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Arbeitsrecht

Befristeter Arbeitsvertrag im Haushalt: endet von selbst, Probezeit nur wenn vereinbart

Ein befristeter Vertrag, etwa für die Sommer-Nanny oder die Vertretung Ihrer Putzfrau, endet am vereinbarten Tag ohne Kündigung. Eine Probezeit hat er nur, wenn Sie sie hineinschreiben, höchstens 3 Monate. Vorzeitig kündigen geht nur mit einer Klausel dafür, und arbeitet sie nach dem Enddatum einfach weiter, ist der Vertrag unbefristet. AHV und Unfallversicherung gelten ab dem ersten Tag, die Pensionskasse erst bei mehr als 3 Monaten und genug Lohn.

23. September 20266 Min. Lesezeit
Zeitstrahl eines befristeten ArbeitsvertragsProbezeitnur wenn vereinbartBEFRISTETEnddatumendet von selbstarbeitet sie weiter: unbefristet
Keine Kündigung nötig. Aber wer nach dem Enddatum einfach weiterarbeitet, hat einen unbefristeten Vertrag.
Vertrags-Zeitstrahl

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Was planen Sie?

Dauer

Endet am 31. August 2027 von selbst

62 Tage Vertrag, keine Kündigung nötig

Zeitstrahl Ihres VertragsProbezeit bis 31.07.2027 · Kündigung 3 Tageendet ohne KündigungStart 01.07.2027Ende 31.08.2027weiter ohne Abrede = unbefristet
  • Probezeitbis 31. Juli 2027, Kündigung mit 3 Tagen
  • Kündigen nach der ProbezeitNur, wenn eine Kündigungsklausel im Vertrag steht
  • Arbeitet sie nach dem 31. August 2027 weiterDann ist der Vertrag unbefristet (Art. 334 Abs. 2 OR)
  • AHV/IV/EOJa, ab dem ersten FrankenAusnahme nur unter 25 Jahren und bis CHF 750 im Jahr.
  • Unfallversicherung (UVG)Berufs- und Nichtberufsunfall (ab 8 Std./Woche)
  • Pensionskasse (BVG)Nein: befristet auf höchstens 3 Monate
  • Ferien0.7 Wochen (3.5 Arbeitstage) = 17 Std., CHF 510 FerienlohnBei unregelmässigem Stundenlohn stattdessen 8.33 % Ferienzuschlag auf jedem Lohn, separat ausgewiesen.

Verlängern Sie über 3 Monate hinaus, ist sie ab dem Tag der Verlängerungsabrede BVG-pflichtig.

Nächste Frage: der Vertrag. Die Vorlage ist unbefristet: Ergänzen Sie Dauer, Probezeit, Kündigung und Verlängerung wie im Muster weiter unten.

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Probezeit: wie lange, mit welcher Frist

Im unbefristeten Vertrag gilt der erste Monat als Probezeit, mit 7 Tagen Kündigungsfrist (Art. 335b OR). Die kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV) für die Hauswirtschaft weichen davon oft ab, bei der Länge und bei der Frist. Der NAV Hauswirtschaft des Bundes regelt nur Mindestlöhne, keine Probezeit. Und im befristeten Vertrag sieht das Gesetz gar keine Probezeit vor: Es gibt sie nur, wenn Sie sie vereinbaren.

2 Wochen
  • GR3 T.
  • OW3 T.
4 Wochen
  • LU7 T.
  • NW7 T.
  • UR3 T.
  • ZG7 T.
1 Monat
  • AG7 T.
  • AI5 T.
  • AR3 T.
  • BE7 T.
  • BL7 T.
  • BS7 T.
  • GE7 T.
  • GL3 T.
  • JU7 T.
  • NE7 T.
  • SG3 T.
  • SH7 T.
  • SO7 T.
  • SZ7 T.
  • TG7 T.
  • TI7 T.
  • VS7 T.
  • ZH3 T.
2 Monate
  • FR7 T.
  • VD7 T.
Maximum 3 Monate
Zahl im Kästchen: Kündigungsfrist in Tagen während der Probezeit.Au-pair in Genf: 2 Monate Probezeit, 5 Tage Frist (Genfer Au-pair-NAV). Wo der kantonale NAV nichts regelt, gilt das OR: 1 Monat, 7 Tage.

Drei Regeln gelten überall. Mehr als 3 Monate Probezeit gibt es nicht, auch wenn mehr im Vertrag steht. Ist sie krank oder verunfallt, verlängert sich die Probezeit um diese Tage, auch über 3 Monate hinaus. Und in der Probezeit gibt es keinen Kündigungsschutz bei Krankheit (Art. 336c OR): Sie dürfen kündigen, die Kündigung muss aber noch in der Probezeit bei ihr ankommen.

Vorzeitig beenden: nur mit Klausel

Ein befristeter Vertrag ist dafür gemacht, bis zum Enddatum zu laufen. Wer früher aufhören will, braucht die laufende Probezeit oder eine Kündigungsklausel im Vertrag. Beides müssen Sie vorher hineinschreiben.

Läuft die Probezeit noch?
Ja

Kündigen mit 7 Tagen oder der Frist Ihres NAV, auf jeden beliebigen Tag. Die Kündigung muss noch in der Probezeit ankommen.

Nein
Steht im Vertrag eine Kündigungsklausel?
Ja

Kündigen wie vereinbart. Ohne andere Abrede im 1. Dienstjahr 1 Monat auf Monatsende (Art. 335c OR).

Nein

Nicht kündbar. Der Vertrag endet am vereinbarten Datum. Vorher nur: gemeinsam schriftlich auflösen oder fristlos aus wichtigem Grund (Art. 337 OR).

Entlassen Sie vorzeitig ohne wichtigen Grund, schulden Sie den Lohn bis zum vereinbarten Ende, abzüglich was sie anderswo verdient (Art. 337c OR). Verlässt sie die Stelle ohne wichtigen Grund, können Sie einen Viertel eines Monatslohns verlangen (Art. 337d OR).

Wie lange die Frist in Ihrem Fall genau läuft, rechnet der Kündigungsfrist-Rechner aus. Wie Sie die Kündigung korrekt überbringen, zeigt der Leitfaden zur Kündigung einer Haushaltshilfe.

Verlängern, weiterarbeiten, neu befristen

Was nach dem Enddatum passiert, entscheidet, ob Sie noch einen befristeten Vertrag haben. Vier Wege, vier Ergebnisse:

  1. Endet am Datum

    Keine Kündigung nötig (Art. 334 Abs. 1 OR). Der Kündigungsschutz bei Krankheit (Art. 336c OR) betrifft nur Kündigungen, er schiebt dieses Ende nicht hinaus.

  2. Verlängerung schriftlich vereinbart

    Neues Enddatum, weiter befristet. Wird der Vertrag dadurch länger als 3 Monate, ist sie ab dem Tag der Abrede BVG-pflichtig, wenn ihr Lohn aufs Jahr gerechnet über CHF 22'680 liegt (BVV 2 Art. 1k).

  3. Sie arbeitet einfach weiter

    Ohne neue Abrede ist der Vertrag unbefristet (Art. 334 Abs. 2 OR). Beenden geht dann nur noch mit Kündigung und Frist.

  4. Immer wieder ein neuer befristeter Vertrag

    Mit sachlichem Grund zulässig, etwa jeden Sommer. Ohne Grund aneinandergereiht gilt die Kette als Umgehung des Kündigungsschutzes. Fürs BVG zählen die Einsätze zusammen.

Vertrag

Die 5 Klauseln, die ein befristeter Vertrag braucht

Der Vertrag braucht keine Form (Art. 320 OR). Schreiben Sie ihn trotzdem: Eine abweichende Probezeit gilt nur schriftlich (Art. 335b Abs. 2 OR), und dauert die Anstellung mehr als 1 Monat, müssen Sie ihr die Eckdaten ohnehin schriftlich geben (Art. 330b OR).

Befristeter Arbeitsvertrag

Sommer-Nanny, 25 Std. pro Woche

Dauer1. Juli bis 31. August 2027
Probezeit2 Wochen, Kündigung mit 7 Tagen
Vorzeitige Kündigungdanach 1 Monat auf Monatsende
Verlängerungnur schriftlich
Ferien4 Wochen pro Jahr, anteilig
  1. Ein festes Enddatum macht den Vertrag befristet. Er endet an diesem Tag ohne Kündigung (Art. 334 Abs. 1 OR).

  2. Ohne diese Zeile hat ein befristeter Vertrag keine Probezeit. Höchstens 3 Monate. Fällt sie wegen Krankheit oder Unfall teilweise aus, verlängert sie sich entsprechend (Art. 335b Abs. 3 OR).

  3. Ohne diese Klausel kann keine Seite vorzeitig kündigen. Mit ihr ist es ein Vertrag mit Höchstdauer: kündbar, aber spätestens am Enddatum vorbei.

  4. Arbeitet sie ohne Abrede weiter, ist der Vertrag unbefristet (Art. 334 Abs. 2 OR). Eine Verlängerung darum vor dem Enddatum schriftlich festhalten.

  5. Auch kurze Verträge geben Ferien, anteilig (Art. 329a Abs. 3 OR). Bei unregelmässigem Stundenlohn als Zuschlag von 8.33 %, auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen.

