer bekommt ihn?

Wer eine Hilflosenentschädigung der IV bezieht und zu Hause wohnt.

Wie viel?

CHF 35.30 pro Stunde, Nächte als Pauschale.

Ab wann?

Ab dem Monat der Anmeldung, nach der Verfügung rückwirkend.

Wer darf nicht helfen?

Partner, Eltern, Kinder, Grosseltern, Enkel und die Spitex.

Wer den Assistenzbeitrag bekommt

Für alle gelten dieselben drei Bedingungen. Die erste ist die Hilflosenentschädigung der IV. Sie hat eine eigene Anmeldung und eine Wartezeit von 1 Jahr. Wer nur sie beantragt, wird für den Assistenzbeitrag nicht automatisch geprüft.

  1. 1

    Hilflosenentschädigung der IV

    Leicht, mittel oder schwer. Eine Hilflosenentschädigung der AHV reicht nicht.

  2. 2

    Sie wohnen zu Hause

    In einer privaten Wohnung, nicht im Heim.

  3. 3

    Der Bedarf ist regelmässig

    Sie stellen dafür voraussichtlich länger als 3 Monate jemanden an.

Für Minderjährige zusätzlich

Eine dieser Bedingungen: eine Regelklasse in der Schule, eine Berufsausbildung oder andere Ausbildung auf Sekundarstufe II, mindestens 10 Stunden pro Woche bezahlte Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt, oder ein Intensivpflegezuschlag für mindestens 6 Stunden pro Tag. Zu Hause heisst hier: mindestens 16 Nächte im Monat.

Bei eingeschränkter Handlungsfähigkeit zusätzlich

Eine dieser Bedingungen: ein eigener Haushalt, eine Ausbildung, mindestens 10 Stunden pro Woche bezahlte Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt, oder Sie haben den Assistenzbeitrag schon als Minderjährige wegen eines Intensivpflegezuschlags bezogen.

Zeit in einer Institution zählt: Jeder Tag und jede Nacht pro Woche, die Sie dort verbringen, kürzt die höchstmöglichen Stunden um 10 %.

Wie viel die IV zahlt

In der Verfügung legt die IV-Stelle fest, wie viele Stunden und Nächte pro Monat sie bezahlt. Die Ansätze sind in der ganzen Schweiz gleich. Darin stecken die Ferienentschädigung und alle Sozialversicherungsbeiträge, Ihre und die der Assistenzperson.

Pro Stunde

CHF 35.30

für die Hilfe im Alltag, im Haushalt und in der Freizeit

Mit besonderer Qualifikation

CHF 52.95

pro Stunde

nur für Ehrenamt, Aus- und Weiterbildung oder Erwerbsarbeit, wenn die IV es verfügt

Pro Nacht, nach Stufe

  • Stufe 1CHF 58.85
  • Stufe 2CHF 80.50
  • Stufe 3CHF 122.80
  • Stufe 4CHF 169.10

Pauschale für den Nachtdienst, die Stufe 1 bis 4 steht in der Verfügung

1

12 oder 11 Monatsbeträge

Der Jahresbetrag ist 12-mal der Monatsbetrag. 11-mal, wenn Sie mit Ehe- oder Lebenspartner oder einem erwachsenen Verwandten in gerader Linie zusammenleben, der selbst keine Hilflosenentschädigung bezieht. Das ist der typische Fall bei Kindern, die bei den Eltern wohnen.

2

Höchstens 150 % in einem Monat

Brauchen Sie in einem Monat mehr Hilfe, dürfen Sie bis 150 % des Monatsbetrags abrechnen. Der Jahresbetrag bleibt die feste Grenze.

3

Kein Übertrag ins nächste Jahr

Was am Jahresende übrig ist, verfällt. Ungenutzte Nächte dürfen aber Tagesstunden bezahlen, auf Stufe 1 sind es 1.67 Stunden pro Nacht.

