Putzmittel, Staubsauger, Handschuhe: Was müssen Sie Ihrer Putzfrau wirklich stellen?
Kurz gesagt: Das Material stellen Sie als Arbeitgeber - so schreibt es Art. 327 OR vor. Nur ein paar persönliche Dinge bringt Ihre Putzfrau meist selbst mit.

Ihre Fragen, in 10 Sekunden beantwortet
Wer kauft die Putzmittel?
Sie als Arbeitgeber - so will es das Gesetz.
Muss ich einen Staubsauger stellen?
Ja, alle Arbeitsgeräte sind Ihre Sache.
Was bringt sie selbst mit?
Nur persönliche Dinge wie Schuhe oder Handschuhe.
Und wenn sie eigenes Material nutzt?
Dann steht ihr eine Entschädigung zu.
Art. 327 und 327a OR - in Klartext
Art. 327 OR: Der Arbeitgeber stellt die nötigen Arbeitsgeräte und das Material - ausser es ist ausdrücklich anders vereinbart. Nutzt die Angestellte eigenes Material, hat sie Anspruch auf Entschädigung.
Art. 327a OR: Notwendige Auslagen muss der Arbeitgeber ohnehin ersetzen - zwingend, nicht zum Nachteil der Angestellten wegbedingbar.
Mehr zu den generellen Arbeitgeberpflichten im Haushalt und zum kantonalen Normalarbeitsvertrag (NAV).
Was Ihre Putzfrau normalerweise selbst mitbringt
Rechtlich müssten Sie auch das nicht besorgen - aber erfahrene Haushaltshilfen bringen diese Dinge meist aus Gewohnheit selbst mit. Falls nicht: einfach ansprechen.

Das stellen Sie als Haushalt zur Verfügung
Zum Abhaken, Ausdrucken oder direkt als Einkaufsliste mitnehmen - alles an einem Ort.
Geräte - einmalige Anschaffung
Verbrauchsmaterial - monatlicher Nachkauf
Optional - nach Absprache
Was kostet die Grundausstattung wirklich?
Eine grobe Hausnummer für den ersten Einkauf - berechnet aus der Liste oben.
GRUNDAUSSTATTUNG PUTZEN
Ungefähre Kosten für den Start
Staubsauger oder Bügeleisen schon vorhanden? Dann startet man deutlich günstiger.
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Absprache schützt beide Seiten
Ohne klare Absprache
- •Unsicherheit, wer was besorgt
- •Putzfrau kauft im Zweifel auf eigene Kosten
- •Reibung schon beim ersten Gespräch
Mit Absprache im Arbeitsvertrag
- •Klare Zuständigkeit ab dem ersten Tag
- •Keine stillschweigenden Kosten für die Angestellte
- •Deutlich weniger Missverständnisse
Und wenn sie lieber ihr eigenes Material nutzt?
Manche Putzfrauen bevorzugen eigenes Material - erlaubt, aber mit Anspruch auf Entschädigung (Art. 327 Abs. 2 OR). Am einfachsten: ein fixer Betrag im Arbeitsvertrag, z. B. CHF 20-30 im Monat.
Am einfachsten regeln Sie das direkt in der Arbeitsvertrag-Vorlage.
Häufige Fragen
Muss ich meiner Putzfrau die Putzmittel stellen?
Ja. Art. 327 OR verpflichtet Sie dazu - ausser Sie vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
Was, wenn ich keinen Staubsauger habe?
Dann müssen Sie einen anschaffen. Ein Mittelklassemodell für CHF 150-300 reicht für den Privathaushalt völlig aus.
Muss ich Markenprodukte kaufen?
Nein. Eigenmarken wie M-Budget oder Coop Budget reinigen genauso gut - solange sie zum Bodenbelag passen.
Gilt das auch für Nanny oder Betreuerin?
Ja, das Prinzip ist für jede Haushaltsangestellte dasselbe: Arbeitsmittel sind Sache des Arbeitgebers, unabhängig von der konkreten Tätigkeit.
Was, wenn sie sich weigert, ohne eigenes Material zu arbeiten?
Sprechen Sie es direkt an - meist ist es nur ein Missverständnis. Halten Sie die Zuständigkeit schriftlich im Arbeitsvertrag fest.
Wer zahlt, wenn ein Gerät kaputtgeht?
Normale Abnutzung tragen Sie als Arbeitgeber. Bei grober Fahrlässigkeit kann eine Beteiligung der Angestellten infrage kommen - das läuft dann über die Privathaftpflicht.
Das passt dazu
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