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Ratgeber Vorsorge

Pensionskasse (BVG) für deine Nanny: ab wann du sie anmelden musst - und was es dich kostet, wenn du es vergisst

Die meisten Familien denken an AHV und Unfallversicherung - und übersehen die zweite Säule. Sobald deine Nanny genug verdient, ist die berufliche Vorsorge (BVG) obligatorisch, und du als Arbeitgeber musst sie bei einer Pensionskasse anmelden. Hier erfährst du, ab wann die Pflicht greift, wie hoch die Beiträge sind und wie du sie korrekt abziehst.

Lesedauer: 7 min · Stand: Juni 2026
Kurz erklärt

BVG ist für deine Nanny obligatorisch, sobald ihr Jahreslohn mindestens CHF 22'680 beträgt und sie mindestens 25 Jahre alt ist (Risikoschutz ab 17, Altersguthaben ab 25).

  • Eine Vollzeit-Nanny verdient meist CHF 45'600-78'000/Jahr - fast immer BVG-pflichtig.
  • Versichert ist nur der koordinierte Lohn: Bruttolohn − CHF 26'460.
  • Altersgutschrift 7-18 % je nach Alter - hälftig zwischen dir und der Nanny geteilt.

BVG-Rechner: Pflicht & Kosten

Lohn und Alter wählen - du siehst sofort, ob BVG Pflicht ist und was es kostet.

CHF 4'500.00

= CHF 54'000.00 / Jahr

35 Jahre

BVG ist obligatorisch

Jahreslohn über CHF 22'680 und Nanny 25+ - du musst sie bei einer Pensionskasse anmelden.

Koordinierter Lohn

CHF 27'540.00

versicherter Teil (Brutto − CHF 26'460)

Anteil Nanny / Monat

CHF 114.75

vom Lohn abgezogen

Anteil Arbeitgeber / Monat

CHF 114.75

du zahlst zusätzlich

Altersgutschrift (35 Jahre10%): CHF 2'754.00 / Jahr

Mindestsätze nach BVG. Hinzu kommen Risiko- und Verwaltungskosten der Pensionskasse (rund 1-2 %). Werte gerundet.

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Wann ist BVG für eine Nanny obligatorisch?

Die berufliche Vorsorge - die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems - ist nicht für jeden Lohn Pflicht. Es gelten zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein müssen:

1. Lohnschwelle: ≥ CHF 22'680 pro Jahr

Liegt der jährliche Bruttolohn bei oder über der BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22'680 (2026), wird die Nanny obligatorisch versichert. Darunter besteht keine Pflicht.

2. Alter: ab 25 für das Altersguthaben

Ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag ist die Nanny gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. Das Sparen fürs Alter (Altersgutschriften) beginnt erst ab dem Jahr, in dem sie 25 wird.

Konkret heisst das: Eine 30-jährige Vollzeit-Nanny mit CHF 4'500/Monat (CHF 54'000/Jahr) ist klar BVG-pflichtig. Eine 22-jährige Teilzeit-Nanny mit CHF 1'400/Monat (CHF 16'800/Jahr) ist es nicht - weder Schwelle noch Alter sind erreicht.

Familie Brunner in Winterthur hat ihre Nanny zwei Jahre lang korrekt bei der AHV gemeldet und UVG bezahlt - aber nie bei einer Pensionskasse angemeldet. Bei CHF 4'800/Monat war die BVG-Pflicht längst gegeben. Die Nachzahlung der Arbeitgeberbeiträge plus Verzugszins kostete sie über CHF 4'000. Die zweite Säule ist genau die Kosten, die Familien am häufigsten übersehen.

Wie hoch sind die BVG-Beiträge?

Anders als bei der AHV wird nicht der ganze Lohn versichert, sondern nur der «koordinierte Lohn». So wird er berechnet:

  • Koordinationsabzug abziehen: Bruttolohn − CHF 26'460
  • Ergebnis = koordinierter Lohn (mindestens CHF 3'780, höchstens CHF 64'260 versicherbar)
  • Altersgutschrift = koordinierter Lohn × Satz nach Alter (siehe Tabelle)

Die Altersgutschrift wird hälftig zwischen dir und der Nanny geteilt. Die Sätze steigen mit dem Alter:

AlterGutschrift total · Anteil je Seite
25-347 % · 3,5 %
35-4410 % · 5,0 %
45-5415 % · 7,5 %
55-6518 % · 9,0 %

Mindestsätze gemäss BVG, Stand 2026. Mindestzins auf dem Altersguthaben 1,25 %, Umwandlungssatz 6,8 %. Einzelne Pensionskassen bieten bessere Leistungen an.

Beispiel: Nanny mit CHF 5'000/Monat

Nehmen wir eine 38-jährige Vollzeit-Nanny mit einem Bruttolohn von CHF 5'000/Monat, also CHF 60'000/Jahr. So sieht ihre BVG-Rechnung aus:

JahresbruttolohnCHF 60'000
− Koordinationsabzug− CHF 26'460
= Koordinierter LohnCHF 33'540
Altersgutschrift (Alter 38 → 10 %)CHF 3'354 / Jahr
Anteil Nanny (5 %)≈ CHF 140 / Monat
Anteil Arbeitgeber (5 %)≈ CHF 140 / Monat

Hinzu kommen Risiko- und Verwaltungskosten der Pensionskasse (je nach Kasse rund 1-2 % des koordinierten Lohns). Den Anteil der Nanny ziehst du jeden Monat vom Lohn ab; deinen eigenen Anteil überweist du zusätzlich an die Kasse.

Du musst dich aktiv bei einer Pensionskasse anmelden

Es gibt keine «automatische» Anmeldung. Als Arbeitgeber schliesst du dich einer Sammelstiftung oder Pensionskasse an (z. B. der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, wenn du keine andere findest). Erst dann ist deine Nanny versichert. Ohne Anschluss haftest du persönlich für ausgefallene Leistungen.

Warum die zweite Säule für deine Nanny zählt

Die berufliche Vorsorge ist kein bürokratischer Luxus - sie ist ein echter Teil der Altersvorsorge deiner Nanny. Wer jahrelang ohne BVG arbeitet, steht im Alter nur mit der AHV-Minimalrente da. Gerade Nannys aus dem Ausland, die später in die Schweiz gekommen sind, haben oft Lücken in der ersten Säule - die zweite Säule gleicht das teilweise aus.

Korrekte Sozialleistungen inklusive BVG sind auch ein Zeichen von fairer Anstellung. Branchenverbände wie die Swiss Nanny Association setzen sich genau dafür ein: professionelle, abgesicherte Arbeitsverhältnisse statt informeller Bar-Abmachungen.

Mehr zu fairen Anstellungsstandards für Nannys findest du bei der Swiss Nanny Association - sie fördert geregelte Verträge mit vollständiger sozialer Absicherung, BVG eingeschlossen.

Swiss Nanny Association →

Häufige Fehler bei der BVG für Nannys

1. BVG ganz vergessen

AHV und UVG sind bekannt - die zweite Säule geht unter. Bei einem Vollzeitlohn ist sie aber fast immer Pflicht.

2. Den ganzen Lohn versichern wollen

Versichert wird nur der koordinierte Lohn (Bruttolohn − CHF 26'460), nicht der volle Betrag.

3. Nanny-Anteil nicht abziehen

Die Hälfte der Beiträge trägt die Nanny. Wer das vergisst, zahlt am Ende beide Hälften selbst.

4. Alter falsch eingestuft

Der Gutschriftssatz steigt mit dem Alter (7 → 18 %). Wer den falschen Satz nimmt, rechnet die Beiträge falsch.

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Clino ermittelt den koordinierten Lohn, die richtige Altersgutschrift und den Nanny-Anteil und zeigt alles transparent auf der Lohnabrechnung. Inklusive AHV/IV, UVG und Lohnausweis. CHF 19.90/Monat.

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Häufige Fragen

Ab welchem Lohn ist BVG für meine Nanny Pflicht?
Ab einem Jahresbruttolohn von CHF 22'680 (2026) und sofern die Nanny mindestens 25 Jahre alt ist. Eine Vollzeit-Nanny liegt mit CHF 45'600-78'000/Jahr fast immer darüber. Eine Teilzeit-Nanny mit wenigen Stunden pro Woche kann darunter bleiben.
Was ist der Koordinationsabzug?
Der Koordinationsabzug (CHF 26'460 im Jahr 2026) wird vom Bruttolohn abgezogen, weil dieser Teil bereits durch die AHV abgedeckt ist. Übrig bleibt der «koordinierte Lohn», auf dem die BVG-Beiträge berechnet werden - mindestens CHF 3'780, höchstens CHF 64'260.
Wer zahlt die BVG-Beiträge - ich oder die Nanny?
Beide. Die Altersgutschrift wird mindestens hälftig geteilt: Du ziehst den Anteil der Nanny vom Lohn ab und legst deinen eigenen Anteil dazu. Den Gesamtbetrag überweist du an die Pensionskasse.
Bei welcher Pensionskasse melde ich meine Nanny an?
Du kannst eine beliebige Sammelstiftung oder Pensionskasse wählen. Findest du keine, bist du verpflichtet, dich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anzuschliessen - sie muss jeden Arbeitgeber aufnehmen. Wichtig: Du musst dich aktiv anmelden, es geschieht nicht automatisch.
Gilt BVG auch für eine junge Nanny unter 25?
Teilweise. Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag ist sie gegen Tod und Invalidität versichert (Risikoschutz), sofern der Lohn die Schwelle erreicht. Das Sparen fürs Alter - die Altersgutschriften - beginnt erst ab dem Jahr, in dem sie 25 wird.
Hilft Clino bei der BVG-Abrechnung?
Ja - Clino berechnet den koordinierten Lohn, die altersabhängige Gutschrift und den Nanny-Anteil automatisch und weist ihn auf der Lohnabrechnung aus. Du behältst den Überblick über alle Sozialversicherungen inklusive zweiter Säule. CHF 19.90/Monat.

Quellen

  • Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) - Berufliche Vorsorge, Grenzbeträge 2026: bsv.admin.ch
  • Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), SR 831.40 - Art. 2 (Obligatorium), Art. 7 (Mindestlohn), Art. 8 (koordinierter Lohn), Art. 16 (Altersgutschriften)
  • Reform AHV 21 und BVG-Grenzbeträge 2026 (Verordnung BVV 2)
  • Stiftung Auffangeinrichtung BVG - Anschlusspflicht: chaeis.net

Grenzbeträge und Sätze Stand 2026. Die BVG-Werte werden periodisch dem AHV-Maximum angepasst.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026