4

Ferien sind schon drin

Ferienlohn rechnen Sie nicht separat ab: Der Ferienzuschlag von 8.33 % steckt schon im Ansatz.

Wie viel Lohn das deckt

Nach Ferienzuschlag und Sozialversicherungen deckt der Stundenansatz einen Bruttolohn von rund CHF 30 pro Stunde, nach unserer Berechnung je nach Kanton etwa CHF 29.75 (Waadt) bis CHF 30.19 (Zürich). Seit 2026 verlangt die IV mindestens den Mindestlohn nach NAV Hauswirtschaft. Zahlen Sie mehr, tragen Sie die Differenz selbst.

Ihr Budget aus der Verfügung

Tragen Sie ein, was die IV-Stelle verfügt hat. Ansätze 2026.

CHF 35.30 pro Stunde

CHF 52.95 pro Stunde

Nächte pro Monat
0Nächte
Nachtstufe

CHF 58.85 pro Nacht

Monatsbeträge pro Jahr

11 statt 12, wenn Sie mit Ehe- oder Lebenspartner oder einem erwachsenen Verwandten in gerader Linie zusammenleben, etwa als Kind bei den Eltern.

Pro Monat

CHF 2'824.00

  • 80 Std. × CHF 35.30CHF 2'824.00
Pro Jahr
CHF 33'888.00
12 Monatsbeträge, feste Obergrenze
Höchstens in einem Monat
CHF 4'236.00
150 % des Monatsbetrags

Was am Jahresende übrig ist, verfällt. Ungenutzte Nächte dürfen Tagesstunden bezahlen.

Diese Zahlen in Clino erfassen

Von der Anmeldung zur Verfügung

Der Assistenzbeitrag kommt nicht von selbst mit der Hilflosenentschädigung. Sie melden ihn bei der IV-Stelle Ihres Kantons an, Erwachsene mit dem Formular 001.006, Minderjährige mit 001.007. Legen Sie die Selbstdeklaration 001.200 gleich bei, das beschleunigt die Abklärung.

  1. 1

    Hilflosenentschädigung

    Eigene Anmeldung bei der IV-Stelle, Wartezeit 1 Jahr. Alles Weitere baut darauf auf.

  2. Ab hier dürfen Sie anstellen
  3. 2

    Anmeldung Assistenzbeitrag

    Formular 001.006 oder 001.007, dazu die Selbstdeklaration 001.200. Ab diesem Monat kann die IV später zahlen.

  4. 3

    Abklärung bei Ihnen zu Hause

    Eine Fachperson der IV-Stelle besucht Sie und erfasst Ihren Bedarf mit dem Instrument FAKT. Sie sind dabei.

  5. 4

    Vorbescheid

    Sie erhalten den Abklärungsbericht und sehen, wie viele Stunden und Nächte die IV vorsieht.

  6. 5

    Verfügung

    Stunden und Nächte pro Monat, gültig ab dem Anmeldemonat. Jetzt rechnen Sie ab, auch rückwirkend.

Wie lange das dauert

Eine offizielle Frist gibt es nicht. Im Kreisschreiben des Bundesamts für Sozialversicherungen steht dieses Beispiel, rund 7 Monate von der Anmeldung bis zur Verfügung:

  1. 3. Februar

    Anmeldung

  2. 10. Mai

    Abklärung zu Hause

  3. 20. Juli

    Vorbescheid

  4. 30. August

    Verfügung

Der Anspruch gilt trotzdem ab Februar, dem Monat der Anmeldung.

Ab wann Sie anstellen können, und ab wann Clino hilft

Ab dem ersten Arbeitsvertrag. Und der darf vor der Verfügung kommen.

