Vorstellungsgespräch mit der Putzfrau: Fragen, Verhalten & Probetag
Kurz gesagt: 15 Minuten am Telefon reichen meist - ein Treffen ist nicht Pflicht. Putzt sie am Probetag wirklich, gilt er als bezahlter Arbeitstag.

Ihre Fragen, in 10 Sekunden beantwortet
Muss es ein persönliches Treffen sein?
Nein, ein kurzer Anruf reicht völlig.
Wie lange sollte das Gespräch dauern?
15-20 Minuten genügen meistens.
Ist der Probetag bezahlt?
Ja, sobald sie wirklich arbeitet.
Was ist der Unterschied zur Probezeit?
Probetag = 1 Tag vorher. Probezeit = 1-3 Monate danach.
Was beide Seiten vorbereiten sollten
Zum Abhaken und Ausdrucken - für den Anruf und für den Probetag.
Wer sollte was fragen?
Ihre Fragen an die Kandidatin
- •Welche Erfahrung haben Sie mit Privathaushalten?
- •Haben Sie Referenzen früherer Arbeitgeber?
- •Wie sind Sie zeitlich verfügbar - welche Tage, wie viele Stunden?
- •Wie würden Sie einen stark verkrusteten Backofen angehen?
- •Sind Sie mit gängigen Putzmitteln und Geräten vertraut?
- •Wie kommen Sie zu uns - mit welchem Verkehrsmittel?
Was die Kandidatin Sie fragen wird
- •Welche Aufgaben genau werden erwartet?
- •Wie flexibel sind die Arbeitszeiten?
- •Wie hoch ist der Lohn und wie wird er ausbezahlt?
- •Wer stellt Putzmittel und Geräte?
- •Wie ist die Kündigungsfrist geregelt?
- •Werden AHV und Versicherungen von Anfang an angemeldet?
Ein Beispielanruf (3 Minuten)
Kein Skript zum Auswendiglernen - nur ein Gefühl dafür, wie entspannt so ein Anruf ablaufen kann.
Lohn, Stunden und Aufgaben klar besprechen
Lohn realistisch ansetzen
Orientieren Sie sich am Mindestlohn und am fairen Marktlohn - fair bezahltes Personal bleibt länger.
Orientieren Sie sich am gesetzlichen Mindestlohn und am fairen Marktlohn - oder rechnen Sie direkt mit dem Stundenlohn-Rechner.
Aufgaben präzise abstecken
Legen Sie fest, was regelmässig und was nur gelegentlich (z. B. Fenster, Bügeln) gemacht wird.
Eine vollständige Vorlage für die Aufgabenteilung finden Sie in unserem Aufgaben-Guide für Haushaltshilfen.
Kündigungsfrist früh klären
So wissen beide Seiten von Anfang an, woran sie sind.
Prüfen Sie die passende Frist mit dem Kündigungsfristen-Rechner und halten Sie alles im Arbeitsvertrag fest.
Schnuppertag oder Probearbeit?
Der Unterschied entscheidet, ob Sie bezahlen müssen - und wer haftet, wenn etwas passiert.
Ein reiner Schnuppertag - nur zuschauen, höchstens einzelne Handgriffe unter Aufsicht - begründet kein Arbeitsverhältnis. Putzt sie hingegen eigenständig nach Anweisung, entsteht ab der ersten Stunde ein faktisches Arbeitsverhältnis (Art. 319 ff. OR).
Das gilt selbst wenn vorher «unbezahlt» vereinbart wurde: Sobald real gearbeitet wird, schulden Sie mindestens den NAV-Mindestlohn - und haften für Unfälle. Behandeln Sie den Probetag am besten wie den ersten Arbeitstag.
Schnuppertag - nur zuschauen
- •Sie begleitet Sie durch die Wohnung
- •Höchstens einzelne Handgriffe unter Ihrer Aufsicht
- •Kein Arbeitsverhältnis, keine Lohnpflicht
Probearbeit - sie putzt wirklich
- •Sie arbeitet eigenständig nach Anweisung
- •Faktisches Arbeitsverhältnis ab der ersten Stunde
- •Mindestens NAV-Lohn geschuldet, Sie haften bei Unfällen
Was bei einem Unfall während der Arbeit gilt, erklären wir in UVG-Unfallversicherung für Haushaltshilfen. Zur Probezeit nach der Anstellung finden Sie mehr in unserem Leitfaden zum Finden einer Putzfrau.
Wer Putzmittel und Geräte stellt, regelt übrigens Art. 327 OR - Details dazu in unserem Putzmittel-Guide.
Was zahle ich für den Probetag?
Faire Spanne je nach Erfahrung
Empfohlene Bezahlung
CHF 41–61
Untere Grenze = NAV-Mindestlohn, obere Grenze = fairer Marktlohn. Bei Zufriedenheit lieber grosszügig runden.
Häufige Fragen
Reicht ein Telefongespräch wirklich aus?
Ja, ein 15-20-minütiges Telefonat ist völlig üblich und ausreichend. Ein persönliches Treffen findet meist erst am Probetag statt.
Muss ich den Probetag wirklich bezahlen?
Ja, sobald sie eigenständig nach Anweisung arbeitet - auch ohne schriftliche Abmachung. Massgebend ist die tatsächlich geleistete Arbeit.
Was ist der Unterschied zwischen Probetag und Probezeit?
Der Probetag ist ein einzelner Tag vor der Anstellung, zum Kennenlernen. Die Probezeit (1-3 Monate) folgt danach, mit verkürzter Kündigungsfrist von 7 Tagen.
Wie lange sollte der Probetag dauern?
1 bis 3 Stunden reichen völlig, um einen Eindruck von Gründlichkeit und Arbeitsweise zu bekommen.
Was, wenn beim Probetag etwas kaputtgeht oder sie sich verletzt?
Rechtlich zählt der Probetag als Arbeitstag - Sie tragen Unfallversicherung und Haftung, wie an jedem anderen Arbeitstag.
Muss ich am Telefon schon über den Lohn sprechen?
Ja, unbedingt - eine grobe Einigung beim Lohn vermeidet unangenehme Überraschungen am Probetag oder beim ersten Vertragsentwurf.
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Nach dem Probetag: Vertrag und Anmeldung in Minuten
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Jetzt kostenlos startenHinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Löhne sind Richtwerte Stand Juli 2026.

