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Referenz

Schwellenwerte 2026 für Hausangestellte: 22'680, 60'480 und die 5 %

Neun Münzstapel, von links nach rechts immer höher, vor einer hellen Wand mit einer waagrechten grünen Linie

CHF 22'680

So viel darf eine Angestellte bei Ihnen im Jahr höchstens verdienen, damit Sie vereinfacht abrechnen können. Darüber wird auch die Pensionskasse (BVG) Pflicht. Der Wert gilt seit 1.1.2025 und ist 2026 unverändert.

Quelle: BGSA Art. 2, BVG Art. 7, AHV-Merkblatt 2.07 (Stand 1.1.2026). Geprüft am 25.09.2026.

Alle Schwellenwerte 2026 auf einen Blick

Alle Werte sind Jahreswerte und gelten in der ganzen Schweiz. Gemessen wird am AHV-massgebenden Lohn (siehe unten), nicht nur am ausbezahlten Betrag.

WertWas er regeltGilt seitRechtsgrundlage
CHF 22'680 pro JahrMaximaler Jahreslohn pro Angestellte im vereinfachten Abrechnungsverfahren1.1.2025 (2026 unverändert)BGSA Art. 2 Abs. 1 lit. a
CHF 22'680 pro JahrBVG-Eintrittsschwelle: über diesem Jahreslohn wird die Pensionskasse obligatorisch (pro Arbeitgeber; Risikoschutz ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, Sparbeiträge ab 25)1.1.2025 (2026 unverändert)BVG Art. 7
CHF 60'480 pro JahrMaximale jährliche Lohnsumme aller Angestellten eines Haushalts zusammen (vereinfachtes Verfahren)1.1.2025 (2026 unverändert)BGSA Art. 2 Abs. 1 lit. b
5 %Quellensteuer-Pauschale im vereinfachten Verfahren, für alle Angestellten unabhängig vom Ausweis; die Steuer ist damit definitiv abgegolten2008 (unverändert)BGSA; DBG Art. 37a
CHF 1'890 pro MonatBVG bei Anstellungen unter einem Jahr: liegt der Monatslohn darüber, kann die Pensionskasse auch im vereinfachten Verfahren Pflicht sein1.1.2025 (2026 unverändert)Merkblatt 2.07 Ziff. 8
8 Std./WocheAb dieser Arbeitszeit bei Ihnen ist die Angestellte auch gegen Nichtberufsunfälle zu versichern (NBU); die Versicherung gegen Berufsunfälle gilt ab der ersten Stunde2026 unverändertUVV Art. 13

Beginnt die Anstellung im Lauf des Jahres, kürzt die SVA Zürich die Grenze anteilig: Bei Start am 1. Juli darf der Lohn bis Jahresende CHF 11'340 nicht übersteigen (schriftliche Auskunft vom 13.8.2026). Merkblatt 2.07 ist hier weniger streng formuliert; planen Sie mit der strengeren Lesart und fragen Sie im Zweifel Ihre Ausgleichskasse.

Quelle: clino.ch, Schwellenwerte 2026 für Hausangestellte. Geprüft am 25.09.2026.

Liegt Ihr Haushalt unter den Grenzen?

Lohn eingeben, fertig: Der Check zeigt sofort, ob das vereinfachte Verfahren möglich ist, ob die Pensionskasse Pflicht wird und wie viel Quellensteuer anfällt.

CHF/h

CHF 9'984 im Jahr

noch +7.6 h/Woche bis 22'680

CHF/h

CHF 20'384 im Jahr

noch +1.5 h/Woche bis 22'680

CHF/h

CHF 21'216 im Jahr

noch +0.8 h/Woche bis 22'680

Vereinfachtes Verfahren: ja

Sie können den ganzen Haushalt vereinfacht abrechnen

Kein Lohn liegt über CHF 22'680, und zusammen sind es CHF 51'584 von höchstens CHF 60'480. Bis zur Haushaltsgrenze bleiben CHF 8'896 im Jahr.

  • 5 % Quellensteuer pauschal, für alle zusammen rund CHF 2'579 im Jahr. Damit ist die Steuer auf diesen Löhnen abgegolten.
  • In der Regel keine Pensionskasse (BVG).
Ihre Angestellten anmelden

Jahreslohn = CHF/h × Stunden × 52 Wochen, damit ist der Ferienzuschlag abgedeckt. Wohnt jemand bei Ihnen, zählen CHF 990 pro Monat für Kost und Logis dazu. Beginnt eine Anstellung im Lauf des Jahres, kürzt die SVA Zürich die Grenze anteilig (Start am 1. Juli: die Hälfte).

Checkliste für die korrekte Anstellung per E-Mail

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Warum 22'680 zweimal im Gesetz steht

CHF 22'680 ist kein Zufallsdoppel: Das BGSA übernimmt für die Obergrenze des vereinfachten Verfahrens ausdrücklich den Grenzbetrag aus BVG Art. 7, dieselbe Zahl, die als Eintrittsschwelle in die Pensionskasse gilt. Steigt der BVG-Grenzbetrag, wandert die Verfahrensgrenze automatisch mit.

Praktisch heisst das: Bleibt der Jahreslohn einer Angestellten bei höchstens CHF 22'680, können Sie vereinfacht abrechnen, und in der Regel besteht keine BVG-Pflicht. Darüber gilt das ordentliche Verfahren, und die Pensionskasse wird obligatorisch: für Tod und Invalidität ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, fürs Alter ab 25. Die BVG-Schwelle gilt pro Arbeitgeber. Ausnahme bei kurzen Anstellungen: Dauert die Beschäftigung weniger als ein Jahr und liegt der Monatslohn über CHF 1'890, kann die Pensionskasse auch im vereinfachten Verfahren Pflicht sein (Merkblatt 2.07, Ziffer 8). Liegt der Lohn knapp unter oder knapp über der Schwelle, melden Sie die Angestellte besser im Voraus bei der Pensionskasse an: Einen Anschluss rückwirkend aufzuheben ist einfach, eine nachträgliche Anmeldung kann teurer werden, und nach ihrem Austritt bleibt nur ein Zwangsanschluss (Stiftung Auffangeinrichtung BVG, schriftliche Auskunft vom 24. September 2026).

AHV-Jahreslohn pro Angestellte

CHF 0 - 22'680Vereinfachtes Verfahren möglich, meist kein BVG
> CHF 22'680Ordentliches Verfahren, BVG-Pflicht

CHF 60'480: das Haushaltstotal

Die zweite Grenze zählt nicht pro Person, sondern pro Haushalt: Die Löhne aller Angestellten zusammen dürfen CHF 60'480 pro Jahr nicht übersteigen. Der Betrag entspricht dem Doppelten der maximalen jährlichen AHV-Altersrente und wird deshalb immer zusammen mit der Rente angepasst.

Auch wenn jede einzelne Angestellte unter der Personengrenze bleibt, kann die Summe aller Löhne das Haushaltstotal übersteigen; dann ist das vereinfachte Verfahren für den ganzen Haushalt nicht mehr möglich.

Die 5-%-Pauschale

Im vereinfachten Verfahren ziehen Sie pauschal 5 % Quellensteuer vom Lohn ab, für alle Angestellten, auch für Schweizerinnen und Niedergelassene. Die Ausgleichskasse leitet den Betrag weiter; damit ist die Steuer auf diesem Lohn abgegolten, und die Angestellte legt die Bescheinigung der Kasse ihrer Steuererklärung bei. Was viele übersehen: Bei tiefem Gesamteinkommen kann die Pauschale höher sein als die normale Steuer der Angestellten, bei höherem Einkommen tiefer. Wie das ordentliche Verfahren die Quellensteuer regelt, steht im Vergleich der beiden Verfahren.

Was zählt als Lohn?

Gemessen werden alle Grenzen am AHV-massgebenden Lohn, und der umfasst mehr als den ausbezahlten Betrag:

Barlohn

Der vereinbarte Lohn, inklusive 13. Monatslohn oder Bonus, falls vereinbart

Naturallohn

CHF 990 pro Monat für Kost und Logis bei Live-in-Angestellten

Ferienzuschlag

Bei Stundenlohn: 8.33 % bei 4 bzw. 10.64 % bei 5 Wochen Ferien

Feiertagsentschädigung

Die Entschädigung für bezahlte Feiertage zählt ebenfalls dazu

Nach unten gibt es keine Bagatellgrenze: Im Privathaushalt ist der Lohn ab dem ersten Franken AHV-pflichtig. Einzige Ausnahme sind junge Angestellte bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 25 werden: Auf höchstens CHF 750 Lohn pro Jahr werden Beiträge nur erhoben, wenn sie es verlangen (AHVV Art. 34d).

Was passiert beim Überschreiten?

Liegt der Lohn über einer der Grenzen, gilt das ordentliche Verfahren, und ab CHF 22'680 Jahreslohn kommt die Pensionskasse dazu. Wird eine Grenze erst im Lauf des Jahres überschritten, rechnet die Kasse das ganze Kalenderjahr ab 1. Januar ordentlich ab. Wie sich die beiden Verfahren unterscheiden und wann ein Wechsel möglich ist, steht im Vergleich: vereinfachtes oder ordentliches Verfahren.

Häufige Fragen

›Gilt die Eintrittsschwelle von CHF 22'050 noch?

Nein. CHF 22'050 war die BVG-Eintrittsschwelle bis Ende 2024. Seit dem 1.1.2025 gilt CHF 22'680. Für 2026 bleibt der Wert unverändert. Dieselbe Zahl begrenzt auch das vereinfachte Abrechnungsverfahren.

›Gelten die Grenzen pro Person oder pro Haushalt?

Beides, je nach Wert: CHF 22'680 gilt pro Angestellte und Jahr, CHF 60'480 für die Lohnsumme aller Angestellten des Haushalts zusammen. Die BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22'680 gilt pro Arbeitgeber. Löhne aus verschiedenen Haushalten werden dafür nicht zusammengezählt.

›Zählen Kost und Logis zum Lohn?

Ja. Für alle Grenzen zählt der AHV-massgebende Lohn: Barlohn plus Naturallohn (CHF 990 pro Monat für volle Kost und Logis) plus Ferienzuschlag und Feiertagsentschädigung.

›Was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis mitten im Jahr beginnt?

Die Grenzen sind Jahreswerte. Die SVA Zürich kürzt sie bei einem Start im Lauf des Jahres anteilig (Start am 1. Juli: höchstens CHF 11'340 Lohn bis Jahresende). Planen Sie mit dieser Lesart und fragen Sie im Zweifel Ihre Ausgleichskasse, bevor Sie sich auf das vereinfachte Verfahren verlassen.

›Ist das vereinfachte Verfahren Pflicht, wenn ich unter den Grenzen liege?

Nein, es ist ein Wahlrecht: Sie dürfen auch unter den Grenzen ordentlich abrechnen, etwa wenn die 5-%-Pauschale für Ihre Angestellte ungünstiger ist als ihr normaler Steuertarif. Umgekehrt gilt das nicht: Über den Grenzen steht nur das ordentliche Verfahren offen.

›Wie viel sind CHF 22'680 pro Monat oder Stunde?

Aufs Jahr verteilt entspricht CHF 22'680 rund CHF 1'890 pro Monat. Bei einem Stundenlohn von CHF 30 sind das etwa 63 Stunden pro Monat. Eine Putzfrau mit wenigen Stunden pro Woche bleibt also deutlich darunter. Massgebend ist aber immer der Jahreslohn.

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Quellen

BGSA Art. 2; BVG Art. 7; DBG Art. 37a; UVV Art. 13; AHVV Art. 34d; Merkblätter 2.06 und 2.07 der AHV/IV (Stand 1.1.2026); BSV-Kennzahlen 2026. Alle Zahlen auf dieser Seite werden aus derselben geprüften Datenbank gerendert, mit der Clino Lohnabrechnungen erstellt; Seite geprüft am 25.09.2026.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino