Praktischer Ratgeber
Probetag mit der Putzfrau: bezahlt ab der ersten Stunde, versichert oft noch nicht

Kurz gesagt: 15 Minuten am Telefon reichen fürs Kennenlernen. Putzt sie am Probetag wirklich, ist er ein bezahlter Arbeitstag, und sie muss unfallversichert sein. Genau an diesem Tag haben die meisten Haushalte noch keine Police.
Ein Telefonat von 15-20 Minuten reicht fürs Kennenlernen; sobald die Kandidatin am Probetag wirklich putzt, ist er ein bezahlter Arbeitstag (mindestens NAV-Lohn), und sie muss gegen Unfall versichert sein.
- Ein persönliches Treffen ist keine Pflicht - es findet meist erst am Probetag statt.
- Probetag: 1-3 Stunden genügen; nur Zuschauen ist gratis, echtes Arbeiten nicht.
- UVG vor dem Probetag abschliessen: Ohne Police zahlt die Ersatzkasse und stellt Ihnen die Prämie nach.
Was beide Seiten vorbereiten sollten
Zum Abhaken und Ausdrucken - für den Anruf und für den Probetag.
Checkliste für Vorstellungsgespräch und Probetag
1/20 von 12 erledigt
Vor dem Anruf
Am Probetag festhalten
Der Fragen-Check
Wer sollte was fragen?
Ihre Fragen an die Kandidatin
- Haben Sie eine AHV-Nummer und welche Bewilligung (B, C, L, G)? Beides braucht es für die Anmeldung.
- Arbeiten Sie schon für andere Haushalte, und sind Sie dort angemeldet?
- Wie viele Stunden pro Woche möchten Sie bei uns arbeiten? Ab 8 Stunden kommt die Nichtberufsunfall-Versicherung dazu.
- Welche Tage und Zeiten können Sie fest zusagen?
- Ist für Sie in Ordnung, dass wir alles anmelden: AHV, Unfallversicherung, Lohnabrechnung?
- Wie lösen wir den Zugang: Schlüssel mit Quittung, Code oder nur, wenn jemand zu Hause ist?
Was die Kandidatin Sie fragen wird
- Welche Aufgaben genau werden erwartet?
- Wie flexibel sind die Arbeitszeiten?
- Wie hoch ist der Lohn und wie wird er ausbezahlt?
- Wer stellt Putzmittel und Geräte?
- Wie ist die Kündigungsfrist geregelt?
- Werden AHV und Versicherungen von Anfang an angemeldet?
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Ein Beispielanruf (3 Minuten)
Kein Skript zum Auswendiglernen - nur ein Gefühl dafür, wie entspannt so ein Anruf ablaufen kann.
Lohn, Stunden und Aufgaben klar besprechen
Lohn realistisch ansetzen
Orientieren Sie sich am Mindestlohn und am fairen Marktlohn - fair bezahltes Personal bleibt länger.
Orientieren Sie sich am gesetzlichen Mindestlohn und am fairen Marktlohn - oder rechnen Sie direkt mit dem Stundenlohn-Rechner.
Aufgaben präzise abstecken
Legen Sie fest, was regelmässig und was nur gelegentlich (z. B. Fenster, Bügeln) gemacht wird.
Eine vollständige Vorlage für die Aufgabenteilung finden Sie in unserem Aufgaben-Guide für Haushaltshilfen.
Kündigungsfrist früh klären
So wissen beide Seiten von Anfang an, woran sie sind.
Prüfen Sie die passende Frist mit dem Kündigungsfristen-Rechner und halten Sie alles in einem schriftlichen Arbeitsvertrag fest.
Wie viele Stunden Sie überhaupt brauchen, klären Sie am besten vor dem Gespräch: Unser Ratgeber Wie viele Stunden für eine Putzfrau? gibt Richtwerte nach Wohnungsgrösse.
Schnuppertag oder Probearbeit?
Der Unterschied entscheidet, ob Sie bezahlen müssen - und wer haftet, wenn etwas passiert.
Ein reiner Schnuppertag - nur zuschauen, höchstens einzelne Handgriffe unter Aufsicht - begründet kein Arbeitsverhältnis. Putzt sie hingegen eigenständig nach Anweisung, besteht ab der ersten Stunde ein Arbeitsvertrag: Nach Art. 320 Abs. 2 OR gilt er als abgeschlossen, wenn Sie Arbeit annehmen, die nach den Umständen nur gegen Lohn zu erwarten ist.
Das gilt selbst wenn vorher «unbezahlt» vereinbart wurde: Sobald real gearbeitet wird, schulden Sie mindestens den NAV-Mindestlohn - und die Unfallversicherung gilt ab der ersten Stunde (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Behandeln Sie den Probetag am besten wie den ersten Arbeitstag.
Schnuppertag - nur zuschauen
- •Sie begleitet Sie durch die Wohnung
- •Höchstens einzelne Handgriffe unter Ihrer Aufsicht
- •Kein Arbeitsverhältnis, keine Lohnpflicht
Probearbeit - sie putzt wirklich
- •Sie arbeitet eigenständig nach Anweisung
- •Arbeitsvertrag ab der ersten Stunde (Art. 320 Abs. 2 OR)
- •Mindestens NAV-Lohn geschuldet, UVG ab der ersten Stunde
Was bei einem Unfall während der Arbeit gilt, erklären wir in UVG-Unfallversicherung für Haushaltshilfen. Wie lange die Probezeit nach der Anstellung dauert und mit welcher Frist Sie darin kündigen, erklärt der Artikel über Probezeit und befristete Verträge.
Der Probetag passiert, bevor Sie versichert sind
Die meisten Haushalte schliessen die Unfallversicherung (UVG) ab und melden sich bei der Ausgleichskasse, wenn die Zusage steht. Der Probetag liegt davor.
Unfallversichert ab der ersten Stunde
Arbeitet sie am Probetag, ist sie gegen Berufsunfall versichert, auch für zwei Stunden. Haben Sie noch keine UVG-Police, zahlt die Ersatzkasse UVG ihre Leistungen und verlangt von Ihnen eine Ersatzprämie in Höhe der geschuldeten Prämie, doppelt, wenn Sie sich der Pflicht unentschuldbar entzogen haben. Vom Lohn abziehen dürfen Sie sie nicht.
Police vor dem Probetag abschliessen
Online-Policen für Privathaushalte beginnen oft erst am Folgetag: Prüfen Sie das Startdatum und schliessen Sie rechtzeitig ab. Oder bleiben Sie bei einem reinen Schnuppertag, an dem sie nur zuschaut.
Der Probetag-Lohn gehört in die Abrechnung
Im Privathaushalt sind AHV-Beiträge ab dem ersten Franken geschuldet. Ausnahme: Bis zum Jahr, in dem sie 25 wird, bleiben bis CHF 750 pro Jahr und Arbeitgeber beitragsfrei, ausser sie verlangt die Beiträge. Der Probetag zählt zum Jahreslohn.
In Clino: Eintrittsdatum = Probetag
Passt es, tragen Sie den Probetag als Eintrittsdatum ein. Dann steht er auf der ersten Lohnabrechnung und in der Jahresabrechnung, ohne Nachtrag.
Quellen: Art. 320 Abs. 2 OR; Art. 73 Abs. 1 und Art. 95 Abs. 1 UVG; Art. 34d Abs. 2 AHVV.
Wer Putzmittel und Geräte stellt, regelt übrigens Art. 327 OR - Details dazu in unserem Putzmittel-Guide.
Was zahle ich für den Probetag?
Faire Spanne je nach Erfahrung
Empfohlene Bezahlung
CHF 41–61
Untere Grenze = NAV-Mindestlohn, obere Grenze = fairer Marktlohn. Bei Zufriedenheit lieber grosszügig runden.
Häufige Fragen
Reicht ein Telefongespräch wirklich aus?
Ja, ein 15-20-minütiges Telefonat ist völlig üblich und ausreichend. Ein persönliches Treffen findet meist erst am Probetag statt.
Muss ich den Probetag wirklich bezahlen?
Ja, sobald sie eigenständig nach Anweisung arbeitet - auch ohne schriftliche Abmachung. Massgebend ist die tatsächlich geleistete Arbeit.
Was ist der Unterschied zwischen Probetag und Probezeit?
Der Probetag ist ein einzelner Tag vor der Anstellung. Die Probezeit folgt danach: Von Gesetzes wegen ist der erste Monat Probezeit, schriftlich verlängerbar auf höchstens drei Monate, mit 7 Tagen Kündigungsfrist (Art. 335b OR). Ihr kantonaler NAV kann Abweichendes vorsehen.
Wie lange sollte der Probetag dauern?
1 bis 3 Stunden reichen völlig, um einen Eindruck von Gründlichkeit und Arbeitsweise zu bekommen.
Was, wenn beim Probetag etwas kaputtgeht oder sie sich verletzt?
Ein Unfall am Probetag ist ein Berufsunfall: Er läuft über Ihre UVG-Police, ohne Police über die Ersatzkasse UVG, die Ihnen die Prämie nachbelastet. Für einen Schaden haftet sie nur, wenn sie ihn verschuldet hat (Art. 321e OR).
Muss ich am Telefon schon über den Lohn sprechen?
Ja, unbedingt - eine grobe Einigung beim Lohn vermeidet unangenehme Überraschungen am Probetag oder beim ersten Vertragsentwurf.
Ist sie am Probetag schon unfallversichert?
Ja, von Gesetzes wegen ab der ersten Stunde. Haben Sie noch keine UVG-Police, übernimmt die Ersatzkasse UVG ihre Leistungen und verlangt von Ihnen eine Ersatzprämie in Höhe der geschuldeten Prämie, doppelt bei unentschuldbarem Versäumnis (Art. 73 und 95 UVG). Schliessen Sie die Police deshalb vor dem Probetag ab.
Das passt dazu
Nach dem Probetag: Vertrag und Anmeldung in Minuten
Wenn es passt, erstellt Clino automatisch Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung - und führt Sie Schritt für Schritt durch die AHV-Anmeldung. CHF 19.90 im Monat.
Jetzt kostenlos startenHinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Löhne sind Richtwerte Stand Oktober 2026.

