Zurück nach Hause — was mit deiner AHV passiert
Du hast in der Schweiz gearbeitet und gehst zurück. Deine AHV-Beiträge sind nicht verloren — aber was du bekommst, hängt davon ab, in welches Land du ziehst.
Deine AHV-Beiträge bleiben dir. In EU-/EFTA-Länder wird die Rente monatlich ins Ausland überwiesen — auszahlen lassen kannst du sie dort nicht.
- EU/EFTA (z. B. Portugal, Spanien, Italien): monatliche Rente ab Rentenalter, keine Barauszahlung
- Land mit Abkommen (z. B. Brasilien seit 1.10.2019): du wählst — Rückvergütung jetzt oder Rente später
- Land ohne Abkommen: nur Rückvergütung der Beiträge
Das gilt, wenn
Gilt, sobald du die Schweiz endgültig verlässt.
Die drei Fälle
Entscheidend ist deine Staatsangehörigkeit und ob die Schweiz mit deinem Land ein Sozialversicherungsabkommen hat. Wähle dein Land:
Wohin ziehst du?
Monatliche Rente, überwiesen an deine Adresse
Die Schweiz zahlt dir ab Rentenalter eine Teilrente — anteilig zu deinen Beitragsjahren. Ausbezahlt wird sie von der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf, monatlich auf dein Konto im Ausland.
Eine Rückvergütung der Beiträge gibt es hier nicht. Auch ein einziges volles Beitragsjahr gibt bereits Anspruch auf eine Teilrente.
Und die Pensionskasse (2. Säule)?
Hier überrascht die Regel die meisten — sie ist genau umgekehrt zu dem, was man erwartet.
Ziehst du in ein EU-/EFTA-Land
Der obligatorische Teil deines Guthabens darf NICHT bar ausbezahlt werden. Er wandert auf ein Freizügigkeitskonto und bleibt dort bis zum Rentenalter liegen. Nur der überobligatorische Teil kann ausbezahlt werden.
Ziehst du ausserhalb der EU/EFTA
Dann ist die Barauszahlung des ganzen Guthabens grundsätzlich möglich.
Viele planen mit dem Gegenteil und rechnen fest mit dem Geld. Prüfe das, bevor du die Wohnung in der Schweiz kündigst.
Was nicht angemeldete Jahre kosten
Jedes Jahr, das schwarz gearbeitet wurde, fehlt in dieser Rechnung. Nicht als Abzug — es existiert schlicht nicht.
Ein Beispiel
Wer zwölf Jahre in Schweizer Haushalten gearbeitet hat, davon aber nur vier angemeldet, bekommt eine Rente für vier Jahre. Die anderen acht Jahre sind für die AHV nie passiert — und lassen sich nach fünf Jahren nicht mehr nachmelden.
Rückwirkend anmelden geht
Die Ausgleichskasse nimmt Nachmeldungen bis fünf Jahre rückwirkend entgegen. Das ist der einzige Weg, verlorene Beitragsjahre zurückzuholen — und er schliesst sich jedes Jahr ein Stück weiter.
Rückwirkend anmelden geht →Was du jetzt tun kannst
- 1
Deinen AHV-Auszug bestellen
Kostenlos bei der Ausgleichskasse. Darauf steht Jahr für Jahr, was für dich einbezahlt wurde — und was fehlt.
- 2
Lücken prüfen und ansprechen
Fehlt ein Jahr, bei dem du sicher gearbeitet hast? Sprich deinen damaligen Arbeitgeber an. Bis fünf Jahre rückwirkend ist eine Nachmeldung möglich.
- 3
Abmeldung und Adresse melden
Melde deine Ausreise der Ausgleichskasse deines Kantons. Sie informiert die Zentrale Ausgleichsstelle, die später die Rente ins Ausland überweist.
- 4
Freizügigkeitsguthaben klären
Frage deine Pensionskasse schriftlich, wie hoch der obligatorische und der überobligatorische Teil ist. Das entscheidet, was ausbezahlt werden darf.
Häufige Fragen
Bekomme ich eine Rente, wenn ich nur wenige Jahre eingezahlt habe?
Ja. Schon ein volles Beitragsjahr gibt Anspruch auf eine Teilrente. Sie fällt entsprechend klein aus, weil sie anteilig zu den Beitragsjahren berechnet wird — aber sie verfällt nicht.
Wird die Rente wirklich ins Ausland überwiesen?
Ja, in EU-/EFTA-Länder und in Länder mit Sozialversicherungsabkommen. Die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf überweist monatlich auf ein Konto im Wohnsitzland.
Ist die Rückvergütung besser als die Rente?
Selten. Die Rückvergütung ist ein einmaliger Betrag und beendet alle Ansprüche. Eine Rente wird lebenslang gezahlt. Bei vielen Beitragsjahren ist die Rente über die Jahre meist deutlich mehr wert — rechne beides durch, bevor du dich entscheidest.
Ich habe jahrelang bar gearbeitet. Ist alles verloren?
Nicht unbedingt. Bis fünf Jahre rückwirkend kann dein Arbeitgeber die Löhne nachmelden. Was länger zurückliegt, ist für die AHV verloren. Je früher du es ansprichst, desto mehr lässt sich retten.
Damit die nächsten Jahre zählen
Wenn du weiterarbeitest: Eine korrekte Anmeldung kostet deinen Arbeitgeber CHF 19.90 im Monat — und sichert dir jedes Beitragsjahr.
Anmeldung zeigenQuellen
Informationsstelle AHV/IV (Merkblatt 880 «Die Schweiz verlassen»), Bundesamt für Sozialversicherungen (Abkommen mit Brasilien, in Kraft seit 1.10.2019), Sicherheitsfonds BVG (Barauszahlung nach Ausreise). Stand: August 2026.