Die IV zahlt frühestens ab dem Monat Ihrer Anmeldung. Liegt die Verfügung vor, rechnen Sie rückwirkend ab Beginn dieses Monats ab, wenn die Anmeldung nicht mehr als 12 Monate zurückliegt. Bis dahin zahlen Sie die Löhne selbst: Rechnungen nimmt die IV-Stelle erst nach der Verfügung an. Sie haben zwei Wege.

ab der Anmeldung

Früh anstellen

  • Sie haben die Hilfe sofort, nicht erst Monate später.
  • Nach der Verfügung zahlt die IV diese Monate zurück, bis zum verfügten Betrag.
  • Bedingung: schriftliche Arbeitsverträge, von beiden unterschrieben, und Sie sind bei der Ausgleichskasse als Arbeitgeber angemeldet.
  • Risiko: Lehnt die IV ab, tragen Sie die Löhne selbst. Was über dem verfügten Betrag liegt, ebenso.
  • Im Kanton Waadt zahlt die IV-Stelle nur zurück, wenn die Löhne in dieser Zeit schon bei der Ausgleichskasse deklariert und bezahlt waren.

Clino ab dem ersten Vertrag

ab dem Vorbescheid

Auf den Entscheid warten

  • Kein Risiko: Sie wissen, wie viele Stunden die IV bezahlt.
  • Bei der Ausgleichskasse melden Sie sich nach dem Vorbescheid an, so empfiehlt es zum Beispiel die SVA Zürich.
  • Monate ohne angestellte Assistenz zahlt die IV nicht nach.

Clino ab dem ersten Vertrag

Rechnen Sie die zurückliegenden Monate gleich nach der Verfügung ab: Jede Rechnung muss spätestens 12 Monate nach der Hilfe bei der IV-Stelle sein.

Wer Ihre Assistenzperson sein darf

Eine Person, die Sie mit schriftlichem Arbeitsvertrag anstellen. Bei Kindern oder mit Beistandschaft stellt die gesetzliche Vertretung an. Ausgeschlossen ist nur der engste Kreis.

Nicht erlaubt

  • Ehepartner, eingetragene Partner, Lebenspartner
  • Eltern, Kinder, Grosseltern, Enkel
  • Stief- und Pflegeeltern, auch Stief- und Pflegegrosseltern
  • Ihre gesetzliche Vertretung, zum Beispiel der Beistand
  • Organisationen wie die Spitex, Firmen und Vereine

Erlaubt

  • Geschwister
  • Tanten und Onkel
  • Cousinen und Cousins
  • Freundinnen und Freunde
  • Jede andere Person, die Sie finden

Eine Assistenzperson arbeitet höchstens 44 Stunden pro Woche, in Ausnahmefällen mit Überstunden bis 50 Stunden. Für Minderjährige unterschreibt die gesetzliche Vertretung die Verträge im Namen des Kindes. Die IV-Stelle Waadt verlangt, dass sich das Kind in eigenem Namen bei der Ausgleichskasse anmeldet.

Und Angehörige?

Ob künftig auch Angehörige über den Assistenzbeitrag bezahlt werden, berät das Parlament. Eine parlamentarische Initiative dazu (12.409) liegt noch in der Kommission. Am 21. September 2026 hat der Nationalrat den Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative beschlossen und einen Antrag abgelehnt, Angehörige über den Assistenzbeitrag zu bezahlen. Jetzt ist der Ständerat am Zug. Geändert hat sich bis heute nichts.

Was die IV-Stelle von Ihnen will

Sie sind Arbeitgeber wie jeder andere Haushalt: Vertrag, AHV-Anmeldung, Unfallversicherung, Lohnabrechnung. Was dazugehört, erklärt der Leitfaden Assistenzperson anstellen. Für die IV kommen drei Dinge dazu.

  1. Vor der ersten Zahlung

    Kopien der unterschriebenen Arbeitsverträge und die Bestätigung der Ausgleichskasse, dass Sie als Arbeitgeber angemeldet sind.

  2. Jeden Monat

    Die Rechnung auf dem Formular 318.536 mit dem Stundennachweis, spätestens 12 Monate nach der Hilfe. Die Details legt jede IV-Stelle selbst fest. Zürich und Waadt wollen zum Beispiel auch die Lohnabrechnungen.

  3. Jedes Jahr

    Den Nachweis, dass die Sozialversicherungsbeiträge bei der Ausgleichskasse bezahlt sind. Fehlt er, stoppt die IV die Zahlungen.

Wie schnell das Geld kommt, zeigt Zürich: Eine vollständige Rechnung leitet die IV-Stelle innert 1 Woche an die Zentrale Ausgleichsstelle weiter, die meist innert 2 Wochen zahlt.

Was Clino dabei macht, und was nicht

Clino erstellt jeden Monat die Lohnabrechnungen, die Rechnung im Aufbau des Formulars 318.536 und den Stundennachweis, auf Deutsch, Französisch oder Italienisch, und behält Budget, Monatsgrenze und Fristen im Blick. Auf Wunsch füllt Clino Ihre Kopie des offiziellen Formulars aus, bisher nur die deutsche Fassung. Schicken müssen Sie die Rechnung selbst. Die Krankheit einer Assistenzperson (665.05) und Ihren Spitalaufenthalt (665.06) erfasst Clino mit Beiblatt 1 und 2, nur Vorschüsse (665.07) tragen Sie noch von Hand ein.

Beratung, die die IV bezahlt

Für den Aufbau Ihrer Assistenz können Sie bei der IV-Stelle Beratung durch Fachleute beantragen. Die IV bezahlt sie bis zu einer Grenze:

pro Stunde
CHF 75
pro Stunde
alle 3 Jahre
CHF 1'500
alle 3 Jahre
höchstens zwischen Anmeldung und Entscheid
CHF 700
höchstens zwischen Anmeldung und Entscheid

Was dazugehört

  • Ihre Rolle als Arbeitgeber
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit
  • Fragen zu BVG, Unfall- und Krankentaggeldversicherung
  • Assistenzpersonen finden
  • Die Abrechnung mit der IV verstehen

Was nicht dazugehört

Wiederkehrende Treuhandarbeit wie die monatlichen Lohnabrechnungen. Auch Clino bezahlt die IV nicht. Clino kostet CHF 19.90 pro Monat und Haushalt, egal wie viele Assistenzpersonen, die ersten 30 Tage sind kostenlos.

Beratung bieten zum Beispiel Pro Infirmis, Procap, Cap-Contact, das Assistenzbüro, Sozial Navigator und atto an.

Wenn Sie das AHV-Alter erreichen

Mit dem Referenzalter, oder wenn Sie die ganze AHV-Rente vorbeziehen, endet der Assistenzbeitrag der IV. Die AHV zahlt ihn weiter, höchstens im bisherigen Umfang und ohne spätere Erhöhung. Bedingung: Sie haben im Monat davor schon Assistenzstunden bezogen. Wer die AHV-Rente aufschiebt, verliert ihn. Wer schon eine AHV-Rente bezieht, kann sich nicht mehr neu anmelden.

Wer sich kurz vor dem Referenzalter anmeldet, sollte schon vor der Verfügung anstellen. Im Beispiel des BSV zählt, ob vor dem Referenzalter Assistenzstunden bezogen wurden, nicht wann die Verfügung kam.

Wann der Assistenzbeitrag nicht der richtige Weg ist

Sie leben im Heim

Ab 16 Tagen im Monat im Heim gibt es keinen Assistenzbeitrag. Planen Sie den Austritt, können Sie sich schon vorher anmelden.

Sie möchten nicht Arbeitgeber sein

Organisationen wie die Spitex bezahlt der Assistenzbeitrag nicht. Was besser passt, zeigt der Vergleich Spitex oder private Betreuung.

Sie möchten Partner oder Eltern bezahlen

Das geht über den Assistenzbeitrag nicht. Für betreuende Angehörige gibt es andere Wege: Geld und Entlastung für pflegende Angehörige.

Ab dem ersten Vertrag macht Clino den Papierkram

Sie erfassen die Verfügung und tragen die Stunden ein. Clino macht Vertrag, AHV-Anmeldung, Lohnabrechnungen, Rechnung und Stundennachweis für die IV-Stelle. CHF 19.90 pro Monat, egal wie viele Assistenzpersonen, die ersten 30 Tage kostenlos. Diese Kosten erstattet die IV nicht.

Häufige Fragen zum Assistenzbeitrag

Ab wann zahlt die IV den Assistenzbeitrag?

Frühestens ab dem Monat, in dem Sie ihn angemeldet haben. Nach der Verfügung rechnen Sie rückwirkend ab Beginn dieses Monats ab, wenn die Voraussetzungen erfüllt waren, schriftliche Verträge bestanden und Sie als Arbeitgeber angemeldet waren. Mehr als den verfügten Betrag erstattet die IV nicht.

Darf ich schon vor der Verfügung jemanden anstellen?

Ja. Das Risiko tragen Sie: Bis zur Verfügung zahlen Sie die Löhne selbst, und lehnt die IV ab, bleiben sie bei Ihnen. Die IV-Stelle Waadt zahlt zudem nur zurück, wenn die Löhne in dieser Zeit schon bei der Ausgleichskasse deklariert und bezahlt wurden.

Wie hoch ist der Assistenzbeitrag 2026?

CHF 35.30 pro Stunde, CHF 52.95 mit besonderer Qualifikation und für Nächte eine Pauschale von CHF 58.85 bis CHF 169.10 je nach Stufe. Wie viele Stunden und Nächte Sie bekommen, steht in Ihrer Verfügung.

Darf meine Schwester meine Assistenzperson sein?

Ja. Ausgeschlossen sind nur Ehe- und Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Grosseltern, Enkel), Stief- und Pflegeeltern sowie Ihre gesetzliche Vertretung. Geschwister, Tanten, Onkel, Cousins und Freunde dürfen Sie anstellen.

Wie lange dauert es bis zur Verfügung?

Eine offizielle Frist gibt es nicht. Im Beispiel des BSV vergehen von der Anmeldung bis zur Verfügung rund 7 Monate. Die Wartezeit kostet Sie trotzdem keine Monate, wenn Sie in dieser Zeit mit Vertrag angestellt hatten: Die IV zahlt ab dem Anmeldemonat.

Bezahlt die IV auch Clino?

Nein. Die Beratung, die die IV bezahlt (bis CHF 1'500 alle 3 Jahre), schliesst wiederkehrende Lohnabrechnungen ausdrücklich aus. Clino kostet CHF 19.90 pro Monat und Haushalt, die ersten 30 Tage sind kostenlos.

Was gilt, wenn ich ins Spital muss oder meine Assistenzperson krank wird?

Können Sie wegen eines Spitalaufenthalts keine Hilfe beziehen, zahlt die IV bis 3 Monate pro Ereignis weiter, innerhalb Ihres Jahresbetrags. Für planbare Abwesenheiten wie Ferien gilt das nicht. Wird Ihre Assistenzperson krank, vergütet die IV die Lohnfortzahlung nach der Berner Skala, höchstens 3 Monate und ausserhalb des Jahresbetrags.

Quellen

  • Kreisschreiben über den Assistenzbeitrag (KSAB), BSV, Stand 1. Januar 2026sozialversicherungen.admin.ch
  • IVG Art. 42quater ff. (Anspruch, Assistenzpersonen, Beginn)fedlex.admin.ch
  • IVV Art. 39a bis 39j (Bedingungen, Ansätze, Beratung)fedlex.admin.ch
  • Merkblatt 4.14: Assistenzbeitrag der IVahv-iv.ch
  • Formular 318.536: Rechnung für Assistenzbeitragahv-iv.ch
  • SVA Zürich: Hinweise zur Abrechnung von Assistenzbeiträgensvazurich.ch
  • Office AI Vaud: Mémento contribution d'assistance, 19. Januar 2026aivd.ch

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Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino