Befristeter Arbeitsvertrag im Haushalt: endet von selbst, Probezeit nur wenn vereinbart
Ein befristeter Vertrag, etwa für die Sommer-Nanny oder die Vertretung Ihrer Putzfrau, endet am vereinbarten Tag ohne Kündigung. Eine Probezeit hat er nur, wenn Sie sie hineinschreiben, höchstens 3 Monate. Vorzeitig kündigen geht nur mit einer Klausel dafür, und arbeitet sie nach dem Enddatum einfach weiter, ist der Vertrag unbefristet. AHV und Unfallversicherung gelten ab dem ersten Tag, die Pensionskasse erst bei mehr als 3 Monaten und genug Lohn.
Wie läuft Ihr Vertrag ab?
Daten eingeben, Ihren Vertrag als Linie sehen.
Was planen Sie?
Endet am 31. August 2027 von selbst
62 Tage Vertrag, keine Kündigung nötig
- Probezeitbis 31. Juli 2027, Kündigung mit 3 Tagen
- Kündigen nach der ProbezeitNur, wenn eine Kündigungsklausel im Vertrag steht
- Arbeitet sie nach dem 31. August 2027 weiterDann ist der Vertrag unbefristet (Art. 334 Abs. 2 OR)
- AHV/IV/EOJa, ab dem ersten FrankenAusnahme nur unter 25 Jahren und bis CHF 750 im Jahr.
- Unfallversicherung (UVG)Berufs- und Nichtberufsunfall (ab 8 Std./Woche)
- Pensionskasse (BVG)Nein: befristet auf höchstens 3 Monate
- Ferien0.7 Wochen (3.5 Arbeitstage) = 17 Std., CHF 510 FerienlohnBei unregelmässigem Stundenlohn stattdessen 8.33 % Ferienzuschlag auf jedem Lohn, separat ausgewiesen.
Verlängern Sie über 3 Monate hinaus, ist sie ab dem Tag der Verlängerungsabrede BVG-pflichtig.
Nächste Frage: der Vertrag. Die Vorlage ist unbefristet: Ergänzen Sie Dauer, Probezeit, Kündigung und Verlängerung wie im Muster weiter unten.
Nanny-Vertrag mit Ihren Angaben →Probezeit: wie lange, mit welcher Frist
Im unbefristeten Vertrag gilt der erste Monat als Probezeit, mit 7 Tagen Kündigungsfrist (Art. 335b OR). Die kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV) für die Hauswirtschaft weichen davon oft ab, bei der Länge und bei der Frist. Der NAV Hauswirtschaft des Bundes regelt nur Mindestlöhne, keine Probezeit. Und im befristeten Vertrag sieht das Gesetz gar keine Probezeit vor: Es gibt sie nur, wenn Sie sie vereinbaren.
- GR3 T.
- OW3 T.
- LU7 T.
- NW7 T.
- UR3 T.
- ZG7 T.
- AG7 T.
- AI5 T.
- AR3 T.
- BE7 T.
- BL7 T.
- BS7 T.
- GE7 T.
- GL3 T.
- JU7 T.
- NE7 T.
- SG3 T.
- SH7 T.
- SO7 T.
- SZ7 T.
- TG7 T.
- TI7 T.
- VS7 T.
- ZH3 T.
- FR7 T.
- VD7 T.
Drei Regeln gelten überall. Mehr als 3 Monate Probezeit gibt es nicht, auch wenn mehr im Vertrag steht. Ist sie krank oder verunfallt, verlängert sich die Probezeit um diese Tage, auch über 3 Monate hinaus. Und in der Probezeit gibt es keinen Kündigungsschutz bei Krankheit (Art. 336c OR): Sie dürfen kündigen, die Kündigung muss aber noch in der Probezeit bei ihr ankommen.
Vorzeitig beenden: nur mit Klausel
Ein befristeter Vertrag ist dafür gemacht, bis zum Enddatum zu laufen. Wer früher aufhören will, braucht die laufende Probezeit oder eine Kündigungsklausel im Vertrag. Beides müssen Sie vorher hineinschreiben.
Kündigen mit 7 Tagen oder der Frist Ihres NAV, auf jeden beliebigen Tag. Die Kündigung muss noch in der Probezeit ankommen.
Kündigen wie vereinbart. Ohne andere Abrede im 1. Dienstjahr 1 Monat auf Monatsende (Art. 335c OR).
Nicht kündbar. Der Vertrag endet am vereinbarten Datum. Vorher nur: gemeinsam schriftlich auflösen oder fristlos aus wichtigem Grund (Art. 337 OR).
Wie lange die Frist in Ihrem Fall genau läuft, rechnet der Kündigungsfrist-Rechner aus. Wie Sie die Kündigung korrekt überbringen, zeigt der Leitfaden zur Kündigung einer Haushaltshilfe.
Verlängern, weiterarbeiten, neu befristen
Was nach dem Enddatum passiert, entscheidet, ob Sie noch einen befristeten Vertrag haben. Vier Wege, vier Ergebnisse:
Endet am Datum
Keine Kündigung nötig (Art. 334 Abs. 1 OR). Der Kündigungsschutz bei Krankheit (Art. 336c OR) betrifft nur Kündigungen, er schiebt dieses Ende nicht hinaus.
Verlängerung schriftlich vereinbart
Neues Enddatum, weiter befristet. Wird der Vertrag dadurch länger als 3 Monate, ist sie ab dem Tag der Abrede BVG-pflichtig, wenn ihr Lohn aufs Jahr gerechnet über CHF 22'680 liegt (BVV 2 Art. 1k).
Sie arbeitet einfach weiter
Ohne neue Abrede ist der Vertrag unbefristet (Art. 334 Abs. 2 OR). Beenden geht dann nur noch mit Kündigung und Frist.
Immer wieder ein neuer befristeter Vertrag
Mit sachlichem Grund zulässig, etwa jeden Sommer. Ohne Grund aneinandergereiht gilt die Kette als Umgehung des Kündigungsschutzes. Fürs BVG zählen die Einsätze zusammen.
Vertrag
Die 5 Klauseln, die ein befristeter Vertrag braucht
Der Vertrag braucht keine Form (Art. 320 OR). Schreiben Sie ihn trotzdem: Eine abweichende Probezeit gilt nur schriftlich (Art. 335b Abs. 2 OR), und dauert die Anstellung mehr als 1 Monat, müssen Sie ihr die Eckdaten ohnehin schriftlich geben (Art. 330b OR).
Befristeter Arbeitsvertrag
Sommer-Nanny, 25 Std. pro Woche
Ein festes Enddatum macht den Vertrag befristet. Er endet an diesem Tag ohne Kündigung (Art. 334 Abs. 1 OR).
Ohne diese Zeile hat ein befristeter Vertrag keine Probezeit. Höchstens 3 Monate. Fällt sie wegen Krankheit oder Unfall teilweise aus, verlängert sie sich entsprechend (Art. 335b Abs. 3 OR).
Ohne diese Klausel kann keine Seite vorzeitig kündigen. Mit ihr ist es ein Vertrag mit Höchstdauer: kündbar, aber spätestens am Enddatum vorbei.
Arbeitet sie ohne Abrede weiter, ist der Vertrag unbefristet (Art. 334 Abs. 2 OR). Eine Verlängerung darum vor dem Enddatum schriftlich festhalten.
Auch kurze Verträge geben Ferien, anteilig (Art. 329a Abs. 3 OR). Bei unregelmässigem Stundenlohn als Zuschlag von 8.33 %, auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen.
Auch 6 Wochen sind eine Anstellung
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Hat ein befristeter Arbeitsvertrag eine Probezeit?
Kann ich einen befristeten Vertrag vorzeitig kündigen?
Was passiert, wenn sie nach dem Enddatum weiterarbeitet?
Muss ich eine Aushilfe für 6 Wochen bei der AHV anmelden?
Braucht eine Sommer-Nanny eine Pensionskasse?
Darf ich in der Probezeit kündigen, wenn sie krank ist?
Nanny nur in den Schulwochen: ist das ein befristeter Vertrag?
Quellen
- Obligationenrecht: Art. 334 (befristetes Arbeitsverhältnis), Art. 335b (Probezeit), Art. 335c, 336c, 337 bis 337d - www.fedlex.admin.ch
- SECO: FAQ zur Kündigung (Probezeit im befristeten Vertrag, Kettenverträge, Vertrag mit Höchstdauer) - www.seco.admin.ch
- BVV 2: Art. 1j und 1k (befristete Anstellungen im BVG) - www.fedlex.admin.ch
- BVG: Art. 2 (Eintrittsschwelle, Jahreslohn bei kürzerer Anstellung) - www.fedlex.admin.ch
- UVV: Art. 13 (Nichtberufsunfall ab 8 Stunden pro Woche) - www.fedlex.admin.ch
- AHVV: Art. 34d (Beiträge im Privathaushalt) - www.fedlex.admin.ch
- NAV Hauswirtschaft des Bundes (SR 221.215.329.4): nur Mindestlöhne - www.fedlex.admin.ch
