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Ratgeber Kinderbetreuung

Muss ich meine Nanny bei der AHV anmelden? Ja - so machst du es in 3 Schritten (2026)

Eine Nanny privat anstellen ist legal - aber sobald du ihr regelmässig Lohn zahlst, musst du sie bei der Ausgleichskasse anmelden. Hier ist die kurze Antwort, drei mögliche Wege und genau das, was du pro Kanton tun musst.

Lesedauer: 7 min · Stand: Juli 2026
Antwort in 30 Sekunden

Ja: Bei einer erwachsenen Nanny bist du ab dem ersten Franken AHV-pflichtig - im Privathaushalt gibt es keine Bagatellgrenze. Nur bei unter 25-Jährigen sind Löhne bis CHF 750 pro Jahr und Arbeitgeber beitragsfrei. Angemeldet wird bei der Ausgleichskasse deines Wohnkantons.

  • Bis CHF 22'680/Jahr: vereinfachtes Verfahren; darüber reguläre Anmeldung - oder Clino
  • Zuständig ist die Ausgleichskasse deines Wohnkantons - nicht die deiner Nanny
  • Ohne Anmeldung: bis 5 Jahre Beiträge rückwirkend, Bussen und Haftung bei Unfall

Wann musst du eine Nanny anmelden?

Für eine erwachsene Nanny bist du ab dem ersten bezahlten Franken AHV-pflichtig. Die Bagatellgrenze, die sonst für Kleinstlöhne gilt, ist im Privathaushalt ausdrücklich ausgenommen (Art. 34d Abs. 2 AHVV). Bei einer regelmässigen Nanny - sagen wir CHF 28/h, 12 Stunden pro Woche - zahlst du also vom ersten Lohn an mit.

Familie Müller in Zürich (zwei Kinder, 4 und 7) zahlt ihrer Nanny Sara CHF 32/h für 15 Stunden pro Woche. Das sind CHF 1'920/Monat oder CHF 23'040/Jahr. Selbst wenn Sara nur die Sommerferien betreut hätte, müsste Familie Müller sie anmelden - bei einer erwachsenen Nanny zählt jeder Franken.

Wichtig: Die CHF 750-Grenze für junge Nannies gilt pro Arbeitgeber, nicht pro Person. Arbeitet eine unter 25-jährige Nanny bei mehreren Familien, hat jede Familie ihre eigene CHF 750-Grenze. Eine erwachsene Nanny dagegen meldet jede Familie ab dem ersten Franken an - oder ihr nutzt gemeinsam das vereinfachte Verfahren.

Sonderregel: junge Nannies

Für Personen bis Ende des Jahres ihres 25. Geburtstags gilt eine Ausnahme: Löhne bis CHF 750 pro Jahr und Arbeitgeber sind AHV-frei (Art. 34d Abs. 2 AHVV). Klassischer Fall: die 22-jährige Studentin als Wochenend-Nanny - zahlst du ihr nur ein paar Hundert Franken im Jahr, musst du sie nicht anmelden. Erst wenn du die CHF 750 überschreitest, wird ihr ganzer Jahreslohn beitragspflichtig. Für alle ab 25 gibt es diese Grenze nicht - da zählt schon der erste Franken.

3 Wege, deine Nanny anzumelden

Welcher Weg für dich richtig ist, hängt vor allem vom Jahreslohn ab. Die Übersicht:

1. Vereinfachtes Verfahren

  • Lohnschwelle: bis CHF 22'680 pro Jahr und Arbeitgeber (Stand 2026)
  • Pauschal-Quellensteuer 5% - keine separate Steuererklärung für die Nanny nötig
  • AHV, ALV, FAK in einem Schritt über die Ausgleichskasse
  • Vorteil: minimaler Papierkram. Nachteil: Nanny erhält keine BVG-Beiträge, KTG meist nicht inkludiert.

Geeignet für: Nannies mit < 15 Std/Woche oder Aushilfen.