Auch 6 Wochen sind eine Anstellung

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Häufige Fragen

Hat ein befristeter Arbeitsvertrag eine Probezeit?
Nur wenn Sie eine vereinbaren. Für befristete Arbeitsverhältnisse sieht das Gesetz keine Probezeit vor, die Parteien können aber eine abmachen. Schreiben Sie sie in den Vertrag, höchstens 3 Monate, bei einem Sommereinsatz zum Beispiel 2 Wochen. Ohne diese Zeile kommt vor dem Enddatum keine Seite heraus, ausser der Vertrag hat eine Kündigungsklausel.
Kann ich einen befristeten Vertrag vorzeitig kündigen?
Nur in der Probezeit oder wenn der Vertrag eine Kündigungsklausel enthält. Sonst endet er am vereinbarten Datum, ausser Sie lösen ihn gemeinsam schriftlich auf oder es gibt einen wichtigen Grund für eine fristlose Auflösung (Art. 337 OR). Wer ohne wichtigen Grund vorzeitig entlässt, schuldet den Lohn bis zum vereinbarten Ende (Art. 337c OR).
Was passiert, wenn sie nach dem Enddatum weiterarbeitet?
Dann gilt der Vertrag als unbefristet (Art. 334 Abs. 2 OR). Beenden können Sie ihn danach nur noch mit Kündigung: im 1. Dienstjahr 1 Monat auf Monatsende, sofern Ihr kantonaler NAV nichts anderes sagt. Wollen Sie nur verlängern, halten Sie vor dem Enddatum schriftlich ein neues Enddatum fest.
Muss ich eine Aushilfe für 6 Wochen bei der AHV anmelden?
Ja. Im Privathaushalt sind AHV-Beiträge ab dem ersten Franken geschuldet, auch für wenige Wochen. Einzige Ausnahme: junge Leute bis Ende des Jahres, in dem sie 25 werden, mit höchstens CHF 750 im Jahr bei Ihnen, sofern sie keine Beiträge verlangen (Art. 34d AHVV). Unfallversichert muss sie ebenfalls sein, gegen Nichtberufsunfälle ab 8 Stunden pro Woche bei Ihnen.
Braucht eine Sommer-Nanny eine Pensionskasse?
Nicht, wenn der Vertrag auf höchstens 3 Monate befristet ist (BVV 2 Art. 1j). Dauert er länger, zählt ihr Lohn aufs Jahr hochgerechnet: Liegt er über CHF 22'680, ist sie BVG-pflichtig (Art. 2 BVG). Verlängern Sie einen kurzen Vertrag über 3 Monate hinaus, beginnt die Pflicht an dem Tag, an dem Sie die Verlängerung vereinbaren.
Darf ich in der Probezeit kündigen, wenn sie krank ist?
Ja. Der Kündigungsschutz bei Krankheit gilt erst nach der Probezeit (Art. 336c OR). Aber die Probezeit verlängert sich um die Tage, an denen sie wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten konnte (Art. 335b Abs. 3 OR), und die Kündigung muss innerhalb der Probezeit bei ihr ankommen.
Nanny nur in den Schulwochen: ist das ein befristeter Vertrag?
Besser nicht. Kommt sie jedes Jahr wieder, passt ein unbefristeter Vertrag mit der Arbeitszeit «nur Schulwochen»: In den Schulferien ist weder Arbeit noch Lohn geschuldet, in den Schulwochen sind ihre Stunden garantiert. Im Clino-Vertrag ist das eine eigene Option. Jedes Schuljahr einen neuen befristeten Vertrag anzuhängen, kann dagegen als Kettenvertrag gelten.

Quellen

  • Obligationenrecht: Art. 334 (befristetes Arbeitsverhältnis), Art. 335b (Probezeit), Art. 335c, 336c, 337 bis 337d - www.fedlex.admin.ch
  • SECO: FAQ zur Kündigung (Probezeit im befristeten Vertrag, Kettenverträge, Vertrag mit Höchstdauer) - www.seco.admin.ch
  • BVV 2: Art. 1j und 1k (befristete Anstellungen im BVG) - www.fedlex.admin.ch
  • BVG: Art. 2 (Eintrittsschwelle, Jahreslohn bei kürzerer Anstellung) - www.fedlex.admin.ch
  • UVV: Art. 13 (Nichtberufsunfall ab 8 Stunden pro Woche) - www.fedlex.admin.ch
  • AHVV: Art. 34d (Beiträge im Privathaushalt) - www.fedlex.admin.ch
  • NAV Hauswirtschaft des Bundes (SR 221.215.329.4): nur Mindestlöhne - www.fedlex.admin.ch
Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino