Schwellenwerte 2026 für Hausangestellte: 22'680, 60'480 und die 5 %
Drei Zahlen entscheiden, wie Sie Ihre Haushaltshilfe abrechnen: CHF 22'680 pro Person, CHF 60'480 pro Haushalt und die 5-Prozent-Pauschale. Hier steht, was jede Grenze genau regelt, seit wann sie gilt und was beim Überschreiten passiert.
Bis CHF 22'680 Jahreslohn pro Angestellte und CHF 60'480 Lohnsumme im ganzen Haushalt dürfen Sie im vereinfachten Verfahren abrechnen — mit 5 % Quellensteuer-Pauschale für alle. Ab CHF 22'680 beginnt zugleich die BVG-Pflicht (ab Alter 25). Stand 1.1.2026: Werte seit 1.1.2025 unverändert.
- CHF 22'680 pro Jahr und Person: Obergrenze fürs vereinfachte Verfahren — und zugleich BVG-Eintrittsschwelle
- CHF 60'480 pro Jahr: maximale Lohnsumme aller Angestellten im Haushalt zusammen
- 5 % Quellensteuer: Pauschale für alle Angestellten im vereinfachten Verfahren, unabhängig vom Ausweis
Das gilt, wenn
Sie beschäftigen eine Putzfrau, Nanny oder Betreuerin im Privathaushalt und wollen wissen, welches Verfahren gilt und ab wann die Pensionskasse Pflicht wird.
Alle Schwellenwerte 2026 auf einen Blick
Alle Werte sind Jahreswerte und gelten in der ganzen Schweiz. Gemessen wird am AHV-massgebenden Lohn (siehe unten), nicht nur am ausbezahlten Betrag.
| Wert | Was er regelt | Gilt seit | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| CHF 22'680 pro Jahr | Maximaler Jahreslohn pro Angestellte im vereinfachten Abrechnungsverfahren | 1.1.2025 (2026 unverändert) | BGSA Art. 2 Abs. 1 lit. a |
| CHF 22'680 pro Jahr | BVG-Eintrittsschwelle: ab diesem Jahreslohn wird die Pensionskasse obligatorisch (ab Alter 25, pro Arbeitgeber) | 1.1.2025 (2026 unverändert) | BVG Art. 7 |
| CHF 60'480 pro Jahr | Maximale jährliche Lohnsumme aller Angestellten eines Haushalts zusammen (vereinfachtes Verfahren) | 1.1.2025 (2026 unverändert) | BGSA Art. 2 Abs. 1 lit. b |
| 5 % | Quellensteuer-Pauschale im vereinfachten Verfahren — für alle Angestellten, unabhängig vom Ausweis; die Steuer ist damit definitiv abgegolten | 2008 (unverändert) | BGSA; DBG Art. 37a |
Bei unterjährigem Start ist die Praxis der Kassen derzeit uneinheitlich — fragen Sie Ihre Ausgleichskasse.
Quelle: clino.ch — Schwellenwerte 2026 für Hausangestellte. Werte zuletzt geprüft am 17.07.2026.
Die wichtigsten Sätze daneben
| AHV/IV/EO (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je) | 5.3 % |
| ALV (je Seite) | 1.1 % |
| Berufsunfall BU (nur Arbeitgeber) | 0.505 % |
| Nichtberufsunfall NBU (Arbeitnehmer, ab 8 Std./Woche) | 1.432 % |
| BVG-Koordinationsabzug | CHF 26'460 |
| BVG: maximal versicherter Lohn | CHF 90'720 |
Warum 22'680 zweimal im Gesetz steht
CHF 22'680 ist kein Zufallsdoppel: Das BGSA übernimmt für die Obergrenze des vereinfachten Verfahrens ausdrücklich den Grenzbetrag aus BVG Art. 7 — dieselbe Zahl, die als Eintrittsschwelle in die Pensionskasse gilt. Steigt der BVG-Grenzbetrag, wandert die Verfahrensgrenze automatisch mit.
Praktisch heisst das: Solange der Jahreslohn einer Angestellten unter CHF 22'680 bleibt, können Sie vereinfacht abrechnen, und eine BVG-Pflicht besteht nicht. Darüber gilt das ordentliche Verfahren, und ab Alter 25 wird die Pensionskasse obligatorisch. Die BVG-Schwelle gilt dabei pro Arbeitgeber.
CHF 60'480: das Haushaltstotal
Die zweite Grenze zählt nicht pro Person, sondern pro Haushalt: Die Löhne aller Angestellten zusammen dürfen CHF 60'480 pro Jahr nicht übersteigen. Der Betrag entspricht dem Doppelten der maximalen jährlichen AHV-Altersrente und wird deshalb immer zusammen mit der Rente angepasst.
Auch wenn jede einzelne Angestellte unter der Personengrenze bleibt, kann die Summe aller Löhne das Haushaltstotal übersteigen — dann ist das vereinfachte Verfahren für den ganzen Haushalt nicht mehr möglich.
Die 5-%-Pauschale
Im vereinfachten Verfahren ziehen Sie als Arbeitgeber pauschal 5 % Quellensteuer vom Lohn ab — für alle Angestellten, auch für Schweizerinnen und Niedergelassene. Die Ausgleichskasse leitet den Betrag an die Steuerbehörde weiter, und damit ist der Lohn definitiv versteuert: keine Aufnahme in die Steuererklärung, keine Nachrechnung.
Im ordentlichen Verfahren gilt das nicht: Dort zahlen nur Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung (z. B. Ausweis B, L, F oder G) Quellensteuer, und zwar nach dem Tarif ihres Kantons statt der Pauschale.
Was zählt als Lohn?
Gemessen werden alle Grenzen am AHV-massgebenden Lohn. Dazu gehören neben dem Barlohn auch der Naturallohn für Kost und Logis (CHF 990 pro Monat bei Live-in-Angestellten), der Ferienzuschlag bei Stundenlohn sowie die Feiertagsentschädigung. Wer nur den ausbezahlten Betrag vergleicht, unterschätzt den massgebenden Lohn.
Nach unten gibt es übrigens keine Bagatellgrenze: Im Privathaushalt ist der Lohn ab dem ersten Franken AHV-pflichtig. Die Freigrenze von CHF 750 pro Jahr gilt nur für Angestellte unter 25 Jahren.
Was passiert beim Überschreiten?
Liegt der Lohn über einer der Grenzen, wechseln Sie ins ordentliche Abrechnungsverfahren, und ab CHF 22'680 Jahreslohn wird zusätzlich die Pensionskasse Pflicht. Das ist kein Drama, aber mehr Administration — die Details erklären diese Beiträge:
- Vereinfachtes oder ordentliches Verfahren? Der Vergleich
- BVG-Pflicht für Nannys und Haushaltshilfen
- Alle Lohnabzüge 2026 im Detail
- Die Nachteile des vereinfachten Verfahrens
Ob Ihr Haushalt noch unter allen Grenzen liegt, zeigt der Eignungs-Check für das vereinfachte Verfahren in zwei Minuten. Was die Anstellung im jeweiligen Verfahren tatsächlich kostet, rechnet der Kostenrechner für Haushaltshilfen mit den aktuellen Sätzen aus.
Häufige Fragen
›Gilt die Eintrittsschwelle von CHF 22'050 noch?
Nein. CHF 22'050 war die BVG-Eintrittsschwelle bis Ende 2024. Seit dem 1.1.2025 gilt CHF 22'680 — 2026 unverändert. Dieselbe Zahl begrenzt auch das vereinfachte Abrechnungsverfahren.
›Gelten die Grenzen pro Person oder pro Haushalt?
Beides, je nach Wert: CHF 22'680 gilt pro Angestellte und Jahr, CHF 60'480 für die Lohnsumme aller Angestellten des Haushalts zusammen. Die BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22'680 gilt pro Arbeitgeber — Löhne aus verschiedenen Haushalten werden dafür nicht zusammengezählt.
›Zählen Kost und Logis zum Lohn?
Ja. Für alle Grenzen zählt der AHV-massgebende Lohn: Barlohn plus Naturallohn (CHF 990 pro Monat für volle Kost und Logis) plus Ferienzuschlag und Feiertagsentschädigung.
›Was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis mitten im Jahr beginnt?
Die Grenzen sind Jahreswerte. Ob sie bei einem unterjährigen Start anteilig gekürzt werden, handhaben die Kassen derzeit uneinheitlich — fragen Sie im Zweifel Ihre Ausgleichskasse, bevor Sie sich auf das vereinfachte Verfahren verlassen.
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Quellen
BGSA Art. 2; BVG Art. 7; DBG Art. 37a; Merkblatt 2.07 der AHV/IV; BSV-Kennzahlen 2025/2026. Alle Zahlen auf dieser Seite werden aus derselben geprüften Datenbank gerendert, mit der Clino Lohnabrechnungen erstellt — zuletzt geprüft am 17.07.2026.