2. Reguläres Verfahren (ordentlich)

  • Anmeldung als Arbeitgeber bei deiner kantonalen Ausgleichskasse
  • Monatliche Lohnabrechnung mit Brutto-Netto, Sozialabzüge, Lohnausweis am Jahresende
  • Quellensteuer separat über kantonale Steuerverwaltung (bei B/L-Bewilligung)
  • Du benötigst: BVG-Anschluss (ab CHF 22'680/Jahr), KTG-Versicherung empfohlen, UVG separat

Geeignet für: Vollzeit-Nannies oder Lohn > CHF 22'680/Jahr.

3. Clino macht es für dich

  • Anmeldung bei AHV/Ausgleichskasse innerhalb von 48h erledigt
  • UVG via VAVplus (bei der Anmeldung wählbar)
  • Monatliche Lohnabrechnung, Lohnausweis, alle Formulare automatisch
  • CHF 19.90/Monat, egal ob Putzfrau oder Nanny

Geeignet für: Familien, die einmal einrichten und sich nicht jeden Monat um Papierkram kümmern wollen.

Welcher Weg passt zu dir?

Jahreslohn deiner Nanny≤ CHF 22'680Vereinfachtes Verfahren oder Clino> CHF 22'680Reguläres Verfahren oder Clino

Beide Wege erlauben Clino - wir setzen das passende Verfahren automatisch auf.

AK-Finder: deine kantonale Ausgleichskasse

Die AHV-Anmeldung läuft über die Ausgleichskasse deines Wohnkantons. Wähle deinen Kanton - du bekommst die zuständige Kasse, das Online-Portal und das Anmeldeformular.

Zürich

SVA Zürich

Online-Portal: AHVeasyFAK-Beitrag (Arbeitgeber): 1.025%
Website der Kasse+41 44 448 50 00

Quelle: offizielle Angaben der kantonalen Ausgleichskassen.

Welche Ausgleichskasse pro Kanton

Du meldest dich bei der Ausgleichskasse deines Wohnkantons an, nicht der deiner Nanny. Die wichtigsten:

KantonAusgleichskasse
ZürichSVA Zürich
BernAusgleichskasse Bern
Basel-StadtAusgleichskasse Basel-Stadt
GenfOCAS / Caisse cantonale genevoise
WaadtCaisse cantonale vaudoise
ZugAusgleichskasse Zug
AargauSVA Aargau
LuzernAusgleichskasse Luzern

Andere Kantone findest du via zas.admin.ch oder ahv-iv.ch. Wenn du selbständig bist, kann auch deine Branchen-Ausgleichskasse zuständig sein - bei Privathaushalten ist es immer die kantonale.

Was passiert, wenn du nicht anmeldest?

Schwarz beschäftigte Nannies sind kein Kavaliersdelikt - gerade im Bereich Kinderbetreuung schauen Behörden genau hin, weil Schäden im Spiel sind. Drei realistische Risiken:

Rückwirkend bis 5 Jahre Beiträge

Die Ausgleichskasse kann AHV-, ALV- und FAK-Beiträge bis 5 Jahre rückwirkend einfordern - Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil. Bei einer Nanny mit CHF 30k/Jahr sind das schnell CHF 8'000-10'000 nachträglich.

Bussen & Strafanzeige

Schwarzarbeit nach BGSA: bis CHF 5'000 Busse pro Fall, bei Wiederholung Strafverfahren. SECO und kantonale Inspektionen kontrollieren stichprobenartig.

Persönliche Haftung bei Unfall

Verunfallt deine Nanny ohne UVG (z.B. Sturz auf der Treppe), trägst du die Kosten persönlich - Spital, IV, lebenslange Rente können CHF 100'000+ sein.

Welche Dokumente brauchst du?

Für die Anmeldung deiner Nanny brauchst du:

  • AHV-Nummer der Nanny (auf der Krankenkassen-Karte)
  • Aufenthaltsbewilligung (B, L, C, oder G für Grenzgänger) - bei Schweizerinnen nicht nötig
  • Geburtsdatum und Adresse der Nanny
  • Vereinbarter Bruttolohn (pro Stunde oder pro Monat)
  • Arbeitsbeginn und voraussichtliche Wochenstunden
  • Dein eigener AHV-Arbeitgeber-Kontoauszug (bekommst du nach Erst-Anmeldung)

💡 Tipp: Bewahre eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung in deinen Unterlagen auf - die Migrationsbehörde kann sie bei einer Kontrolle verlangen.

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Kein Spam. Jederzeit abmelden.

Anmeldung in 48 Stunden - ohne Formular-Stress

Clino meldet deine Nanny bei der AHV an, schliesst die UVG-Versicherung ab und erstellt jeden Monat die Lohnabrechnung. Du kümmerst dich um die Kinder, wir um die Bürokratie. CHF 19.90/Monat.

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Häufige Fragen

Kann ich meine Nanny rückwirkend anmelden, wenn ich es bisher nicht getan habe?
Ja - und es ist klar empfohlen. Die Ausgleichskasse akzeptiert Selbstanzeigen meist ohne Strafanzeige, solange du proaktiv kommst, bevor eine Kontrolle dich findet. Du zahlst zwar Beiträge nach (bis 5 Jahre), aber keine zusätzlichen Bussen. Familie Schmid in Bern hat 18 Monate ihre Nanny schwarz beschäftigt - Selbstanzeige hat sie CHF 4'200 Nachzahlung gekostet, aber kein Strafverfahren.
Was, wenn die Nanny selbst sagt, sie sei selbständig?
Das schützt dich nicht. Die Ausgleichskasse beurteilt die tatsächlichen Umstände: Wer arbeitet bei dir zuhause, nach deinen Anweisungen, zu deinen Zeiten? Das ist eine unselbständige Tätigkeit - egal, ob sie eine Rechnung stellt. Mehr dazu in unserem Artikel zur Scheinselbständigkeit.
Muss ich anmelden, wenn meine Schwester unsere Kinder hütet?
Nein - solange es keinen regelmässigen Lohn gibt. Familienangehörige im engeren Kreis dürfen unentgeltlich oder mit symbolischen Beträgen helfen. Wird daraus aber ein echtes Anstellungsverhältnis mit regelmässigem Lohn, gilt dasselbe wie sonst: bei Erwachsenen ab dem ersten Franken, bei unter 25-Jährigen ab CHF 750 pro Jahr - auch innerhalb der Familie.
Wie lange dauert die AHV-Anmeldung?
Online-Anmeldung bei den meisten kantonalen Ausgleichskassen: 15 Minuten Formular, dann 5-10 Tage Bearbeitung. Du erhältst eine Arbeitgeber-Nummer. Mit Clino dauert es 48 Stunden inklusive UVG-Aufsetzung.
Was ist mit der Quellensteuer für meine ausländische Nanny?
Bei B- oder L-Bewilligung musst du Quellensteuer abziehen. Im vereinfachten Verfahren ist sie pauschal 5%, im regulären folgst du der kantonalen Tabelle. C-Bewilligung und Schweizerinnen sind nicht quellensteuerpflichtig - sie machen ihre eigene Steuererklärung.
Bekommt meine Nanny einen Lohnausweis?
Ja, am Jahresende - für ihre Steuererklärung (sofern keine Quellensteuer im vereinfachten Verfahren) und für die spätere AHV-Rente. Das ist auch im Interesse der Nanny: Beiträge in die AHV bedeuten später Rentenansprüche.

Quellen

  • Bundesamt für Sozialversicherungen, Merkblatt 2.06 «Beiträge der Hausangestellten» (Stand 2026): bsv.admin.ch
  • Vereinfachtes Abrechnungsverfahren - AHV-IV-Informationsstelle: ahv-iv.ch/de/Merkblätter/Beiträge-AHV-IV-EO-ALV/2.07-Vereinfachtes-Abrechnungsverfahren
  • Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA): admin.ch/SR 822.41
  • Kantonale Ausgleichskassen: zas.admin.ch (Zentrale Ausgleichsstelle)

Alle Beträge Stand 2026. Lohnschwellen werden alle 2 Jahre angepasst.

Salvador Jovells

Salvador Jovells, Gründer von Clino

Geprüft Juli 2026