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Betreuung zu Hause

Hilflosenentschädigung 2026: CHF 252 bis CHF 2'016 pro Monat, unabhängig von Einkommen und Vermögen

Braucht Ihr Vater, Ihre Partnerin oder Ihr Kind im Alltag dauernd Hilfe, beim Anziehen, Waschen, Essen oder weil man sie nicht allein lassen kann, gibt es dafür Geld. Ab dem Rentenalter zahlt die AHV CHF 252, CHF 630 oder CHF 1'008 im Monat, davor die IV bis CHF 2'016. Der Check unten zeigt in einer Minute den wahrscheinlichen Grad und wie viele Stunden Betreuung der Betrag bezahlt.

23. September 20266 Min. Lesezeit

CHF pro Monat, 2026, zu Hause

Hilflosenentschädigung 2026 pro Monat nach Grad, AHV und IV252504leicht6301'260mittel1'0082'016schwer
AHV (ab Rentenalter)IV (vor dem Rentenalter)
Unabhängig von Einkommen und Vermögen.
HE-Check

Haben Sie Anspruch, und wie viel ist es?

4 kurze Fragen. Antwort in Franken pro Monat.

1. Wer braucht Hilfe?

Wer zahlt wie viel

Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, wann und warum die Hilfsbedürftigkeit begonnen hat. Die Beträge gelten in der ganzen Schweiz, der Kanton spielt keine Rolle.

  1. Unfall als UrsacheUnfallversicherung
  2. Beginn vor dem RentenalterIV, läuft danach weiter
  3. Beginn nach dem RentenalterAHV
GradAHVIV zu HauseIV im HeimUnfallversicherung
leichtCHF 252nur zu HauseCHF 504CHF 126CHF 812
mittelCHF 630CHF 1'260CHF 315CHF 1'624
schwerCHF 1'008CHF 2'016CHF 504CHF 2'436

pro Monat

Kinder (IV): gleiche Beträge wie IV zu Hause, pro Tag gerechnet: CHF 16.80, 42.00 und 67.20. Dazu kommt der Intensivpflegezuschlag, wenn ein Kind pro Tag mindestens 4, 6 oder 8 Stunden mehr Betreuung braucht: CHF 1'008, 1'764 oder 2'520 pro Monat.

Heim heisst bei der IV: mehr als 15 Tage pro Monat. Die AHV zahlt im Heim mittel und schwer weiter, leicht nicht.

Antrag und Wartezeit

Die Anmeldung für AHV und IV geht an die IV-Stelle Ihres Wohnkantons, auch wenn am Ende die AHV zahlt. Die IV-Stelle klärt ab, die Ausgleichskasse zahlt aus. Wer die Person regelmässig unterstützt oder betreut, darf die Anmeldung für sie einreichen.

Wartezeit bis zum Anspruch: AHV und IVHilfe nötig seit0612MonateAHV: Anspruch nach 6 MonatenIV: Anspruch nach 12 Monaten
  1. 1

    Anmelden

    Bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons, auch für die AHV. Formular 009.002 (AHV), 001.004 (IV, Erwachsene) oder 001.005 (Kinder).

  2. 2

    Abklärung

    Die IV-Stelle holt einen Arztbericht ein und klärt oft bei Ihnen zu Hause ab, wobei wie viel Hilfe nötig ist.

  3. 3

    Verfügung

    Sie erhalten den Grad schriftlich. Die Entschädigung kommt monatlich. Wird es schlimmer, verlangen Sie eine Revision.

Nicht zu lange warten: Melden Sie sich mehr als ein Jahr nach Entstehen des Anspruchs an, zahlt die IV höchstens die 12 Monate vor der Anmeldung nach.

Was Sie mit dem Geld tun können

Die Entschädigung ist ein fester Betrag pro Monat, keine Rückerstattung von Rechnungen. Das hängt sonst noch daran:

  • Frei verwendbar

    Die Entschädigung gehört der Person, die Hilfe braucht, und soll ihr die Wahl lassen, wie sie sich helfen lässt. Zum Beispiel mit Stunden einer Betreuerin.

  • Ergänzungsleistungen

    Zählt bei den EL grundsätzlich nicht als Einnahme (Art. 11 Abs. 3 ELG).

  • Steuern

    Bundessteuer: statt der effektiven Kosten eine Pauschale von CHF 2'500, 6'000 oder 9'500 pro Jahr. Wer die effektiven Kosten abzieht, zieht die Entschädigung davon ab.

  • Assistenzbeitrag (IV)

    Erwachsene mit IV-Entschädigung zu Hause: CHF 35.30 pro Stunde für eine selbst angestellte Assistenzperson, nicht Ehepartner oder direkte Verwandte.

  • Betreuungsgutschriften

    Wer eine Angehörige mit Hilflosenentschädigung betreut, kann AHV-Betreuungsgutschriften erhalten. Das verbessert die eigene Rente.

    Mehr für pflegende Angehörige

Wenn Sie mit dem Geld jemanden anstellen

Dann sind Sie Arbeitgeber, auch als Privathaushalt: AHV-Anmeldung ab dem ersten Franken, Unfallversicherung für jede Angestellte (ab 8 Stunden pro Woche auch für Nichtberufsunfälle), jeden Monat eine Lohnabrechnung und am Jahresende der Lohnausweis. Was in den Vertrag gehört, zeigt der Arbeitsvertrag für die Betreuung. Ob Spitex oder eine private Betreuerin besser passt, klärt der Vergleich Spitex oder private Betreuung.

Die Anmeldung der Betreuerin machen wir mit Ihnen

Clino bereitet die AHV-Anmeldung vor und führt Sie hindurch, erstellt jeden Monat die Lohnabrechnung und am Jahresende den Lohnausweis. So bleibt mehr Zeit für den Menschen, um den es geht. Vor Tag 30 wird nichts belastet.

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Häufige Fragen

Hängt die Hilflosenentschädigung vom Einkommen oder Vermögen ab?
Nein. Sie wird unabhängig von Einkommen und Vermögen bezahlt. Es zählt nur, wie viel Hilfe die Person im Alltag braucht.
Gibt es die Hilflosenentschädigung auch im Pflegeheim?
Ja, mit Einschränkungen. Die AHV zahlt im Heim den mittleren Grad (CHF 630) und den schweren (CHF 1'008), den leichten nicht. Die IV zahlt im Heim einen Viertel: CHF 126, CHF 315 oder CHF 504 pro Monat.
Wie lange muss man warten?
Bei der AHV muss die Hilflosigkeit 6 Monate ohne Unterbruch gedauert haben, so gilt es seit 2024. Bei der IV sind es 12 Monate. Danach braucht die Abklärung noch Zeit, eine frühe Anmeldung lohnt sich also.
Was passiert mit der IV-Entschädigung im Rentenalter?
Sie wird ab dem Rentenalter von der AHV weiterbezahlt, mindestens im bisherigen Betrag. Wer die AHV-Rente aufschiebt, verliert diesen Schutz.
Darf ich mit der Hilflosenentschädigung eine Betreuerin bezahlen?
Ja. Die Entschädigung soll der betroffenen Person die Wahl lassen, wie sie sich helfen lässt. Stellen Sie jemanden an, gelten die normalen Arbeitgeberpflichten: AHV ab dem ersten Franken, Unfallversicherung, monatliche Lohnabrechnung.
Was bedeutet die Hilflosenentschädigung für den Steuerabzug?
Wer die Kosten einer Betreuerin als behinderungsbedingte Kosten abzieht, muss die Hilflosenentschädigung davon abziehen, denn in diesem Umfang trägt er die Kosten nicht selbst. Bei der Bundessteuer gibt es stattdessen eine Pauschale: CHF 2'500 (leicht), CHF 6'000 (mittel) oder CHF 9'500 (schwer) pro Jahr. Fragen Sie beim kantonalen Steueramt nach dessen Regel.

Quellen

  • Merkblatt 3.01: Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV, Stand 2026 - ahv-iv.ch
  • Merkblatt 4.13: Hilflosenentschädigungen der IV - ahv-iv.ch
  • BSV: Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026 - bsv.admin.ch
  • AHVG Art. 43bis (Anspruch, Wartezeit, Höhe) - fedlex.admin.ch
  • IVG Art. 42 bis 42ter und IVV Art. 37 bis 39 (Grade, Kinder, Intensivpflegezuschlag) - fedlex.admin.ch
  • UVV Art. 22 und 38 (Unfallversicherung) - fedlex.admin.ch
  • Eidgenössische Ausgleichskasse: Anmeldung bei der IV-Stelle, Formular 009.002 - eak.admin.ch
  • ESTV Kreisschreiben Nr. 11a, 2026 (behinderungsbedingte Kosten) - estv.admin.ch
  • ELG Art. 11 (Ergänzungsleistungen) - fedlex.admin.ch
Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino